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Das Thuringer Denkmalschutzgesetz ThurDSchG Thuringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale in der Fassung vom 14 April 2004 bildet die Grundlage fur das Denkmalrecht im Land Thuringen Es ist eines der Denkmalschutzgesetze in Deutschland BasisdatenTitel Thuringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der KulturdenkmaleKurztitel Thuringer DenkmalschutzgesetzAbkurzung ThurDSchGArt LandesgesetzGeltungsbereich ThuringenRechtsmaterie Denkmalschutzrecht KulturschutzrechtFundstellennachweis BS Thur 224 1Ursprungliche Fassung vom 7 Januar 1992 GVBl S 17 ber GVBl S 550 Inkrafttreten am 11 Januar 1992Neubekanntmachung vom 14 April 2004 GVBl S 465 ber GVBl S 562 Letzte Anderung durch Art 3 G vom 16 Dezember 2008 1 GVBl S 574 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2010 Art 4 Abs 1 G vom16 Dezember 2008 Weblink Aktueller Text des Thuringer DenkmalschutzgesetzBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 2 1 Kulturdenkmale 2 1 1 Denkmalensembles 2 1 2 Bodendenkmale 2 2 Nachrichtliches Prinzip 2 3 Eigentumer 2 3 1 Erhaltungspflicht 2 3 2 Anzeigepflicht 2 4 Schatzregal 2 5 Nachforschungen 2 6 Archaologische Schutzgebiete 2 7 Ablieferung 2 8 Veranderungen am Kulturdenkmal 2 9 Behorden 2 9 1 Denkmalschutzbehorden 2 9 2 Denkmalfachbehorde 2 10 Denkmalrat 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenErst 1991 entstand aus verschiedenen Vorgangern das Thuringische Landesamt fur Denkmalpflege Ein Jahr spater im Januar 1992 war die rechtliche Grundlage das Thuringer Denkmalschutzgesetz geschaffen Im Jahr 2006 wurden das Landesamt fur Denkmalpflege und das Landesamt fur Archaologie zusammengelegt Inhalt BearbeitenKulturdenkmale Bearbeiten Sachen Sachgesamtheiten oder Sachteile die aus geschichtlichen kunstlerischen technischen wissenschaftlichen volkskundlichen oder stadtebaulichen Grunden erhalten werden sollten und an denen aus ebendiesen Grunden ein offentliches Interesse besteht sind laut Gesetz Kulturdenkmale Ebenso handelt es sich bei Denkmalensembles und Bodendenkmalen um Kulturdenkmale Denkmalensembles Bearbeiten Um ein Denkmalensemble kann es sich handeln bei baulichen Gesamtanlagen kennzeichnenden Strassen Platz oder Ortsbildern historischen Park und Gartenanlagen historischen Produktionsstatten und anlagen Nicht alle Teile des Denkmalensembles mussen Kulturdenkmal sein um als Kulturdenkmal zu gelten Bodendenkmale Bearbeiten Bewegliche oder unbewegliche Sachen die im Boden verborgen waren oder sind und die Auskunft geben uber tierisches oder pflanzliches Leben palaontologische Denkmale oder die Zeugnisse Uberreste oder Spuren der menschlichen Kultur archaologische Denkmale darstellen sind Bodendenkmale Nachrichtliches Prinzip Bearbeiten Kulturdenkmale sind per Gesetz definiert und bedurfen nicht der Eintragung in ein offentliches Verzeichnis Denkmalbuch um als Kulturdenkmal zu gelten Eigentumer Bearbeiten Erhaltungspflicht Bearbeiten Eigentumer oder Besitzer sind verpflichtet die Kulturdenkmale zu erhalten und zu pflegen sofern dies den zumutbaren Rahmen nicht ubersteigt Dieser Rahmen wird uberstiegen wenn die Erhaltungskosten den Gebrauchswert ubersteigen Die Eigentumer werden durch Zuschusse des Landes der Landkreis und der Gemeinden unterstutzt Anzeigepflicht Bearbeiten Schaden und Mangel mussen durch den Eigentumer oder den Besitzer der Denkmalschutzbehorde gemeldet werden Der Verkauf eines Kulturdenkmals muss unverzuglich gemeldet werden Zufallsfunde mussen ebenfalls angezeigt werden Schatzregal Bearbeiten Bewegliche Kulturdenkmale deren Besitzer nicht ermittelt werden kann werden Eigentum des Landes Thuringen sofern sie bei staatlichen Nachforschungen in archaologischen Schutzgebieten oder bei ungenehmigten Nachforschungen Raubgrabungen entdeckt wurden Nachforschungen Bearbeiten Nachforschungen vor allem Ausgrabung die zum Ziel haben Bodendenkmale zu entdecken sind genehmigungspflichtig Die Genehmigung wird von der Denkmalfachbehorde dem Thuringischen Landesamt fur Denkmalpflege und Archaologie erteilt Archaologische Schutzgebiete Bearbeiten Auf bestimmte oder auch unbestimmte Zeit konnen gewisse abgegrenzte Gebiete bei denen die begrundete Vermutung auf besondere Bodendenkmale besteht durch die oberste Denkmalschutzbehorde das Ministerium fur Bildung Wissenschaft und Kultur zu Grabungsschutzgebieten erklart werden Dies geschieht damit die enthaltenen Bodendenkmale vor Zerstorung geschutzt werden bzw bis sie durch fachkundige Ausgrabung dokumentiert werden konnen Ausgrabung in diesen Gebieten werden durch die oberste Denkmalschutzbehorde erteilt Ablieferung Bearbeiten Die Ablieferung eines Fundes kann vom Land von der unteren Denkmalschutzbehorde und der jeweils betroffenen Gemeinde gegen ausreichende Entschadigung verlangt werden Veranderungen am Kulturdenkmal Bearbeiten Bei Zerstorung Beseitigung oder Transport sowie Umgestaltung Instandsetzung oder Veranderung des Erscheinungsbilds eines Kulturdenkmals oder nur eines Teils davon oder der Anbringung von Werbe oder ahnlichem Material bedarf es einer Genehmigung der Denkmalschutzbehorde Dies ist auch erforderlich wenn Veranderungsmassnahmen in der Umgebung des Kulturdenkmals ergriffen werden sollen die sich auf das Kulturdenkmal auswirken Die Erlaubnis kann verweigert werden sofern das Kulturdenkmal dadurch in seinem Wesen beeintrachtigt wird oder Grunde fur den Beibehalt des vorherrschenden Zustandes sprechen Behorden Bearbeiten Denkmalschutzbehorden Bearbeiten Der Aufbau der Denkmalschutzbehorden ist dreistufig Das fur den Denkmalschutz die Denkmalpflege und die Archaologie zustandige Ministerium derzeit das Ministerium fur Bildung Wissenschaft und Kultur ist die oberste Denkmalschutzbehorde Das Landesverwaltungsamt ist die obere Denkmalschutzbehorde Die untere Denkmalschutzbehorde wird gebildet von den Oberburgermeistern bei den kreisfreien Stadten oder von den Landraten in den Landkreisen In Gemeinden mit Denkmalbestanden von besonders hohem Wert kann die Zustandigkeit der unteren Denkmalschutzbehorde an diese verliehen werden Denkmalfachbehorde Bearbeiten Das Thuringische Landesamt fur Denkmalpflege und Archaologie ist die Denkmalfachbehorde Sie ist der obersten Denkmalschutzbehorde direkt nachgeordnet Die Denkmalfachbehorde ist mit der Denkmalpflege und besonders der Bodendenkmalpflege betraut Darunter fallen unter anderem die Mitwirkung an Erlaubnisverfahren die Beratung und Unterstutzung der Eigentumer und Besitzer von Kulturdenkmalen bei Pflege Unterhaltung Wiederherstellung Inventarisation der Kulturdenkmale in Thuringen Fuhrung des Denkmalbuches die wissenschaftliche Untersuchung der Kulturdenkmale sowie die Erarbeitung von methodischen Grundlagen fur Restaurierung und Konservierung und die Offentlichkeitsarbeit Des Weiteren ist das Landesamt Trager des Museums fur Ur und Fruhgeschichte Thuringens Denkmalrat Bearbeiten Zur Beratung der obersten Denkmalschutzbehorde wird von ihr selbst ein Denkmalrat berufen Die Mitglieder sollen aus verschiedenen fur die Denkmalpflege und den Denkmalschutz qualifizierenden Fachbereichen stammen Literatur BearbeitenFrank Fechner u a Thuringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale Thuringer Denkmalschutzgesetz ThurDSchG Kommentar Wiesbaden Kommunal und Schul Verlag 2005 ISBN 3 8293 0753 5 Alex Peter u a Thuringer Denkmalschutzgesetz Kommentar Stuttgart u a 2006 ISBN 3 555 56070 0Weblinks BearbeitenLandesrecht Thuringen Text des Thuringer Denkmalschutzgesetzes www thueringen de denkmalpflege pdf Bekanntmachung uber die Neufassung des Thuringer Denkmalschutzgesetzes vom 14 April 2004 inkl Gesetzestext PDF 79 kB Einzelnachweise Bearbeiten Die vollstandige Anderungshistorie des Gesetzes ab 2004 findet sich hierDenkmalschutzgesetze in Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4297168 8 lobid OGND AKS VIAF 206222259 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Thuringer Denkmalschutzgesetz amp oldid 222678214