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Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland uber Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt kurz Steuerabkommen Deutschland Schweiz ist ein bilateraler Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft uber die Besteuerung des grenzubergreifenden Kapitalverkehrs zwischen beiden Landern Es sollte neben das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz treten Das Vertragswerk wurde am 21 September 2011 nach einer langeren gegenuber der Offentlichkeit geheim gehaltenen Verhandlungsphase unterzeichnet Nach dem Zusatzprotokoll vom 21 September 2011 betrug fur bisher nicht deklariertes Geld der Minimalsteuersatz 21 und der geplante Hochststeuersatz 41 Fur die Zukunft war eine Quellensteuer auf Kapitalertrage vorgesehen die die Schweiz an Deutschland weiterleitet Die Inhaber der Finanzen bleiben dabei anonym fur die Steuerbehorde Auch zu den Anfragen der deutschen Behorden und zum Thema Erbschaft wurden im Abkommen Regeln erstellt 1 Das Abkommen wurde kontrovers diskutiert Regierungsvertreter befurworteten es u a damit dass das Abkommen schwer zu umgehen sei In der Kritik eingewandt wurde hingegen dass das Abkommen Steuerhinterziehung erleichterte 2 Vom Schweizer Nationalrat und Standerat wurde das Abkommen ratifiziert 3 4 In Deutschland verweigerte am 23 November 2012 der Bundesrat in dem die von SPD Grunen und Linken regierten Lander die Mehrheit innehaben dem Steuerabkommen die Zustimmung Das Bundeskabinett rief den Vermittlungsausschuss an Das dort erarbeitete Vermittlungsergebnis lehnte die Bundesregierung am 17 Januar 2013 der Bundesrat am 1 Februar 2013 ab damit war das Gesetz gescheitert 5 Dieses Abkommen zwischen den beiden Staaten ist von Vereinbarungen zwischen nicht staatlichen Personen und den Steuerbehorden der Schweiz Tax Ruling zu unterscheiden Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Steuer CD 1 2 Steuerabkommen international 2 Inhalt des Steuerabkommens 2 1 Regulierung der Vergangenheit 2 1 1 Relevante Stichtage und Fristen fur betroffene Personen 2 1 2 Betroffene Personen und betroffenes Vermogen 2 1 3 Die Einmalzahlung als Mittel zu Regulierung der steuerlichen Vergangenheit 2 1 4 Die freiwillige Meldung als Alternative zur Einmalzahlung 2 1 5 Aufnahme einer neuen Kundenbeziehung zu einer Schweizer Bank 2 1 6 Flankierende Massnahmen zur Sicherstellung der Umsetzung des Steuerabkommens 2 1 7 Strafbefreiende Selbstanzeige versus Einmalzahlung 2 2 Abgeltungsteuer fur die Zukunft 3 Reaktionen und Kritik 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten nbsp Aufschlusselung des Schwarzgeldes aus der Europaischen Union auf Schweizer Banken Schatzung in Milliarden Schweizer Franken Stand 2010 Quelle HelveaUber eine lange Zeit galt die Schweiz als sicherer Hafen 6 fur unversteuerte Gelder u a aus Deutschland Der Betrag der in der Schweiz liegenden unversteuerten deutschen Vermogen die dort dem Zugriff des deutschen Fiskus entzogen wurden wurde Anfang 2010 auf Betrage von etwa 131 Milliarden Euro 7 150 Milliarden Euro 8 oder 180 Milliarden Euro 220 Milliarden Schweizer Franken 9 geschatzt Steuer CD Bearbeiten Zu Beginn des Jahres 2010 erwarben Steuerfahnder aus Nordrhein Westfalen gestohlene Daten auf einer sogenannten Steuer CD der Credit Suisse um Steuerhinterziehung verfolgen zu konnen 10 Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2010 die Nutzung der Daten solcher Datentrager bei der Strafverfolgung erlaubt So konnen die angekauften Informationen uber mutmassliche Steuerhinterzieher in Ermittlungsverfahren verwendet werden Das Gericht fuhrte aus es komme nicht darauf an ob der Ankauf der Daten ursprunglich rechtmassig war 11 In der Urteilsbegrundung hiess es ferner Der Datendiebstahl sei der Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen Selbst wenn volkerrechtliche Ubereinkommen umgangen worden sein sollten sei dies unschadlich weil sich aus der Verletzung eines volkerrechtlichen Vertrages der keine personlichen Rechte gewahre kein Verwertungsverbot ergebe Im Ubrigen sei das moglicherweise volkerrechtswidrige Geschehen Datendiebstahl und Ankauf der gestohlenen Daten abgeschlossen gewesen durch die Benutzung der Daten in dem Ermittlungsverfahren gegen die Beschwerdefuhrer wurden die Ubereinkommen nicht erneut beeintrachtigt Weiter sind Beweismittel die von Privaten erlangt wurden selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte grundsatzlich verwertbar so dass allein von dem Informanten begangene Straftaten bei der Beurteilung eines moglichen Verwertungsverbotes von vornherein nicht berucksichtigt werden mussen In der Folge wurden weitere CDs von Nordrhein Westfalen angekauft unter anderem eine CD mit Kundendaten der Bank Julius Bar 12 Steuerabkommen international Bearbeiten Das Vertragswerk wurde am 21 September 2011 nach einer langeren gegenuber der Offentlichkeit geheim gehaltenen Verhandlungsphase unterzeichnet Am 21 September 2011 wurde von beiden Regierungsseiten ein Anderungsabkommen unterzeichnet 13 Verschiedene Parteien sowohl vom rechten als auch vom linken Flugel des Parteienspektrums wollten ein Referendum uber das Abkommen abhalten und sammelten dafur Unterschriften 14 Es wurden jedoch nicht die fur ein Referendum notwendigen 50 000 Unterschriften gesammelt 15 Somit hatte das Steuerabkommen und das dazugehorige Einfuhrungsgesetz den Gesetzgebungsprozess in der Schweiz erfolgreich durchlaufen In Deutschland verweigerte am 23 November 2012 der Bundesrat in dem die von SPD Grunen und Linken regierten Lander die Mehrheit innehatten dem Steuerabkommen die Zustimmung wodurch es nach gescheiterter Vermittlung nicht verabschiedet wurde 16 Nach Bekanntwerden des Abkommens gab die Schweiz bekannt auch mit Grossbritannien am 6 Oktober 2011 und mit Osterreich am 13 April 2012 17 ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet zu haben Daruber hinaus wurden Verhandlungen zwischen der Schweiz und Italien aufgenommen 18 Inhalt des Steuerabkommens BearbeitenDas Steuerabkommen regelt die Besteuerung der Vergangenheit und der Zukunft von Kapitalvermogen und ertragen naturlicher Personen mit Steuerdomizil Deutschland die eine Bankbeziehung zu einer Bank in der Schweiz unterhalten Sitzgesellschaften bspw Trusts oder Stiftungen oder auslandische Kapitalgesellschaften mit Ausnahme von Schweizer Kapitalgesellschaften deren wirtschaftliche Berechtigte in Deutschland steuerpflichtig sind fallen ebenso unter das Steuerabkommen Mit dem Steuerabkommen wollen beide Staaten eine Losung fur die steuerliche Regulierung der Altvermogen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz erreichen und auch fur die Zukunft sicherstellen Die Interessen der deutschen Bundesregierung liegen dabei in der nachtraglichen Versteuerung des in der Schweiz liegenden Vermogens und den damit verbundenen mutmasslich erheblichen zusatzlichen Steuereinnahmen und der Sicherstellung einer zukunftigen Besteuerung von Kapitaleinkunften deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz Die Interessen der Schweizer Regierung liegen in der Losung eines schwelenden Konfliktes mit einem Nachbarstaat und einer Losung die eine teilweise Anonymitat der Kunden in der Schweiz gewahrleistet Die Moglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach 371 Abgabenordnung AO bleibt allen Personen vorbehalten und wird durch das Steuerabkommen nicht tangiert Die nachfolgenden Ausfuhrungen stutzen sich auf das publizierte Zusatzabkommen zum Steuerabkommen und die seitens der Eidgenossischen Steuerverwaltung ESTV im Entwurfsstadium publizierten Wegleitung zum Steuerabkommen 19 Die Wegleitung ist gegenwartig nur teilweise mit den deutschen Behorden abgestimmt Endgultige Ausfuhrungsbestimmungen auf Deutscher und Schweizer Seite mussen noch abgewartet werden Regulierung der Vergangenheit Bearbeiten Dieser Abschnitt behandelt die Nachversteuerung der in der Schweiz gehaltenen Vermogenswerte deutscher Steuerpflichtiger In der Schweiz gehalten bedeutet dass die Vermogenswerte bei einer Schweizer Bank oder bei Schweizer Effektenhandler verbucht sind Diese Stellen sind Zahlstelle im Sinne des Abkommens Wenn eine in Deutschland steuerpflichtige Person durch einen Vermogensverwalter in der Schweiz betreut wird ubernimmt die Depotbank des Vermogensverwalters die Rolle der Zahlstelle Der Vermogensverwalter kann keinerlei Entscheidung uber die Nachversteuerung von Vermogen fur seinen Kunden treffen Durch eine umfassende Nachversteuerung der in der Schweiz gehaltenen Vermogenswerte erloschen die Steuerschulden des Kunden soweit diese im Steuerabkommen aufgefuhrt sind Der Kunde wird diesbezuglich entkriminalisiert ohne dass er seine Identitat offenlegen muss Berufsrechtliche Vergehen wie sie bei Beamten oder Arzten durch eine Steuerhinterziehung entstehen konnen werden nicht durch das Steuerabkommen erfasst und erloschen auch nicht mit der Einmalzahlung Ordnungswidrigkeiten bspw Nichtmeldung einer Schenkung oder Erbschaft werden nach einer ordnungsgemassen Nachversteuerung nicht verfolgt Mit dem Steuerabkommen verfugt die in Deutschland steuerpflichtige Person uber drei Moglichkeiten die steuerliche Vergangenheit seiner Vermogenswerte zu regeln Die Person kann eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben Diese ist ausserhalb des Steuerabkommens definiert und muss immer umfassend sein Evtl in anderen Landern gehaltenes unversteuertes Vermogen muss in die Selbstanzeige einfliessen da diese sonst unwirksam ware die steuerliche Regulierung der Vermogenswerte durch eine Einmalzahlung vornehmen Die Steuerschulden auf den definierten Steuerarten erloschen und die steuerpflichtige Person wird entkriminalisiert Diese Regelung bezieht sich nur auf Vermogen das bei einer Bank in der Schweiz gehalten wird die steuerliche Regulierung durch die Abgabe einer freiwilligen Meldung herbeifuhren Die Schweizer Bank wird definierte Kunden und Vermogensdaten uber die Schweizer Behorden den deutschen Behorden offenlegen Diese freiwillige Meldung gilt als wirksame Selbstanzeige In Deutschland werden die Vermogenswerte falls erforderlich im ordentlichen Verfahren nachversteuert Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten die Voraussetzungen fur eine Einmalzahlung oder eine freiwillige Meldung Relevante Stichtage und Fristen fur betroffene Personen Bearbeiten Die steuerliche Regulierung umfasst den Zeitraum 2002 bis 2012 Dies ist der gleiche Zeitraum der ublicherweise auch bei Selbstanzeigen angewandt wird Zeitraume vor 2002 werden nicht betrachtet Gleichzeitig muss die in Deutschland steuerpflichtige Person auch am 1 Januar 2013 Kunde bei der Schweizer Bank 20 Zahlstelle sein Ist dieses nicht der Fall beispielsweise durch Abzug der Gelder oder durch Versterben der steuerpflichtigen Person findet das Steuerabkommen keine Anwendung Dies bedeutet dass der Kunde seine steuerliche Vergangenheit nicht regulieren kann und somit auch nicht entkriminalisiert wird Ein weiterer wichtiger Zeitpunkt ist der 31 Dezember 2010 der sog Stichtag 2 Bei Unterzeichnung und Publikation des Steuerabkommens lag der Stichtag 2 bereits in der Vergangenheit Dadurch wird eine Umgehung des Steuerabkommens erschwert Nur durch das Schliessen der Beziehung vor dem 31 Dezember 2012 kann sich eine betroffene Person 21 dem Steuerabkommen entziehen Am Stichtag 2 wird u a festgelegt ob die steuerpflichtige Person unter das Abkommen fallt und welches das massgebliche Vermogen ist Samtliche Ruckzuge des steuerpflichtigen Kunden nach dem 31 Dezember 2010 haben keinen Effekt auf die Hohe der Einmalzahlung Ein teilweises Abschleichen 22 23 des Kunden ist somit fur die Nachversteuerung der Vermogenswerte nicht moglich Die Zahlstelle muss alle Betroffenen Personen bis spatestens 28 Februar 2013 uber das Steuerabkommen die Verfahrensweise und die voraussichtliche Hohe der Einmalzahlung unterrichten Die betroffene Person muss bis zum 31 Mai 2013 Stichtag 3 alle notwendigen Entscheidungen der Zahlstelle schriftlich mitteilen Viele Zahlstellen in der Schweiz werden dafur standardisierte Formulare verwenden Insbesondere muss die betroffene Person sich bis zum Stichtag 3 entscheiden ob sie die freiwillige Meldung oder die Einmalzahlung bevorzugt Das Steuerabkommen sieht vor dass die Einmalzahlung zur Anwendung kommt wenn die betroffene Person nicht reagiert Der Stichtag 4 ist am 30 Juni 2013 Spatestens an diesem Datum muss ein Kunde der seine Beziehung nach dem 31 Dezember 2010 eroffnet hat seiner aktuellen Zahlstelle mitteilen welche Form der Regulierung gewunscht wird und bei welcher Schweizer Zahlstelle die Vermogenswerte vor dem 31 Dezember 2010 verbucht waren Die Einmalzahlung wird am 31 Mai 2013 dem Abwicklungskonto der Zahlstelle gutgeschrieben und von dort aus an die Schweizer Behorden weitergeleitet Diese leiten das Geld danach an die zustandige deutsche Behorde weiter Mit der Gutschrift auf dem Abwicklungskonto der Zahlstelle erloschen die Steueranspruche auf dem fur die Nachversteuerung definierten Vermogen gegen die steuerpflichtige Person Sie gilt damit als entkriminalisiert Am 31 Mai 2013 Stichtag 3 wird die Zahlstelle der betroffenen Person eine Bescheinigung ausstellen die die Nachversteuerung ausweist Gegen diese Bescheinigung kann die betroffene Person innerhalb von 30 Tagen schriftlich Einspruch bei der Zahlstelle erheben Betroffene Personen und betroffenes Vermogen Bearbeiten Das Steuerabkommen verwendet eine sehr umfassende Definition einer betroffenen Person und des betroffenen Vermogens Eine betroffene Person ist immer eine naturliche Person Allerdings muss diese naturliche Person nicht unbedingt der Vertragspartner Kontoinhaber der Bank sein Es wird das look through principle angewandt Das bedeutet dass Strukturen Sitzgesellschaften und Firmen immer dann ebenfalls unter das Steuerabkommen fallen wenn das Vermogen einer dahinter stehenden naturlichen Person zuzurechnen ist Diese wurde bei der Eroffnung der Beziehung bei der Zahlstelle gemass den geltenden Geldwascherichtlinien 24 identifiziert Bei einer Stiftung ist der Stifter die betroffene Person und die Stiftung der Vertragspartner der Bank Herr Meier eine in Deutschland steuerpflichtige Person grundete 2006 eine Stiftung in Liechtenstein die 2013 immer noch besteht Die Stiftung dient der Versorgung seiner Kinder Die Stiftung selber ist Kunde Vertragspartner bei der Bank in der Schweiz Die Bank kommuniziert mit dem Stiftungsrat Dennoch ist Herr Meier eine betroffene Person im Sinne des Steuerabkommens Die Bank hat Herrn Meier bei der Eroffnung der Beziehung zur Stiftung als wirtschaftlich Berechtigten an dem Vermogen identifiziert Herr Meier fallt unter das Steuerabkommen und muss entweder der Zahlstelle uber den Stiftungsrat die Ermachtigung zur freiwilligen Meldung erteilen oder die Einmalzahlung wahlen dd Diese Stiftung wird als transparente Struktur eingestuft Bei transparenten Strukturen wird direkt auf die wirtschaftlich berechtigte Person geschaut look through und beurteilt ob diese eine betroffene Person ist Die Wegleitung zum Steuerabkommen 25 definiert eine sehr lange Liste an Strukturen die als transparent im Sinne des Steuerabkommens anzusehen sind Diese sind beispielsweise die Liechtenstein Anstalt Liechtenstein Stiftung Cayman Islands company US Virgin Island International Business Company Guernsey zero tax company US Limited Liability Companies Delaware Wyoming etc Bahamas International Business Company Panama company Lebanon company Diese sehr umfangreiche Liste verhindert die Umstrukturierung des Vermogens mit dem Ziel dem Steuerabkommen zu entgehen Ausnahmen also intransparente Strukturen sind Schweizer Kapitalgesellschaften und unwiderrufliche diskretionare Trusts Die Schweizer Kapitalgesellschaften gelten als effektiv besteuert und bei der genannten Trust Form ist das Vermogen nicht dem wirtschaftlich Berechtigten zuzurechnen Der Settlor hat keinen Einfluss auf das Vermogen und kann auch keine Weisungen erteilen Deshalb wird diese Struktur als intransparent fur das Steuerabkommen behandelt Die naturliche Person muss am 31 Dezember 2010 Stichtag 2 in Deutschland ansassig gewesen sein Das Steuerabkommen hat dieses Datum bewusst ruckwirkend gewahlt damit eine Flucht aus dem Abkommen erschwert wird Daruber hinaus muss die Person am 31 Dezember 2010 und am 1 Januar 2013 an dem bei der Zahlstelle verbuchten Vermogen nutzungsberechtigt gewesen sein und am 1 Januar 2013 Kunde bei der Zahlstelle sein Mit diesen vier Merkmalen 1 naturliche Person 2 Ansassigkeit in Deutschland am 31 Dezember 2010 3 Kunde der Zahlstelle am 1 Januar 2013 und 4 nutzungsberechtigt am Vermogen am 31 Dezember 2010 und 1 Januar 2013 wurde im Steuerabkommen eine sehr umfassende Definition vorgenommen Dies zeigen die beiden nachfolgenden Beispiele Herr Muller ist seit 2002 und am 31 Dezember 2010 Kunde bei der Zahlstelle X Nach Veroffentlichung des Steuerabkommens zieht Herr Muller in die Schweiz und teilt seiner Zahlstelle mit dass er per 1 Januar 2012 in der Schweiz steuerpflichtig ist Das Konto von Herrn Muller bei der Schweizer Zahlstelle besteht am 1 Januar 2013 Obwohl Herr Muller seit 2012 in der Schweiz steuerpflichtig ist ist er eine betroffene Person im Sinne des Steuerabkommens Denn lediglich der 31 Dezember 2010 ist relevant fur die Festlegung des Domizils Da Herr Muller bei der gleichen Zahlstelle weiterhin an dem Vermogen nutzungsberechtigt ist wird er vom Steuerabkommen erfasst dd Herr Schulze ist seit 2002 und am 31 Dezember 2010 Kunde bei der Zahlstelle X Nach Veroffentlichung des Steuerabkommens bringt er das Vermogen in eine vermogensverwaltende Schweizer Kapitalgesellschaft ein die als intransparent im Sinne des Steuerabkommens anzusehen ist Diese halt am 1 Januar 2013 das Vermogen bei der gleichen Schweizer Zahlstelle Herr Schulze ist eine betroffene Person im Sinne des Abkommens denn am 1 Januar 2013 ist lediglich die Nutzungsberechtigung am Vermogen entscheidend Da Herr Schulze wirtschaftlich Berechtigter an dem Vermogen der Schweizer Kapitalgesellschaft ist wird er durch das Steuerabkommen erfasst dd Ein Dreh und Angelpunkt fur das Steuerabkommen ist somit der 31 Dezember 2010 Stichtag 2 Die bereits vorhandene Dokumentation der Zahlstelle an diesem Stichtag definiert den Status des Kunden An die ruckwirkende Anderung dieses Status stellt das Steuerabkommen sehr hohe Anspruche die seitens der Zahlstelle zu erfullen ist Eine ruckwirkende Anderung des Domizillandes ist nur moglich wenn vom neuen Domizilland eine Wohnsitzbescheinigung beigebracht wird die explizit den 31 Dezember 2010 als Datum des Wohnsitzes auffuhrt oder alternativ eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland und Anmeldebescheinigung aus dem neuen Domizilland das den Stichtag 2 enthalt Eine einfache Angabe eines Feriendomizils wird nicht zum Erfolg fuhren Die Regeln des Steuerabkommens bezuglich des Domizillandes sind sehr weitreichend wie das nachfolgende Beispiel zeigt Frau Muller ist seit 2002 Kunde bei der Zahlstelle X Sie ist dort mit ihrem Domizilland Deutschland gefuhrt Aufgrund ihres Berufes als Managerin in einem grossen Konzern war sie jedoch in den Jahren 2004 bis 2008 in Sudafrika tatig und dort auch steuerpflichtig Seit 2009 ist Frau Muller wieder in Deutschland steuerpflichtig Ihre Beziehung besteht auch am 1 Januar 2013 bei der gleichen Zahlstelle X Frau Muller wird von der Zahlstelle X als betroffene Person behandelt denn die Zahlstelle X stellt auf die Zeitpunkte 31 Dezember 2010 und 1 Januar 2013 ab Dass Frau Muller in den Jahren 2004 bis 2008 in Deutschland gar nicht steuerpflichtig gewesen ist ist fur das Steuerabkommen unerheblich Wenn Frau Muller sich fur eine Einmalzahlung entscheiden sollte dann wird diese aufgrund der Vermogenswerte 2002 2010 und 2012 berechnet Fur Frau Muller bietet sich vermutlich eine strafbefreiende Selbstanzeige an da dort nur die effektiv geschuldeten Steuern inklusive Strafzuschlag nachbelastet werden Die Jahre 2004 bis 2008 werden somit nicht berucksichtigt dd Das Steuerabkommen definiert eine betroffene Person somit sehr umfassend Fast alle Strukturen werden als transparent eingestuft und die Person muss lediglich am 31 Dezember 2010 tatsachlich das Domizilland Deutschland aufweisen Am 1 Januar 2013 ist die Feststellung der Nutzungsberechtigung ausreichend Des Weiteren werden sehr hohe Anforderungen an eine ruckwirkende Anderung des Domizillandes per 31 Dezember 2010 gestellt Lediglich Personen die ihre Beziehung bei der Zahlstelle X vor dem 31 Dezember 2012 komplett saldieren konnen sich dem Steuerabkommen entziehen Nachdem definiert worden ist welche Kunden betroffene Personen sind stellt sich die Frage welche Vermogensarten unter dem Steuerabkommen in Betracht gezogen werden Zum betroffenen Vermogen zahlen alle Vermogenswerte die in einem Konto oder Depot gefuhrt werden konnen Dies sind beispielsweise Geldkonten Edelmetallkonten Treuhandanlagen Fonds kollektive Kapitalanlagen Aktien Schuldverschreibung physische Edelmetallbestande im Depot gefuhrt strukturierte Produkte Es gilt das Bruttovermogen der Kunden Wertschriftenkredite werden nicht abgezogen Wertgegenstande die nicht im Depot gefuhrt werden etwa Grundstucke Immobilien Vermogenswerte der beruflichen Vorsorge und der Inhalt von Schliessfachern zahlen nicht zum betroffenen Vermogen Gegenuber der Wirtschaftswoche kritisierte der Steuerfachanwalt Thomas Koblenzer dass der Inhalt von Schliessfachern nicht zum betroffenen Vermogen zahlt 26 Die Alternative dazu ware samtliche Schliessfacher zu offnen die Gegenstande zu bewerten wobei sich etliche Fragen stellen wurden etwa Wie sind die Uhrensammlung und der Familienschmuck zu behandeln und dem Schliessfachbesitzer zuzuordnen wobei der Schliessfachbesitzer nicht zwingend der Eigentumer der Gegenstande sein muss und der Inhalt ebenso nicht zwingend der Steuer hinterzogen worden sein muss Das Steuerabkommen hat jedoch einen eingebauten Sicherungsmechanismus Alle Abzuge der betroffenen Person nach dem 31 Dezember 2010 senken nicht die Einmalzahlung Somit konnen Schliessfacher nicht aktiv benutzt werden um das Vermogen fur die Einmalzahlung zu senken Lebensversicherungen an denen betroffenen Personen nutzungsberechtigt sind unterliegen einer speziellen Regelung Sogenannte Lebensversicherungsmantel gelten als transparent Der wirtschaftlich Berechtigte an dieser Lebensversicherung gilt als betroffene Person Anders sieht dieses mit in Deutschland steuerlich anerkannten Versicherungen aus Diese zahlen nicht zum betroffenen Vermogen und der Kunden ist damit auch keine betroffene Person Allerdings unterliegt die Person mit diesen Vermogenswerten auch nicht der Steuerpflicht in Deutschland Die Unterscheidung zwischen den Versicherungstypen wird durch die Versicherungsgesellschaften vorgenommen die sich dabei auf ein Gutachten eines Wirtschaftsprufers stutzen mussen Die Zahlstelle hat darauf keinen Einfluss Fur die Zahlstelle ist die Versicherungsgesellschaft der Vertragspartner Die Einmalzahlung als Mittel zu Regulierung der steuerlichen Vergangenheit Bearbeiten Die Einmalzahlung ist eine Option zur steuerlichen Regulierung der Vergangenheit von betroffenen Personen Die Einmalzahlung ist der Regelfall Zeigt eine betroffene Person keine Reaktion auf die Kontaktaufnahme der Zahlstelle wird diese automatisch die Einmalzahlung anwenden Befindet sich auf dem Konto der betroffenen Person keine ausreichende Liquiditat fuhrt dieses nach einer Zusatzfrist von acht Wochen zu einer zwangsweisen Offenlegung der Beziehung uber die Schweizer Behorden an die deutsche Behorde Diese Zwangsmeldung hat den Charakter einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige der betroffenen Person in Deutschland Die Einmalzahlung wird der betroffenen Person am 31 Mai 2013 belastet Sollte auf dem Konto ungenugende Liquiditat sein wird die Zahlstelle eine weitere Frist von acht Wochen setzen Danach nimmt die Zahlstelle eine Zwangsmeldung vor Die Zahlstelle wird von sich aus keine Wertschriften des Kunden verkaufen um Liquiditat bereitzustellen Die betroffene Person erhalt eine Bescheinigung der Zahlstelle Dort ist die Hohe der Einmalzahlung die Berechnung der Einmalzahlung und das Datum der Gutschrift der Einmalzahlung auf dem Abwicklungskonto der Zahlstelle vermerkt Mit diesem Datum erloschen die Steuerschulden auf den definierten Steuerarten hinsichtlich des relevanten Kapitals Die Entkriminalisierung des Kunden tritt ein Diese Bescheinigung dient als Nachweis des Kunden dass die steuerliche Vergangenheit reguliert wurde Die deutschen Behorden konnen die Echtheit dieser Bescheinigung bei der Schweizer Behorde uberprufen lassen und im Rahmen der geltenden Regeln in Deutschland trotzdem ein Verfahren gegen die steuerpflichtige Person eroffnen Die deutschen Behorden konnen trotz Vorlage der Bescheinigung gegen den Steuerpflichtigen ermitteln Im Steuerabkommen werden die Steuerarten definiert die durch die Einmalzahlung in ihrem Entstehen auf dem relevanten Kapital erloschen Dazu gehort die Vermogensteuer Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Gewerbesteuer Einkommensteuer und Umsatzsteuer Ausgenommen ist die Korperschaftsteuer Die betroffene Person wird also nur in Bezug auf diese Steuerarten entkriminalisiert Die Hohe der Einmalzahlung ist abhangig vom Anfangsbestand des Kapitals dem Endbestand des Kapitals sowie der Dauer der Kundenbeziehung mit der gleichen Zahlstelle 27 Der Steuersatz liegt zwischen 21 und 41 des relevanten Kapitals Zur Berechnung der Einmalzahlung wird die nachstehende Formel angewandt S B max s 2 3 K r n 8 K b 1 3 n 10 K r 2 10 K 9 K 10 2 s min K r displaystyle SB max left s cdot left frac 2 3 cdot left K r frac n 8 cdot K b right frac 1 3 left frac n 10 cdot K r frac 2 10 cdot left frac K 9 prime K 10 prime 2 right right right s min cdot K r right nbsp wobei K 9 K r K r r displaystyle K 9 prime K r K r cdot r nbsp K 10 K r K r 2 r displaystyle K 10 prime K r K r cdot 2 cdot r nbsp K r K 8 falls K 10 lt K 8 K 10 falls K 8 K 10 1 2 K 8 max 1 2 K 8 K 8 i 9 10 Wertsteigerungen i 1 8 Ruckflusse falls K 10 gt 1 2 K 8 displaystyle K r begin cases K 8 amp text falls K 10 lt K 8 K 10 amp text falls K 8 leqq K 10 leqq 1 2 cdot K 8 max left 1 2 cdot K 8 K 8 sum limits i 9 10 mbox Wertsteigerungen sum limits i 1 8 mbox Ruckflusse right amp text falls K 10 gt 1 2 cdot K 8 end cases nbsp Falls K r n 8 K b lt 0 displaystyle K r frac n 8 cdot K b lt 0 nbsp wird dieser Ausdruck gleich null gesetzt um Negativsteuern zu verhindern In diesem Fall wird also der 1 Summand in der Berechnung von SB in der eckigen Klammer zu null Die Formel berucksichtigt zu einem Grossteil den Vermogenszuwachs seit Anbeginn der Kundenbeziehung bzw seit dem 31 Dezember 2002 eine fiktive Verzinsung sowie das Endkapital das sogenannte relevante Kapital SB Steuerbetrag SB Erhohter Steuerbetrag s Steuersatz 34 sl Steuerbelastung sl Erhohte Steuerbelastung Kr Relevantes Kapital n Anzahl Jahre der Bankbeziehung vor dem 31 Dezember 2010 0 n 8 Kb Kapitalbestand am Ende des Jahres in dem die Bankbeziehung eroffnet wurde Fur Bankbeziehungen die vor dem 1 Januar 2003 eroffnet wurden ist der Kapitalbestand am 31 Dezember 2002 massgebend i Jahr i 1 i 10 wobei das Jahr 1 am 1 Januar 2003 beginnt Ki Kapitalbestand am Ende des Jahres i K8 Kapitalbestand am Ende des achten Jahres 31 Dezember 2010 K10 Kapitalbestand am Ende des zehnten Jahres 31 Dezember 2012 K9 K10 Fiktives Kapital am Ende des neunten 31 Dezember 2011 resp des zehnten Jahres 31 Dezember 2012 r Rendite 3 fur jedes Jahr smin Minimalsteuersatz 21 Ruckflusse Zuflusse in den Jahren 9 und 10 welche Abflusse in den Jahren 1 8 kompensierenDie Formel basiert auf ein paar simplen Prinzipien Ein Anstieg der Vermogenswerte zwischen der Eroffnung der Beziehung und dem relevanten Kapital steigert die Einmalzahlung Dadurch sollen betroffene Personen die standig Kapital zugefuhrt haben starker belastet werden Betroffene Personen die kein neues Kapital hinzugefuhrt haben oder sogar konsumiert haben zahlen mit der Lange der Beziehung eine niedrigere Einmalzahlung Der Anstieg des Vermogens wirkt steigernd auf die Einmalzahlung die Lange der Beziehung wirkt senkend auf die Einmalzahlung Diese beiden Effekte konnen sich jedoch uberlagern Eine simple Aufbereitung der Formel die ein Ablesen des Steuerbetrages aus einer Tabelle erlaubt ist nach mathematischen Vereinfachungen moglich Der Kunde zahlt im Minimum 21 auf dem relevanten Kapital Anders als die Steuererhebung in Deutschland handelt es sich hier um einen Prozentsatz auf dem Gesamtvermogen In der Spitze ist eine Einmalzahlung von 41 moglich Um einen solchen Wert zu erreichen muss die betroffene Person eine Steuerbelastung von 34 erreichen Ab einer Million Euro Vermogen erhoht sich dieser Wert fur jede Million weiteres Vermogen um jeweils ein Prozent Mit einem Vermogen von sieben Millionen Euro wird der Spitzenwert von 41 erreicht Eine Steuerbelastung von 34 als auslosende Hurde wird jedoch nur in seltenen Ausnahmefallen erreicht werden Dazu musste nach der Eroffnung der Beziehung durch die betroffene Person bis 2012 erhebliches Neuvermogen zugeflossen sein Realistisch sind Belastungen in der Hohe von 21 bis 25 auf dem Vermogen des Kunden 28 Wichtige Faktoren sind die Identifizierung des Anfangskapitalbestandes und des relevanten Kapitals Der Anfangskapitalbestand ist der Vermogensstand der betroffenen Person am Ende des Jahres in dem die Beziehung eroffnet worden ist Langstens zuruck bis zum 31 Dezember 2002 Die Bestimmung des relevanten Kapitals ist aufwendiger Das relevante Kapital wird nach einer der drei nachfolgenden Methoden bestimmt das Vermogen der betroffenen Person Ende 2010 wenn dieser Wert hoher als das Vermogen Ende 2012 ist das Vermogen der betroffenen Person Ende 2012 Jedoch maximal 120 des Vermogens von Ende 2010 Die Summe des Vermogens Ende 2010 plus die Abflusse aus den Jahren bis 2010 vermindert um die Zuflusse in den Jahren 2011 und 2012 und erhoht um die Wertsteigerungen des Vermogens in den Jahren 2011 und 2012 Diese Regelung kommt nur zur Anwendung wenn die betroffene Person diese Berechnung bis zum 31 Mai 2013 explizit bei der Zahlstelle beantragt und dieser die entsprechende Dokumentation zur Verfugung stellt Betroffene Personen die nach 2010 Vermogen abziehen konnen die Einmalzahlung nicht verringern Da dieser Stichtag erst nach der Unterzeichnung in der Vergangenheit definiert wurde stellt diese Regel eine Sicherung der Einmalzahlung dar Die Definition der 120 Prozent Grenze verhindert dass eine betroffene Person zusatzliches unversteuertes Vermogen aus anderen Landern in der Schweiz konsolidiert um die Entkriminalisierung durch das Steuerabkommen zu nutzen Die dritte Variante bietet betroffenen Personen die in der Schweiz Vermogen auf mehrere Banken verteilt haben die Moglichkeit diese gegebenenfalls wieder zu einer Bank zuruckzufuhren Das ist notwendig weil Bankenwechsel in der Schweiz beispielsweise von einer Bank zu zwei anderen Banken nach dem 31 Dezember 2010 zu absurd hohen Einmalzahlungen fuhren wurden mindestens 42 In Abwandlung der Formel fuhren negative Wertsteigerungen in den Jahren 2010 und 2012 nicht zu einer Reduktion des relevanten Kapitals In der Berechnung wird dieser Wert dann auf null gesetzt Ruckflusse sind die Bruttoabflusse in den Jahren 2002 bis und mit 2010 vermindert um die Bruttozuflusse in den Jahren 2011 und 2012 Vergleiche zwischen dem Spitzensteuersatz in Deutschland auf Einkommen und der Hohe der Einmalzahlung unter dem Steuerabkommen konnen nicht gezogen werden Wie dargestellt bezieht sich die Einmalzahlung auf das Vermogen des Kunden Ende 2010 oder Ende 2012 dies unabhangig davon welche Steuern durch die betroffene Person tatsachlich verkurzt worden sind Eine standige Zufuhrung von Vermogen findet seinen Niederschlag in einem hoheren Prozentsatz sodass trotz eines vereinfachten Berechnungsverfahrens ein unterschiedliches Kundenverhalten berucksichtigt wird Die freiwillige Meldung als Alternative zur Einmalzahlung Bearbeiten Als weitere Option zur steuerlichen Regulierung der Vergangenheit steht der betroffenen Person die Moglichkeit offen der Zahlstelle eine Ermachtigung zur Offenlegung der personlichen Daten zu geben Bis zum 31 Mai 2013 muss die betroffene Person oder der Vertragspartner der Zahlstelle schriftlich die Wahl dieser Option mitteilen Die meisten Zahlstellen werden dafur standardisierte Formulare verwenden Mit der Wahl der freiwilligen Meldung durch die betroffene Person wird keine Einmalzahlung durch die Zahlstelle erhoben Mit dem Datum der Erteilung der Ermachtigung zur freiwilligen Meldung gilt diese als Abgabe einer strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland Mit der Offenlegung werden die Identitat der betroffenen Person die Kontobeziehung und der Vermogensstand zwischen Beziehungseroffnung zuruck bis maximal 31 Dezember 2003 und Ende 2012 fur jedes Jahr gemeldet Falls es sich um unversteuertes Vermogen handelt wird die deutsche Behorde auf den Steuerpflichtigen zugehen und eine Nachveranlagung vornehmen Die freiwillige Meldung gilt jedoch als wirksame Selbstanzeige sodass die betroffene Person mit dem Datum der Abgabe der freiwilligen Meldung bei der Zahlstelle vor den rechtlichen Folgen geschutzt ist Der Zinslauf fur die Strafzinsen stoppt jedoch nicht da keine Zahlung geleistet worden ist Dies ist nur bei einer wirksamen Selbstanzeige moglich Die betroffene Person erhalt eine Bescheinigung durch die Zahlstelle zugestellt Darauf sind samtliche ubermittelten Daten ersichtlich Betroffene Kunden die ihr in der Schweiz gehaltenes Vermogen in Deutschland angegeben und regular versteuert haben mussen der Zahlstelle ebenfalls eine Ermachtigung zur freiwilligen Meldung erteilen Sie sind ebenfalls betroffene Personen Unterbleibt dieses wird die Einmalzahlung durch die Zahlstelle durchgefuhrt Anders als bei Kunden in Deutschland erhalt das Wohnsitzfinanzamt einmalig Kenntnis von den Vermogenswerten des Kunden Aufnahme einer neuen Kundenbeziehung zu einer Schweizer Bank Bearbeiten Die Aufnahme einer Kundenbeziehung zu einer Schweizer Zahlstelle nach dem 31 Dezember 2010 unterliegt speziellen Prozessen Statt bis zum 31 Mai 2013 mussen sich die betroffenen Personen bis zum 30 Juni 2013 fur eine Option zur Regulierung der steuerlichen Vergangenheit entscheiden Wenn die betroffene Person das Vermogen von einer anderen Schweizer Zahlstelle transferiert hat und zu dieser Zahlstelle weiterhin eine Beziehung unterhalt muss die fruhere Zahlstelle die Regulierung durchfuhren Die Vermogenswerte bei der neuen Zahlstelle werden nicht berucksichtigt Da die Werte nach dem 31 Dezember 2010 abgeflossen sind wird das relevante Kapital das Vermogen Ende 2010 bei der fruheren Zahlstelle sein Dementsprechend sind die Vermogenswerte bei der neuen Zahlstelle uber diesen Weg ebenfalls erfasst Die betroffene Person muss jedoch per 31 Mai 2013 ausreichend Liquiditat bei der fruheren Zahlstelle zur Verfugung stellen Wenn die betroffene Person Vermogen von einer anderen Schweizer Zahlstelle gebracht hat diese Beziehung aber beendet hat muss die neue Zahlstelle die Regulierung vornehmen Dafur muss diese auf die Daten bei der fruheren Zahlstelle zuruckgreifen Deshalb muss die betroffene Person beide Zahlstellen ermachtigen Informationen auszutauschen Erfolgt diese Ermachtigung nicht oder weigert die fruhere Zahlstelle die Kooperation wird eine Zwangsmeldung der betroffenen Person durch die aktuelle Zahlstelle erfolgen Diese gilt als wirksame Selbstanzeige in Deutschland Sollte das Vermogen am 31 Dezember 2010 bei keiner Schweizer Zahlstelle gebucht gewesen sein unternimmt die Zahlstelle keine weiteren Massnahmen Der Kunde ist in diesem Fall keine betroffene Person im Sinne des Steuerabkommens Es ist davon auszugehen dass die Schweizer Banken bei diesen Kunden einen Nachweis erfordern dass die Vermogen versteuert sind oder dass sie die Beziehung von sich aus auflosen werden Flankierende Massnahmen zur Sicherstellung der Umsetzung des Steuerabkommens Bearbeiten Das Steuerabkommen war in beiden Landern umstritten Verschiedene Akteure in den beiden Landern haben Interesse das Steuerabkommen zu umgehen Deshalb wurden Massnahmen im Steuerabkommen aber auch ausserhalb des Steuerabkommens geschaffen die eine Umgehung deutlich erschweren oder sogar unmoglich machen Folgende Ebenen sind dabei zu nennen Sicherung des Abkommenszwecks durch direkt im Abkommen verankerte Massnahmen Sicherung des Abkommenszwecks durch Massnahmen die die Zahlstellen veranlassen Definition eines rechtlichen Rahmens in der Schweiz Binationale Abkommen oder supranationale Regelungen die die Schweiz und Deutschland eingegangen sindDer starkste Mechanismus innerhalb des Steuerabkommens ist die ruckwirkende Definition des Stichtages 2 31 Dezember 2010 An diesem Stichtag wird die betroffene Person und das betroffene Vermogen identifiziert Wichtige Instrumente sind die umfassende Definition der betroffenen Person inklusive der Mehrzahl der bekannten Strukturen und der Sachverhalt dass am 1 Januar 2013 lediglich die Nutzungsberechtigung am Vermogen gepruft wird nicht jedoch deren steuerliches Domizil Damit kann das Abkommen nicht durch Barabhebungen Uberweisungen Wohnsitzverlagerungen oder die Zwischenschaltung von Stiftungen oder Trusts umgangen werden Herr Schlau mochte sich dem Steuerabkommen mittels der Zwischenschaltung einer Stiftung in Liechtenstein entziehen Deshalb grundet er sofort nach der Veroffentlichung des Abkommens im Jahre 2011 eine Stiftung in Liechtenstein lost seine bestehende Beziehung zu der Schweizer Zahlstelle auf Die Stiftung eroffnet ein neues Konto in der Schweiz Das Vermogen wird von der Zahlstelle X zur Zahlstelle Y in der Schweiz uberwiesen Damit kann Herr Schlau sich nicht dem Abkommen entziehen Bei der Zahlstelle X ist er am 1 Januar 2013 kein Kunde mehr Ist fur diese Zahlstelle also nicht mehr greifbar Bei der neuen Zahlstelle Y ist er jedoch als wirtschaftlich Berechtigter an der Stiftung erfasst Die Zahlstelle Y wird die Stiftung spatestens per 28 Februar 2013 kontaktieren und darauf hinweisen dass Herr Schlau eine betroffene Person sei und bis spatestens 30 Juni 2013 der Zahlstelle Y mitteilen soll bei welcher Schweizer Zahlstelle er vorher gewesen ist und eine Ermachtigung zum Datenaustausch unterschreiben soll Weigert sich Herr Schlau die diese Ermachtigung zu unterschreiben wird Herr Schlau durch die neuen Zahlstelle Y offengelegt Herr Schlau kann die Ermachtigung auch erteilen In diesem Fall werden die Daten der fruheren Zahlstelle X zur Berechnung der Einmalzahlung herangezogen Da Herr Schlau an beiden Beziehungen die alleinige wirtschaftlich berechtigte Person war konnen beide Beziehungen verknupft werden Durch die Gestaltung kann sich Herr Schlau dem Abkommen nicht entziehen zusatzlich entstehen ihm Transaktionskosten und sein Entdeckungsrisiko steigt weil Deutschland und Liechtenstein bereits seit Anfang 2010 ein Informationsaustauschabkommen haben 29 dd Der Kunde kann jedoch seine Beziehung vor dem 31 Dezember 2012 zu einer Schweizer Zahlstelle beenden und sein Vermogen aus der Schweiz abziehen Er ist dann keine betroffene Person mehr Dieses zu untersagen wurde wohl einer Enteignung der betroffenen Personen gleichgekommen Allerdings sieht das Steuerabkommen vor dass den deutschen Behorden die zehn wichtigsten Ziellander inklusive verschobenes Vermogen und Anzahl der Personen gemeldet werden Daraufhin konnen die deutschen Behorden Druck auf die Ziellander ausuben Singapur steht dem Zufluss europaischer Gelder kritisch gegenuber 30 31 Im Rahmen der Expertenanhorung im Finanzausschuss des Bundestages am 24 September 2012 wurden erstmals Zahlen dazu publiziert Diese stutzen die Annahme dass kaum Gelder in das aussereuropaische Ausland abfliessen 32 Eine weitere im Steuerabkommen definierte Massnahme ist die Uberprufung der Massnahmen der Zahlstelle durch die Schweizer Behorde Eidgenossische Steuerverwaltung ESTV Der Bericht geht an die deutschen Behorden und kann offentlich gemacht werden Daruber hinaus sieht das Steuerabkommen bis zu 1300 Anfragen in den ersten beiden Jahren vor Mit diesen kann die Einhaltung des Steuerabkommens ohne Nennung einer konkreten Zahlstelle uberpruft werden Das Steuerabkommen liefert den Banken auch einen monetaren Anreiz das Abkommen umzusetzen Es wird eine Vorauszahlung von zwei Milliarden Franken durch die Schweizer Banken geleistet die nach einem Verteilschlussel erst dann als abgeleistet gilt wenn mindestens vier Milliarden Franken nach Deutschland uberwiesen wurden Die ist ein starker Anreiz fur die Banken die Einmalzahlung einzutreiben zumal seit der Unterzeichnung des Steuerabkommens in erheblichen Ausmass Vermogen durch Selbstanzeigen deklariert worden sind 33 Dieses Vermogen steht als Basis fur die Selbstanzeige nicht mehr zur Verfugung Aus dem Steuerabkommen haben viele Zahlstellen eigene zusatzliche Regeln abgeleitet Damit sollen Umgehungen verhindert werden Die Banken wollen vermeiden nach Einfuhrung des Steuerabkommens weiterhin Schlagzeilen zu machen Zu diesen Regeln gehoren sehr starke Einschrankungen fur den Kunden Bargeld zu beziehen Die Annahme von neuem Bargeld aus Deutschland ist bei allen wichtigen Banken nur noch gegen Nachweis moglich dass diese Gelder versteuert sind Diese Regelung wurde vor kurzem durch Mystery Shopping einer deutschen Zeitung herausgefordert und wurde bei allen getesteten Banken eingehalten 34 Der Versuch unversteuerte Schweizer Gelder in Deutschland anzulegen verlief jedoch erfolgreich 35 Weitere Regeln betreffen das Aufsetzen von Strukturen die potentiell geeignet sind sich dem Abkommen zu entziehen Eine Moglichkeit ware die unversteuerten Gelder in eine in Deutschland steuerlich anerkannte Lebensversicherung einzubringen Dies wurde wirken wie eine Kontoschliessung Der Vertragspartner ist nicht mehr der Kunde sondern die Lebensversicherung Eine in Deutschland steuerlich anerkannte Versicherung zahlt nicht zum betroffenen Vermogen Aus diesem Grund verlangen viele Banken vor der Aufnahme der Beziehung mit der Lebensversicherung einen Nachweis uber die ordnungsgemasse Versteuerung des einzubringenden Vermogens Uber diese freiwilligen Regeln der Banken hinaus hat die Schweizer Regierung ein Einfuhrungsgesetz fur die Steuerabkommen beschlossen 36 Das Bundesgesetz uber die internationale Quellenbesteuerung definiert u a Strafbestimmungen Abschnitt 10 Bereits die fahrlassige Gefahrdung der Einmalzahlung oder der Meldung wird pro Fall 20 000 Franken Busse belegt Unter Fahrlassigkeit ist bereits die Erteilung unrichtiger Auskunfte erfasst Damit uberpruft eine Schweizer Behorde bei den Schweizer Banken direkt die Durchfuhrung der Abkommen und belegt Zuwiderhandlungen mit empfindlichen Strafen Diese Strafen wirken teilweise direkt auf den involvierten Berater zusatzlich zur Strafe fur die Bank Als letzte Stufe der flankierenden Massnahmen sind die binationalen und supranationalen Regelungen zu sehen In Betracht kommt hier die Moglichkeit Gruppenanfragen gemass OECD Standard zu stellen Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland enthalt bereits die sogenannte grosse Auskunftsklausel 37 Deutschland hat die Moglichkeit ohne Nennung von Kundennamen typische Verhaltensmuster fur Steuerhinterziehung abzufragen Uber die Schweizer Behorden werden bei einer zulassigen Gruppenanfrage die Kundennamen gemeldet Den Strafverfolgungsbehorden und Steuerfahndern in Deutschland sollten aufgrund der CD Ankaufe und der Selbstanzeigen die Muster bekannt sein In der Schweiz ist derzeit noch umstritten ob diese Anfragen ab 1 Januar 2013 oder bereits ab Mitte Juli 2012 OECD Veroffentlichung gelten sollen Zurzeit wird eine Ruckwirkung mehrheitlich ausgeschlossen 38 39 40 Deckungsgleiche Abkommen unterhalt Deutschland auch mit Mauritius 41 Bahamas 42 und den Cayman Islands 43 Dies zeigt dass Deutschland effektive Massnahmen ergreifen kann um Steuerfluchtlinge zu entdecken Strafbefreiende Selbstanzeige versus Einmalzahlung Bearbeiten Betroffenen Personen mit steuerlich unreguliertem Vermogen stehen grundsatzlich die Optionen Einmalzahlung freiwillige Meldung oder Selbstanzeige offen Es stellt sich schnell das Problem einer Abwagung zwischen der Einmalzahlung und der Selbstanzeige Die Frage kann nicht generell beantwortet werden aber es gibt ein paar Anhaltspunkte Fur Kunden mit einem Vermogen in der Schweiz von weniger als 300 bis 400 Tausend Schweizer Franken wird sich die Selbstanzeige nicht lohnen Die Gebuhren fur die Steuer und Rechtsberatung fressen den okonomischen Vorteil einer Selbstanzeige auf Typische Portfolios in der Schweiz Buy and hold Aktienstrategie niedriger personlicher Steuersatz Beachtung der Spekulationsfristen fuhren haufig in der Nachveranlagung nur zu einer Belastung auf dem Gesamtvermogen von 10 bis 14 Kunden denen die Anonymitat nicht so wichtig ist beispielsweise weil sie eine Schenkung vornehmen wollen bevorzugen den Weg der Selbstanzeige ebenso Kunden die in anderen Jurisdiktionen moglicherweise uber weiteres nicht versteuertes Vermogen verfugen Die Selbstanzeige kann sofort eingereicht werden und ist unabhangig vom Steuerabkommen Kunden denen die Anonymitat wichtig ist oder bei denen im Verlauf der Jahre eine oder mehrere Erbschaften Schenkungen angefallen sind fahren moglicherweise mit der Einmalzahlung besser Dafur wird kein Steuer und oder Rechtsexperte benotigt Allerdings tritt die Entkriminalisierung erst Mitte 2013 ein und bis dahin besteht weiterhin ein Entdeckungsrisiko fur den Kunden Fur Kunden mit nicht versteuertem Vermogen empfiehlt sich nicht der Weg uber die freiwillige Meldung Diese entspricht in der Wirkung zwar einer Selbstanzeige aber der Zinslauf fur die Nachversteuerung und Strafzinsen stoppt nicht Der Kunde begibt sich in die Abhangigkeit von den Steuerbehorden die irgendwann eine Nachveranlagung vornehmen oder weitere Unterlagen anfordern werden Damit gibt der Kunde das Heft des Handelns aus der Hand Abgeltungsteuer fur die Zukunft Bearbeiten Die Schweizer Banken konnen in Zukunft die deutsche Abgeltungsteuer wie deutsche Zahlstellen direkt einbehalten Dabei werden grundsatzlich dieselben Ertrage wie in Deutschland Zinsen Dividenden sonstige Ertrage Verausserungsgewinne mit dem gleichen Steuersatz von 26 375 d h 25 Kapitalertragsteuer plus 5 5 Solidaritatszuschlag erhoben Ein Kunde kann auch zum Einbehalt der Kirchensteuer optieren hier ist allerdings nur der Einbehalt des hoheren Kirchensteuersatzes von 9 moglich Alternativ dazu kann sich der Kunde auch fur die Offenlegung entscheiden Die Schweizer Banken mussen nicht beide Varianten anbieten Der Kunde muss die Option zur Versteuerung in der Zukunft bis spatestens 31 Dezember 2012 wahlen Diese Wahl ist unabhangig von der gewahlten Option der Vergangenheit Bei einer Zahlstelle die beide Varianten anbietet kann der Kunde sich jedes Jahr erneut zwischen Abgeltungssteuer und Offenlegung entscheiden Reaktionen und Kritik BearbeitenDas deutsche Bundesministerium der Finanzen sowie die Eidgenossische Steuerverwaltung begrussten das Abkommen in einer gemeinsamen Erklarung als gutes Verhandlungsergebnis fur beide Staaten und hoben die Gesichtspunkte der Steuergerechtigkeit sowie des gegenseitigen Interessenaustauschs hervor Sie stellten ausserdem klar dass das Abkommen nach Zustimmung der nationalen Parlamente im Jahr 2013 in Kraft treten solle 44 45 Die Schweizerische Bankiervereinigung begrusste das Abkommen als Brucke zur Steuerehrlichkeit bei gleichzeitiger Wahrung ihrer der Kunden finanziellen Privatsphare und erhoffte sich entsprechende Verhandlungen mit weiteren Landern 27 Direkt nach Bekanntwerden des Abkommens wurde in der Offentlichkeit deutlich Kritik am Abkommen geubt da laut der Kritik durch das Abkommen unter anderem Schwarzgeld mit sehr geringer Besteuerung geringe Steuersatzpauschale weissgewaschen werden kann und es keinen Informationsaustausch zur Bekampfung von Steuerhinterziehung gibt 46 Die SPD ausserte scharfe Kritik am Abkommen das nach ihrer Ansicht Steuerhinterziehern eine zu billige Straffreiheit garantiere und kundigte an das Gesetz unter Umstanden im Bundesrat scheitern zu lassen 47 48 Transparency International ausserte zudem Kritik an der langen Geheimhaltung des Abkommens und dem intransparenten Verfahren 49 Das Tax Justice Network hatte eine ausfuhrliche Stellungnahme fur den Finanzausschuss des Bundestages vorbereitet 50 und bemangelte zuvor an dem Abkommen folgende Punkte 51 In das Abkommen seien bereits verschiedene Umgehungsmoglichkeiten von der Schweizer Bankiervereinigung eingebaut worden So sei z B durch Zwischenschalten eines Trustes eines Drittstaates oder einer Schweizer Firma die Besteuerung ausgeschlossen Bankschliessfacher wurden ausgenommen Diese konnten uber den Stichtag zum Zwischenlagern von Geldmitteln benutzt werden Es wurden nur Zahlstellen uber eine Million Schweizer Franken Zins Dividendenzahlung berucksichtigt Es sei nur eine sehr geringe Anzahl Anfragen zu deutschen Steuerburgern zulassig deren Bearbeitung zudem z B durch planmassige Verzogerungen der Schweiz und Einlegung von Rechtsmitteln in die Lange gezogen werden konne Aktiver Erwerb von Informationen uber deutsche Steuerhinterzieher sei nicht mehr moglich Nach Angabe der Schweizerischen Bankiervereinigung hatte die effektive Steuerbelastung bei den meisten Kunden etwa 20 25 des Vermogens betragen 27 Die Schweizer Banken kritisierten den hohen Umsetzungsaufwand in Hohe eines ihrer Angabe nach voraussichtlich dreistelligen Millionenbetrages 27 Verschiedene deutsche Politiker ausserten sie wollen sich mit dem Abkommen nicht die Moglichkeit des Ankaufs weiterer Steuer CDs als Druckmittel gegen Steuerfluchtlinge nehmen lassen 52 Auch wegen vorgetragener Bedenken der Europaischen Union kam es zu Nachverhandlungen des Abkommens 53 54 55 Ein Sprecher des federfuhrenden rheinland pfalzischen Finanzministeriums erklarte jedoch Ende Marz 2012 dass die rot grun gefuhrten deutschen Lander auch dem nachgebesserten Abkommen nicht zustimmen werden 56 Siehe auch BearbeitenDoppelbesteuerung Steuerflucht Schwarzgeld Geldwasche Steueramnestie Selbstanzeige Steuerhinterziehung Abgabenordnung Steuerfahndung SteuerstraftatLiteratur BearbeitenAbkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft uber Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vom 21 September 2011 Webseite des Bundesministerium der Finanzen Abgerufen am 7 Oktober 2017 Protokoll zur Anderung des am 21 September 2011 in Berlin unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft uber Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vom 5 April 2012 Webseite des Bundesministerium der Finanzen Abgerufen am 20 April 2012 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland uber Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt PDF 358 kB vom 21 September 2011 Webseite der Schweizerischen Bankiervereinigung Abgerufen am 12 Januar 2012 Obenhaus Das Steuerabkommen mit der Schweiz uber unversteuerte Kapitalertrage in Die Steuerberatung Stbg 2011 S 508 Trager Hendrik Das Scheitern des Steuerabkommens mit der Schweiz Warum versagte der Bundesrat zweimal seine Zustimmung und was musste bei neuen Verhandlungen beachtet werden in Zeitschrift fur Politik 60 Jg 2013 H 2 S 162 181 Weblinks BearbeitenQuellensteuerabkommen Schweiz Deutschland Medienmitteilung der Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft 30 Marz 2012 Steuerabkommen und Wegleitung Dokumente und aktuelle Presseschau zum Steuerabkommen 24 September 2012 Matthias Benz Die Kavallerie wird nicht ausgemustert Analyse zum Scheitern des Steuerabkommens In Neue Zurcher Zeitung vom 14 Dezember 2012Einzelnachweise Bearbeiten Das geplatzte Steuerabkommen ein schlechtes Geschaft WSI Mitteilung 04 2013 Steuerabkommen mit der Schweiz bleibt umstritten Deutscher Bundestag Anhorung der Sachverstandigen vom 24 September 2012 Standerat winkt Steuerabkommen durch Artikel vom 29 Mai 2012 auf der Website der Schweizer Handelszeitung abgerufen am 25 September 2012 Nationalrat sagt Ja zum Steuerabkommen Uberraschendes Nein zum Rahmengesetz Artikel vom 30 Mai 2012 Website des Schweizer Fernsehens abgerufen am 25 September 2012 Bundestagsdrucksache 17 12282 Bundesratsplenarprotokoll Nr 906 Deutsches Schwarzgeld in der Schweiz wird versteuert Artikel vom 10 August 2011 Website des Hamburger Abendblatts abgerufen am 12 Januar 2012 Deutsch schweizerische Arbeitsgruppe stellt Abkommen zur Versteuerung von Schwarzgeld vor Artikel vom 31 Juli 2011 Website von Spiegel Online abgerufen am 12 Januar 2012 Die halbtrockene Oase Artikel vom 11 August 2011 Website von Spiegel Online abgerufen am 12 Januar 2012 Schweizer Fernsehen 880 Milliarden Schwarzgeld in der Schweiz Artikel vom 8 Februar 2010 Steuer CD soll 400 Millionen Euro einbringen Artikel vom 5 Februar 2010 Website von Spiegel Online abgerufen am 12 Januar 2012 Az 2 BvR 2101 09 Fahnder nehmen Kunden von Julius Bar ins Visier Artikel vom 22 August 2012 Website auf Spiegel Online abgerufen am 25 September 2012 Steuerabkommen Schweiz mehr Abfragen und hohere Strafsteuer Artikel vom 5 April 2012 Website des Schweizer Fernsehens abgerufen am 25 September 2012 Junge SVP AUNS JUSO und Bund der Steuerzahler ergreifen Referendum Artikel vom 30 Juni 2012 Website von news ch abgerufen am 25 September 2012 Referendum gegen Steuerabkommen gescheitert Artikel vom 2 Oktober 2012 Website des Schweizer Fernsehens abgerufen am 5 Oktober 2012 Bundestagsdrucksache 17 12282 Bundesratsplenarprotokoll Nr 906 Schweiz und Osterreich unterzeichnen Quellensteuerabkommen Memento des Originals vom 23 Juli 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www sif admin ch Artikel vom 13 April 2012 Website des Staatssekretariats fur internationale Finanzfragen abgerufen am 25 September 2012 Schweiz und Italien vereinbaren Dialog uber Finanz und Steuerfragen Memento des Originals vom 16 November 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www sif admin ch Artikel vom 9 Mai 2012 Website des Staatssekretariats fur internationale Finanzfragen abgerufen am 25 September 2012 Steuerabkommen Wegleitung und Positionspapiere der Fachexperten vor dem Finanzausschuss des Bundestages Memento des Originals vom 27 September 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www askwiki ch Artikel vom 24 September 2012 Webseite von askWiki ch in der Schweiz abgerufen am 25 September 2012 Bundesgesetz uber die Banken und Sparkassen vom 8 November 1943 PDF 212 kB vom 1 Marz 2012 Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgerufen am 25 September 2012 Betroffene Person wird in diesen Zusammenhang als feststehender Begriff verwendet Selbstanzeigen Die spate Reue der Steuersunder Artikel vom 28 August 2012 Website der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgerufen am 25 September 2012 Bundestagsdrucksache 17 11093 vom 18 Oktober 2012 S 9 Bundesgesetz uber die Bekampfung der Geldwascherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor 1 2 Vorlage Toter Link www ejpd admin ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im November 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 62 kB vom 27 Juni 2012 Website des Eidgenossischen Justiz und Polizeidepartements abgerufen am 25 September 2012 Wegleitung der Eidgenossischen Steuerverwaltung zum Steuerabkommen Memento des Originals vom 29 Dezember 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www askwiki ch PDF 1 5 MB Artikel vom 31 Juli 2012 Webseite von askWiki in der Schweiz abgerufen am 25 September 2012 Christian Ramthun Schweizer Abkommen hat viele Schlupflocher In Wirtschaftswoche 4 Juni 2012 abgerufen am 13 Oktober 2021 a b c d In der Gesamtheit positive Beurteilung des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland Abkommen im Interesse der Kunden Basis fur Neupositionierung des Finanzplatzes Schweiz gelegt Finanzielle Privatsphare bleibt fur steuerkonforme Kunden gewahrt Memento des Originals vom 4 November 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne 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OECD model tax convention and its commentary Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www askwiki ch PDF 520 kB vom 17 Juli 2012 abgerufen am 25 September 2012 Steuerstreit Nationalratskommission gegen ruckwirkende Gruppenanfragen Keine Prazisierungen kein Zeitpunkt Artikel vom 10 September 2012 Website des Schweizer Parlaments abgerufen am 25 September 2012 Auskunfte uber Bankkundendaten werden weiter erleichtert Artikel vom 18 Juli 2012 Website der Neuen Zurcher Zeitung abgerufen am 25 September 2012 Steuerstreit Nationalrat sagt Ja zu Gruppenanfragen Artikel vom 12 September 2012 Website von moneycab abgerufen am 25 September 2012 Abkommen vom 7 Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkurzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Memento des Originals vom 9 Februar 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de vom 7 Oktober 2011 Website des Bundesfinanzministeriums Abgerufen am 25 September 2012 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Commonwealth der Bahamas uber die Unterstutzung in Steuer und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch vom 9 April 2011 Memento des Originals vom 21 August 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de vom 29 Juni 2011 Website des Bundesfinanzministeriums Abgerufen am 25 September 2012 Abkommen vom 27 Mai 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Kaimaninseln uber die Unterstutzung in Steuer und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch Memento des Originals vom 31 Januar 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de vom 29 Juni 2011 Website des Bundesfinanzministeriums Abgerufen am 25 September 2012 Schweiz und Deutschland unterzeichnen Steuerabkommen Memento des Originals vom 21 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www estv admin ch Pressemitteilung vom 21 September 2011 Webseite des Eidgenossischen Finanzdepartements abgerufen am 12 Januar 2012 Schweiz und Deutschland unterzeichnen Steuerabkommen 1 2 Vorlage Toter Link www bundesfinanzministerium de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im November 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Pressemitteilung vom 21 September 2011 Webseite des Bundesministerium der Finanzen abgerufen am 12 Januar 2012 z B nannte es Ulrich Thielemann einen Coup der erlaube Schwarzgeld billig weiss zu waschen WOZ Der Coup der Bankenrepublik 25 August 2011 und nach Einschatzung von Lorenz Jarass wurde durch das Abkommen Steuerhinterziehung erleichtern Die Anhorung im Bundestag gibt einen Uberblick zur Kontroverse Steuerabkommen mit der Schweiz bleibt umstritten Deutscher Bundestag Anhorung der Sachverstandigen vom 24 September 2012 Steinbruck will im Steuerstreit die Pferde satteln Artikel vom 21 September 2011 Webseite der Suddeutschen Zeitung abgerufen am 12 Januar 2012 Bundestag streitet uber Steuerabkommen mit Schweiz Artikel vom 29 September 2011 Webseite der Augsburger Allgemeinen abgerufen am 12 Januar 2012 Die Welt Schweizer Steuer Deal bringt Fiskus Milliarden ein 21 September 2011 Transparency kritisiert Geheimverhandlungen der Bundesregierung mit der Schweiz uber Steuerabkommen Memento des Originals vom 20 Juni 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www transparency de Pressemitteilung vom 20 September 2011 im Original von Transparency International Deutschland TJN Stellungnahme zum Steuerabkommen im Finanzausschuss des Bundestages abgerufen am 25 September 2012 Fur eine Handvoll Euro und Daten Deutschland kapituliert vor dem Schweizer Bankgeheimnis PDF 327 kB abgerufen am 22 August 2012 Neuer Wirbel um Schweizer Steuerdaten Artikel vom 17 November 2011 Webseite der Neue Zurcher Zeitung abgerufen am 12 Januar 2012 Schweiz will EU austricksen Artikel in der SonntagsZeitung vom 25 Dezember 2011 Tanz um Nachverhandlung des Steuerabkommens Artikel vom 19 November 2011 Webseite der Neue Zurcher Zeitung abgerufen am 12 Januar 2012 Steuerabkommen unter Beschuss Artikel vom 6 November 2011 Webseite der Neue Zurcher Zeitung abgerufen am 12 Januar 2012 Schauble will Steuerabkommen retten Neue Zurcher Zeitung 30 Marz 2012 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuerabkommen Deutschland Schweiz amp oldid 238858052