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Ein wirtschaftlich Berechtigter an einem Bankkonto oder Bankguthaben ist derjenige fur dessen Rechnung das Konto gefuhrt wird Diese Zurechnungsvorschrift folgt dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der bei einer Sachverhaltsbeurteilung nur auf das okonomische Ergebnis abstellt Der Begriff findet im Zusammenhang mit der Bekampfung der Geldwasche sowie der Steuerhinterziehung Verwendung Die EU Zinsverordnung spricht weitgehend deckungsgleich vom Wirtschaftlichen Eigentumer Inhaltsverzeichnis 1 Pflicht zur Legitimationsprufung 2 Anderkonten 3 Meldung des wirtschaftlich Berechtigten 4 Siehe auch 5 EinzelnachweisePflicht zur Legitimationsprufung BearbeitenBanken Versicherungen und andere sind verpflichtet bei Kontoeroffnungen und bestimmten Transaktionen eine Legitimationsprufung des Kunden durchzufuhren Hierbei sind sie verpflichtet den Kunden zu fragen ob er auf eigene oder fremde Rechnung handelt 11 Abs 1 Geldwaschegesetz Gibt der Kunde an auf fremde Rechnung zu handeln muss die Bank den wirtschaftlich Berechtigten erfragen und dokumentieren Der wirtschaftlich Berechtigte muss sich nicht ausweisen Hier reicht die Angabe des Kunden aus Jedoch darf die Bank nicht offenkundig falsche oder unplausible Angaben akzeptieren 1 Anderkonten BearbeitenBei der Zahlung eines Kaufpreises fur Immobilien uber ein Notaranderkonto konnen sowohl Kaufer als auch Verkaufer als wirtschaftlich Berechtigter angesehen werden Die Bundesnotarkammer empfiehlt die Angabe beider als wirtschaftlich Berechtigte 2 Anderkonten werden oft auf Vorrat eroffnet ohne dass der Berechtigte zum Zeitpunkt der Kontoeroffnung feststeht In diesem Fall erfolgt die Benennung des wirtschaftlichen Berechtigten zum Zeitpunkt der Zuordnung Meldung des wirtschaftlich Berechtigten BearbeitenBanken sind verpflichtet im Rahmen des Kontenabrufverfahrens neben dem Kontoinhaber und den Bevollmachtigten auch die wirtschaftlich Berechtigten zu melden Im Rahmen der Zinsinformationsverordnung erfolgt eine Kontrollmitteilung uber bestimmte Zinseinkunfte fur EU Auslander an das Wohnsitzfinanzamt Hierbei ist nicht auf den Kontoinhaber sondern auf den angegebenen wirtschaftlichen Eigentumer abzuheben Siehe auch BearbeitenNon Financial EntitiesEinzelnachweise Bearbeiten BT Drucks 12 2704 Entwurf eines Gesetzes uber das Aufspuren von Gewinnen aus schweren Straftaten Gewinnaufspurungsgesetz GewAufspG vom 29 Mai 1992 S 16 Anwendungsempfehlungen der Bundesnotarkammer zum Gesetz uber das Aufspuren von Gewinnen aus schweren Straftaten Geldwaschegesetz GwG Stand April 2012 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftlich Berechtigter amp oldid 181314564