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Schoffenbarfrei scepenbar vri war im hohen Mittelalter eine Standesbezeichnung ahnlich wie semperfrei Was damit gemeint ist konnte nie restlos geklart werden Der Begriff spielt eine wichtige Rolle im Sachsenspiegel und taucht recht haufig in Urkunden des 12 und 13 Jahrhunderts in Nord und Westdeutschland auf Geschichte BearbeitenDie schoffenbarfreien Leute besetzten wie ihr Name andeutet die Schoffenbank im Gericht der Grafschaft Die Schoffen sollen des Grafen Gericht alle achtzehn Wochen bei Konigsbann suchen Ssp Ldr I 2 sodass die gesamte Rechtsprechung in den wichtigeren Fallen in der Hand dieses Standes lag Die Schoffenstuhle wurden innerhalb bestimmter Familien vererbt z B Ssp Ldr III 26 2 aber im Grunde nahm jeder schoffenbarfreie Mann an der Rechtsprechung des koniglichen Gerichts teil unabhangig davon ob er einen Schoffenstuhl besass oder nicht Wer aber nicht zu den Banken geboren ist der soll den Stuhl erbitten mit Urteil um ein anderes Urteil zu finden So soll ihm jener den Stuhl raumen der das erste Urteil fand Ssp Ldr II 12 13 Aus dem Sachsenspiegel geht hervor dass Schoffenbarfreie uber jeden im Reich zu Gericht sitzen durften aber nur von Ihresgleichen gerichtet werden durften Bauern oder Burger hatten also keine gerichtliche Macht uber diesen Stand Selbst Fursten durften sich nicht anmassen uber einen Schoffenbarfreien zu richten Die schoffenbarfreien Leute spielten im Ubrigen die typische Rolle eines sehr auf Ebenburtigkeit bedachten Adels sie galten zweifellos als ritterburtig dabei scheinen sie aber oft viel zahlreicher gewesen zu sein und in viel bescheideneren Verhaltnissen gelebt zu haben als man das vom Adel allgemein annimmt Laut einiger Urkunden wohnten schoffenbarfreie Leute mitunter in grosserer Zahl in ein und demselben Dorf oder zumindest in nahen Nachbardorfern Darin hatten die Schoffenbarfreien allerdings dem niederen polnischen Adel der Szlachta geahnelt Dessen Angehorige formierten teils eigene Adelsdorfer und betrieben Landwirtschaft Die schoffenbarfreien Leute stutzten offensichtlich das System der unmittelbaren Konigsherrschaft das der Entstehung der Territorialfurstentumer ab dem 14 Jahrhundert voranging Sie huldigten nur dem Konig Mit der Entstehung der Lander und der Mediatisierung der Grafschaften gingen offenbar die schoffenbarfreien Leute in der Ministerialitat der Landesherren auf Zahlreiche Urkunden des 13 14 Jahrhunderts belegen die Ubernahme der freien Leute ganzer Landstriche in die Ministerialitat der aufkommenden Landesherren Einige Rechtshistoriker wie Philipp Heck betrachten die Schoffenbarfreien jedoch als nichtadlige Normalburger Sie hatten keine Privilegien genossen vielmehr seien Nichtburger unterprivilegiert gewesen Demnach hatte ihre soziale Stellung derjenigen der Freien in der Antike geahnelt Diese Meinung widerspricht jedoch den Erlauterungen z B des Eicke von Repgow der selbst schoffenbarfrei war und den Sachsenspiegel verfasste und die Stande dort definierte So waren schoffenbarfreie Mitglieder des 5 Heerschildes und konnten Lehen an Mitglieder des 6 Heerschildes vergeben an Dienstmannen der Ministeriale Gut nachvollziehbar ist die Stellung der Schoffenbarfreien in der Gesellschaft im Bereich Koln Aachen wo einige Familien Rey Zilliken Borisch jahrhundertelang die Schoffen stellten und auch Verwalter und Inhaber grosser Landereien und Ritterguter Irreshain Vettweiss Koln Ederen waren Viele der schoffenbaren waren durchaus begutert Sie waren haufig als sogenannte Halbwinner oder Halfe wg halber Gewinn auf grossen Hofen ansassig und erhielten fur ihre Verwaltertatigkeit auf diesen Hofen die Halfte aller Ertrage aus dem Landgut und das Landgut selbst als vererbbares Lehen Viele Urkunden uber diese schoffenbaren Familien finden sich u a im Familienarchiv der Familie Rey 15 19 Jahrhundert im Bischoflichen Diozesanarchiv in Aachen Das hochmittelalterliche Schoffengericht bei Konigsbann lebte im spaten Mittelalter in den bauerlichen manchmal auch stadtischen Femegerichten und Freigerichten fort Literatur BearbeitenPhilipp Heck Beitrage zur Geschichte der Stande im Mittelalter Band 2 Der Sachsenspiegel und die Stande der Freien Mit sprachlichen Beitragen von Albert Burk Niemeyer Halle 1905 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schoffenbarfrei amp oldid 220977407