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Ein Halfe auch Halbwinner Halbmann oder Halberling war ein Pachter mit besonderem Pachtvertrag Dieser hatte einen bestimmten Anteil zumeist die Halfte seines Ertrages an den Grundherrn abzuliefern Infolge der Auflosung der Villikationsverfassung gaben die Grundherren spatestens mit Beginn des 13 Jahrhunderts die Eigenbewirtschaftung ihrer Fronhofe auf Das naturalwirtschaftliche auf Selbstversorgung ausgelegte System der mittelalterlichen Grundherrschaft hatte seit dem Aufbluhen der stadtischen Markt und Geldwirtschaft zu sehr an Effizienz und Effektivitat verloren Die mit der Veranderung des Agrarsystems verbundenen Auswirkungen fielen bezogen auf die Fronhofe regional unterschiedlich aus Wahrend es in Sudwestdeutschland zu einer fast volligen Aufteilung des alten Herrenlandes kam wurden am Niederrhein und in der Kolner Bucht die Fronhofe nur ausserst selten aufgelost Dort schlugen die Grundherren andere Wege ein um ihre Existenzgrundlagen zu sichern Sie verpachteten ihre Fronhofe nebst Salland auf Zeit Die ursprungliche Form der Verpachtung von Herrengutern war der Halbbau Halbpacht Dabei fuhrte der Pachter die Halfte seines landwirtschaftlichen Ertrages an den Grundherren als Pacht ab Aus diesem Grund wurde der Pachter eines Fronhofs auch Halbwinner Halfe Halbmann oder Halberling genannt in der Mehrzahl Halfleute Als im Laufe der Zeit die Pacht nicht mehr ertragsabhangig halbiert wurde sondern Grundherr und Pachter sich auf eine fixe Pachtsumme einigten blieb der Name Halfe gleichwohl erhalten Die im Rheinland ubliche Pachtdauer betrug im 14 Jahrhundert drei oder sechs Jahre und pendelte sich im 16 und 17 Jahrhundert auf zwolf Jahre ein Nach Ablauf einer Pachtperiode wurde sofern der Grundherr mit der Hoffuhrung seines Pachters zufrieden und letzterer seinen Verpflichtungen und Zahlungen immer zuverlassig nachgekommen war der Vertrag um jeweils weitere zwolf Jahre verlangert In vielen Fallen blieb das Pachtgut fur Generationen in den Handen der gleichen Pachterfamilie Die Halbwinnerschaft brachte nicht nur dem Grundherrn sondern auch dem Pachter grosse okonomische Vorteile Da die Halbwinner vom gepachteten Gut kein Stuck veraussern durften und die Guter nach dem Tod eines Pachters nicht der Realteilung unterlagen in der Regel ging der Pachtvertrag auf den altesten Sohn oder einen Schwiegersohn uber blieben ihre Anbauflachen stets gleich oder wurden durch Zukauf noch grosser Damit waren die Halfen den Bauern mit Eigenbesitz uberlegen denn diese hatten bei jedem Erbfall mit dem Problem der Verkleinerung der Hofstellen zu kampfen So entwickelte sich im Rheinland und in anderen nordwestlichen Regionen bereits vor dem Beginn der Fruhen Neuzeit mit dem Pachterstand eine neue landliche Oberschicht die personlich vollig frei und wirtschaftlich ausserst wohlhabend war Halbwinner hatten z B im Rheinland oft durch Geburt das Ehrenamt der Schoffen bei Gericht inne und waren dadurch im Stand der schoffenbarfreien angesiedelt Viele Urkunden uber diese schoffenbaren Halfen Familien finden sich u a im Familienarchiv der Familie Rey im Bischoflichen Diozesanarchiv in Aachen Siehe auch BearbeitenLandpachtWeblinks BearbeitenMonika Borisch Halfenfamilien in Bruhl und Umgebung bis ca 1750 PDF Aachen 2007 Quellen BearbeitenEdith Ennen Walter Janssen Deutsche Agrargeschichte Vom Neolithikum bis zur Schwelle des Industriezeitalters Franz Steiner Verlag GmbH Wiesbaden 1979 ISBN 3 515 02420 4 Wissenschaftliche Paperbacks Sozial und Wirtschaftsgeschichte 12 Barthel Huppertz Raume und Schichten bauerlicher Kulturformen in Deutschland Ludwig Rohrscheid Verlag Bonn 1939 Franz Irsigler Auflosung der Villikationsverfassung In Hans Patze Hrsg Die Grundherrschaft im spaten Mittelalter Band 1 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983 ISBN 3 7995 6627 9 Vortrage und Forschungen 27 S 295 311 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Halfe amp oldid 219828461