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Die Sachsische Ostmark auch Geromark Elbmark oder Sorbenmark oder auf Latein Marca Geronis galt in geschichtswissenschaftlichen Hypothesen des 19 und 20 Jahrhunderts als ein von Elbslawen besiedeltes Gebiet ostlich der mittleren Elbe und der Saale das von 937 bis 965 von dem Markgrafen Gero im Auftrag Ottos I erobert und verwaltet worden sei Nach heutigem Forschungsstand hat eine derartige Markgrafschaft mit Gero als koniglichem Amtswalter nicht existiert Darstellung des Gebietes einer Sachsischen Ostmark um 965 als grune Flache begrenzt im Norden durch eine rote Linie auf der Grundlage einer Karte aus dem Allgemeinen Historischer Handatlas von Gustav Droysen aus dem Jahr 1886 Die Teilung der Sachsischen Ostmark nach 965 Nordmark Mark Lausitz Mark Meissen Mark Merseburg und Mark Zeitz raumliche Ausdehnung der Jahre 965 bis 983 Ausgehend von verfassungsrechtlichen Thesen des Rechtshistorikers Georg Waitz erklarte die Geschichtswissenschaft im 19 und 20 Jahrhundert die staatliche Ordnung mittelalterlicher Reiche indem die verfassungsrechtliche Situation des 19 Jahrhunderts auf das Mittelalter ubertragen wurde Danach verfugten Kaiser und Konige als unumschrankte Herrscher uber einen Beamtenapparat aus ihnen untergeordneten weisungsunterworfenen Grafen und Herzogen die im koniglichen Auftrag fest umrissene Gebiete verwalteten Insbesondere die ottonischen Herrscher hatten die dem Reich vorgelagerten ostlichen Grenzzonen ihres Reiches erobert und systematisch in Marken unterteilt Anschliessend seien diese Grenzgebiete der Verwaltung eines Markgrafen unterstellt worden den der Herrscher mit besonderen militarischen Befugnissen ausgestattet hatte Tatsachlich wird Gero in den ottonischen Konigsurkunden aus der Zeit von 941 bis 953 mehrfach als Markgraf marchio bezeichnet Er erhielt den Markgrafentitel jedoch ausschliesslich als Zeichen einer sozialen Rangerhohung innerhalb der Hierarchie des ostsachsischen Adels 1 Mit der Ernennung zum Markgrafen war weder die Ubertragung eines Amtsgebietes noch die Verleihung von besonderen militarischen Befugnissen verbunden Stattdessen beabsichtigte Otto I auf diese Weise die Verringerung seiner Prasenz in Sachsen auszugleichen dem Kerngebiet seiner Herrschaft Dazu installierte er mit Gero einen seiner engsten Vertrauten als Mittelgewalt zwischen Adel und Konig ohne dabei durch die Bestellung eines Herzogs eigene Befugnisse aufgeben zu mussen oder andere sachsische Adlige durch die Vergabe eines Herzogtitels zu bruskieren 2 Widukind von Corvey berichtet in seiner Sachsengeschichte immer wieder von Kriegszugen Geros in das slawische Siedlungsgebiet ostlich der mittleren Elbe und der Saale Diese Nachrichten wurden dahingehend interpretiert Gero gebiete als Markgraf uber ein riesiges Territorium das im Norden an Elde und Ucker oder wahlweise sogar an die Ostsee grenzte und sich im Osten entlang von Havel und Spree bis zur Oder ausdehnte wahrend es im Suden bis an das Herrschaftsgebiet der Bohmen reichte Beweise fur die Existenz eines solchen Markengebietes glaubte die Forschung in den beiden Grundungsurkunden der Bistumer Havelberg 3 und Brandenburg 4 gefunden zu haben die von einer Mark des Gero oder Geromark sprechen Ausserdem ist bei Thietmar von Merseburg von Gero als marchio orientalis ostlicher Markgraf die Rede woraus die moderne Geschichtswissenschaft den Namen Sachsische Ostmark ableitete Heute ist bekannt dass es sich bei der Havelberger Grundungsurkunde um eine Falschung handelt und die Brandenburger Urkunde zumindest verfalscht ist 5 Die Bezeichnung Geros bei Thietmar von Merseburg zwingt ebenfalls nicht dazu eine Markgrafschaft Geros jenseits von Elbe und Saale anzunehmen zumal keine Besitzungen Geros in den Slawengebieten bekannt sind Stattdessen wird heute hervorgehoben dass neben Konig Otto I auch die bohmischen und polnischen Herrscher um die Vorherrschaft in dem politisch instabilen Gebiet zwischen Elbe und Oder wetteiferten Insbesondere gegen bohmische Heere hatten die Sachsen nach Ottos I Herrschaftsantritt empfindliche Niederlagen hinnehmen mussen In den verbleibenden Gebieten setzte Gero den sachsischen Anspruch auf Anerkennung ihrer Oberherrschaft durch die gewaltsame Einziehung von Tributen durch Nach dem Tod Geros 965 soll Otto I die Sachsische Ostmark in die Nordmark die Mark Lausitz die Mark Meissen die Mark Merseburg und die Mark Zeitz aufgeteilt haben In der Grundungsurkunde des Erzbistums Magdeburg von 968 finden sich mit Wigbert Gunther und Wigger I drei zumeist einmalig als Markgrafen bezeichnete Grafen die Otto I ermahnt die Rechte des Erzbistums zu achten Spater werden mit Hodo I und Dietrich von Haldensleben weitere Grafen als Markgrafen bezeichnet Ihnen allen versuchte die Forschung anhand von belegten oder erschlossenen Besitzungen in der vermeintlichen Mark Geros Markgrafschaften zuzuordnen und benannte diese nach den in der Magdeburger Grundungsurkunde erwahnten Suffraganbistumern Meissen Merseburg und Zeitz die Mark Lausitz nach dem Kerngebiet von Hodos Wirken und die Nordmark nach der relativen Lage des dann noch verbliebenen Gebietes der vermeintlichen Sachsischen Ostmark In den zeitgenossischen Schriftquellen findet sich keiner der ausgedachten Namen wieder Als marchia orientalis Ostmark wurde in den Salzburger Annalen zu 856 das bayerische Ostland bezeichnet 6 Im Jahre 1061 beschrieben die Annalen von Niederaltaich den Amtsbereich des Babenbergers Ernst des Tapferen als orientalis marcha Boiariae Bayerische Ostmark 7 Literatur BearbeitenAndrea Stieldorf Marken und Markgrafen Studien zur Grenzsicherung durch die frankisch deutschen Herrscher Monumenta Germaniae historica Schriften Band 64 Hahn Hannover 2012 ISBN 978 3 7752 5764 0 Zugleich Bonn Universitat Habilitationsschrift 2007 2008 Anmerkungen Bearbeiten Andrea Stieldorf Marken und Markgrafen Studien zur Grenzsicherung durch die frankisch deutschen Herrscher Monumenta Germaniae historica Schriften Bd 64 Hahn Hannover 2012 ISBN 978 3 7752 5764 0 S 245 sieht die Funktion von Geros Markgrafentitel in der Bezeichnung eines besonderen Vertrauten des Herrschers ohne dass es sich um eine institutionelle Stellvertreterschaft gehandelt habe Andrea Stieldorf Marken und Markgrafen Studien zur Grenzsicherung durch die frankisch deutschen Herrscher Monumenta Germaniae historica Schriften Bd 64 Hahn Hannover 2012 ISBN 978 3 7752 5764 0 S 238 241 DO I 76 marchia illius Geronis ducis et marchionis DO I 105 marca illius Geronis ducis ac marchionis Die Falschungsbefurworter nehmen eine Grundung der beiden Bistumer erst in den 960er Jahren an Uberblick zum Streitstand bei Lutz Partenheimer Vom Hevellerfurstentum zur Mark Brandenburg In Joachim Muller Klaus Neitmann Franz Schopper Hrsg Wie die Mark entstand 850 Jahre Mark Brandenburg Fachtagung vom 20 bis 22 Juni 2007 in Brandenburg an der Havel Forschungen zur Archaologie im Land Brandenburg 11 Einzelveroffentlichung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs 9 Brandenburgisches Landesamt fur Denkmalpflege und Archaologisches Landesmuseum Wunsdorf 2009 ISBN 978 3 910011 56 4 S 298 323 hier S 306 Anmerkung 61 Altere Literatur zu DO I 76 und DO I 105 bei Theo Kolzer Erganzungen zu den MGH Diplomata der Stand 2005 die Havelberger Grundungsurkunde als Falschung und diejenige Brandenburgs als verunechtet bewertet Annales Iuvavenses ad a 856 ed Harry Bresslau in MGH SS 30 2 Leipzig 1934 S 727 744 hier S 744 Annales Altahenses maiores ad a 1061 in orientalem marcham Boiariae ed Edmund von Oefele MGH SS rer Germ 4 Hannover 1891 S 57 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachsische Ostmark amp oldid 236344779