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Rechtsspiegel oder bis ins 18 Jahrhundert Rechtenspiegel ist ein Begriff aus der Rechtsgeschichte insbesondere des Alten Reiches und bezeichnet verschiedene Sammlungen von Recht Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsbestimmung 2 Als Rechtsspiegel bezeichnete Werke 3 Weblinks 4 Literatur 5 AnmerkungenBegriffsbestimmung BearbeitenRechtsspiegel sind Sammlungen von Recht die sich in der Tradition der speculum Literatur des Mittelalter verstehen 1 Rechtsspiegel ist kein Gattungsbegriff sondern ein Sammelbegriff fur verschiedene Werke 2 Der speculum war ein Stuck geistlicher Literatur das der religiosen Erkenntnis diente Der Rechtsspiegel als Metapher war eine Anlehnung an diese Literatur Der Rechtsspiegel diente laut Verfasser der Auflistung des bisherigen Rechtes Der Begriff wurde in der Wissenschaft gepragt und so wurden auch Sammlungen als Rechtsspiegel bezeichnet die eigentlich einen anderen Titel trugen Bekanntestes Beispiel ist der Schwabenspiegel der als Kaiserrecht benannt war und erst 1609 als Schwabenspiegel durch Melchior Goldast bezeichnet wurde 1 Rechtsspiegel waren ein Schritt des Ubergangs vor dem Beginn landesherrlicher Gesetzgebung Sie sind entweder in Latein oder in einer Volkssprache verfasst 1 Sie galten als ein Entwicklungsschritt im deutschen Rechtswesen 3 Armin Wolf bezeichnet sie als ein Schritt vor der staatlichen Gesetzgebung durch Konige und Landesherren Sie beeinflussten die spateren Stadtrechtsbucher und der Landrechte Die Spiegel konnten sich nicht auf gesetztes Recht berufen und bezogen sich oftmals auf fruhere Herrscher So bezieht sich der Sachsenspiegel in seiner Vorrede auf Konstantin und Karl den Grossen In dem Bezug auf diese beiden Herrscher die beide zusammen die christliche Werteordnung darstellen steht der Spiegel im Bezug der geistlichen speculum Tradition 4 Der Begriff des Rechtsspiegels ist in der Forschung verbunden mit der Unterscheidung zwischen deutschem und romischem Recht im Mittelalter Der Rechtsspiegel als Sammelbegriff umfasst sowohl Rechtsbucher die deutsches Recht enthalten also in der klassischen Definition des ungelehrten Rechtes als auch die davon getrennten Sammlungen die man der Rezeptionsgeschichte des romischen Rechtes also des gelehrten Rechtes zuordnet Die Unterscheidung zwischen beiden Rechtsmassen und daran anschliessend der beiden Gattungen wird in moderner Forschung in Frage gestellt und so konnte dies auch fur die Definition des Rechtsspiegels Bedeutung haben So konnte aus dem Sammelbegriff ein Gattungsbegriff entstehen 2 Als Rechtsspiegel bezeichnete Werke BearbeitenDer bekannteste Spiegel ist der Sachsenspiegel von Eike von Repgow aus dem 13 Jahrhundert 1 Auf dem Sachsenspiegel aufbauend wurden der Livlandische Spiegel 1322 37 verfasst der Oberdeutsche Sachsenspiegel in der Mitte des 13 Jahrhunderts der Schwaben und Deutschenspiegel verfasst Der Schwabenspiegel gilt insbesondere als Ausdruck der Tradition als Weiterentwicklung der speculum Literatur da im Schwabenspiegel an das biblische Buch der Konige angeknupft wurde 1 Fur das Kleine Kaiserrecht wurde der Begriff Frankenspiegel diskutiert setzte sich jedoch nicht durch 2 In spateren Jahren entstanden noch einige andere Spiegel Diese Spiegel waren zumeist unterschiedlich von den Rechtsspiegeln die sich am Sachsenspiegel orientierten Ihr Inhalt war zumeist romisches Recht und unterscheidet sich in Form und Konzeption von den Spiegeln die dem Sachsenspiegel folgten 2 Der bekannteste Spiegel in lateinischer Sprache ist das speculum iudicale Es wurde Ende des 13 Jahrhunderts von Durandus von Mende verfasst und enthalt eine Zusammenstellung von gelehrtem Prozessrecht Es wurde bis in das 17 Jahrhundert genutzt 1 So wird der Klagspiegel vermutlich um 1436 von Conrad Heyden verfasst und der Laienspiegel von Ulrich Tengler als Rechtsspiegel eingeordnet 1 Auch der Berg Rechts Spiegel Speculum Iuris Metallici von Sebastian Span von Ende des 16 Jahrhunderts wird als Rechtsspiegel eingeordnet Dies gilt als einer der letzten Rechtsspiegel 1 In der Wissenschaft werden teilweise auch Werke ausserhalb der Sphare des Alten Reiches als Spiegel bezeichnet Dazu gehoren unter anderem das Mittelassyrische Rechtsbuch 5 und das Syrisch romisches Rechtsbuch wobei die Einordnung des letzteren umstritten ist 6 Weblinks BearbeitenEintrag im Deutschen RechtsworterbuchLiteratur BearbeitenChrista Bertelsmeier Kierst Rechtsspiegel in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 Auflage Band IV Lieferung 30 Spalte 1249 1252 Clausdieter Schott Rechtsspiegel In Georg Braungart Harald Fricke Klaus Grubmuller Jan Dirk Muller Friedrich Vollhardt Klaus Weimar Hrsg Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft Neubearbeitung des Reallexikons der deutschen Literaturgeschichte Bd I A G Bd II H O Bd III P Z Walter de Gruyter 2010 ISBN 978 3 11 091467 2 S 224 Anmerkungen Bearbeiten a b c d e f g h Christa Bertelsmeier Kierst Rechtsspiegel in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 Auflage Band IV Lieferung 30 Spalte 1249 1252 a b c d Clausdieter Schott Rechtsspiegel In Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft Neubearbeitung des Reallexikons der deutschen Literaturgeschichte Bd I A G Bd II H O Bd III P Z Walter de Gruyter 2010 ISBN 978 3 11 091467 2 S 224 226 H U Scupin Volk und Reich bei Justus Moser In Zeitschrift fur Offentliches Recht Band 19 1939 S 583 Christ Bertelsmeier Kierst Eikes von Repgow Sachsenspiegel In Regina Toepfer Hrsg Klassiker des Mittelalters Georg Olms Verlag 2019 ISBN 978 3 615 00437 3 S 61 V Korosec Die Ususehe nach assyrischem Recht In Orientalia Band 6 Gregorian Biblical Press 1937 S 1 Gabor Hamza Zum Einfluss der romischrechtlichen Tradition in der Privatrechtsentwicklung und in der Neukodifikation des Zivilrechts in Georgien In Journal on European History of Law Band 9 Nr 1 2018 S 174 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsspiegel amp oldid 237919503