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Ein Rationalisierungskartell ist ein Wirtschaftskartell das bei den teilnehmenden Unternehmen zu Rationalisierungen fuhren soll um Kostensenkungen zu erreichen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Regelungen im GWB bis 2005 4 Heutige Regelung im GWB 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenRationalisierungen etwa durch Rationalisierungsinvestitionen sind eigentlich die Aufgabe eines einzelnen Unternehmens Hierdurch kann es Wettbewerbsvorteile gegenuber der Konkurrenz erlangen Schliessen sich jedoch mehrere Unternehmen zusammen oder stimmen sich gemeinsam ab kann hierin eine Wettbewerbsbeschrankung liegen Beispielsweise konnen betriebliche Funktionen wie eine gemeinsame Beschaffung gemeinsamer Vertrieb oder gemeinschaftliche Verwaltung hierunter fallen Diese Kartellform gilt als zumindest potentiell volkswirtschaftlich nutzlich wenn die durch das Kartell erreichte Rationalisierung so gross ist dass sie die mit dem Kartell verbundene Wettbewerbsbeschrankung uberwiegt Geschichte BearbeitenDer Begriff des Rationalisierungskartells kam Anfang der 1950er Jahre anlasslich der Diskussion uber das neue westdeutsche Kartellrecht GWB auf Bereits seit den 1890er Jahren waren allerdings von Seiten der alteren wissenschaftlichen Kartelllehre vielfaltige Rationalisierungseffekte durch enger konstruierte Kartelle insbesondere durch industrielle Syndikate festgestellt worden und seit den 1920er Jahren wurden verstarkt die besonderen Rationalisierungsmassnahmen etlicher Industriekartelle registriert welche zur Normierung Typisierung Spezialisierung 1 der Produktion fuhrten Regelungen im GWB bis 2005 BearbeitenEin Rationalisierungskartell war im deutschen GWB der Fassungen bis 2005 eine organisatorische Konstellation zwischen Unternehmern die wegen ihrer positiven Auswirkungen auf den Markt nach den 2 3 und 5 GWB a F genehmigt werden konnte Mit einem Kartell vereinbaren zwei oder mehr miteinander konkurrierende Unternehmen ganz allgemein Massnahmen die den Wettbewerb zwischen ihnen teilweise beschranken und die deshalb zunachst unter das allgemeine Kartellverbot des 1 GWB fallen Gegenuber dem fur die Kunden also die andere Marktseite schadlichen monopolistischen Kartell zeichnet sich das Rationalisierungskartell dadurch aus dass es die Leistungsfahigkeit oder Wirtschaftlichkeit der beteiligten Unternehmen verbessert z B in technischer betriebswirtschaftlicher oder organisatorischer Beziehung und dadurch Vorteile auch fur den Verbraucher ermoglicht Ein Rationalisierungskartell konnte deshalb nach 5 GWB a F auf Antrag vom allgemeinen Kartellverbot freigestellt werden Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Dies setzte voraus dass der Rationalisierungserfolg in einem angemessenen Verhaltnis zu der damit verbundenen Wettbewerbsbeschrankung steht und keine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstarkt wird 5 Abs 3 GWB a F Dabei waren Preisabsprachen oder gemeinsame Vertriebs oder Beschaffungseinrichtungen nur zulassig wenn der Rationalisierungszweck auf eine andere Weise nicht erreicht werden konnte Separat geregelt waren die Unterfalle des Normen und Typen Kartells 2 Abs 1 GWB a F mit dem Unternehmen vereinbaren nur nach einheitlichen Normen oder Typen Klassen zu produzieren des Konditionenkartells 2 Abs 2 GWB a F mit dem Unternehmen einheitliche Geschaftsbedingungen vereinbaren des Spezialisierungskartells 3 GWB a F mit dem Unternehmen die verschiedenen Typen einer Produktgruppe untereinander aufteilen z B leichte Lkw schwere Lkw Heutige Regelung im GWB BearbeitenMit der Neuregelung des GBW aus dem Jahre 2005 sind die 2 und 3 GWB a F geandert worden und die 4 bis 18 GWB a F weggefallen womit auch die besonderen Regelungen uber Rationalisierungskartelle entfielen Allerdings bietet 2 Abs 1 GWB nach wie vor eine Moglichkeit nutzliche Kartelle zu genehmigen Rationalisierungskartelle sind geeignet unter die vorliegende Pauschalbestimmung zu passen Durch die Generalklausel des 1 GWB ist beim generellen Kartellverbot eine Unterscheidung zwischen einzelnen Kartellarten uberflussig Normen Typen oder Konditionenkartelle haben regelmassig Auswirkungen die uber den lokalen und regionalen Bereich hinausgehen Sie sind daher geeignet den zwischenstaatlichen Handel zu beeintrachtigen Aufgrund des erweiterten Vorrangs des europaischen Wettbewerbsrechts kann deutsches Recht insoweit nicht vom europaischen Recht abweichen 2 Aus diesen Grunden wurden auch die speziellen Regelungen uber Spezialisierungskartelle Strukturkrisenkartelle Rationalisierungskartelle und Einkaufsgemeinschaften aufgehoben Sie alle unterliegen dem Kartellverbot konnen jedoch im Einzelfall nach 2 Abs 1 GWB von der Kartellbehorde genehmigt werden Literatur BearbeitenTheodor Becker Die Bedeutung der Rationalisierung auf die Kartellbildung Erlangen 1932 Wolfram Eckstein Betriebswirtschaftliche Kriterien zur Beurteilung von Rationalisierungskartellen Koln 1966 Jacob Herle Max Metzner Produktionsforderung durch Kartelle Berlin 1929 Gunther Luxbacher Massenproduktion im globalen Kartell Gluhlampen Radiorohren und die Rationalisierung der Elektroindustrie bis 1945 Berlin 2003 Metzner Max Kartelle als Trager der Rationalisierung Eine Materialsammlung Berlin 1955 Bruno Schoenlank Die Kartelle in Archiv fur soziale Gesetzgebung und Statistik 3 1890 S 489 538 Einzelnachweise Bearbeiten Benno Scholz Das Kartellproblem in der neuen Wirtschaftsverfassung Diss Koln Dusseldorf 1939 S 26 BT Drs 15 3640 vom 12 August 2004 Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Anderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen S 26 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rationalisierungskartell amp oldid 212837053