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Die vier Provinzialstandeversammlungen danisch Provinsialstaenderforsamlinger des Danischen Gesamtstaates wurden infolge der Julirevolution von 1830 am 28 Mai 1831 als beratende Korperschaft angeordnet Bereits im Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 war die Einfuhrung einer landstandischen Verfassung verankert gewesen Der danische Konig der als holsteinischer Herzog zugleich Glied des Deutschen Bundes war kam dieser Aufforderung schliesslich 1831 nach Es wurde jedoch nicht nur eine Standeversammlung fur das bundesangehorige Holstein samt Lauenburg sondern auch je eine fur das danische Reichslehen Schleswig fur Nordjutland und fur die danischen Inseln etabliert Vorbild waren die preussischen Provinzialstande Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau der Standeversammlungen 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAufbau der Standeversammlungen BearbeitenZwei Provinzialstande wurden im Konigreich Danemark selbst gebildet 1 zwei weitere in den Herzogtumern 2 welche in Personalunion mit dem danischen Konigshaus standen Koniglich danische Standeversammlungen 3 Danische Inseln bestehend aus Seeland Funen Lolland Falster nebst Island als danische Kolonie Sitz Roskilde Norrejylland Nordliches Jutland Sitz Viborg Herzogliche Standeversammlungen 4 Herzogtum Schleswig Sitz Schleswig siehe Schleswigsche Standeversammlung Herzogtum Holstein Sitz Itzehoe siehe Holsteinische StandeversammlungDas Vertretungsrecht besassen lediglich Grundbesitzer wobei Hofpachter den Eigentumern gleichgestellt waren Das Alter fur das aktive Wahlrecht lag bei 25 fur das passive Wahlrecht bei 30 Jahren Etwa 32 000 Personen besassen Wahlrecht Die Standeversammlungen vertraten etwa 2 8 der Gesamtbevolkerung Die Provinzialstande sollten bei Gesetzgebungsverfahren beraten Insbesondere bei Eingriffen in Personen und Eigentumsrechte sollten sie gehort werden Ihre praktischen Einflussmoglichkeiten waren jedoch gering Die absolutistischen Rechte des Konigs Kongeloven wurden nicht beschnitten 1846 losten sich die von deutschen Nationalliberalen dominierten Standeversammlungen der Herzogtumer Schleswig und Holstein aus Protest gegen die Zulassung der weiblichen Erbfolge durch Christian VIII selber auf In Holstein und Lauenburg als deutsche Lehen galt die mannliche Erbfolge Mangels mannlicher Nachkommen des Konigs ware Holstein an den deutsch gesinnten Christian August von Augustenburg gefallen Um den Bestand des Danischen Gesamtstaates nicht zu gefahrden wurde im Londoner Protokoll von 1852 die weibliche Erbfolge in allen drei Herzogtumern legitimiert Im Zuge der Schleswig Holsteinischen Erhebung von 1848 wurden die Provinzialstande durch die schleswig holsteinische Verfassung vom 5 Juni 1849 faktisch abgeschafft Die Provinzialstande aus der Zeit von 1835 36 bis 1846 wurden vom Konig nach dem Zusammenbruch der schleswig holsteinischen Erhebung gegen Danemark 1848 1851 wiederhergestellt und kamen von 1853 bis 1863 erneut zusammen Siehe auch BearbeitenLandstande Provinzialstande Landsting danischer Reichstag Literatur BearbeitenFriederike Hagemeyer Preussische Provinzialstande als Vorbild fur Danemark Vergleich der standischen Gesetzgebung Preussens von 1823 24 mit den Provinzialstandegesetzen fur das Konigreich Danemark von 1831 34 In JGMODtl Nr 38 1989 S 199 SHG Geschichte Schleswig Holsteins Von den Anfangen bis zur Gegenwart Hrsg Ulrich Lange Wachholtz Verlag Neumunster 1996 ISBN 3 529 02440 6 Ulrich Lange Zum 150 Jahrestag der holsteinischen Standeversammlung Hrsg Prasident des Schleswig Holsteinischen Landtages 1985 Klaus Volquartz Zum 150 Jahrestag der Schleswigschen Standeversammlung 11 April 1836 Schleswig 11 April 1986 Husum 1986 ISBN 3 88042 319 9 Standeversammlungen in Schleswig und Itzehoe Festakt zu 175 Jahre Schleswigsche Standeversammlung Memento vom 11 Februar 2013 im Webarchiv archive today Weblinks BearbeitenKonigliches Decret die Anordnung von Provinzialstanden im Konigreiche Danemark vom 28 Mai 1831 Geschichte der Standeversammlungen in Schleswig und Holstein Gesellschaft fur schleswig holsteinische Geschichte Verordnung betreffend die Verfassung der Danischen Monarchie fur deren gemeinschaftliche Angelegenheiten vom 26 Juli 1854Einzelnachweise Bearbeiten verfassungen eu Konigliches Decret die Anordnung von Provinzialstanden im Konigreiche Danemark von 1831 verfassungen de Allgemeines Gesetz wegen Anordnung von Provinzialstanden in den Herzogthumern Schleswig und Holstein von 1831 verfassungen eu 1 des Koniglichen Decrets uber die Anordnung von Provinzialstanden im Konigreiche Danemark verfassungen de 1 des Allgemeinen Gesetzes uber die Anordnung von Provinzialstanden in den Herzogthumern Schleswig und Holstein Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Provinzialstande Danemark amp oldid 224389425