www.wikidata.de-de.nina.az
Das deutsche Privatnotenbankgesetz vom 30 August 1924 wurde vom Reichstag verabschiedet um nach der Hyperinflation 1923 die Privatnotenbanken in Deutschland gesetzlich besser zu regeln BasisdatenTitel PrivatnotenbankgesetzArt ReichsgesetzGeltungsbereich Deutsches ReichRechtsmaterie WirtschaftsrechtErlassen am 30 August 1924 RGBl II 1924 Nr 32 S 246 ff Inkrafttreten am 11 Oktober 1924Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Geschichte BearbeitenMit der Reichsgrundung 1871 erhielt die Reichsbank kein Monopol auf die Emission von Banknoten Die bestehenden Notenbanken behielten das Recht Banknoten in einem Umfang herauszugeben der in der Anlage zu 9 des Bankgesetzes vom 14 Marz 1875 festgehalten war 1 Vor Erlass des Bankgesetzes vom 14 Marz 1875 2 existierten im Deutschen Kaiserreich 33 Privatnotenbanken die uberwiegend im Zeitraum 1850 bis 1860 gegrundet worden waren Durch das Bankgesetz ging aus der Preussischen Notenbank die staatliche Reichsbank hervor Da diese sich zum dominierenden Institut entwickelte schrumpfte die Zahl der konkurrierenden privaten Notenbanken bis 1878 auf 17 Institute vgl Liste Deutscher Privatnotenbanken Zu Beginn des 20 Jahrhunderts gab es noch sieben Notenbanken Mit dem Ende des Kaiserreiches 1918 bestanden dann nur noch vier Privatnotenbanken in Deutschland die Bayerische Notenbank in Munchen die Badische Bank in Mannheim die Sachsische Bank zu Dresden und die Wurttembergische Notenbank in Stuttgart Nach der Hyperinflation von 1923 wurde das Privatnotenbankgesetz vom 30 August 1924 erlassen 3 Die Bayerische Notenbank und die Sachsische Bank zu Dresden durften nach diesem Gesetz jahrlich maximal je 70 Millionen auf Reichsmark lautende Banknoten ausgeben bei den beiden anderen Banken wurde die Summe auf je 27 Millionen Reichsmark festgesetzt Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde das Notenprivileg zum Ende des Jahres 1934 gesetzlich abgeschafft Grundlage war eine Kundigungsmoglichkeit im Gesetz uber die Privatnotenbanken nach zehn Jahren Literatur BearbeitenDietrich O A Klose Die Mark ein deutsches Schicksal Geschichte der Mark bis 1945 Staatliche Munzsammlung Munchen 2002 Deutsche Bundesbank Das Papiergeld im Deutschen Reich 1871 1948 Frankfurt am Main 1965 Einzelnachweise Bearbeiten Anlage zu 9 des Bankgesetzes vom 14 Marz 1875 Bankgesetz RGBl 1875 S 177 198 vom 14 Marz 1875 1 Privatnotenbankgesetz vom 30 August 1924 in RGBl II 1924 Nr 32 S 246 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privatnotenbankgesetz amp oldid 223331563