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Mit den deutschen Pflegestarkungsgesetzen PSG I III soll schrittweise die Situation von Pflegebedurftigen Angehorigen sowie Menschen die in der Pflege arbeiten verbessert werden u a durch die bessere Anerkennung fur das Vorliegen einer Pflegebedurftigkeit sie erganzen in drei Stufen die 1995 eingefuhrte Pflegepflichtversicherung das 2002 in Kraft getretene Pflegeleistungs Erganzungsgesetz und das Pflege Neuausrichtungs Gesetz vom 30 Oktober 2012 Zum 1 Januar 2015 wurde das Erste Pflegestarkungsgesetz PSG I 1 zur Neuausrichtung der Pflegeunterstutzung wirksam Zum 1 Januar 2016 fuhrte das Zweite Pflegestarkungsgesetz PSG II 2 einen neuen Pflegebedurftigkeitsbegriff Ersatz der bisherigen drei Pflege stufen durch passgenauere funf Pflege grade sowie ein neues Begutachtungsverfahren ein Weitgehend 3 zum 1 Januar 2017 trat das Dritte Pflegestarkungsgesetz PSG III 4 in Kraft Die PSG wurden in der 18 Legislaturperiode des deutschen Bundestags entsprechend einer Vereinbarung im zugehorigen Koalitionsvertrag zwischen CDU CSU und SPD auf den Weg gebracht 5 Inhaltsverzeichnis 1 Ubersicht 2 Erstes Pflegestarkungsgesetz 2 1 Erhohung der Leistungen 2 2 Erweiterter Leistungsanspruch fur Demenzerkrankte 2 3 Stationare Pflegeleistungen 2 4 Ambulante Wohngruppen 2 5 Leistungsverbesserungen in der ambulanten Pflege 2 6 Beitragssatzerhohung und Vorsorgefonds 2 7 Pflegevorsorgefonds 3 Zweites Pflegestarkungsgesetz 3 1 Hintergrund 3 2 Umsetzung 3 3 Pflegenoten 3 4 Leistungen 3 4 1 Anmerkungen zur Tabelle 3 5 Eigenanteil bei vollstationarer Unterbringung 3 6 Uberleitung 3 7 Finanzierung 4 Drittes Pflegestarkungsgesetz 4 1 Inhalte 4 2 Finanzierung 4 3 Kritik 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseUbersicht BearbeitenDas Erste Pflegestarkungsgesetz weitete zum 1 Januar 2015 die Leistungen fur Pflegebedurftige und deren Angehorige aus erhohte die Erhohung der Zahl der Betreuungskrafte in stationaren Pflegeeinrichtungen und etablierte einen Pflegevorsorgefonds zur Pufferung kunftiger Beitragssteigerungen Zur Finanzierung wurde ab dem 1 Januar 2015 der paritatische zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragene Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0 3 Prozentpunkte erhoht Zwei Drittel der hoheren Beitragseinnahmen sollten zur Finanzierung kurzfristiger Leistungsverbesserungen und der Dynamisierung der Leistungen verwendet werden das restliche Drittel zum Aufbau des Pflegevorsorgefonds 6 7 Das Zweite Pflegestarkungsgesetz fuhrte zum 1 Januar 2016 einen neuen Pflegebedurftigkeitsbegriff Ersatz der bisherigen drei Pflegestufen durch passgenauere funf Pflegegrade sowie ein neues Begutachtungsverfahren ein Zur Finanzierung wurde der Beitragssatz um weitere 0 2 Prozentpunkte angehoben 8 9 10 Das Dritte Pflegestarkungsgesetz hat zwei vordergrundige Ziele Zum einen soll es Pflegeleistungen welche sich nach dem zweiten Pflegestarkungsgesetz richten zu anderen pflegerelevanten Sozialleistungssystemen in Bezug setzen Zum anderen soll es eine Verbesserung der Pflegesituation auf kommunaler Ebene herbeifuhren 11 Der Vorschlag zum PSG III wurde am 28 Juni 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet In Kraft traten die darin verhandelten Regelungen uberwiegend am 1 Januar 2017 12 Erstes Pflegestarkungsgesetz BearbeitenBasisdatenTitel Erstes Gesetz zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer VorschriftenKurztitel Erstes PflegestarkungsgesetzAbkurzung PSG IArt BundesgesetzGeltungsbereich DeutschlandRechtsmaterie SozialversicherungsrechtErlassen am 17 Dezember 2014 BGBl I S 2222 Inkrafttreten am uberw 1 Januar 2015GESTA M006Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Am 17 Oktober 2014 wurde das PSG I vom Bundestag mit den Stimmen der Grossen Koalition und gegen die Stimmen der Opposition aus Bundnis 90 Die Grunen und Die Linke in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses fur Gesundheit 13 verabschiedet 14 15 16 17 18 und vom Bundesrat gebilligt 19 Es trat uberwiegend am 1 Januar 2015 in Kraft Art 4 PSG I Das Gesetz war von der Bundesregierung unter dem Titel Funftes Gesetz zur Anderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch am 30 Mai 2014 im Bundesrat 20 und 23 Juni 2014 in den Bundestag 21 eingebracht worden Der Bundesrat nahm in seinen Empfehlungen vom 30 Juni 2014 22 sowie in seiner Sitzung am 11 Juli 2014 924 Sitzung 23 zu dem Gesetzesentwurf ausfuhrlich Stellung und schlug mehrere Anderungen vor 24 Von den Oppositionsparteien im Bundestag wurde die Reform als unzureichend kritisiert Mehrere Anderungs 25 26 27 28 und Entschliessungsantrage 29 30 von Die Linke und Bundnis 90 Die Grunen u a auf Verzicht des Pflegevorsorgefonds scheiterten im Parlament am Widerstand von Union und SPD Erhohung der Leistungen Bearbeiten Entsprechend der gesetzlich im Dreijahresrhythmus vorgesehenen Dynamisierung des 30 SGB XI wurden die Leistungen der Pflegeversicherung zum 1 Januar 2015 um vier Prozent angehoben um die Entwicklung der Preise in den vorhergehenden drei Jahren zu berucksichtigen Die erst zwei Jahre zuvor durch das Pflege Neuausrichtungs Gesetz PNG vom 28 Oktober 2012 zum 1 Januar 2013 eingefuhrten Leistungen wurden um 2 67 Prozent erhoht Bundesgesundheitsminister Hermann Grohe gibt Betroffenen und Angehorigen seit dem 2 Januar 2015 einen Pflegeleistungs Helfer an die Hand Es handelt sich dabei um einen Rechner der dabei helfen soll sich einen Uberblick uber die neuen Leistungen verschaffen zu konnen 31 Ab 1 Januar 2015 gelten folgende Leistungsbetrage 32 33 Stufe Bis 31 Dezember 2014 Ab 1 Januar 2015Vollstationare Pflege nach 43 SGB XII 1023 1064 II 1279 1330 III 1550 1612 Hartefall 1918 1995 Pflegesachleistung ambulante Pflege nach 36 SGB XI Zusatzbetrag bei erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz nach 123 SGB XI0 0 225 0 231 I 450 215 468 221 II 1100 150 1144 154 III 1550 0 1612 0 Hartefall 1918 1995 Pflegegeld nach 37 SGB XI Zusatzbetrag bei erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz nach 123 SGB XI0 0 120 0 123 I 235 70 244 72 II 440 85 458 87 III 700 0 728 0 Zuschlag bei Betreuung in ambulanten Wohngruppen nach 38a SGB XII III 200 205 Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Jahrlicher Hochstbetrag0 III 1510 max 4 Wochen jahrlich 1612 max 6 Wochen jahrlich zusatzlich konnen 50 des Kurzzeitpflegebetrags 806 als Verhinderungspflege genutzt werden falls dieser nicht in Anspruch genommen wurdeKurzzeitpflege nach 42 SGB XI Jahrlicher HochstbetragI III 1510 1612 zusatzlich kann nicht in Anspruch genommene Verhinderungspflege genutzt werden max weitere 1612 Kostenubernahme zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel nach 40 Abs 2 SGB XII III 31 monatlich 40 monatlichZuschuss wohnumfeldverbessernde Massnahmen nach 40 Abs 4 SGB XII III 2557 4000 Zusatzliche BetreuungsleistungenGrundbetrag 100 104 neu fur alle Pflegebedurftige neu auch fur Entlastungsleistungen Erhohter Betrag 200 208 neu fur alle Pflegebedurftige bei erhebl eingeschrankter Alltagskompetenz nach 45b SGB XI neu auch fur Entlastungsleistungen Erweiterter Leistungsanspruch fur Demenzerkrankte Bearbeiten Der Leistungsanspruch fur Personen mit eingeschrankter Alltagskompetenz sollte erweitert werden Versicherte der Pflegestufe 0 erhielten seit Einfuhrung des Pflege Neuausrichtungs Gesetzes im Jahr 2012 2013 nur punktuell Leistungen aus der Pflegeversicherung Ab Januar 2015 sollten diese Versicherten auch die Kurzzeitpflege und die teilstationare Pflege Tagespflege Nachtpflege in Anspruch nehmen konnen Daruber hinaus sollten eine Anschubfinanzierung fur ambulant betreute Wohngruppen und der Zuschlag fur Mitglieder dieser Wohngruppen ab dem Jahr 2015 ermoglicht werden Durch die Ausweitung des Leistungsanspruchs konnen samtliche Versicherten in der Pflegestufe 0 damit alle ambulanten Leistungen beanspruchen wie bisher diejenigen Versicherten die mindestens in die Pflegestufe I eingestuft sind Stationare Pflegeleistungen Bearbeiten Stationare Pflegeeinrichtungen sollten nach den neuen gesetzlichen Regelungen ab dem 1 Januar 2015 rund eine Milliarde Euro pro Jahr zusatzlich erhalten um so die Voraussetzung dafur zu schaffen dass die Zahl der zusatzlichen Betreuungskrafte nicht Pflegekrafte von bisher rund 25 000 auf bis zu 45 000 aufgestockt werden kann Die Mittel fur erganzende Betreuungsangebote durch zusatzlich zur Verfugung stehende Alltagsbegleiter sollten kunftig auch von allen Pflegebedurftigen in Anspruch genommen werden konnen um so den Pflegealltag in den voll und teilstationaren Pflegeeinrichtungen zu verbessern Bisher waren sie nur Pflegebedurftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf z B Demenzerkrankten vorbehalten Ambulante Wohngruppen Bearbeiten Mit dem neuen Gesetz konnen nun auch Personen mit Pflegestufe 0 Leistungen erhalten die bislang den anderen Pflegestufengruppen vorbehalten waren z B einen Wohngruppenzuschlag von 205 00 Monat bei Grundung einer ambulanten Wohngemeinschaft 38a SGB XI Zusatzlich kann hier eine einmalige Anschubfinanzierung von 2 500 pro Person bzw 10 000 pro Wohngruppe in Betracht kommen 45e SGB XI 34 Leistungsverbesserungen in der ambulanten Pflege Bearbeiten Vor allem die ambulante Pflege im eigenen Zuhause wird durch das Pflegestarkungsgesetz unterstutzt Dazu gehort auch eine bessere Kombinierbarkeit der Leistungen fur Verhinderungs oder Kurzzeitpflege sowie die Neuregelung der Leistungen zur Tages und Nachtpflege die nicht langer aufeinander angerechnet werden Auch zusatzliche Betreuungs und Ersatzleistungen werden ausgeweitet so dass zum Beispiel auch anerkannte Haushaltsservices oder Alltagsbegleiter zusatzlich in Anspruch genommen werden konnen Die Finanzierung von Umbaumassnahmen und Pflegehilfsmitteln wird daruber hinaus verstarkt gefordert Von den Massnahmen des Pflegestarkungsgesetzes profitieren neben den Pflegebedurftigen vor allem auch pflegenden Angehorige denen es nun leichter ermoglicht wird sich zeitlich und finanziell auf die individuelle Pflege einzurichten 35 Beitragssatzerhohung und Vorsorgefonds Bearbeiten Zum 1 Januar 2015 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0 3 Prozentpunkte angehoben 55 SGB XI um damit die erhohten Leistungsausgaben ab Januar 2015 finanzieren zu konnen denn durch die Leistungsverbesserungen fallen Mehrausgaben von etwa 2 4 Milliarden Euro an Durch die Beitragssatzerhohung um 0 3 Prozent entstehen jedoch Mehreinnahmen im Umfang von insgesamt 3 6 Milliarden Euro Die uber die anfallenden Ausgaben fur Leistungsverbesserungen hinausgehenden 1 2 Milliarden Euro sollen einem so genannten Pflegevorsorgefonds s u zugefuhrt werden Ab dem Jahr 2036 wenn die geburtenstarken Jahrgange ins Pflegealter kommen Baby Boomer sollen die dann in diesem Pflegevorsorgefonds angesammelten Gelder zur Abfederung der sonst eventuell anfallenden Beitragssteigerungen eingesetzt werden Mit dem Zweiten Pflegestarkungsgesetz soll der Beitragssatz ab 2017 nochmals um weitere 0 2 Prozentpunkte angehoben so dass sich dann eine Gesamterhohung um 0 5 Prozent ergibt Pflegevorsorgefonds Bearbeiten Ab dem Jahr 2015 wird ein sogenannter Pflegevorsorgefonds 131 bis 139 SGB XI eingefuhrt werden Neben dem Ziel die Pflege zu starken ist mit dem Pflegevorsorgefonds das Ziel der nachhaltigen Sicherung der Pflege beabsichtigt Ab 1 Januar 2015 sollen in den Pflegevorsorgefonds 0 1 Prozentpunkte des Beitragssatzes fliessen was etwa 1 2 Milliarden Euro entspricht Das bis 2035 so angesparte Kapital konnte dann uber einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren bis zu einem Zwanzigstel der Pflegeversicherung wieder zugefuhrt werden Absicht ist mogliche Beitragssatzsteigerungen abzufedern welche ab dem Jahr 2036 erwartet werden weil ab diesem Zeitpunkt die geburtenstarken Jahrgange Baby Boomer ins Pflegealter kommen Zweites Pflegestarkungsgesetz BearbeitenBasisdatenTitel Zweites Gesetz zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer VorschriftenKurztitel Zweites PflegestarkungsgesetzAbkurzung PSG IIArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialversicherungsrechtErlassen am 21 Dezember 2015 BGBl I S 2424 Inkrafttreten am uberw 1 Januar 2016Letzte Anderung durch Art 2b G vom 11 Oktober 2016 BGBl I S 2233 2239 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 November 2016 Art 3 G vom 11 Oktober 2016 GESTA M020Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Hintergrund Bearbeiten Nach fast zehnjahriger Vorlaufzeit in denen die konkrete Umsetzung eines neuen Pflegebedurftigkeitsbegriffs immer wieder verschleppt und auch mit dem PSG I nicht angegangen wurde sowie nach zahlreichen wissenschaftlichen Studien und Modellprojekten 36 verabschiedete das Regierungskabinett aus CDU und SPD am 13 August 2015 einen Gesetzentwurf zum PSG II der am 25 September 2015 in erster Lesung im Bundestag beraten wurde 37 38 Das Gesetz trat zum 1 Januar 2016 in Kraft 39 40 41 da das neue Begutachtungsverfahren zunachst noch auf seine Praxistauglichkeit getestet werden sollte und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Pflegedienste und die Pflegeheime etwa ein Jahr Vorlaufzeit benotigten um die neuen Regelungen umsetzen zu konnen Zentrales erstrangiges Ziel des PSG II ist die Einfuhrung eines neuen Pflegebedurftigkeitsbegriffs und einer neuen Systematik der Beurteilung Einschatzung der Pflegebedurftigen Es ist motiviert durch die Erkenntnis dass die bisherige Begutachtung der Pflegebedurftigen die sich uberwiegend an rein korperlichen Gebrechen orientierte keine zufriedenstellende Losung fur die steigende Zahl von Demenzkranken bietet Umsetzung Bearbeiten Konkret sollen korperliche geistige und psychische Einschrankungen gleichermassen erfasst und bei der Einstufung berucksichtigt werden Hierdurch konnen dann auch Demenzkranke besser einbezogen werden und erhalten gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung Die Pflegebedurftigkeit soll fur alle Pflegebedurftigen ausschliesslich nach dem Grad ihrer Selbststandigkeit im Alltag beurteilt werden Dieser soll bei der Begutachtung eines Pflegebedurftigen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen zukunftig in sechs Bereichen gemessen werden 42 Mobilitat Kognitive und kommunikative Fahigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewaltigung von und selbststandiger Umgang mit krankheits oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteDie Ergebnisse der sechs Einzelbeurteilungen sollen mit unterschiedlicher Gewichtung zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst werden Aufgrund dieser soll der Pflegebedurftige in einen von funf neudefinierten Pflegegraden eingestuft werden die ab 2017 die bis dann geltenden drei Pflegestufen sowie die zusatzliche Feststellung von erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz insbesondere Demenz ablosen sollen Die Unterstutzung soll kunftig fruher als bisher ansetzen In Pflegegrad 1 sollen Menschen eingestuft werden die noch keinen erheblichen Unterstutzungsbedarf haben aber etwa eine Pflegeberatung eine Anpassung der Wohnungsgegebenheiten z B altersgerechte Dusche oder Leistungen fur allgemeine Betreuung benotigen Die Praktikabilitat des neuen Begutachtungsverfahrens wurde als Grundlage fur das weitere Gesetzgebungsverfahren ab April 2014 in einem Projekt mit speziell geschulten Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung MDK erprobt Es sah vor dass der MDK bundesweit etwa 2000 Begutachtungen sowohl in Pflegeeinrichtungen als auch im hauslichen Umfeld der zu Pflegenden vornimmt und zwar parallel nach den alten und nach den neuen Regeln In einem zweiten Projekt sollte anhand von etwa 2000 Pflegebedurftigen aus 40 Pflegeheimen in funf Bundeslandern von den Pflegekraften der Einrichtungen erfasst werden welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationaren Pflegeeinrichtungen auslosen 43 44 Erste Ergebnisse Berichte uber die Erprobungsstudie liegen seit Anfang 2015 vor 44 Sie zeigen dass das neue Begutachtungsverfahren funktioniert Pflegenoten Bearbeiten Mit dem PSG II wird das 2009 eingefuhrte System von Pflegenoten mit 59 Kriterien zur Beurteilung der Qualitat von Heimen abgelost durch einen Pflege TUV welcher die ca 12 000 Einrichtungen zur vollstationaren Unterbringung in Deutschland nach der Ergebnisqualitat ihrer Leistungen vergleichen beurteilen und einstufen soll Die Pflegenoten sollten zunachst bis Ende 2017 abgeschafft und durch ein neues auf Selbst und Fremdevaluation beruhendes Bewertungssystem ersetzt werden 45 Anfang 2018 berichteten die Medien es solle 2019 eine neue Bewertung fur Pflegeheime geben 2020 eine neue Bewertung fur ambulante Pflegedienste 46 Sowohl der SoVD als auch die Bertelsmann Stiftung kritisieren dass die Bereitstellung von Informationen zu Pflegeheimen in den meisten Bundeslandern ungenugend ist 47 48 Leistungen Bearbeiten Als neue Ebene eingefuhrt wird der Pflegegrad 1 fur Pflegeversicherte mit geringen Einschrankungen insbesondere im korperlichen Bereich die teilweise Hilfe bei der Selbstversorgung beim Verlassen der Wohnung und bei der Haushaltsfuhrung benotigen Betrage in Euro pro MonatBis 31 Dezember 2016 Ab 1 Januar 2017Einstufung in Pflegestufe Leistung Einstufung in Pflegegrad Leistung DifferenzPflegegeld nach 37 SGB XI Ohne 1 L 1 0 mit eA L 2 123 00 2 316 00 193 00I 244 00 2 316 00 73 00I mit eA 316 00 3 545 00 229 00II 458 00 3 545 00 87 00II mit eA 545 00 4 728 00 183 00III 728 00 4 728 00 0 00III mit eA 728 00 5 901 00 173 00Pflegesachleistung ambulante Pflege 0 mit eA 231 00 2 689 00 458 00I 468 00 2 689 00 221 00I mit eA 689 00 3 1 298 00 609 00II 1 144 00 3 1 298 00 154 00II mit eA 1 298 00 4 1 612 00 314 00III 1 612 00 4 1 612 00 0 00III mit eA 1 612 00 5 1 995 00 383 00 Hartefall 1 995 00 5 1 995 00 0 00Vollstationare Pflege nach 43 SGB XI 0 0 00 1 125 00 125 000 mit eA 0 00 2 770 00 770 00I 1 064 00 2 770 00 294 00I mit eA 1 064 00 3 1 262 00 198 00II 1 330 00 3 1 262 00 68 00II mit eA 1330 00 4 1 775 00 445 00III 1 612 00 4 1 775 00 163 00III mit eA 1 612 00 5 2 005 00 393 00Verhinderungspflege nach 39 SGB XI0 III 1 612 00 L 3 2 5 1 612 00 L 4 0 00Kurzzeitpflege nach 42 SGB XII III 1 612 00 L 5 2 5 1 612 00 L 6 0 00 Hartefall 1 995 00 5 2 005 00 10 00Zuschlag bei Betreuung in ambulanten Wohngruppen L 7 I III 205 00 1 5 214 00 9 00Kostenubernahme zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel nach 40 Abs 2 SGB XI I III 40 00 1 5 40 00 0 00Zuschuss wohnumfeldverbessernde Massnahmen nach 40 Abs 4 SGB XII III 4 000 00 maximal pro Massnahme 1 5 4 000 00 0 00Zusatzliche Betreuungsleistungen L 8 0 III 104 00 Grundbetrag 1 5 125 00 L 9 21 000 III mit eA 208 00 L 10 1 5 125 00 83 00Pauschale fur Beratungseinsatz L 11 I III 1 3 23 00 23 00II mit eA L 12 4 L 13 und 5 33 00 33 00 49 50 51 52 Anmerkungen zur Tabelle Bearbeiten Pflegeberatung gemass 7a und 7b 37 Absatz 3 Beratung in der eigenen Hauslichkeit 38a zusatzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen 40 Absatze 1 bis 3 und Absatz 5 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln finanzielle Zuschusse fur Massnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds 43b zusatzliche Betreuung und Aktivierung in stationaren Pflegeeinrichtungen 45 Pflegekurse fur Angehorige und ehrenamtliche Pflegepersonen mit attestierter erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz eA nach 37 SGB XI Hochstbetrag fur maximal sechs Wochen bzw 42 Tage Verhinderungspflege jahrlich zusatzlich konnen hier bei Nichtinanspruchnahme 50 des jahrlichen Betrags fur Kurzzeitpflege 806 00 eingesetzt werden Regelungen wie vor Jahrlicher Hochstbetrag zusatzlich konnen hier nicht in Anspruch genommene Betrage aus dem Posten Verhinderungspflege eingesetzt werden max weitere 1612 00 Regelungen wie vor Leistungszeitraum nun maximal acht Wochen jahrlich nach 38a SGB XI monatlich Fur Entlastungsleistungen Dies sind Leistungen der Tages oder Nacht oder Kurzzeitpflege sowie der ambulanten Pflegedienste oder der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstutzung im Alltag Nur gegen Nachweis vom Leistungserbringer Nicht in Anspruch genommene Betrage konnen in das erste Halbjahr des Folgejahrs ubertragen werden monatlicher Entlastungsbetrag nach 45b SGB XI bei Pflegegrad 1 auch fur Sachleistungen eines Pflegedienstes Grundpflege einsetzbar unter Pflegegrad 2 bis 5 jedoch nicht fur korperbezogene Pflegemassnahmen Erhohter Betrag nach 45b SGB XI bei erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz Fur Personen mit Pflegegrad 1 freiwillig bei Pflegegrad 2 bis 5 regelmassig Halbjahrlich abzurufen Vierteljahrlich abzurufenEigenanteil bei vollstationarer Unterbringung Bearbeiten Die fur einen stationaren Pflegeplatz anfallenden Kosten summieren sich aus den Aufwendungen fur die Pflege selbst einschliesslich Betreuung medizinischer Behandlungspflege und einer Ausbildungsumlage den Kosten fur Unterkunft und Verpflegung sowie einer Investitionskostenpauschale Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen sind fur die Pflege die Betreuung die medizinische Behandlungspflege und die Ausbildung von Pflegekraften vorgesehen Die Versicherten mussen einen Eigenanteil entrichten Bislang stieg der Eigenanteil im Zusammenhang mit der zuerkannten Pflegestufe Die zusatzlichen Kosten fur Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskostenpauschale muss der Versicherte komplett ubernehmen Mit Inkrafttreten des PSG II sollen alle Bewohner eines Heimes unabhangig von ihrem Pflegegrad denselben Betrag bezahlen so finanzieren Wohnstatten Bewohner mit niedrigeren Pflegegraden nun die Bewohner in hoheren Pflegegraden mit diese zahlen voraussichtlich weniger Der Eigenanteil wird von Heim zu Heim selbst errechnet ist aber fur die einzelne Einrichtung einheitlich Er soll nach Schatzungen des Bundesgesundheitsministeriums bei durchschnittlich 580 00 Euro monatlich liegen 50 Uberleitung Bearbeiten Im Zeitraum vom 1 November 2016 bis 31 Dezember 2017 ist die sonst fur die Pflegekassen geltende Frist von 25 Tagen zur Entscheidung eines Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung ausser Kraft gesetzt 49 Wer bereits in eine Pflegestufe eingeteilt wurde geniesst Bestandsschutz die Einteilung in eine Pflegestufe wird in einen der neuen Pflegegrade uberfuhrt es erfolgt keine neue Begutachtung Versicherte mit ausschliesslich korperlichen Einschrankungen werden automatisch in den nachsthoheren Pflegegrad ubergeleitet Versicherte mit zusatzlich geistigen Einschrankungen eingeschrankter Alltagskompetenz kommen automatisch in den ubernachsten Pflegegrad Vollstationar Untergebrachte geniessen ebenfalls Bestandsschutz in Bezug auf den von ihnen zu erbringenden Eigenanteil die Differenz zu einem eventuell hoheren neu festgesetzten Eigenanteil wird durch die Pflegekasse ubernommen 49 53 Finanzierung Bearbeiten Insbesondere durch die niedrigere Einstiegsschwelle des Pflegegrads 1 wird der Kreis von Menschen die erstmals Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen konnen erheblich ausgeweitet so dass man damit rechnet dass die Zahl der Anspruchsberechtigten in den nachsten Jahren um bis zu 500 000 Personen zusatzlich anwachsen wird 54 Finanziert werden soll die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0 2 Prozent auf dann 2 55 Prozent 2 8 Prozent fur Kinderlose zum Jahresbeginn 2017 Damit stehen ab 2017 jahrlich 5 Mrd Euro mehr fur die Pflege zur Verfugung Diese Beitragssatze sollen bis 2022 stabil bleiben 55 56 57 58 Drittes Pflegestarkungsgesetz BearbeitenBasisdatenTitel Drittes Gesetz zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer VorschriftenKurztitel Drittes PflegestarkungsgesetzAbkurzung PSG IIIArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialversicherungsrechtErlassen am 23 Dezember 2016 BGBl I S 3191 Inkrafttreten am uberw 1 Januar 2017Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Dritte Pflegestarkungsgesetz wurde am 23 Dezember 2016 erlassen Es trat uberwiegend zum 1 Januar 2017 in Kraft und konkretisiert die Handlungsanweisungen und Zustandigkeiten des PSG II 59 Zwischen dem PSG III sowie dem parallel verabschiedeten Bundesteilhabegesetz BTHG besteht ein enger sachlicher Zusammenhang Regelungen des PSG III mit Bezug auf das BTHG welche Pflegebedurftige mit einer Behinderung betreffen welche in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben treten zeitgleich mit den entsprechenden Regelungen des BTHG erst am 1 Januar 2020 in Kraft 60 Inhalte Bearbeiten 1 Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung und anderen Sozialleistungssystemen Im hauslichen Umfeld sollten Pflegeleistungen ursprunglich als vorrangig gegenuber Leistungen der Eingliederungshilfe im stationaren Umfeld Leistungen der Eingliederungshilfe 61 als vorrangig gegenuber Pflegeleistungen gelten 59 nach entsprechender Kritik aus Fach und Wohlfahrtsverbanden wurde dieses Vorhaben aufgegeben die Leistungen bleiben gleichrangig 2 Ausbau lokaler Beratung 3 Verstarkte kommunale Versorgung durch Pflegekassen Die Pflegekassen werden zur Beteiligung an Ausschussen verpflichtet welche die regionale Versorgung der Kommunen organisieren sie mussen die Empfehlungen dieser Ausschusse in ihre Vertragsverhandlungen einbeziehen um Unterversorgungen aus rein okonomischen Grunden zu verhindern 59 4 Kommunale Unterstutzung mittels Personal und Sachleistungen 5 Austausch und Ausgleich von Fordermitteln unter den Bundeslandern zur vollstandigen Ausschopfung der Fordermittel 6 Effizientere Verhinderung von Abrechnungsbetrug Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung MDK erhalt ein erweitertes Prufrecht mit dem er alle Pflegeunternehmen regelmassigen Kontrollen unterziehen kann bestehende Kontrollmechanismen sollen weiterentwickelt werden Der MDK darf kunftig stichprobenartige Kontrollen der Pflegedienstleiter sowie der Pflegebedurftigen vornehmen Bei Unregelmassigkeiten in der Abrechnung der Pflegedienste kann der MDK unangekundigte Prufungen der Abrechnungen vornehmen um einen Abrechnungsbetrug vorzeitig ahnden zu konnen Regulare entsprechende Kontrollen werden bereits standardmassig vorgenommen 59 7 Korruptionsbekampfung 59 Finanzierung Bearbeiten Eine konkrete Einschatzung der Kosten welche das Dritte Pflegestarkungsgesetz zusatzlich zu den Kosten des Zweiten Pflegestarkungsgesetzes erfordern wird liegt nicht vor Das Bundesministerium fur Gesundheit gibt hierzu an dass der Bund die Lander und die Kommunen durch das zweite Pflegestarkungsgesetz eine Entlastung von 330 Millionen jahrlich spater um 230 Millionen Euro jahrlich erfahren wahrend die soziale Pflegeversicherung durch die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen Mehrausgaben von bis zu maximal 10 Millionen Euro jahrlich hat Durch die Schnittstellenfunktion des dritten Pflegestarkungsgesetzes zwischen Pflegeleistungen und anderen Sozialleistungen konnen Mehrkosten von bis zu 20 Millionen Euro jahrlich entstehen wahrend in weiteren Bereichen Mehrausgaben von rund 10 Millionen Euro anfallen Fur die Krankenkassen entstehen Mehrausgaben von ca 655 000 Euro jahrlich da die Prufungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung MDK vermehrt stattfinden und umfangreicher sein werden 62 Kritik Bearbeiten Unter Anderen der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe kritisierte vor allem die im PSG III teilweise vorgesehene Bevorrangung von Leistungen aus der Pflegeversicherung vor solchen der Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege Der Paritatische nahm Bezug auf den mit dieser Priorierung unter Umstanden zur Kostenvermeidung und verschiebung eintretenden Wettbewerb zwischen einzelnen Leistungen und damit zwischen den sie aufbringenden und verantwortenden Kostentragern 59 63 64 65 66 Betroffene vor allem im Bundesland Berlin befurchten eine Reduzierung der bereits erzielten Moglichkeiten zur personlichen Assistenz PA durch Kundigung durch die bisherigen Kostentrager Sozialamter mit versuchter Abschiebung der Leistung und Verantwortung auf die Pflegeversicherung nach dem PSG III soll PA nur noch in genau definierten begrenzten Bereichen gewahrt werden PA zur Mobilitat gar nur noch in den Wohnungen von Betroffenen 67 daruber hinaus sollen vorrangig Sachleistungen erbracht werden 68 2009 hatte die deutsche Caritas geaussert dass die Eingliederungshilfe vorrangig vor Pflegeleistungen zu erbringen sei 69 Siehe auch Bearbeiten nbsp Portal Pflege Ubersicht zu Wikipedia Inhalten zum Thema PflegeLiteratur BearbeitenRichter Das Pflegestarkungsgesetz I Neue Juristische Wochenschrift NJW 2015 1271 Scholkopf ua Das Erste Pflegestarkungsgesetz PSG I Inhalte und Bedeutung fur die pflegerische Versorgung Neue Zeitschrift fur Sozialrecht NZS 2015 521 Weblinks BearbeitenText und Anderungen des Ersten Pflegestarkungsgesetz PSG I deutschlandfunk de Hintergrund 8 Juli 2017 Katrin Sanders Echte Teilhabe braucht mehr Zeit und GeldEinzelnachweise Bearbeiten Erstes Gesetz zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer Vorschriften Erstes Pflegestarkungsgesetz PSG I vom 17 Dezember 2014 BGBl 2014 I S 2222 Zweites Gesetz zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer Vorschriften Zweites Pflegestarkungsgesetz PSG II bundesgesundheitsministerium de Fragen und Antworten zum Pflegestarkungsgesetz III Memento des Originals vom 29 November 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesgesundheitsministerium de Ausgenommen sind die Regelungen mit Bezug auf das Bundesteilhabegesetz BTHG fur Pflegebedurftige mit einer Behinderung die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben Sie sollen erst am 1 Januar 2020 in Kraft treten zeitgleich mit den entsprechenden Regelungen des BTHG 28 November 2016 Drittes Gesetz zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer Vorschriften Drittes Pflegestarkungsgesetz PSG III cdu de Deutschlands Zukunft gestalten Koalitionsvertrag zwischen CDU CSU und SPD 18 Legislaturperiode S 59 Bundesministerium fur Gesundheit 28 Mai 2014 Was andert sich ab dem 1 Januar 2015 Das erste Pflegestarkungsgesetz Bundesministerium fur Gesundheit Pressemitteilung 4 Juli 2014 Hermann Grohe Klares Signal fur eine gute Pflege in Deutschland Pflegestarkungsgesetz I nimmt erste parlamentarische Hurde Memento des Originals vom 29 Juli 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesgesundheitsministerium de Bundesministerium fur Gesundheit 18 Juni 2014 Neuer Pflegebedurftigkeitsbegriff amp neues Begutachtungsverfahren Das zweite Pflegestarkungsgesetz Bundesministerium fur Gesundheit bmg bund de Das zweite Pflegestarkungsgesetz bmg bund de Fragen und Antworten zum Pflegestarkungsgesetz II Die Pflegestarkungsgesetze Hintergrunde zu den Neuregelungen in der Pflege Memento des Originals vom 9 Januar 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesgesundheitsministerium de auf bundesgesundheitsministerium de abgerufen am 9 Januar 2017 Bundesministerium fur Gesundheit Mitteilung 28 Juni 2016 Drittes Pflegestarkungsgesetz im Kabinett beschlossen 7 Juli 2016 BT Drucksache 18 2909 vom 15 Oktober 2014 Deutscher Bundestag 61 Sitzung 17 Oktober 2014 Plenarprotokoll 18 61 Tagesordnungspunkt 21 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Funften Gesetzes zur Anderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung fur Pflegebedurftige Pflegevorsorgefonds Funftes SGB XI Anderungsgesetz 5 SGB XI AndG Drucksachen 18 1798 18 2379 18 2909 S auch Anlage 2 und 3 Erklarungen von Abgeordneten nach 31 GO Bundesministerium fur Gesundheit Pressemitteilung 17 Oktober 2014 Bundesgesundheitsminister Grohe Wir haben fur die Pflegebedurftigen und ihre Angehorigen ein gutes Leistungspaket geschnurt Memento vom 23 Oktober 2014 im Internet Archive Bundesministerium fur Gesundheit 17 Oktober 2014 Das erste Pflegestarkungsgesetz Was andert sich ab dem 1 Januar 2015 Memento vom 7 Juli 2014 im Internet Archive Spiegel Online 17 Oktober 2014 Bessere Hilfe fur Bedurftige Bundestag verabschiedet Pflegereform Welt Online 17 Oktober 2014 Pflegereform Das bedeutet sie fur Deutschland Bundesrat Plenarprotokoll 927 Sitzung am 7 November 2014 Tagesordnungspunkt 5 Erstes Gesetz zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer Vorschriften Erstes Pflegestarkungsgesetz PSG I Drucksache 466 14 S 345 C 347 A mit Reden von Cornelia Rundt SPD Niedersachsische Ministerin fur Soziales Frauen Familie Gesundheit und Migration Ingrid Fischbach CDU Parlamentarische Staatssekretarin beim Bundesminister fur Gesundheit Angelica Schwall Duren SPD Ministerin fur Bundesangelegenheiten Europa und Medien des Landes Nordrhein Westfalen gab eine Erklarung zu Protokoll Anlage 4 des Protokolls 365f Drucksache 223 14 BT DrS 18 1798 Bundesrat DrS 223 1 14 Empfehlungen der Ausschusse vom 30 Juni 2014 BRDrS 223 1 14 zu Entwurf eines Funften Gesetzes zur Anderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung fur Pflegebedurftige Pflegevorsorgefonds Funftes SGBXI Anderungsgesetz 5 SGBXI AndG Bundesrat Plenarprotokoll 924 11 Juli 2014 Tagesordnungspunkt 14 S 240 246 259 Anlage 10 Erklarung von Staatsministerin Margit Conrad Rheinland Pfalz zu Punkt 14 der Tagesordnung Bundesrat DrS 223 14 Beschluss Stellungnahme des Bundesrates vom 11 Juli 2014 924 Sitzung zu Entwurf eines Funften Gesetzes zur Anderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung fur Pflegebedurftige Pflegevorsorgefonds Funftes SGBXI Anderungsgesetz 5 SGBXI AndG Deutscher Bundestag DrS 18 2912 15 Oktober 2014 Anderungsantrag der Abgeordneten Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18 1798 18 2379 18 2909 Entwurf eines Funften Gesetzes zur Anderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung fur Pflegebedurftige Pflegevorsorgefonds Funftes SGB XI Anderungsgesetz 5 SGB XI AndG Deutscher Bundestag DrS 18 2913 15 Oktober 2014 Anderungsantrag der Abgeordneten Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18 1798 18 2379 18 2909 Entwurf eines Funften Gesetzes zur Anderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung fur Pflegebedurftige Pflegevorsorgefonds Funftes SGB XI Anderungsgesetz 5 SGB XI AndG Deutscher Bundestag DrS 18 2914 15 Oktober 2014 Anderungsantrag der Abgeordneten Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18 1798 18 2379 18 2909 Entwurf eines Funften Gesetzes zur Anderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung fur Pflegebedurftige Pflegevorsorgefonds Funftes SGB XI Anderungsgesetz 5 SGB XI AndG Deutscher Bundestag DrS 18 2915 15 Oktober 2014 Anderungsantrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BUNDNIS 90 DIE GRUNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18 1798 18 2379 18 2909 Entwurf eines Funften Gesetzes zur Anderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung fur Pflegebedurftige Pflegevorsorgefonds Funftes SGB XI Anderungsgesetz 5 SGB XI AndG Deutscher Bundestag DrS 18 2916 15 Oktober 2014 Entschliessungsantrag der Abgeordneten Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18 1798 18 2379 18 2909 Entwurf eines Funften Gesetzes zur Anderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung fur Pflegebedurftige Pflegevorsorgefonds Funftes SGB XI Anderungsgesetz 5 SGB XI AndG Deutscher Bundestag DrS 18 2917 15 Oktober 2014 Entschliessungsantrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BUNDNIS 90 DIE GRUNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18 1798 18 2379 18 2909 Entwurf eines Funften Gesetzes zur Anderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung fur Pflegebedurftige Pflegevorsorgefonds Funftes SGB XI Anderungsgesetz 5 SGB XI AndG http www bmg bund de presse pressemitteilungen 2015 01 pflegeleistungs helfer html Bundesministerium fur Gesundheit Die Pflegestarkungsgesetze Geplante Verbesserungen im Uberblick Broschure Gesamtdarstellung Stand Kabinettsbeschluss 28 Mai 2014 Memento des Originals vom 30 Juni 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmg bund de Bundesministerium fur Gesundheit Pflegeleistungen nach Einfuhrung des Pflegestarkungsgesetz 1 Tabellarische Ubersicht uber die Leistungsverbesserungen ab 1 Januar 2015 Memento vom 29 Juli 2014 im Internet Archive Lebenshilfe Zeitung 4 2014 S 10 Leistungsverbesserungen in der ambulanten Pflege GKV Spitzenverband Zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherungen Pflegebedurftigkeitsbegriff Memento des Originals vom 4 August 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www gkv spitzenverband de 7 September 2015 BT DrS 18 5926 dip21 bundestag de Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer Vorschriften Zweites Pflegestarkungsgesetz PSG II Deutscher Bundestag 125 Sitzung 25 September 2015 Plenarprotokoll 18 125 Tagesordnungspunkt 21 dip21 bundestag de Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer Vorschriften Zweites Pflegestarkungsgesetz PSG II Bundesministerium fur Gesundheit Pressemitteilung 12 August 2015 Grohe bmg bund de Mehr Hilfe fur Pflegebedurftige und ihre Angehorigen Bundesministerium fur Gesundheit Fragen und Antworten zum Pflegestarkungsgesetz II Das Parlament Nr 40 28 September 2015 S 6 das parlament de 2015 40 innenpolitik 389328 das parlament de Neue Systematik in der Pflege Demenzkranke sollen kunftig besser versorgt werden Bundesministerium fur Gesundheit Fragen und Antworten zum Pflegestarkungsgesetz II s Frage 2 Arzteblatt 18 April 2014 Pflegebedurftigkeitsbegriff Neues Verfahren wird erprobt a b Der Spiegel 8 April 2014 Mehr Leistungen Grohe startet Testlauf fur die Pflegereform deutschlandfunk de 26 April 2016 Katrin Sanders Neue Noten fur die Pflege 2 Dezember 2016 Orientierungshilfe bei der Qualitat Neues Bewertungssystem fur Pflegeheime In BR de 5 Januar 2018 archiviert vom Original am 29 Januar 2018 abgerufen am 28 Januar 2018 Veronica Sina Kaum Infos uber die Qualitat von Pflegeheimen In SoVD Zeitung Soziales im Blick 2 2022 S 2 Zu wenig Informationen uber Qualitat von Heimen In tagesschau de 13 Januar 2022 abgerufen am 7 Februar 2022 a b c badische zeitung de 19 November 2016 Annette Jager Mehr Geld fur die Pflegebedurftigen a b badische zeitung de 26 November 2016 Annette Jager Was kostet der Platz im Pflegeheim badische zeitung de Grafik Pflegereform 2017 27 November 2016 Zusatzliche Informationen der Securvita BKK von Ende November 2016 Bundesministerium fur Gesundheit Pressemitteilung vom 12 August 2015 Grohe bmg bund de Mehr Hilfe fur Pflegebedurftige und ihre Angehorigen hier Uberleitung bereits Pflegebedurftiger Bundesministerium fur Gesundheit Fragen und Antworten zum Pflegestarkungsgesetz II Frage 3 5 und 6 BT DrS 18 5926 7 September 2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer Vorschriften Zweites Pflegestarkungsgesetz PSG II S 4 6 Deutscher Bundestag 125 Sitzung 25 September 2015 Plenarprotokoll 18 125 Tagesordnungspunkt 21 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer Vorschriften Zweites Pflegestarkungsgesetz PSG II hier S 12122 Rede Hermann Grohe Bundesministerium fur Gesundheit bmg bund de Fragen und Antworten zum Pflegestarkungsgesetz II Frage 12 und 13 Das Parlament Nr 40 28 September 2015 S 6 das parlament de Neue Systematik in der Pflege Demenkranke sollen kunftig besser versorgt werden a b c d e f jedermann gruppe de Was beinhaltet das Pflegestarkungsgesetz 3 30 November 2016 bundesgesundheitsministerium de Fragen und Antworten zum Pflegestarkungsgesetz III Memento des Originals vom 29 November 2016 im Internet Archive nbsp Info Der 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Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer Gesetze Drittes Pflegestarkungsgesetz PSG III Memento des Originals vom 4 Dezember 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot infothek paritaet org 2 Dezember 2016 Deutscher Behindertenrat 18 Oktober 2016 deutscher behindertenrat de Nachbesserung jetzt erst recht 2 Dezember 2016 Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Berlin 12 Oktober 2016 bagfw de Stellungnahme der BAGFW zum Gesetzentwurf fur ein Drittes Gesetz zur Starkung der pflegerischen Versorgung und zur Anderung weiterer Gesetze Drittes Pflegestarkungsgesetz PSG III BT Drucksache 18 9518 taz mit behinderung 2 Dezember 2016 Ulrike Pohl Alltag ermoglichen 11 Dezember 2016 badische zeitung de 5 Januar 2017 Judith Reinbold Sozialamt streicht wegen Pflegereform Mittel 8 Januar 2016 caritas de Eingliederungshilfe muss Vorrang vor Pflege haben 2 Dezember 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pflegestarkungsgesetze amp oldid 220754662