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Das Pfeiferrecht ist ein mittelalterliches Recht das auf dem Lehnswesen beruht Es unterstellte das fahrende Volk dem Schutz des jeweiligen Landes bzw Lehnsherren 1431 wurde den Herren zu Rappoltstein im Elsass das Pfeiferrecht als Reichslehen ubertragen Mittelalterliche PfeiferInhaltsverzeichnis 1 Ein Reichslehen seit 1355 1 1 Die Rechtlosigkeit der Spielleute 1 2 Kaiser Karl IV begibt das Patronat uber die Spielleute als Reichslehen 2 Die Herren zu Rappoltstein Lehnsherren im Elsass 2 1 Der Pfeiferkonig 2 2 Eine eigene Pfeifer Gerichtsbarkeit 2 3 Satzung und Organisation 2 4 Abgabenregelungen 2 5 Auftrittsrechte ausserhalb des Reichslehensgebietes 2 6 Unsere liebe Frau von Dusenbach die Jungfrau Maria als Schutzpatronin 2 7 Die Pfeifer und die Sakramente 2 8 Die Tracht der Pfeifer 2 9 Der Pfeifertag 2 10 Der Pfeiferzug 2 11 Der Untergang der elsassischen Bruderschaft 3 Literatur 4 Weblinks 5 Quellenangaben und AnmerkungenEin Reichslehen seit 1355 BearbeitenDie Rechtlosigkeit der Spielleute Bearbeiten Im fruhen Mittelalter war das Lesen Privileg der Gelehrten und Geistlichen Spielleuten oblag es das Neueste und Wichtigste in Lied und Wort der Bevolkerung bekanntzugeben Was den Rittern die Minnesanger den Stadtern die Meistersinger war der Landbevolkerung der wandernde Musikant Den heimkehrenden Kreuzfahrern hatten sich Scharen von Sangern Spielleuten Possenreissern und Taschenspielern angeschlossen Heimatlos zogen diese umher und besangen die Abenteuer der Helden der Kreuzzuge Diese fremden Fahrenden die in Konkurrenz zu den einheimischen Spielleuten traten waren keiner Obrigkeit und keinen Regeln unterworfen So konnte es nicht verwundern dass Zudringlichkeit Obszonitat und Sittenlosigkeit zunahmen Sie waren bei Adel und Geistlichkeit verachtet und geringgeschatzt In alten Chroniken werden sie haufig varende lute Pfiffer und andere erlose onechte lute genannt Um ihrem Treiben Einhalt zu gebieten wurden schliesslich alle Fahrenden fur rechtlos erklart 1 Damit einher ging der Ausschluss aus der Kirche Kaiser Karl IV begibt das Patronat uber die Spielleute als Reichslehen Bearbeiten Um diese haltlosen und die die betroffenen ehrsamen Spielleute diskriminierenden Zustande zu beenden nahm Kaiser Karl IV 1355 die Fahrenden zu denen man alle Spielleute neben den Pfeifern auch Trommelschlager Geiger Zinkhenblaser oder was der oder die sonsten fur Spiel und Kurzweil treiben khennen unter seinen Schutz gab ihnen ein eigenes Wappen und ernannte Johann den Fiedler zum Rex omnium histrionum 2 Der deutsche Konig als Schutzherr uber diese Bruderschaften vergab das Patronat als Reichslehen an machtige Regionalherrscher So ernannte der Erzbischof von Mainz 1385 einen Konig farender Lute Um die gleiche Zeit scheinen sich auch die elsassischen Spielleute zur Bruderschaft zusammengeschlossen zu haben Schutzherren wurden die Herren zu Rappoltstein Die Herren zu Rappoltstein Lehnsherren im Elsass BearbeitenIn einer Urkunde vom 10 April 1431 die uber eine Streitschlichtung zwischen Ulrich VIII von Rappoltstein und der Stadt Colmar durch die Pfalzgrafen bei Rhein und Herzoge in Bayern berichtet ist erstmals von dem Pfeiferrecht der Herren von Rappoltstein die Rede Ulrich lasst bei der Anhorung durch seinen Vertreter darlegen dass Smassman sin bruder vnd er den wiltfang zuschen Hagenauwer forste vnd dem Hauenstein dem Rine vnd dem gebirge vnd auch einen pfiffer kunig zuseczen von dem Riche zulehen hetten 3 Obwohl eine Beschwerde des Rates der Stadt Strassburg vom 4 Dezember 1430 Smassmann I und die Pfeiferbruderschaft bereits in einen Zusammenhang stellt 4 ist 1431 erstmals beurkundet dass den Herren von Rappoltstein Jagd und Pfeiferrecht als Reichslehen ubertragen sind Gleichzeitig ist das Gebiet auf das sich beide Lehen beziehen abgegrenzt von Hauenstein im nordschweizerischen Jura im Suden bis zum Hagenauer Forst im Unterelsass im Norden und vom Rhein im Osten bis zum Vogesenkamm im Westen Kaiser Friedrich III bestatigt 1481 auf Bitten Wilhelms I von Rappoltstein daz vnns der edel vnnser vnd des Reichs lieber getrewer Wilhelm herre zu Rappoltzstein diemuticlich hat anruffen vnd bitten lassen daz wir im von sein selbs vnd als lehenstrager des edeln vnnsers vnd des Reichs lieben getrewen Schmassmans herren zu Rappolczstein seines bruders wegen die lehen vnd herlickeiten streyt jags vber land zu jagen von den Hawenstein bis in Hagenawer forst vnd zwischen dem Reine vnd der First auch die diensten vnd oberkeit der spillewt in demseben bezirckh so von vnns vnd dem heiligen Reich zu lehen rueren zulehen zuuerleihen gnediclich geruchten 5 Friedrich verlangt als Gegenleistung dass die Bruder Wilhelm und Smassmann vor dem Furstabt der Furstabtei Murbach den Lehnseid ablegen mussen gehorsam vnd gewerttig zusein zu dienen vnd zu tund als sich von solhen lehen gebueret Nach dem Tode Friedrichs bestatigt 1495 der romisch deutsche Konig und spatere Kaiser Maximilian I auf Wilhelms Bitten hin die Dauerhaftigkeit der Reichslehen des Jagd und Pfeiferrechtes 6 1664 erlasst Johann Jacob Graf von Rappoltstein der letzte mannliche Herrscher ein Dekret in dem es u a heisst bey uns der von Romischen Kaiseren und Konigen approbirten Spielleuth Bruderschafft wir zu handthabung deren von ohnverdenklichen Zeitten hero unseren Vorfahren und jetzo uns deswegen acquirirten Kaiserl privilegien und freyheiten remedieren und der sachen rath schaffen mochten 7 Der Pfeiferkonig Bearbeiten Wilhelm I von Rappoltstein schreibt am 22 September 1456 8 im Namen seines Bruders Kaspar der yetz nit inlenndig ist 9 den Meistern der Schlettstadter Strassburger und Rosheimer Bruderschaft dass sie sich am 17 November vff mittwuch nach sant Martins tag zu Rappoltsweiler einfinden sollen um dem Lehnsherren lehentreger und dem neu ernannten Pfeiferkonig dem Trompeter Georg Baumann trumpter Jorge Buwman zu huldigen Der Pfeiferkonig wurde von den Schutzherren ernannt Die Amtszeit seines Ambachtes des kunigrichs varender lute dauerte ein Jahr konnte jedoch beliebig oft verlangert werden Ihm zur Seite standen vier Meister darunter der Fahnrich die Zwolfer und ein Weibel Eine eigene Pfeifer Gerichtsbarkeit Bearbeiten Erstmals von der Existenz einer eigenen Pfeifer Gerichtsbarkeit erfahren wir durch eine Nachricht 10 von 1454 dass die Schlichtung eines Streites um Entlohnung zwischen einem osterreichischen Einspannigen zu Ensisheim und dem Pfeifer Veltin Startzer nach Anhorung des kunig der pfeiffer Georg Hock an das pfeiffer gericht verwiessen wird Beispiel ein Mordfall Uber die starke Position des Pfeiferkonigs gibt ein Schreiben vom 12 Dezember 1460 des oben erwahnten Georg Baumann an den Abt des Klosters zu Munster 11 bei Colmar Auskunft indem er androht Gefangennahme Marter und Tod eines Lautenschlagers der mir zu versprechen stat dem Lehnsherren vorzutragen 12 Der Abt verwahrt sich gegen diese Vorwurfe Baumann tragt den Fall Wilhelm I vor und dieser zitiert den Abt zu sich Da dieser der Aufforderung nach vier Monaten noch nicht nachgekommen ist setzt Wilhelm den 27 April 1461 als Termin fest an dem sich der Abt einzufinden habe Auch diesen Termin lasst Abt Johannes Rudolf verstreichen so dass sich Wilhelm I an den Rat der Stadt Colmar wendet zu dessen Hoheitsgebiet das Kloster gehort Dieser setzt als Verhandlungstermin den 21 November 1461 an Beide Parteien werden gehort An Kosten entstehen 1 lib 3 s 2d 13 Am 13 Februar 1462 verkundet der Colmarer Rat dass Wilhelm innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen Beweise fur seine Behauptungen vorlegen soll Ist er dazu nicht imstande soll der Abt schworen dass der Lautenschlager weder durch noch mit sinem geheys zu Tode gekommen ist Als Termin wird siehe oben der 31 Marz 1462 angesetzt Am 30 Marz 1462 beschwort der Abt seine Unschuld Bis zum 18 Februar 1463 also ein Jahr spater lesen wir nichts mehr uber den Ausgang der Streitigkeiten Dann aber schreibt Wilhelm I an mynen guten frunden dem meister vnd dem rate zue Munster in sant Gergorien thal und fordert innerhalb von 14 Tagen eine Erklarung von diesen da der Abt seine Unschuld beschworen und bekundet habe dass by uch des schulde sollte haben Damit enden die Aufzeichnungen uber den Tod des Lautenschlagers Satzung und Organisation Bearbeiten Die Bildung der Bruderschaften und die Patronatsubernahme durch die Landesherren erforderte einen Verhaltenskodex der das Verhaltnis der Bruderschaften zu ihren Lehnsherren der Bruder untereinander und zur Bevolkerung regelte Die Lehnsherren erliessen Satzungen Ein Wortlaut der Satzung der Pfeiferbruderschaft liegt uns erst aus der Zeit der Regentschaft Eberhards von Rappoltstein 1585 1637 vor Es kann davon ausgegangen werden dass diese sich uber die Jahrhunderte inhaltlich nicht wesentlich verandert hat Denn 1494 bittet der derzeitige Pfeiferkonig der Trompeter Georg Jorgen N seinen Herren Wilhelm Herrn zu Rappoltstein Hohenack und Geroldseck am Wasichen innen nochgeschribene ordenung in schrifftlichem schin vnnd versigelung vffzerichten vnd zuuoluertigen Wilhelm folgt dieser Bitte in seinem und im Namen seines Bruders Smassmann II und seines Neffen Bruno II alwegen vff vnnser vnd vnser nochkomen widerruffen Die von Eberhard bestatigte Satzung lautet Nachdem die Sazungen der Pfeifen spiler Pfeifer spilleut im Obern und Niedern Elsass zwischen Rein und Gebirg vom Hauenstein bis an Hagenauer Vorst einig jar her in etwas Abgang kommen so haben wir die alt Ordnung und loblich Gebrauch von wegen des Richs wiederumb erneuert und bestaetigt wie folgt Erstlichen kein Seitenspiler Pfeifer oder ander Musikmacher sol weder zu Tag oder Nacht auf der Strass oder in den Heussern bei Kurzweil in der Lehr oder ausser der Lehr noch auf einig ander Weis bei Tisch oder Tanz um Lohn Geschenk oder Gabe spielen es were dann er sei vorher in unser Bruderschaft aufgenommen Gleiches mit den varenden Luten Wer dagegenkommt wird gestraft und nimt man ihm das Spil Jeder Bruder soll einen gestabten Eid geschworen dem Konig und der Bruderschaft hold und gewartig zu sein Er soll zur Ehre der reinen Mutter Gottes ihr Bildniss tragen wie Sitt ist es sol ein halb Unz fein Silber haben Er sol auch seinen ehrlichen Geburttsschein und Abscheid aufweisen Er muss fur ein Stadt 2 Jar gelernt haben fur ein Dorf ein Jar Das einschreiben zum Tung 14 kost 12 strassburgisch Schilling das ausschreiben auch so viel und dem Schreiber und Boten der Lohn Ein Bruder zahlt bei der Aufnahme zwei Reichtaler und so viel beim Austritt neben Schreiber und Botenlohn Jeder Bruder erscheint auf dem Pfeifertag wo der Konig wird anzeigen und zahlt sein Jahrgeld mit 12 Batzen unterlendisch ohn dem Schreiberlohn und dem Zedul Man soll in die Kirch ziehen darnach uns die Huld machen In dem Gasthaus soll jeder Bruder zur irten 15 sitzen wie der Konig und der Wirth es ihm erlaubt Der Konig ist mit 2 Gesellen irtenfrei Die Vier Meister zum halben Theil Kann ein Bruder durch Leibs oder Herren noth nicht auf den Pfeifertag kommen so muss er es durch gut Zeugnis erweisen und das jargeld sammt der irten senden als wann er mit esse Jeder Bruder soll dem Boten den Lohn geben dass er ihm den Pfeifertag angesagt hat sammt der Zehrung Alle Jahr auf dem Pfeifertag soll der Bruder seinen gedruckten Jahrzedul losen thut es es nit so darf er nit spilen und man fordert ihm das Jahr und irtengeld bis er sich hat lassen ausschreiben Ist einer ausgeschrieben worden und er will wieder in die Bruderschaft so zahlt er einen Reichtaler dem Schreiber und Boten den Lohn Stirbt ein Bruder so ist das best Stuck das er mit gespielt hat und das Bruderzeichen dem Konig und der Bruderschaft Ein Bruder soll dem andern das Spil und die Schuler nit abspannen noch Zu Mahlzeit Tanz Tag oder Nachtspil in dem Haus oder auf der Gass spilen er wore denn dazu berufen Hat Jemand einen Saitenspiler oder Pfeifer gedingt zu Spil und er dingt darnach wieder einen andern so soll dieser nir eher spilen als der erste seines gedungenen Lohnes halb vergnugt ist als wann er gespilt hatte Kein Buder soll mit einem spilen der den Tanzzedul nit hat Keinem Juden soll man spilen die Brunluft Hochzeit er zahle denn dem Spilmann einen Goldgulden den man dem Konig geben soll Alles was Spilleut oder Bruderschaftssach ist in Richs oder anderen Orten auch Scheldwort wegen Bruderschaftssach gehort fur Konig und Gericht Es ist dahero jeder Spilmann in den Orten da er wohnt seines Spils halber nit dem Orts Gericht sondern unserm Pfeifergericht zuerst alsdann durch den Zug unserm Hofgericht unterworfen Auf dem Pfeifertag soll kein Bruder in einem frembden Ort spielen Wer gegen all obige Satzungen fehlt soll durch Konig und Gericht nach Gestalt der Sachen umb Geld und Wage Wachs diesletzt fur unser Lieb Frauen Cappell zu Dusenbach gerugt und gestraft werden so hoch als notig auch soll dem notleidenden Theil der Schaden gescheit geschatzt werden So sich ein Bruder durch den Spruch von Konig und Gericht beschwert halt so bleibt ihm der Zug vor unser Hofgericht offen Da die Bruderschaft Gott und sonderheitlich der allerheiligsten Jungfer zur hochsten Ehren ist von unsern Altvordern errichtet worden so soll auch jeder jahrlich eine Mess lesen lassen der in der Bruderschaft ist und nit nur am Pfeifertag der Mess beiwohnen sondern auch alle Frauentag mit Beichtmess horen und Almosen geben andachtiglich verehren Wir halten uns vor diese Satzungen nach Zeit und Umstanden zu andern 16 Abgabenregelungen Bearbeiten In einem Urkundenaustausch von 1434 wird auf das Pfeiferrecht der Herren von Rappoltstein Bezug 17 genommen Smassmann I sein Bruder Ulrich der VIII ist 1431 in der Schlacht von Bulgneville gefallen hat Loder den trummeter Trompeter als Pfeiferkonig uber die varende n luete in dasselb kunigrich vnd mir zu gehoerende eingesetzt und bestimmt dass dieser jahrlich zum Fest des Hl Jakob von den fuenff bruederschaften der pfiffer vnd farenden lueten die Abgaben 18 einzusammeln habe alle die wyle er semlich ampt von mir zu lehen hat Loder weist darauf hin an dass die Meister der Bruderschaft ihm uber den ordnungsgemassen Vollzug der Abgabenordnung in Strassburg Bericht zu erstatten haben Im Herbst 1434 schreiben die Meister der Bruderschaften von Strassburg und Rosheim dem edeln wolgebornnen herren juncher Smassman herrn zue Ropolczstein lantuogt etc vnserm gnedigen lieben hern dass sie ime gerne gehorsam sin und alle jore zegeben was dann uwern gnaden cnd ouch Loder der vnser kung sin sol zu gehoerende ist bitten aber gleichzeitig darum das wir bii vnsern friheiten blibent als das von alter ye vnd ie gewesen ist 19 Auftrittsrechte ausserhalb des Reichslehensgebietes Bearbeiten 1458 vereinbaren Wilhelm I von Rappoltstein und Engelhard von Blumegg Inhaber des Pfeiferlehens im Breisgau dass die Elsasser und Breisgauer spilleuthe und varende leuthe reziprokes Auftrittsrecht geniessen 20 Unsere liebe Frau von Dusenbach die Jungfrau Maria als Schutzpatronin Bearbeiten Als Schutzpatronin erwahlte sich die Pfeiferbruderschaft die Heilige Jungfrau Maria der die Kapelle in der Dusenbach geweiht war Das jahrliche Zusammentreffen der elsassischen Pfeiferbruder wurde und wird am 8 September dem Fest Maria Geburt in Rappoltsweiler begangen 21 Erstmals wurde der Pfeifertag 1390 22 begangen Die Pfeifer und die Sakramente Bearbeiten Einschrankungen beim Besuch der Kirchen und dem Empfang der Sakramente bestanden fur alle Pfeifer und Fahrenden Leute Vielerorts durften sie Kirchen nicht betreten Vollkommen ausgeschlossen waren sie vom Empfang der Kommunion 1461 bittet Wilhelm seinen Lehnsherrn den Bischof zu Basel dass Pfeifern die vormals der Bruderschaft von Weiler im Albrechtstal bei Schlettstadt zugehorig waren und denen durch den papstlichen Legaten Julianus Cesarini auf dem Konzil von Basel bestatigt worden war das man inen ir kristliche rechte und daz heylige sacrament geben vnd tun solle alse andern kristenn lueten und die sich nunmehr im Lehnsgebiet des Bistums Basel zu Rappoltsweiler aufhalten die forter zu bestetigenn mit emphelniss an den kilcherren daz man sy beare vnd versehe nach christenlichen rechten vngehindert irs pfiffens Dem gleichen Sachverhalt gilt eine Beurkundung des Bischofs von Basel aus dem Jahr 1480 in der dieser den Mitgliedern der Pfeifer Bruderschaft zu Altthann die oben erwahnte Vergunstigung dass sie einmal im Jahr und zwar zur Osterzeit zur Kommunion zugelassen werden in communione fidelium existentibus divinissimum eucharistiae sacramentum ministari posset sofern sie sich 14 Tage vorher und nachher der Ausubung ihres Pfeifer Handwerks enthalten ab officiorum vestrorum et scurrilium operum exercitiis absteneatis 23 Der Bischof von Strassburg bestatigt 1508 den Brief des Kardinal Legaten Julianus fur sein gesamtes Bistum Damit sind alle Pfeifer im Herrschaftsgebiet der Rappoltsteiner zu den Sakramenten zugelassen Die Tracht der Pfeifer Bearbeiten Die hofische Tracht wurde mehr und mehr vom Burgertum nachgeahmt Neue Kleiderordnungen sollen das Verwischen der straff gegliederten gesellschaftlichen Hierarchie verhindern Diese Vorschriften reglementieren fur jeden Stand Art Menge und Farbe der Stoffe die Form und Beschaffenheit der Gewander die Art der Kopfbedeckungen und Schuhe und sogar den Wert des Schmuckes Randgruppen der mittelalterlichen Gesellschaft Dirnen Henker Bettler und Spielleute aber auch die Juden erfahren durch bestimmte Kennzeichnungspflicht eine deutliche Ausgrenzung Fur die elsassischen Spielleute wurde folgende Kleiderordnung erlassen Uber gelben eng anliegenden Beinkleidern trugen die Pfeifer ein weitgeschnittenes Hemd mit Puffarmeln daruber ein rotes bauschiges armelloses Wams das von einem mattgrunen Gurtel gehalten wurde Als Kopfbedeckung wurde ein breitkrempiger Hut mit einer Reiherfeder getragen Die Fusskleidung bildete eine Art brauner Sandalen von denen aus Riemen um das Bein bis zum Ansatz der Wade liefen Zur Winterausstattung gehorte ein dunkelfarbiger Mantel 24 Im Knopfloch trugen sie eine Munze die aus einer halben Unze Silber gefertigt war und das Bildnis der Jungfrau Maria trug Der Pfeifertag Bearbeiten Am Vorabend trafen sich die Pfeifer in der Herberge Zur Sonne dem heutigen Pfifferhus Mit Tagesanbruch zog ein Pfeifer begleitet von zwei Trommlern durch Rappoltsweiler um die Bruder zu wecken Man versammelte sich vor der Sonne um sich zu einem Zug zu formieren An der Spitze marschierte der Stadttrommelschlager hinter ihm folgte der Pfeiferkonig geschmuckt mit einem breitkrempigen Hut auf dem ein glitzernder Kornreif befestigt war Er trug einen gelben reichbestickten knielangen Rock und weisse enganliegende Beinkleider Uber dem Rock fiel in langen Falten ein pelzverbramter prachtiger Mantel In der Hand trug er als Insigne seiner Konigswurde ein Schwert Hinter dem Konig folgten der Schultheiss Meister und Zwolfer dann der Fahnrich mit dem Banner der Bruderschaft Hieran schloss sich der lange Zug der Pfeiferbruder an Ihre Tracht siehe dort war reich mit Kokarden und Bandern geschmuckt In Viererreihen marschierend spielten sie nicht nach einer Melodie sondern jeder spielte was er wollte eine Kakophonie von schmetternden Hornern gellenden Pfeifen klingenden Lauten drohnenden Pauken und Trommeln Und hinter dem Zug folgten die Einwohner von Rappoltsweiler singend und tanzend Der Zug bewegte sich in westlicher Richtung aus dem Stadtchen hinaus bis zu der Stelle an der der Pfad zur Dusenbach Kapelle abzweigt Dann trat Schweigen ein und gemessenen Schrittes zog man den Berg hinan Vor der Kapelle angekommen erwartete man die Herren von Rappoltstein und ihr Gefolge die von der Ulrichsburg herabgestiegen kamen und die mit schmetternden Instrumenten begrusst wurden Im Anschluss an die feierliche Hl Messe zog man zur Ulrichsburg in deren Rittersaal sich Adelige und Pfeiferbruder versammelten Der Pfeiferkonig trat nach vorne um seinen Treueschwur abzulegen Er begann mit den Worten Von Hagenaus geweihtem Forste hinauf bis zu dem Hohenstein klingt heut der Bruderschaft Gelubde dem hohen Herrn von Rappoltstein Dann setzten zuerst Floten und Pfeifen dann Gitarren Schalmeien und Lauten ein dann folgten Pauken und Trompeten und die Horner Die im Burghof weilende Bevolkerung brach in lauten Jubel aus Der Herr von Rappoltstein lasst sich von seinen Pagen einen mit Wein gefullten Pokal 25 reichen Einzelne Spielleute traten einzeln oder kleinen Gruppen aus der Menge und huldigten ihrem Herren mit eigenen Liedern Zum Ende der Zeremonien am fruhen Nachmittag wanderten die Pfeifer mit der im Burghof ausharrenden Bevolkerung bergab nach Rappoltsweiler wo sie gemeinsam in der Sonne ihre Mittagsmahlzeit einnahmen Die Adeligen zogen zuruck auf die Ulrichsburg spater in ihr Stadtschloss Um drei Uhr nachmittags tagte das Pfeifergericht meistens in Anwesenheit des Rappoltsteiner Herren und seines Gefolges Unter dem Vorsitz des Pfeiferkonigs wurden zuerst die angemeldeten dann die unangemeldeten Falle abgehandelt Fuhlte sich ein Verurteilter ungerecht behandelt war ihm gestattet den Herrn von Rappoltstein um einen Schiedsspruch anzugehen Gegen Abend begann das Tanzvergnugen auf dem Marktplatz spater im Schlossgarten bei dem die Pfeifer zusammen mit den Schlossmusikanten aufspielten Eines der altesten und beliebtesten Lieder war Guguk im Hafele 26 dessen Originalmelodie sich bis ins 14 Jh zuruckverfolgen lasst und das bis ca 1730 zum Standard Repertoire der Pfeifertage gehorte 27 Heissa Kathreinerle ist ein Kinderlied aus dem fruhen 20 Jahrhundert welches auf dessen Grundlage entstanden ist Speisen und Getranke stellte der Herr von Rappoltstein bereit Gegen Mitternacht endete die Veranstaltung Spielleute und Bevolkerung begaben sich zur Nachtruhe Am folgenden Morgen zogen die Pfeifer wieder ihres Weges 28 Der Pfeiferzug Bearbeiten Fahnen flattern aus den Fenstern Und in kuhngeschwung nem Bogen Haben jungfrauliche Hande der Guirlande Kranz gezogen Ungeziert und unbehangen ist kein Erker wohl zu schauen Ihre Gaste hoch zu ehren wissen Rappoltsweilers Frauen Und vom Pfeiferhaus und Stadttor und vom hohen Grafenschlosse Tonen festliche Fanfaren drohnen donnernde Geschosse Jetzt im Hof des Pfeiferhauses stellt die Zunft sich auf zum Zuge Laut erschallt des Weibels Brullen und die Pfeifer nah n im Fluge Erst erscheint der Bannertrager mit der langen Fahnenstange Grimmig schaut er alten Weibern wird s bei seinem Anblick bange Fette Musikanten folgen Trommelschlager und Trompeter Keiner zwar ein Tausendkunstler aber kraftig doch ein jeder Hinter jenen schritt der Konig Pfeiferkonig war sein Name Jahrlich kront ihn fur den Grafen hold des Schlosses Edeldame s war ein wurd ger Mann die Krone goldgenietet schmuckt die Stirne Wie ein Alpensonnengluhen fruh umstrahlt die hochsten Firne Nach dem Konig kam der Weibel hinkend mit dem Stab in Handen Dann die Schoffen des Gerichtes die das Recht versteh n zu wenden Zwei und Zwei in bunten Trachten sah man nun die Pfeifer kommen Heute meint man Pfeiferleute seien von den frommsten Frommen Jeder trug das Bruderzeichen mit dem Bild der Unbefleckten Und aus ihren Instrumenten sie gar alte Weisen weckten Doch die schonsten Melodien spielt des Haufens letzte Reihe Lieder zartgehauchten Sehnens Lieder schmerzdurchhauchter Weihe Und das schonste spielt der Blonde der in ihrer Mitte schreitet Es erklingt wie wenn der Glaube mit dem Himmel selber streitet Mehr wie auf die andern alle fallen Blumen auf ihn nieder Dem musst Ihr die Krone reichen der singt uns die schonsten Lieder In die Kirche zieh n die Scharen und bei festlichem Geprange Opfern sie der Gottesmutter Paukenschlag und Preisgesange 29 Der Untergang der elsassischen Bruderschaft Bearbeiten Mit dem im Oktober 1648 zu Munster und Osnabruck geschlossenen Westfalischen Frieden fiel das Elsass unter die Hoheitsgewalt des franzosischen Konigs Die oberste Gerichtsbarkeit der Pfeiferbruderschaft wurde nicht mehr von den Herren zu Rappoltstein sondern vom Conseil Souverain d Alsace wahrgenommen Strafen die zehn Livres uberstiegen mussten vor dem koniglichen Gerichtshof in Colmar verhandelt werden 1751 erliess der Conseil einen Beschluss nach welchem alle reformierten Mitglieder der Pfeifer Bruderschaft unter Androhung korperlicher Zuchtigung an der Hl Messe wahrend des Pfeifertages teilnehmen und wahrend der Wandlung niederknien mussten Mit der franzosischen Revolution endete das Pfeiferkonigtum im Elsass Das letzte Mitglied starb 1838 In Strassburg starb das letzte Mitglied dieser Pfeiferinnung es war der achtbare Franz Lorenz Chappuy geboren zu Strassburg am 1 Oktober 1751 ehedem Virtuos auf der Violine welcher uber 50 Jahre als erster Geiger und Orchesteranfuhrer glanzte 30 1899 wurde die 500 Wiederkehr des ersten Pfeifertages mit grossem Pomp in Rappoltsweiler gefeiert Ein ausfuhrlicher Bericht uber das Pfeifertum und die Rappoltsteiner besonders aber eine Wurdigung des letzten Rappoltsteiners und spateren ersten Konigs von Bayern Maximilian I erschien in der Kolnischen Volkszeitung am 10 Marz 1899 unter dem Titel Der letzte Konig der fahrenden Leute Ein Elsasser Gruss zum Wittelsbach Jubilaum Literatur BearbeitenFriedrich J Ortwein Das Pfeiferkonigtum Ein Reichslehen der Herren zu Rappoltstein In ders Hrsg Rappoltstein 1905 2005 Locher Koln 2005 ISBN 3 930054 50 7 S 671 680 PDF 1 27 MB Weblinks BearbeitenFriedrich J Ortwein Rappoltsteiner Chronik 100 Jahre KDStV Rappoltstein Strassburg zu Koln im CV 1905 2005 Teil VII Die Herren zu Rappoltstein S 635 680 PDF 6 9 MB Quellenangaben und Anmerkungen Bearbeiten z B Sachsenspiegel Schwabenspiegel Julius Rathgeber Die Herrschaft Rappoltstein Strassburg 1874 S 194ff Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Bd 3 S 337 Ziffer 40 Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Bd 3 S 322 Ziffer 16 Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Bd 5 Ziffer 588 Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Ziffer 1276 Rathgeber am angegebenen Ort S 202 Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Ziffern 538 und 540 Kaspar Herr von Rappoltstein befindet sich auf einer Pilgerfahrt nach Santiago de Compostela Er stirbt auf dieser Reise und liegt auf dem Jakobsweg begraben Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Bd 4 Ziffer 502 Vgl Abtei Munster im Gregorienthal in der frz Wikipedia Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Ziffer 1214 Wocheneintrag im Colmarer Kaufhausbuch 22 28 November 1461 Thing Ding Versammlung Irte Urte Zeche Rathgeber am angegebenen Ort S 199ff abgedruckt in Pro memoria Festschrift anlasslich des V Stiftungsfestes der Akademischen Verbindung Rappoltstein Strassburg Sommersemester 1909 Anm Die Orthographie lasst den Schluss zu dass entweder beim Lesen und Ubertragen des Originaltextes Lese und Schreibfehler aufgetreten sind oder was wahrscheinlicher ist dass die Schreibweise des spaten Mittelalters der besseren Lesbarkeit wegen in die 1874 gebrauchliche Schreibweise transformiert wurde Leider konnte der Standort des Urtextes bisher nicht ausfindig gemacht werden Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Bd 3 Ziffern 808ff ein hun vnd ein sester habern ein Huhn und ein Sester Hafer fur den Schutzherren und zwey fiertel habern fur den Pfeiferkonig Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Ziffer 815 welche anderen Freiheiten angesprochen sind kann nicht festgestellt werden Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Bd 3 Ziffer 630 Bis heute hat sich der Pfeifertag wenn auch als sakulares Volksfest in Rappoltsweiler erhalten Der Pfeifertag in seiner heutigen Form wird an dem dem 8 September vorausgehenden Freitag und Samstag gefeiert Er ist das grosste und alteste Fest im Elsass Dernieres Nouvelles d Alsace vom 2 September 1996 Karl Albrecht Rappoltsteinisches Urkundenbuch in 5 Banden Colmar 1898 Ziffer 704 F W Bredt Der Rappoltsteiner Berlin 1898 S 60ff Erstmals wurde der beruhmte Rappoltsteiner Pokal der von Wilhelm II aus dem in den Rappoltsteiner Minen von Markirch gewonnenen Silber gefertigt war 1543 benutzt Erstmals veroffentlicht in Jean Baptiste Weckerlin Chansons populaires d Alsace Paris 1883 Der deutsche Text Heissa Kathreinerle Memento des Originals vom 29 Februar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www herbert fritz de ist eine spatere Zudichtung die als Erstveroffentlichung in Clemens Neumann Spielmann 9 Auflage Mainz 1928 erschien F W Bredt Der Rappoltsteiner Berlin 1898 Gustav A Muller Der Pfeifer von Dusenbach 3 Auflage Bremerhaven und Leipzig 1904 gekurzt teilweise abgedruckt in Pro memoria am angegebenen Ort J F Lobstein Beitrage zur Geschichte der Musik im Elsass Strassburg 1840 S 22 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pfeiferrecht amp oldid 231708988