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Das Organische Reglement rumanisch Regulamentul Organic russisch Organicheskij reglament Organitscheski reglament war das erste verfassungsahnliche Gesetzeswerk in den Donaufurstentumern also in der Walachei und in der Moldau den Vorlauferstaaten des heutigen Rumanien Es wurde auf Veranlassung der russischen Besatzungsbehorden 1831 1832 in Kraft gesetzt und blieb bis 1858 gultig Organisches Reglement 1832 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Entstehung 3 Inhalt 4 Folgen und Wertung 5 Weitere Entwicklungen 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenDie Donaufurstentumer standen seit mehreren Jahrhunderten unter der Suzeranitat des Osmanischen Reiches wobei sich seit Beginn des 19 Jahrhunderts ein zunehmender Einfluss des Russischen Reiches bemerkbar machte Die Osmanen setzten aus Istanbul stammende Griechen sogenannte Phanarioten als Fursten der Moldau und der Walachei ein Die Befugnisse dieser Fursten waren nicht gesetzlich geregelt praktisch herrschten sie ohne jede Beschrankung 1 und nutzten die grassierende Korruption zur eigenen Bereicherung Die Moldau und die Walachei waren im Russisch Turkischen Krieg 1828 1829 von Russland besetzt worden was der Vertrag von Adrianopel 1829 bestatigte Entstehung Bearbeiten nbsp Pawel Dmitrijewitsch KisseljowDie russische Besatzungsmacht die zunachst von General Seltuschin reprasentiert wurde berief 1829 eine Kommission aus Grossgrundbesitzern Bojaren ein die unter russischer Aufsicht ein verfassungsahnliches Gesetz ausarbeiten sollte Jeweils vier Bojaren aus der Walachei und der Moldau bildeten dieses erstmals am 19 April in Bukarest tagende Gremium dem der russische Konsul vorsass Seltuschin wurde nach einigen Monaten vom liberal orientierten General Pawel Dmitrijewitsch Kisseljow abgelost der seine fortschrittlichen Ideen in die Verhandlungen einzubringen suchte und sie teilweise auch auf dem Verordnungsweg durchsetzte 2 Die Arbeiten der Kommission waren im April 1830 abgeschlossen wurden von der zaristischen Regierung in Sankt Petersburg mit geringfugigen Anderungen genehmigt und anschliessend den Bojarenversammlungen in Bukarest Hauptstadt der Walachei und Iași Hauptstadt der Moldau zugeleitet 3 Dort berieten in ausserordentlichen Versammlungen erneut Bojaren uber die Vorlage Sie wurde in der Walachei im Juli 1831 und in der Moldau im Januar 1832 rechtsgultig beschlossen 2 4 Das Osmanische Reich erkannte am 29 Januar 1834 das Organische Reglement als gultig an 3 Im Gegenzug beendete Russland seine Besetzung der Donaufurstentumer behielt uber seine Konsuln jedoch erheblichen Einfluss Formell wurde das Osmanische Reich wieder der Suzeran der Moldau und der Walachei Inhalt Bearbeiten nbsp Bojarenversammlung der Walachei 1837Im Organischen Reglement wurden erstmals Aufgaben der Verwaltung der Justiz und des Militars definiert 5 Es bestimmte dass die gesetzgebende Gewalt von einer Versammlung Diwan ausgeubt wird welche von den Bojaren dominiert wurde 6 in dem auch einige kirchliche Wurdentrager sassen das burgerliche Element jedoch vollig fehlte 7 Die Abgeordneten wurden fur funf Jahre gewahlt 8 Das Reglement legte die Zusammensetzung der Diwane 35 Mitglieder in der Moldau 43 in der Walachei sowie das aktive ab 25 Jahren und das passive ab 30 Jahren Wahlrecht fest 9 Zur Wahl waren nur Bojaren zugelassen 9 Die Versammlung tagte periodisch jahrlich und besass Kompetenzen bei der Genehmigung von Haushaltsentwurfen und Steuern 10 Sie konnte vom Fursten nicht aufgelost werden 9 Die ausfuhrende Gewalt lag bei Fursten die von einem ausserordentlichen Diwan auf Lebenszeit gewahlt wurden Diesem gehorten neben den zahlenmassig dominierenden Bojaren auch Vertreter der orthodoxen Kirche und der Stadte an 7 In der Moldau hatte diese Versammlung 132 in der Walachei 192 Mitglieder 9 Die Wahl des Fursten musste von Russland bestatigt werden 8 Der Furst konnte Beschlusse der gesetzgebenden Versammlung ohne Angabe von Grunden zuruckweisen 11 Er hatte damit ein absolutes Vetorecht konnte jedoch nicht mehr nach eigenem Ermessen Gesetze erlassen 7 In Streitfallen konnten sowohl Furst als auch die Landesversammlung den russischen Konsul als Schiedsrichter anrufen was diesem erheblichen Einfluss verschaffte 7 Auch andere Bestimmungen des Reglements ermoglichten dem Zarenreich vielfaltige Interventionsmoglichkeiten 12 Diese Bestimmungen blieben auch dann noch wirksam als nach dem Abzug der russischen Truppen die Donaufurstentumer wieder unter osmanische Oberhoheit gelangten Die Moldau und die Walachei waren damit fur mehrere Jahrzehnte gleichzeitig sowohl vom russischen Zaren als auch vom osmanischen Sultan abhangig wobei der Einfluss des letzteren deutlich geringer war 13 Die bisherige Feudalordnung wurde beibehalten 6 Die Bojaren wurden offiziell zu Landbesitzern erklart das bisher den Bauern zur Verfugung stehende Land reduziert die Fronarbeit erhoht 4 Die Bauern erhielten formell die Erlaubnis den Feudalherren zu wechseln die Folter wurde abgeschafft Praktisch waren mit einem Wechsel der Herrschaft durch den Bauern nahezu unerfullbare Bedingungen verbunden Burgerliche Rechte blieben den Bauern weitgehend vorenthalten 14 Das Reglement legte fest dass die traditionell privilegierten Schichten Bojaren Priester Monche Beamte keinerlei Steuern zu zahlen hatten 15 Der Gesetzestext ermoglichte Anfange einer Selbstverwaltung auf Gemeindeebene was jedoch zunachst vorwiegend die grosseren Stadte betraf Die reicheren Burger waren berechtigt einen Stadtrat zu wahlen der Steuern erheben und uber Ausgaben entscheiden konnte 16 Auch die Verwaltungsorgane erhielten gesicherte Finanzierungsquellen die dazu dienten unter anderem Krankenhauser Schulen und Wasserleitungen zu finanzieren und eine Armenkasse einzurichten 17 Die Zollschranken innerhalb der Furstentumer und zwischen diesen wurden beseitigt was den Handel erleichtern sollte 6 Die Gerichtsbarkeit war von nun an von der Verwaltung getrennt 4 Das Rechtssystem wurde mehrstufig organisiert Gerichtsverhandlungen mussten offentlich abgehalten werden Ein Inhaftierter musste innerhalb von 24 Stunden einem Haftrichter vorgefuhrt werden er hatte ausserdem Anspruch auf einen Verteidiger Das Verhangen von Vorbeugehaft wurde erschwert 18 Die Gerichtsurteile bedurften der Bestatigung des Fursten 19 Das Recht der Fursten Bojaren und Kloster Roma in einem sklavenahnlichen Zustand zu halten wurde durch das Organische Reglement nicht angetastet 10 Allerdings wurde ein Fonds geschaffen der es ermoglichen sollte die den Fursten gehorenden wandernden Roma auch zwangsweise sesshaft zu machen 20 Das Organische Reglement enthielt ablehnende Ansichten uber die starke judische Minderheit Diese wurden sich am ubrigen Volk bereichern ihre weitere Einwanderung sei zu verhindern Das Reglement lieferte die rechtliche Grundlage fur willkurliche Ausweisungen 21 Juden wurden als einheitliche Gruppe definiert die uber keine zivilen oder politischen Rechte verfugte und der der Besitz oder das Pachten von Land verboten war 22 Christliche Auslander hatten dagegen die Moglichkeit die Staatsburgerschaft des jeweiligen Furstentums zu erwerben 21 Daruber hinaus enthielt das Organische Reglement Elemente eines Landesentwicklungsplanes 23 Folgen und Wertung BearbeitenMit dem Organischen Reglement machten die Donaufurstentumer erstmals Erfahrung mit dem Parlamentarismus 5 Es wurden Grundlagen fur eine einheitliche nach westlich liberalen Vorbildern konzipierte Verwaltung geschaffen und die Furstentumer in die regionalen wirtschaftlichen Ablaufe eingebunden Dies erleichterte insbesondere die Entwicklung der Stadte in denen sich Selbstverwaltungsorgane bilden konnten Dagegen festigte sich die wirtschaftliche Abhangigkeit der Bauern von den Grossgrundbesitzern Bojaren und orthodoxe Kloster so dass fur die Landbevolkerung die die grosse Mehrheit der Einwohnerzahl stellte keinerlei Verbesserung eintrat 24 Der Bojarenstand konnte sich wirtschaftlich und politisch stabilisieren wohingegen die Ausbeutung der Bauern gegenuber dem vorherigen Zustand eher noch zunahm 24 Auch deshalb wanderten zahlreiche Bauern aus den Donaufurstentumern aus vor allem nach Serbien und ins heutige Bulgarien 25 In der alltaglichen Praxis erlangte die festgelegte Gewaltenteilung nur zogernd Wirksamkeit 23 Von Seiten liberaler walachischer und moldauischer Krafte wurden die Festlegungen zur Gewaltenteilung als unzureichend angesehen insbesondere storten sie sich an der nach wie vor dominierenden Stellung des Fursten Eine weitergehende Beschneidung der Macht des Herrschers war unter den gegebenen gesellschaftlichen Umstanden jedoch wenig realistisch Selbst die bescheidenen rechtsstaatlichen Ansatze waren schwierig umzusetzen weil die soziokulturellen Voraussetzungen unzureichend gegeben waren Insbesondere der Klasse der Bojaren fehlte das Verstandnis fur die Prinzipien der Gewaltenteilung 7 Insgesamt war das Gesetzeswerk fur das Osteuropa der damaligen Zeit sehr liberal barg jedoch auch die Grundlagen einer komplizierten zentralistisch burokratischen Verwaltung 24 Durch die Schaffung einer organisierten Polizei ging die Zahl der besonders von Auslandern verubten Straftaten deutlich zuruck 16 Das Organische Reglement vermochte es die bisher weitgehend unorganisierten Finanzsysteme beider Furstentumer zu ordnen und schuf somit die Voraussetzungen fur eine einheitliche nationale Wahrung und fur den Geld und Warenverkehr 24 Es erleichterte durch die Errichtung einer Freihandelszone letztlich die Vereinigung der beiden Donaufurstentumer 4 die in einem schrittweisen Prozess um 1860 erfolgte Die christlich orthodoxen ethnischen Rumanen erhielten im jeweils anderen Furstentum die gleichen Rechte wie die Einheimischen 22 Die Tatsache dass das Organische Reglement von der russischen Besatzungsmacht veranlasst worden war und diese auch in den nachsten Jahrzehnten mehrfach offen und verdeckt in den Donaufurstentumern intervenierte fuhrte zu einer verbreiteten Ablehnung sowohl des russischen Einflusses als auch des Gesetzeswerkes selbst 26 Weitere Entwicklungen Bearbeiten nbsp Proklamation von Islaz 1848 nbsp Verbrennung des Organischen Reglements 1849 in BukarestNachdem sich das Organische Reglement und die russische Schutzmacht unter den liberalen Schichten der Furstentumer zunachst einiger Beliebtheit erfreuten wurde es wegen der wiederholten Einflussnahme Russlands zunehmend kritischer gesehen Die staatstragenden Krafte in der Moldau und der Walachei furchteten eine direkte Annexion durch das Zarenreich Auch innenpolitisch wurde das Reglement zunehmend als Hemmnis fur den Fortschritt betrachtet 27 Wahrend der Revolution in der Walachei 1848 wurde das Organische Reglement von den Aufstandischen fur unwirksam erklart ein Originalexemplar auf einer Demonstration aus Protest gegen die russische Einflussnahme 1849 sogar offentlich verbrannt Dies geschah nachdem der Revolutionsrat der Walachei am 9 Juni 1848 in Islaz die sogenannte Proklamation von Islaz verabschiedet hatte Darin wurden eine fundamentale Umgestaltung der Gesellschaft ein allgemeines Wahlrecht die Sakularisation von Kirchenbesitz die Abschaffung der Sklaverei sowie eine grundlegende Landreform gefordert 28 Russische und osmanische Truppen schlugen die Erhebung jedoch nieder und setzten das Reglement wieder in Kraft 29 Gleichzeitig wurden jedoch durch eine Zusatzverordnung die Diwane aufgelost erklart 9 Nach dem Krimkrieg wurde im Frieden von Paris 1856 und in einer Botschafterkonferenz in Bukarest 1857 ein Klassenwahlrecht erlassen das auch Bauern erstmals die Teilnahme an Wahlen ermoglichte 9 Das Gesetzeswerk blieb bis zur Pariser Konvention von 1858 gultig als die europaischen Grossmachte die Schaffung eines vereinigten Staates Rumanien aus den beiden Donaufurstentumern beschlossen 30 Das Land gab sich 1866 als Furst Carol I inthronisiert wurde eine neue Verfassung 31 Einzelnachweise Bearbeiten Harald Heppner Die Rumanen und Europa vom Mittelalter bis zur Gegenwart Bohlau Verlag Wien 1997 ISBN 978 3 205 98832 8 S 196 a b Emanuel Turczynski Von der Aufklarung zum Fruhliberalismus Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 1985 ISBN 978 3 486 52781 0 S 110 f a b Emanuel Turczynski Von der Aufklarung zum Fruhliberalismus Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 1985 ISBN 978 3 486 52781 0 S 131 f a b c d Marx Engels Gesamtausgabe Akademie Verlag Berlin 1975 ISBN 978 3 05 003488 1 S 1089 f a b Dieter Beyrau Michael Stolleis Hrsg Reformen im Russland des 19 und 20 Jahrhunderts Vittorio Klostermann Frankfurt 1996 ISBN 978 3 465 02868 0 S 79 f a b c Bernard Bolzano Marx Engels Gesamtausgabe Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 1990 S 869 a b c d e Emanuel Turczynski Von der Aufklarung zum Fruhliberalismus Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 1985 ISBN 978 3 486 52781 0 S 112 f a b Conversations Lexikon der Gegenwart K bis O Band 3 Brockhaus Leipzig 1840 S 709 a b c d e f Dieter Nohlen et al Die Wahl der Parlamente Band I Europa Walter de Gruyter Berlin 1969 ISBN 978 3 11 001156 2 S 1031 f a b Emanuel Turczynski Von der Aufklarung zum Fruhliberalismus Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 1985 ISBN 978 3 486 52781 0 S 120 Ernst A nton Franz Xaver Quitzmann Deutsche Briefe uber den Orient Reisebeschreibungen Verlagsbuchhandlung J B Muller Stuttgart 1848 S 307 f Conversations Lexikon der Gegenwart K bis O Band 3 Brockhaus Leipzig 1840 S 714 Ernst A Quitzmann Deutsche Briefe uber den Orient Verlagsbuchhandlung J B Muller Stuttgart 1848 S 305 f Joachim Peter Storfa Die politischen Schriften des Mihai Eminescu WUV Universitatsverlag Wien 1995 ISBN 978 3 85114 239 6 S 89 f Globus Illustrierte Zeitschrift fur Lander und Volkerkunde Band 12 F Vieweg und Sohn Braunschweig 1867 S 294 a b Anatol von Demidoff Reise nach dem sudlichen Russland und der Krim durch Ungarn die Walachei und die Moldau im Jahre 1837 Verlag J U Kern Breslau 1854 S 131 f Anatol von Demidoff Reise nach dem sudlichen Russland und der Krim durch Ungarn die Walachei und die Moldau im Jahre 1837 Verlag J U Kern Breslau 1854 S 134 f Emanuel Turczynski Von der Aufklarung zum Fruhliberalismus Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 1985 ISBN 978 3 486 52781 0 S 125 Conversations Lexikon der Gegenwart K bis O Band 3 Brockhaus Leipzig 1840 S 710 Anatol von Demidoff Reise nach dem sudlichen Russland und der Krim durch Ungarn die Walachei und die Moldau im Jahre 1837 Verlag J U Kern Breslau 1854 S 105 f a b Dietmar Muller Staatsburger auf Widerruf Juden und Muslime als Alteritatspartner im rumanischen und serbischen Nationscode Ethnonationale Staatsburgerschaftskonzepte 1878 1941 Otto Harrassowitz Verlag Wiesbaden 2005 ISBN 978 3 447 05248 1 S 32 f a b Dietmar Muller Staatsburger auf Widerruf Juden und Muslime als Alteritatspartner im rumanischen und serbischen Nationscode Ethnonationale Staatsburgerschaftskonzepte 1878 1941 Otto Harrassowitz Verlag Wiesbaden 2005 ISBN 978 3 447 05248 1 S 30 f a b Emanuel Turczynski Von der Aufklarung zum Fruhliberalismus Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 1985 ISBN 978 3 486 52781 0 S 23 26 a b c d Emanuel Turczynski Von der Aufklarung zum Fruhliberalismus Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 1985 ISBN 978 3 486 52781 0 S 117 f Guillaume Lejean Ethnographie der europaischen Turkei Verlag Julius Perthes Gotha 1861 S 20 f Emanuel Turczynski Von der Aufklarung zum Fruhliberalismus Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 1985 ISBN 978 3 486 52781 0 S 111 Lucian Boia Geschichte und Mythos Uber die Gegenwart des Vergangenen in der rumanischen Gesellschaft Bohlau Verlag Koln Weimar 2003 ISBN 978 3 412 18302 8 S 186 Lothar Maier Rumanien auf dem Weg zur Unabhangigkeitserklarung 1866 1877 Oldenbourg 1989 ISBN 3 486 55171 X S 52 ff Allgemeine deutsche Real Encyklopadie fur die gebildeten Stande Conversations Lexikon Band 15 Teil 2 Brockhaus Leipzig 1855 S 38 Harald Heppner Die Rumanen und Europa vom Mittelalter bis zur Gegenwart Bohlau Verlag Wien 1997 ISBN 978 3 205 98832 8 S 185 Roland Prugel Im Zeichen der Stadt Avantgarde in Rumanien 1920 1938 Bohlau Verlag Koln Weimar 2008 ISBN 978 3 412 16406 5 S 26 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Organisches Reglement amp oldid 229090695