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Mounir al Motassadeq arabisch منير المتصدق DMG Munir al Mutaṣaddiq 3 April 1974 in Marrakesch ist ein marokkanischer Terrorist der in Deutschland lebte Er wurde im weltweit ersten Prozess um die Terroranschlage am 11 September 2001 als Helfer angeklagt und erstinstanzlich verurteilt und verbusste ab November 2001 eine Freiheitsstrafe wegen Komplizenschaft mit den vielfachen Morden rund um Mohammed Atta Das Hanseatische Oberlandesgericht bestatigte am 8 Januar 2007 1 das ursprungliche Urteil wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Mord in 246 Fallen und setzte das Strafmass auf 15 Jahre Haft rechtskraftig fest Am 15 Oktober 2018 wurde er nach Marokko abgeschoben nachdem er die Haftstrafe bis auf wenige Wochen verbusst hatte 2 3 Inhaltsverzeichnis 1 Biographie 2 Verurteilung wegen Terroranschlagen vom 11 September 2001 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseBiographie BearbeitenAl Motassadeq ist der Sohn eines Arztes Er kam 1993 nach Munster und lernte dort Deutsch Ab 1995 studierte er Elektrotechnik an der Technischen Universitat Hamburg Harburg 4 Im Jahr 2000 hielt er sich in einem al Qaida Ausbildungslager in Afghanistan auf wie er in der Verhandlung bestatigte Wahrend des Studiums wohnte er im Hamburger Stadtteil Harburg In seiner Haftzeit absolvierte er ein Studium an der Fernuniversitat Hagen 5 Er ist verheiratet und hat zwei Kinder 6 Verurteilung wegen Terroranschlagen vom 11 September 2001 BearbeitenAm 19 Februar 2003 7 verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht ihn wegen Beihilfe zu 3066 fachem Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu der Hochststrafe von 15 Jahren Am 4 Marz 2004 wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben und wegen mangelhafter Beweiswurdigung zur Neuverhandlung nach Hamburg zuruckverwiesen 8 Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Said Bahaji versicherte in einem Brief an seine Mutter Motassadeq habe mit den Anschlagen nichts zu tun 9 Am 6 April 2004 wurde Motassadeq wie zuvor schon Abdelghani Mzoudi der wegen ahnlicher Anschuldigungen angeklagt war unter Auflagen freigelassen Sein Strafverteidiger war der deutsche Anwalt Josef Grassle Munscher Das Hanseatische Oberlandesgericht begrundete die Entscheidung damit dass der Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord nicht mehr bestehe Der Sprecher der US Regierung kritisierte die Freilassung des gefahrlichen Kerles Ab 10 August 2004 wurde gegen Motassadeq vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht neu verhandelt Am 19 August 2005 10 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt Das Gericht sprach ihn wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig jedoch nicht der Beihilfe zum Mord Das Urteil erlangte keine Rechtskraft da sowohl die Bundesanwaltschaft als auch der Angeklagte Revision einlegten Am 12 Oktober 2006 begann die erneute Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof Am 16 November 2006 hob der Bundesgerichtshof auf die Revision der Bundesanwaltschaft hin das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hinsichtlich des freisprechenden Teils auf und sprach Motassadeq auch der Beihilfe zum Mord in 246 Fallen schuldig Dies entspricht der Anzahl der getoteten Passagiere und Besatzungsmitglieder der vier entfuhrten Flugzeuge Motassadeq soll in die Anschlagsplane eingeweiht gewesen sein und den Attentatern geholfen haben ihre Reisen nach Afghanistan und in die USA zu verschleiern Insoweit verwies der BGH das Verfahren zu erneuter Verhandlung an das OLG Hamburg zuruck 11 Am 8 Januar 2007 wurde Motassadeq nach erneuter Verhandlung vom 7 Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt 12 Zuvor blieb Motassadeq mit der Auflage sich einmal taglich bei der Polizei zu melden vorerst von einer Haft verschont Das Oberlandesgericht Hamburg begrundete dies damit dass Motassadeq in der Vergangenheit stets alle Auflagen erfullt habe Am folgenden Tag legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde durch Generalbundesanwaltin Monika Harms ein Es bestehe Fluchtgefahr weil Motassadeq wegen des rechtskraftigen Bundesgerichtshof Urteils eine hohe Haftstrafe zu befurchten habe Zudem hatten dessen Ehefrau und Kinder Deutschland bereits verlassen Kurz darauf wies das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Beschwerde zuruck und ubertrug damit die Entscheidung dem Bundesgerichtshof der die beschlossene Haftverschonung aufhob Motassadeq wurde daraufhin am Abend des 17 November 2006 in Hamburg festgenommen Eine Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 8 Januar 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht BVerfG blieben erfolglos Das BVerfG nahm die Beschwerde nicht an Nach dem Kammerbeschluss vom 10 Januar 2007 wurden keine Grundrechte des Angeklagten verletzt als er vom Bundesgerichtshof am 16 November 2006 rechtskraftig verurteilt wurde 13 Die Revision von Motassadeq gegen das Urteil des 7 Strafsenats wurde am 2 Mai 2007 mit Beschluss des 3 Strafsenats des Bundesgerichtshofs als unbegrundet verworfen Damit war das Urteil rechtskraftig und die rechtlichen Moglichkeiten von Motassadeq in Deutschland waren vorbehaltlich einer Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschopft 14 15 Wahrend seiner Haftzeit verhielt er sich unauffallig ruckte aber von seiner islamistisch dschihadistischen Einstellung nicht ab Dreimal versuchte er vergeblich vorzeitig freigelassen zu werden nach Verbussen von zwei Drittel der Haft im Mai 2015 und im November 2016 Die Bundesanwaltschaft verzichtete darauf dass Motassadeq seine Strafe bis zum letzten Tag verbusste unter der Bedingung seiner Abschiebung nach Marokko Damit ermoglichte sie seine sofortige Verhaftung sollte er jemals nach Deutschland zuruckkehren 16 Am 15 Oktober 2018 wurde Mounir Motassadeq aus der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbuttel entlassen und anschliessend nach Marokko abgeschoben 17 Zudem wurde dem Marokkaner ein Einreise und Aufenthaltsverbot fur die Bundesrepublik Deutschland auferlegt das bis zum 3 April 2064 gilt Nach der Ankunft in seinem Heimatland liess Motassadeq sich im Haus seiner Familie in Marrakesch nieder 18 Weil ihm vor seiner Abschiebung entgegen Anti Terror Bestimmungen die mehr als 7 000 Euro seines Haftlingskontos ausgezahlt worden waren leitete die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen das Aussenwirtschaftsgesetz gegen die Justizverwaltung ein 19 20 infolge dessen gegen einen Beamten der JVA Fuhlsbuttel ein Strafbefehl erwirkt wurde 21 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikinews Mounir al Motassadeq in den Nachrichten Berichte des Spiegels uber Mounir al Motassadeq Berichte der Zeitung Die Zeit uber Mounir al Motassadeq Justice for Mounir Abgerufen am 24 August 2019 Einzelnachweise Bearbeiten OLG Hamburg Urteil vom 8 Januar 2007 Az 7 1 06 Volltext 9 11 Terrorhelfer Motassadeq nach Marokko abgeschoben In fnp de 15 Oktober 2018 Terrorhelfer Motassadeq kommt bald aus Haft frei In welt de 9 August 2018 abgerufen am 16 Oktober 2018 Hans Leyendecker Gottesfurchtig und 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