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Die Fluchtgefahr ist neben dem dringenden Tatverdacht und der Verhaltnismassigkeit eine der drei Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft nach 112 Abs 2 Nr 2 StPO Deutschland Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Abwagung 3 Aktuell 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseVoraussetzungen BearbeitenDie Fluchtgefahr muss sich aus bestimmten Tatsachen die im Freibeweisverfahren festgestellt werden ergeben Aus dem Begriff der Gefahr ergibt sich dass es anders als bei dem Merkmal der Flucht fur die Anordnung genugt wenn eine uberwiegende 1 oder zumindest hohere 2 Wahrscheinlichkeit dafur gegeben ist dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehe als dass er fur das Verfahren zur Verfugung stehen werde Die Uberzeugung dass der Beschuldigte auch tatsachlich fliehen wird ist nicht Voraussetzung dieses Tatbestandsmerkmals Unerheblich ist dass sich der Beschuldigte in anderer Sache in Strafhaft Verwahrung befindet weil es auf die Prognose ankommt ob der Beschuldigte nach der Haftentlassung fliehen werde Entscheidungserheblich ist der Erwartungshorizont der Ermittlungsbehorden bzw des Ermittlungsrichters Abwagung BearbeitenIm Rahmen der Entscheidungsfindung sind alle Umstande die fur oder gegen Fluchtgefahr sprechen abzuwagen Die Hohe der zu erwartenden Strafe einerseits und soziale Bindungen des Beschuldigten andererseits sind dabei wichtige Gesichtspunkte Ein Gesichtspunkt allein wird in der Regel Fluchtgefahr nicht begrunden konnen Der Gesichtspunkt der Auslandereigenschaft oder der Straferwartung ist isoliert betrachtet ohne Aussagekraft weil es immer auf eine Gesamtschau ankommt Auch der zu erwartende Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewahrung kann die Fluchtgefahr begrunden Aktuell BearbeitenOb hinsichtlich der neuerlichen Straftat wahrend der Bewahrungszeit 56f Abs 1 Nr 1 StGB bereits ein rechtskraftiges Urteil vorliegen muss ist nach einer neueren Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte in Strassburg EGMR strittig 3 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Fluchtgefahr Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten OLG Karlsruhe Beschluss vom 26 Februar 2010 Aktenzeichen 2 Ws 60 10 Kammergericht Beschluss vom 3 November 2011 Aktenzeichen 4 Ws 96 11 NJOZ 2012 1091 beck online Verfahren Bohmer gegen Deutschland EGMR Nr 37568 97 Strafverteidiger Jahrgang 2003 S 82 onlineBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7673348 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fluchtgefahr amp oldid 214404350