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Der Ministerrat fur gemeinsame Angelegenheiten Osterreich Ungarns kurz auch gemeinsames Ministerium war nach dem Ausgleich von 1867 das Beratungs und Beschlussvorbereitungsgremium des Monarchen in seiner Eigenschaft als Kaiser von Osterreich und Konig von Ungarn Osterreich Ungarn Ministerrat fur gemeinsame Angelegenheiten p1Staatliche Ebene Oberste Organe der RealunionStellung Beschlussvorbereitendes Gremium des Kaisers von Osterreich und Konigs von Ungarn in den Angelegenheiten Aussenpolitik und Gemeinsames HeerBestehen 21 Dezember 1867 Staatsgrundgesetz uber die Ausubung der Regierungs und Vollzugsgewalt 31 Oktober 1918 Zerfall Osterreich Ungarns Kundigung der Realunion durch Ungarn Hauptsitz Wien und BudapestLeitung Kaiser von Osterreich Konig von Ungarn i V Minister des kaiserlichen und koniglichen Hauses und des Aussern Der Ministerrat bestand aus den drei gemeinsamen Ministern und den Ministerprasidenten beider Reichshalften Die dem Gremium angehorenden Politiker ernannte und enthob der Monarch selbst ohne dabei an offizielle Vorschlage gebunden zu sein Dem Monarchen stand es frei die Sitzungen des Ministerrates personlich zu leiten Inhaltsverzeichnis 1 Funktion und Entwicklung 2 Quellen 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseFunktion und Entwicklung BearbeitenMitglieder des Ministerrats waren anfangs nur die drei gemeinsamen oder k u k Minister der Minister des kaiserlichen und koniglichen Hauses und des Aussern als Vorsitzender bei Abwesenheit des Monarchen der Kriegsminister bis 1911 Reichskriegsminister und der gemeinsame Finanzminister bis 1903 Reichsfinanzminister Von 1869 an nahmen zweckmassigerweise auch der osterreichische und der ungarische Ministerprasident stimmberechtigt teil 1 bei Bedarf auch Minister aus beiden Reichshalften und Fachbeamte Meistens war auch der Generalstabschef anwesend der das Recht besass dem Monarchen direkt vorzutragen Der Monarch selbst war nach seinem Ermessen anwesend Nur der erste Vorsitzende des gemeinsamen Ministerrats trug den Titel Reichskanzler der den Wunschen des Kaisers und altosterreichischer Spitzenpolitiker nicht aber der Realitat entsprach Die Vertreter des sich im Laufe der Zeit immer starker emanzipierenden Konigreichs Ungarn sorgten dafur dass Vorsitzende ab 1871 diesen unrealistischen Titel nicht mehr trugen Auf ungarischen Wunsch wurde von 1903 an der Titel Reichsfinanzminister und von 1911 an auch der Titel Reichskriegsminister nicht mehr verwendet an ihre Stelle traten die Bezeichnungen Gemeinsamer Finanzminister um von den Finanzministern der Reichshalften zu unterscheiden und Kriegsminister es gab in den beiden Reichshalften keine Kriegsminister sondern Minister fur Landesverteidigung Der Wirkungskreis des gemeinsamen Ministerrats beschrankte sich gemass den Ausgleichsgrundgesetzen auf Aussenpolitik Kriegswesen und beider Finanzierung sowie auf staatsrechtliche Prinzipien der osterreichisch ungarischen Monarchie pragmatische Angelegenheiten und auf die Mitwirkung an den alle zehn Jahre stattfindenden Verhandlungen zwischen Osterreich und Ungarn zur Adaptierung vor allem der finanziellen Ausgleichsregelungen 2 Die Frage ob der gemeinsame Ministerrat eine gemeinsame Regierung Osterreich Ungarns war kann auf Grund der Kompetenzlage nur mit grossen Vorbehalten und Einschrankungen bejaht werden Der gemeinsame Ministerrat war vor allem das hochste beratende Organ des Monarchen sein Kabinett Hauptfunktion war die mundliche Aussprache Hier wurde versucht die oft gegensatzlichen Interessen und Anschauungen der osterreichischen und der ungarischen Regierung in Einklang zu bringen soweit sie sich auf Materien von Bedeutung fur den Gesamtstaat bezogen Aus den Protokollen des Ministerrats geht hervor dass die ungarischen Ministerprasidenten aktiv teilnahmen und dass ohne ihre Zustimmung kein einziger wichtiger Schritt unternommen werden konnte 3 Die folgenschwerste Entscheidung des gemeinsamen Ministerrats war im Juli 1914 die Empfehlung an den Kaiser und Konig Serbien den Krieg zu erklaren Die Kriegserklarung wurde namens des Monarchen vom k u k Aussenminister abgegeben Im Ersten Weltkrieg herrschte ein Gegensatz zwischen dem beschleunigten Tempo der Kriegsereignisse und der Schwerfalligkeit der Verfassungsstruktur der Monarchie Im spateren Verlauf des Krieges unter Kaiser Karl I wurde der gemeinsame Ministerrat auf Beratung und Begutachtung beschrankt Die Macht des Herrschers als Uberrest des Absolutismus schob den Ministerrat als Teil der Verfassungsstruktur gelegentlich beiseite Aufgrund seiner Unerfahrenheit und Beeinflussbarkeit wurden aber Karls Machtbereich und Machtbefugnis auf die Person des Aussenministers und seiner Clique transponiert und von dieser wahrgenommen 4 Am 24 Oktober 1918 fand die letzte Sitzung des gemeinsamen Ministerrats statt Ungarn hatte die Realunion mit Osterreich mit Zustimmung des Monarchen Mitte Oktober per Ende Oktober 1918 gekundigt Die bis 31 Oktober gemeinsamen Minister zur Zeit des Ministeriums Lammasch fuhrten ihre Ministerien in Wien liquidierend weiter nach der Resignation des Monarchen vom 12 November 1918 an unter Aufsicht der deutschosterreichischen Staatsregierung Renner I Quellen BearbeitenMinisterrat fur gemeinsame Angelegenheiten der Osterreichisch Ungarischen Monarchie Protokolle herausgegeben von Miklos Komjathy Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Osterreichisch Ungarischen Monarchie 1914 1918 Budapest 1966 herausgegeben von Institut fur Geschichte der Ungarischen Akademie der Wissenschaften Waltraud Heindl Horst Brettner Messler Stefan Malfer Thomas Kletecka Istvan Dioszegi Miklos Komjathy Helmut Rumpler Die Ministerratsprotokolle Osterreichs und der Osterreichisch Ungarischen Monarchie 2 Serie Der gemeinsame Ministerrat der Osterreichisch Ungarischen Monarchie 1867 1918 Budapest 1984 ff herausgegeben von Osterreichische Akademie der Wissenschaften Die Ministerratsprotokolle Osterreichs und der Osterreichisch Ungarischen Monarchie 1848 1918 Serie 2 Die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates der osterreichisch ungarischen Monarchie 1908 1914 Verl der Osterr Akad der Wiss Osterr Bundesverl Obvhpt Verl ISBN 978 963056005 4 bisher erschienen Band 1 1 1867 1870 Eva Somogyi Red 1999 Band 1 2 1870 1871 Eva Somogyi Red 2011 Band 4 1883 1895 Eva Somogyi Red 1993 Band 5 1896 1907 Istvan Dioszegi Red 1991 Band 6 1908 1914 Anatol Schmied Kowarzik Hrsg Eva Somogyi Red 2011 Die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates der osterreichisch ungarischen Monarchie 1867 1918 sind zusammen mit jenen des osterreichischen Ministerrates 1848 1867 online in der Datenbank des Institute for Habsburg and Balkan Studies der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften verfugbar siehe Weblinks Literatur BearbeitenEva Somogyi Der gemeinsame Ministerrat der osterreichisch ungarischen Monarchie 1867 1906 Band 73 von Veroffentlichungen der Kommission fur Neuere Geschichte Osterreichs Verlag Bohlau Wien Koln Weimar 1996 ISBN 978 320598572 3 Weblinks BearbeitenMinisterratsprotokolle onlineEinzelnachweise Bearbeiten Ludwig von Flotow November 1918 auf dem Ballhausplatz bearbeitet von Erwin Matsch Bohlau Verlag Graz 1982 ISBN 3 205 07190 5 S 385 Anm 75 Quelle Protokolle 1914 1918 Komjathy 1966 S 82ff Jozsef Galantai Die Aussenpolitik Osterreich Ungarns und die herrschenden Klassen Ungarns In Osterreich Ungarn in der Weltpolitik 1900 bis 1918 Berlin DDR 1965 S 255 266 hier S 266 Quelle Protokolle 1914 1918 Komjathy 1966 S 61 und 132 Normdaten Korperschaft GND 2019327 0 lobid OGND AKS VIAF 248619475 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ministerrat fur Gemeinsame Angelegenheiten der Osterreichisch Ungarischen Monarchie amp oldid 228801503