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Als gemeinsame Ministerien bzw osterreichisch ungarische Ministerien wurden die drei Ministerien Osterreich Ungarns bezeichnet die im Sinn einer Realunion nach dem Osterreichisch Ungarischen Ausgleich von 1867 fur die definierten gemeinsamen Angelegenheiten beider Reichshalften zustandig waren Sie wurden als k u k kaiserlich und koniglich bezeichnet kaiserlich stand fur den verbliebenen Teil des Kaisertums Osterreich nunmehr offiziell die im Reichsrat vertretenen Konigreiche und Lander und kurz Cisleithanien oder Osterreich genannt koniglich stand fur die Lander der ungarischen Krone kurz Transleithanien oder Ungarn genannt Mit dem Ausgleich der 1867 in der cisleithanischen Dezemberverfassung speziell im Delegationsgesetz und in gleichlautenden transleithanischen Gesetzesartikeln kodifiziert wurde entstanden statt des bisherigen Einheitsstaates zwei Staaten in Cisleithanien oft Reichshalften genannt die ihre inneren Angelegenheiten selbststandig regelten Der Kompromiss zwischen Franz Joseph I und Ungarn hielt aber fest dass Aussenpolitik und Kriegswesen als Prarogative des Monarchen von k u k Ministerien zu verwalten waren und dass die Finanzierung beider Bereiche ebenfalls durch ein k u k Ministerium zu besorgen war Die k u k Kriegsmarine im Kriegsministerium verwaltet strebte spater ein eigenes gemeinsames Marineministerium an die Vertreter Ungarns stimmten diesem Vorschlag aber nicht zu Als Ministerien beider Reichshalften wurden in den Delegationsgesetzen Cis und Transleithaniens folgende festgelegt der Begriff Delegation bedeutete hier dass eine Materie die ein Staat normalerweise allein zu regeln hatte an eine uberstaatliche Instanz delegiert wurde das Ministerium des kaiserlichen und koniglichen Hauses und des Aussern dessen Leiter gleichzeitig als Vorsitzender des gemeinsamen Ministerrats fungierte wenn der Monarch den Vorsitz nicht selbst fuhrte das Reichskriegsministerium ab 20 September 1911 k u k Kriegsministerium das Reichsfinanzministerium ab 14 Juli 1903 gemeinsames Finanzministerium nur zur Finanzierung von Aussenpolitik gemeinsamem Heer und Kriegsmarine bestimmtDie drei gemeinsamen Minister wurden in Fuhlungnahme mit aber ohne offiziellen Vorschlag der beiden Ministerprasidenten vom Kaiser und Konig bestellt und enthoben Dem Kaiser und Konig war es verfassungsmassig nicht gestattet gemeinsame Minister zusatzlich zu cisleithanischen oder transleithanischen Ministern zu ernennen 1 Die drei gemeinsamen Minister bildeten mit den Ministerprasidenten beider Reichshalften den Ministerrat fur gemeinsame Angelegenheiten Diesem sass der Aussenminister vor Der Generalstabschef des gemeinsamen Heeres nahm meist teil In wichtigen Fallen ubernahm der Monarch selbst nach seinem Ermessen den Vorsitz Die rechtliche Basis fur die drei gemeinsamen Ministerien endete am 31 Oktober 1918 Mit diesem Datum schied das Konigreich Ungarn mit Zustimmung des Monarchen aus der Realunion mit dem kaiserlichen Osterreich aus die dadurch zu einer Personalunion wurde Diese endete durch die Verzichtserklarung die Karl I IV als Monarch am 11 bzw 13 November 1918 abgab Siehe auch BearbeitenListen der Minister Liste der k u k Aussenminister Liste der k u k Kriegsminister Liste der k u k Finanzminister Gemeinsame Minister am Ende der Doppelmonarchie Oktober November 1918Einzelnachweise Bearbeiten 5 Gesetz vom 21 Dezember 1867 betreffend die allen Landern der osterreichischen Monarchie gemeinsamen Angelegenheiten und die Art ihrer Behandlung RGBl Nr 146 1867 S 402 Ministerien Cisleithaniens 1867 1918 K u k gemeinsame Ministerien Ausseres Finanzen Kriegk k Ministerien Ackerbau Cultus und Unterricht Eisenbahn ab 1896 Finanzen Handel Inneres Justiz Landesverteidigung offentliche Arbeiten ab 1908 Soziale Fursorge ab 1917 Volksgesundheit ab 1917 Ministerien Transleithaniens 1867 1918 K u k gemeinsame Ministerien Ausseres Finanzen Kriegk u Ministerien Ackerbau Finanzen Handel Inneres Justiz Landesverteidigung Unterricht und KultusMinisterium am Allerhochsten Hoflager Kroatisch slawonisch dalmatinisches Ministerium Abgerufen von https de wikipedia org w index php title K u k gemeinsame Ministerien amp oldid 219186572