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Das Magnatenhaus Forendihaz auch Magnatentafel genannt war bis 1918 die erste Kammer des Reichstags im Konigreich Ungarn dem ungarischen Teil der 1867 geschaffenen Doppelmonarchie Osterreich Ungarn Die zweite Kammer bildete das gewahlte Abgeordnetenhaus Kepviselohaz Tagung des Magnatenhauses 1894 Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung und Struktur 2 Funktion des Hauses 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseEntwicklung und Struktur BearbeitenDie grosste Mitgliedergruppe und daher Namensgeber waren die ungarischen Magnaten Im Zuge der Revolution von 1848 wurde in Gesetzesartikel IV festgelegt dass Prasident und Vizeprasident des Magnatenhauses vom Konig ernannt werden Die Kammer bestand seit alters her aus fast 900 erblichen Magnaten die zum Teil verarmt waren 1885 wurde der Gesetzesartikel VIII beschlossen der die Anzahl der Mitglieder des Magnatenhauses auf etwa die Halfte beschrankte Ungarische Adelige waren im Herrenhaus dem Oberhaus des osterreichischen Reichsrates nicht vertreten Die 1861 1866 teilnahmeberechtigten magyarischen Aristokraten hatten sich grosstenteils ferngehalten da sie den Einheitsstaat Kaisertum Osterreich ablehnten ihre Wunsche wurden beim Ausgleich 1867 erfullt bei dem die Doppelmonarchie Osterreich Ungarn entstand Die 453 Mitglieder des Magnatenhauses setzten sich 1904 aus folgenden Gruppen zusammen 16 volljahrige Erzherzoge foherczeg als Prinzen des koniglichen Hauses 273 mindestens 24 jahrige Oberhaupter von im Gesetz von 1885 aufgezahlten furstlichen graflichen und freiherrlichen Familien die jahrlich mindestens 3000 Gulden ab 1892 6000 Kronen Grund und Haussteuer zahlten 13 weitere Erbadelige 19 Personen kraft Amtes die Bannerherren des Konigreichs sowie der Graf von Pressburg die zwei Kronhuter der Gouverneur von Fiume die zwei Prasidenten der koniglichen Kurie und der Prasident des koniglichen Tafelgerichtes 42 Vertreter von Religionsgemeinschaften die vier romisch katholischen Erzbischofe der griechisch katholische Erzbischof der serbische Patriarch und der rumanische Metropolit der orthodoxen Kirche die zwei griechisch orientalischen Erzbischofe weitere Bischofe und einige andere Pralaten der Bischof und der Oberkurator der unitarischen Kirche die drei amtsaltesten Bischofe der reformierten H B und die drei amtsaltesten Bischofe der lutherischen A B Kirche und sechs weitere Vertreter aus diesen beiden Kirchen 50 vom Konig auf Lebenszeit ernannte und 23 vom Haus selbst ausgewahlte Mitglieder drei Delegierte des kroatisch slawonischen Landtages mit Stimmrecht nur in Angelegenheiten die das Konigreich Ungarn und das Konigreich Kroatien und Slawonien betrafen dies waren Finanzen Handel Verkehr Militar 14 weitere Mitglieder Der Prasident und nunmehr zwei Vizeprasidenten wurden nach der Reform von 1885 weiterhin vom Konig ernannt nunmehr auf Vorschlag des Ministerprasidenten 1 Amtssprache war Ungarisch Gesetze kamen nur zu Stande wenn sie in beiden Hausern des ungarischen Reichstages die Mehrheit fanden und vom Konig ratifiziert wurden Funktion des Hauses Bearbeiten nbsp Sitzungssaal des Magnatenhauses im Parlamentsgebaude von BudapestDas Magnatenhaus wird heute als zumeist retardierende Instanz der ungarischen Innenpolitik bewertet Es lehnte Beschlusse des Abgeordnetenhauses die ihm zu wenig konservativ erschienen nicht selten ab Mehrere Male half Konig Franz Joseph I die Wunsche der gewahlten Abgeordneten durchzusetzen indem er mittels Pairsschubs fortschrittliche Mitglieder fur das Magnatenhaus ernannte Dies war zum Beispiel der Fall um 1895 in Gesetzesartikel XLII die volle Rezeption die staatliche Anerkennung und Unterstutzung der judischen Religion durchzusetzen 2 Im Streit um die vom Magnatenhaus vorerst abgelehnte obligatorische Zivilehe nahm der Konig andererseits keinen Pairsschub vor das Haus kam nach langerem von selbst zu einem positiven Beschluss der die Einfuhrung 1894 ermoglichte Das Magnatenhaus entsandte Mitglieder in die Delegation des ungarischen Reichstags die jahrlich parallel und in derselben Stadt aber nicht gemeinsam mit der Delegation des osterreichischen Reichsrats uber die gemeinsamen Angelegenheiten beider Teile Osterreich Ungarns Aussenpolitik Kriegswesen und deren Finanzierung und die dazu 1867 definierten drei gemeinsamen Ministerien zu beschliessen hatte wie dies in Ungarn und in Osterreich in ubereinstimmenden Gesetzen beschlossen worden war siehe Delegationsgesetz Die beiden Delegationen tagten jahrlich abwechselnd in Budapest und in Wien Ebenso war das Magnatenhaus in der Deputation vertreten die etwa alle zehn Jahre mit ihrem osterreichischen Gegenstuck uber die Aufteilung der Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten zwischen Cis und Transleithanien zu beschliessen hatte Alle Beschlusse bedurften zu ihrem Inkrafttreten der Genehmigung des Konigs Nach der Niederlage Osterreich Ungarns im Ersten Weltkrieg wurde das Magnatenhaus von der Regierung Karolyi die im Zuge der burgerlichen Asternrevolution im November 1918 die Republik Ungarn ausrief abgeschafft erlebte aber 1927 unter Reichsverweser Miklos Horthy als Oberhaus felsohaz eine teilweise Wiederauferstehung Siehe auch BearbeitenKategorie Mitglied des Magnatenhauses Liste der Prasidenten des MagnatenhausesEinzelnachweise Bearbeiten Laszlo Revesz Bern Parteipolitik Parlamentarismus und Nationalitatenpolitik im liberalen Ungarn Ungarn Jahrbuch Munchen 1978 S 123 ff 1 2 Vorlage Toter Link 209 85 229 132 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Ilona Reinert Tarnoky Koln Pralat Sandor Giesswein Christlicher Sozialismus und Demokratie in Ungarn zu Beginn des 20 Jahrhunderts I Teil in Ungarn Jahrbuch Nr 23 1997 Verlag Ungarisches Institut Munchen 1998 ISBN 3 929906 54 6 S 214 niif hu PDF 7 7 MB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Magnatenhaus amp oldid 227552968