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Ein Munzherr ist der Besitzer der Munzhoheit innerhalb eines bestimmten Territoriums 1 und war fruher eine mit dem Munzregal ausgestattete Person oder Stadt die Munzen pragen liess In der Regel war dies der Konig oder Kaiser selbst aber auch Adlige oder Kleriker die das Munzregal vom Konig erhalten hatten z B als Bestandteil des Lehens Im Spatmittelalter traten dann auch Stadte in den Kreis der Prageberechtigten die sich von ihren Landesfursten meist durch einmaligen Abkauf des Munzregals emanzipiert hatten Das Munzrecht innezuhaben war ein sehr lukratives Vorrecht da der Schlagschatz den die Munzmeister leisten mussten erheblichen Gewinn insbesondere bei den Scheidemunzen mit sich brachte Fur viele Fursten des Mittelalters und der Neuzeit war dies neben den Steuern die grosste Einnahmequelle Da sie einen aufwandigen Lebensstil lebten und oft militarische Konflikte austrugen konnte es sogar vorkommen dass sie sich von den bei ihnen angestellten Munzmeistern aber auch von Grosskaufleuten wie den Fuggern oder den Welsern Geld leihen mussten Siehe auch BearbeitenKurfurstin Margaretha von Sachsen als Munzfurstin Margarethengroschen Colditz Munzstatte der Kurfurstin Margaretha Brakteaten Dohna Munzherren waren kaiserliche MinisterialeLiteratur BearbeitenWilhelm Rentzmann Numismatisches Lexikon des Mittelalters und der Neuzeit Transpress Reprint Berlin 1980 unverand Nachdr d Ausg Berlin 1865 Einzelnachweise Bearbeiten Helmut Kahnt Bernd Knorr Alte Masse Munzen und Gewichte Ein Lexikon Bibliographisches Institut Leipzig 1986 Lizenzausgabe Mannheim Wien Zurich 1987 ISBN 3 411 02148 9 S 389 Normdaten Sachbegriff GND 1051614252 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Munzherr amp oldid 225799177