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Johannes Heckel 24 November 1889 in Kammerstein bei Schwabach 15 Dezember 1963 in Tubingen war ein evangelischer Staats und Kirchenrechtler Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Veroffentlichungen Auswahl 3 Sekundarliteratur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseLeben BearbeitenJohannes Heckel Sohn eines Pfarrers und Bruder von Theodor Heckel studierte als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum Rechtswissenschaft an der Universitat Munchen wo er 1922 promoviert wurde Er habilitierte sich 1923 bei dem Kirchenrechtler Ulrich Stutz mit einer Arbeit uber die evangelischen Dom und Kollegiatstifter in Preussen Im selben Jahr erhielt er in Berlin eine Privatdozentur fur Kirchenrecht und wurde dort 1926 zum ausserplanmassigen Professor ernannt Zum 1 April 1928 wurde er auf ein Ordinariat fur offentliches Recht insbesondere Kirchenrecht an die Universitat Bonn berufen 1934 ging er nach Munchen wo er bis zu seiner Emeritierung 1957 blieb 1931 verlieh ihm die Theologische Fakultat der Universitat Berlin die Ehrendoktorwurde 1940 wurde er Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Bedeutung erlangte Heckel durch seine zu den Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirche sowie der Geschichte des evangelischen Kirchenrechts Der 1932 erschienene Aufsatz Das staatskirchenrechtliche Schrifttum der Jahre 1930 und 1931 wird noch heute zitiert Hier verteidigte Heckel das eingeschrankte Trennungsmodell der Weimarer Verfassung als gelungene Losung des Staat Kirche Problems was fur einen Lutheraner in der Weimarer Zeit ungewohnlich war Mit seiner Formel des allgemeinen Gesetzes als Schranke kirchlicher Autonomie begrundete er eine Abgrenzung zwischen Staat und Kirche die bis in die fruhe Bundesrepublik vor allem in der Rechtsprechung verwendet wurde vgl Kirchliches Selbstbestimmungsrecht Wahrend Heckel in der Endphase von Weimar noch republiktreu gewesen war 1 schwenkte er bereits ein Jahr spater auf die Seite der neuen Machthaber uber Als Rechtsberater von Reichsbischof Ludwig Muller und der Deutschen Christen war er an der Gleichschaltung der evangelischen Kirchen und der innerkirchlichen Durchsetzung des Fuhrerprinzips beteiligt Heckel gehorte 1933 zu den Grundungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie fur Deutsches Recht 2 Hans Franks Im Herbst 1934 wurde Heckel nach Munchen berufen Beides belegt seine Anpassung an die neuen Machthaber Im staatsrechtlichen Schrifttum wahrend des Nationalsozialismus war Heckels Verherrlichung der nationalsozialistischen Machtergreifung nach Einschatzung des Staatsrechtlers Horst Dreier die radikalste blieb in ihrer Art aber auch vereinzelt In seinem Aufsatz Die Fuhrerrede und das sog Ermachtigungsgesetz v 30 Januar 1937 Eine verfassungsrechtliche Studie erklarte Heckel 1937 das Amt des Fuhrers sei wesentlich ein providentielles Amt Das Fuhreramt sei uberhaupt durch keine irdische Instanz an Adolf Hitler ubertragen worden sondern durch jene hohere Macht welche die Geschicke der Volker lenkt 3 Am 3 November 1937 beantragte Heckel die Aufnahme in die NSDAP und wurde ruckwirkend zum 1 Mai desselben Jahres aufgenommen Mitgliedsnummer 5 152 699 4 Im selben Jahr schloss er sich dem NS Dozentenbund an In Heckels Werk wirft vor allem der in verschiedenen Zusammenhangen vor allem in kirchenrechtlichen Fragen auftretende Antisemitismus Probleme auf Personlich diskreditierte sich Heckel durch seine Mitgliedschaft in dem Beirat der Forschungsabteilung Judenfrage im Reichsinstitut fur Geschichte des neuen Deutschlands Nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus bearbeitete Heckel vornehmlich kirchenrechtliche Fragen und vollendete mit Lex charitatis einen der drei grossen Grundlagenentwurfe zum evangelischen Kirchenrecht aus der Nachkriegszeit neben Erik Wolf und Hans Dombois In seinem Entwurf untersucht Heckel Luthers Werk auf Ausserungen zum Kirchenrecht und kommt schliesslich zu einem dualistischen Kirchenrechtsverstandnis d h staatliches und kirchliches Recht seien wesensmassig verschieden Ab 1951 war Heckel trotz seiner NS Vergangenheit Prasident des Verfassungs und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch Lutherischen Kirche Deutschlands Veroffentlichungen Auswahl BearbeitenBudgetrecht In Handbuch des Deutschen Staatsrechts hrsg v Gerhard Anschutz und Richard Thoma Bd 2 1932 Diktatur Notverordnungsrecht Verfassungsnotstand In Archiv des offentlichen Rechts Neue Folge 22 1932 S 257 338 Das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 25 10 1932 in dem Verfassungsstreit Reich Preussen In Archiv des offentlichen Rechts 1933 Neue Folge Bd 23 S 183 ff Der Einbruch des judischen Geistes in das deutsche Staats und Kirchenrecht durch Friedrich Julius Stahl In Historische Zeitschrift 155 1937 S 506 541 Cura religionis ius in sacra ius circa sacra In Kirchenrechtliches Archiv Festschrift fur Ulrich Stutz 117 118 1938 S 224 298 Nachdruck Darmstadt 1962 Wehrverfassung und Wehrrecht des Grossdeutschen Reichs 1939 Initia iuris ecclesiastici Protestantium In Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften Munchen 5 1949 1950 Melanchthon und das deutsche Staatskirchenrecht In Um Recht und Gerechtigkeit Festgabe fur Erich Kaufmann zu seinem 70 Geburtstag 1950 Kirchengut und Staatsgewalt In Rechtsprobleme in Staat und Kirche Festschrift fur Rudolf Smend zum 70 Geburtstag 1952 S 103 143 Lex charitatis Eine juristische Untersuchung uber das Recht in der Theologie Martin Luthers In AAM 36 1953 1973 uberarb u erw hrsg v Martin Heckel Das blinde undeutliche Wort Kirche Gesammelte Aufsatze Hrsg v Siegfried Grundmann 1964 Verzeichnis der Schriften von Johannes Heckel S 725 734 Sekundarliteratur BearbeitenGisela Emling Johannes Heckel Leben und Wirken 1889 1963 Rechtshistorische Reihe Bd 418 Peter Lang Frankfurt M 2011 Dieter Grimm Verfassungserfullung Verfassungsbewahrung Verfassungsauflosung Positionen der Staatsrechtslehre in der Staatskrise der Weimarer Republik In Heinrich August Winkler Hrsg Die deutsche Staatskrise 1930 1933 Handlungsspielraume und Alternativen Munchen 1992 S 183 ff Hermann Krause Heckel Johannes Wilhelm Otto In Neue Deutsche Biographie NDB Band 8 Duncker amp Humblot Berlin 1969 ISBN 3 428 00189 3 S 180 Digitalisat Hermann Krause Johannes Heckel In Jahrbuch der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1964 S 173 176 online Willibald Plochl Johannes Heckel In Osterreichisches Archiv fur Kirchenrecht 15 1964 S 138 f Rudolf Smend Johannes Heckel 70 Jahre alt In Zeitschrift fur Evangelisches Kirchenrecht 7 1959 60 S 187 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Johannes Heckel im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Dieter Grimm Verfassungserfullung Verfassungsbewahrung Verfassungsauflosung Positionen der Staatsrechtslehre in der Staatskrise der Weimarer Republik In Heinrich August Winkler Hrsg Die deutsche Staatskrise 1930 1933 Handlungsspielraume und Alternativen Munchen 1992 S 183 ff Jahrbuch der Akademie fur Deutsches Recht 1 Jahrgang 1933 34 Hrsg von Hans Frank Schweitzer Verlag Munchen Berlin Leipzig 1934 S 254 Horst Dreier Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus In Horst Dreier Walter Pauly Hrsg Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus Europaisches und nationales Verfassungsrecht Der Staat als Wirtschaftssubjekt und Auftraggeber Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Leipzig vom 4 bis 6 Oktober 2000 Walter de Gruyter Verlag Berlin 2001 S 9 72 hier S 23 f zit S 23 Bundesarchiv R 9361 IX Kartei 14020924 Normdaten Person GND 118709437 lobid OGND AKS LCCN no96011019 VIAF 74647790 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Heckel JohannesKURZBESCHREIBUNG deutscher KirchenrechtlerGEBURTSDATUM 24 November 1889GEBURTSORT Kammerstein bei SchwabachSTERBEDATUM 15 Dezember 1963STERBEORT Tubingen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Johannes Heckel amp oldid 235191294