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Iudex war seit dem altromischen Recht die Bezeichnung fur den streitentscheidenden Richter im zivilen Prozessverfahren apud iudicem Eingesetzt wurde er vom Magistraten regelmassig dem Prator der im davorliegenden aussergerichtlichen Verfahrensabschnitt in iure die Rechtslage uberpruft geklart und die Prozessformel festgelegt hatte Im Anschluss oblag dem Iudex die Aufgabe die im Edikt des Prators abstrakt gehaltene Prozessformel nebst Beweisprogramm auf die Tatsachen des streitgegenstandlichen Lebenssachverhalts anzuwenden und im Rahmen des vorgegebenen Spielraums eine Entscheidung zu treffen 1 In formaler Hinsicht war der Iudex Privatmann der nach Ableistung eines Eides erst mit dem Richteramt betraut wurde In den fruhen und spateren Gerichtsverfahren der Republik wurde der Iudex noch von den Parteien ausgewahlt oder er wurde aus einer amtlichen Liste heraus bestimmt welche anfanglich Senatoren spater auch Ritter als Geschworene auswies Mit der Einfuhrung des Kognitionsverfahren in der Kaiserzeit wurde der Iudex formal dann zum Amtstrager aufgewertet Die Abgrenzung der Kompetenzen des Iudex zum Prator war nicht immer prazise moglich Schwierigkeiten konnten resultieren wenn sich rechtliche und tatsachliche Fragen nicht zweifelsfrei einer der beiden Spharen zuordnen liessen 2 In diesem Grenzbereich waren Fragen zu den konkreten Parteienvereinbarungen quod actum est zu stellen Aber auch in den Fallen in denen die Formel sich begrifflich mit Prozessbeginn als dehnbar erwies sodass sie auslegungsbedurftig wurde formulae in ius conceptae 3 wurde insbesondere bei Mehrpersonenverhaltnissen 4 in Einzelfallen das Abgrenzungsgebot durchbrochen und der Iudex entschied die sich nach ius civile stellende Rechtsfrage quaestio iuris selbst 5 Ublicherweise aber seien die Richter Angehorige hoherer Gesellschaftsschichten gewesen weshalb regelmassig eigene Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden konnten oder ein consilium juristischer Berater zur Seite stand 6 Insgesamt wird heute nicht mehr davon ausgegangen dass der Iudex allein fur die Tatsachenfeststellung und die Tatsachenentscheidung Urteil zustandig war 7 Dass davon auszugehen ist dass auch laienhafte Entscheidungen die Rechtswirklichkeit und die Entwicklung des Rechts beeinflussten kann zur Erklarung beitragen weshalb in den Quellen fur unterschiedliche Klagearten auch unterschiedliche Losungen fur gleichartige Fragen belegt sind 8 Literatur BearbeitenGerhard Kobler Deutsche Rechtsgeschichte Ein systematischer Grundriss der geschichtlichen Grundlagen des deutschen Rechts von den Indogermanen bis zur Gegenwart 6 Auflage Vahlen 2005 ISBN 978 3 8006 3209 1 S 19 Max Kaser Romisches Privatrecht Kurzlehrbucher fur das juristische Studium Munchen 1960 Ab der 16 Auflage 1992 fortgefuhrt von Rolf Knutel 17 Auflage ISBN 3 406 41796 5 18 Auflage ISBN 3 406 53886 X 81 II 2 82 II 5 Anmerkungen Bearbeiten Ulrike Babusiaux Id quod actum est Munchen 2006 S 1 7 und 84 89 Philipp Schmieder Der praetor der iudex und die Solidarobligationen in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 140 Heft 1 2023 S 281 297 281 f Mit dem Beginn der Einflussnahme der stoischen Philosophie auf die romischen Rechtsgeschafte wurden zunehmend Nebenabreden in die Vereinbarungen aufgenommen die Abanderungen auch im Rahmen von Treu und Glauben ex fide bona zuliessen Vgl zu diesem konkreten Problem Papinian 11 resp in Digesten 45 2 11 fur verbale Solidarobligation mit certa res siehe auch Gaius Institutiones 4 41 50 Max Kaser Karl Hackl Das Romische Zivilprozessrecht 2 Auflage Munchen 1996 47 I Fn 6 Max Kaser Karl Hackl Das Romische Zivilprozessrecht 2 Auflage Munchen 1996 26 I 2 6 Philipp Schmieder Der praetor der iudex und die Solidarobligationen in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 140 Heft 1 2023 S 281 297 297 Philipp Schmieder Der praetor der iudex und die Solidarobligationen in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 140 Heft 1 2023 S 281 297 294 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Iudex amp oldid 238050247