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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Als studentische Vereinigung bezeichnet man im Allgemeinen freiwillige Zusammenschlusse von mehrheitlich Studierenden auf lokaler wie auf uberortlicher Ebene zur Erfullung eines gemeinsamen Vereinigungszwecks Von studentischen Vereinigungen Deutschland zu unterscheiden sind studentische Vertretungen als Teil der verfassten Studierendenschaft einerseits und solche uberortlichen Studierendenverbande andererseits die als deren uberortliche Zusammenschlusse auftreten Inhaltsverzeichnis 1 Lokale studentische Vereinigungen Hochschulgruppen 2 Uberortliche studentische Vereinigungen 2 1 Parteinahe Studierendengruppen 2 2 Religiose Studierendenverbande 2 3 Fachlich orientierte Studierendenverbande 2 4 Sonstige Studierendengruppen 2 5 Studentenverbindungen und ihre Dachverbande 2 6 Studierendenverbande studentischer Vertretungen 3 EinzelnachweiseLokale studentische Vereinigungen Hochschulgruppen BearbeitenLokale studentische Vereinigungen bestehen in Form von studentischen Initiativen studentischen Verbindungen politischen Hochschulgruppen o a Sie dienen freiwilligen Zusammenschlussen mehrheitlich Studierender die sich lokal an Hochschulen als Gruppe organisieren regelmassig zur Wahrnehmung fachlicher hochschulpolitischer sportlicher musisch kultureller und sozialer Interessen zur Forderung der allgemein politischen Bildung Studierender des staatsburgerlichen Verantwortungsbewusstseins oder der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmassigen Ordnung 1 Oft werden die Begriffe studentische Vereinigung und Hochschulgruppe in Literatur Rechtsprechung und Hochschulalltag synonym verwendet 2 Ihre konkrete Ausgestaltung ist abhangig von Rechtsform Mitgliederstruktur Vereinigungszweck etc und wird nicht selten in einer Satzung festgeschrieben Studentische Vereinigungen sind gemeinhin als Bestandteil des Hochschullebens anerkannt dienen mitunter der Erfullung von Aufgaben der Studierendenschaft oder Hochschule und sind als solche zum Teil in den Hochschulgesetzen der Lander verankert 3 Zudem hat die Rechtsprechung den Grundsatz aufgestellt eine studentische Vereinigung im rechtlichen Sinne liege nur vor wenn Studierende die Willensbildung der Vereinigung massgeblich pragen 4 Studentische Vereinigungen haben die Aufgabe die Teilnahme an der Selbstverwaltung der Hochschulen zu vermitteln und sichern damit die durch Art 5 III GG und Art 12 I GG verburgten Freiheitsrechte der studentischen Hochschulmitglieder 5 So regelt etwa 53 III HG NRW Studentischen Vereinigungen an der Hochschule tragen zur politischen Willensbildung bei Hochschulgruppen kommt damit eine politische Funktion sui generis zu zumal die Rechtsprechung studentischen Vereinigungen anders als studentischen Vertretungen ein explizit allgemeinpolitisches Mandat einraumt 6 Gleichwohl verstehen sich nur einige Hochschulgruppen explizit als politische Hochschulgruppen da sie ihren Vereinigungszweck als nicht politisch oder allein hochschulisch motiviert begreifen obgleich mit diesem durchaus politische Forderungen verknupft sein konnen Beispiele sind studentische Green Office Initiativen studentische Initiativen fur gefluchtete Menschen 7 oder Hochschulgruppen des Erasmus Student Network Parteinahe studentische Vereinigungen werden in Abgrenzung dazu regelmassig als politische studentische Vereinigungen oder politische Hochschulgruppen bezeichnet 8 obgleich hochschul politische Vereinigungszwecke und Statements auch parteifernen Hochschulgruppen nicht fremd sind 9 Hochschulen tragen der Existenz von Hochschulgruppen analog der Rechtsprechung uber den Zugang zu offentlichen Einrichtungen regelmassig dadurch Rechnung dass sie eine Matrikel der an der Hochschule existierenden Vereinigungen fuhren 10 Das Verfahren wird zumeist in einer entsprechenden hochschulweiten Eintragungsordnung 11 Hochschulgruppenordnung 12 geregelt Dies dient der Rechtssicherheit da studentische Vereinigungen einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung gem Art 3 I GG ableiten konnen 13 Die Eintragung einer studentischen Vereinigung in die Matrikel der Hochschule ist ein begunstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung 14 dessen Widerruf grundsatzlich nur unter den einschrankenden Voraussetzungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes moglich ist 15 Hochschulgruppen die sich in die Matrikel der Hochschule eintragen lassen anerkannte Hochschulgruppen erwachsen aus der Eintragung regelmassig weitere Rechte und Pflichten Eine Sonderrolle unter den studentischen Vereinigungen nehmen Aktionsbundnisse Projektgruppen Arbeitskreise und vergleichbare studentische Initiativen ein Da sie regelmassig nur temporarer Natur also nicht auf Dauer angelegt sind oder ihre Mitgliederstruktur stark fluktuiert kommt eine Eintragung in die Matrikel der Hochschule aus administrativen und rechtlichen Grunden in aller Regel nicht in Betracht Hochschulgruppen in diesem engsten Sinne sind von der Hochschule als solche anerkannte und geforderte von Studierenden dominierte Vereinigungen die als Hauptaufgabe Interessen der Hochschule verfolgen 16 Uberortliche studentische Vereinigungen BearbeitenEs gibt derzeit keinen Verband und keine Hochschulgruppe die bundesweit legitime Reprasentationsanspruche erheben und auf der Grundlage dieser Legitimitat politische Ziele durchsetzen kann 17 Zahlreiche studentische Vereinigungen haben sich aber zu uberortlichen Studierendengruppen Studierendenverbanden uberortlichen religiosen fachlichen oder sonstigen Verbanden Netzwerken oder Foren zusammengeschlossen Sie bilden aufgrund ihres uberlokalen Charakters und ihrer damit verbundenen Mitgliederstruktur selbst keine studentischen Vereinigungen Hochschulgruppen im engeren Sinne In der Literatur werden sie teilweise unter studentische Vereinigungen subsumiert 18 Parteinahe Studierendengruppen Bearbeiten Einige insbesondere parteipolitisch gepragte Hochschulgruppen werden auf Landes und Bundesebene von eigenen politischen Studierendengruppen teilw Landes bzw Bundes Hochschulgruppen vertreten Ring Christlich Demokratischer Studenten RCDS Studierendenverband von CDU CSU gegr 1951 Juso Hochschulgruppen Studierendenverband der Jusos in der SPD gegr 1973 Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen LHG Studierendenverband der FDP gegr 1987 Campusgrun Bundnis grun alternativer Hochschulgruppen Studierendenverband von Bundnis 90 Die Grunen gegr 1999 Die Linke SDS Studierendenverband von Linksjugend solid und Die Linke gegr 2007 Religiose Studierendenverbande Bearbeiten Evangelische Studierendengemeinden Judische Studierendenunion Deutschland Verband judischer Studenten in Bayern Katholische Studentengemeinden Campus fur Christus Deutschland Studentenmission in DeutschlandFachlich orientierte Studierendenverbande Bearbeiten AIESEC fur Studierende aller Fachbereiche fruher Fokus auf Wirtschaftswissenschaften Bundesverband der Borsenvereine an deutschen Hochschulen Bundesverband Deutscher Studentischer Unternehmensberatungen Bundesverband Sicherheitspolitik an Hochschulen ELSA fur Rechtswissenschaftler IAESTE Auslandspraktika fur Studenten technischer und naturwissenschaftlicher Studienrichtungen Idaflieg Dachverband der forschenden Akafliegs in Deutschland WINGnet Verein zur Forderung von Studierenden technisch wirtschaftlicher StudienrichtungenSonstige Studierendengruppen Bearbeiten UNICEF Hochschulgruppen Hochschulgruppen zur Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband AEGEE Europaisches Studentenforum Club of Rome SICoR e V studentische Absplitterung des Club of Rome e V Erasmus Student Network Organisation zur Betreuung von Austauschstudenten netzwerk n e V studentisch gepragtes Netzwerk fur Klimaschutz und Nachhaltigkeit an Hochschulen Studentenforum im Tonissteiner Kreis Politisch und konfessionell unabhangige interdisziplinare Denkfabrik deutscher Studenten VDSI e V Verband Deutscher Studierendeninitiativen Weitblick e V Studierendeninitiative fur einen gerechten Zugang zu Bildung weltweitStudentenverbindungen und ihre Dachverbande Bearbeiten Hauptartikel Liste der Korporationsverbande Studierendenverbande studentischer Vertretungen Bearbeiten Zahlreiche Studierendenvertretungen haben sich zu uberortlichen Vertretungen und Verbanden zusammengeschlossen Sie stellen definitionsgemass keine studentischen Vereinigungen im engeren Sinne dar In Deutschland haben sich auf Landesebene freiwillige uberortliche Zusammenschlusse von Studierendenschaften als Landesstudierendenvertretungen gebildet Daruber hinaus bildet der freie zusammenschluss von student innenschaften einen bundesweiten Dachverband von verfassten Studierendenschaften und ahnlichen Studierendenvertretungen Dem freien zusammenschluss von student innenschaften konnen auch einzelne lokale Studierendenvertretungen beitreten ohne selbst freiwilliges Mitglied in einer Landesstudierendenvertretung zu sein oder dass ihre Landesstudierendenvertretung ihrerseits im freien zusammenschluss von Student innenschaften engagiert ist Freier zusammenschluss von student innenschaften fzs Deutschland Osterreichische Hochschulerinnen und Hochschulerschaft OH Verband der Schweizer Studierendenschaften VSS European Students Union Europaischer Zusammenschluss der nationalen Vertretungsverbande Einzelnachweise Bearbeiten Vgl 31 S 1 HSG SH Bek d Innenministers v 7 7 1970 IV A 3 222 II A 2 7 21 04 2 86 MBl NRW S 1143 SMBl NRW 2180 DAMMER Dario 2018 Zwischen Weltrevolution und dem Kampf fur das saubere Klo Kolner Hochschulgruppen um 1968 HOCHSCHULE DUSSELDORF 2020 Ordnung uber die Eintragung von studentischen Vereinigungen Hochschulgruppen in die Matrikel der Hochschule Dusseldorf vom 09 10 2020 Dusseldorf Hochschule Dusseldorf Amtliche Mitteilungen Hochschule Dusseldorf Verkundungsblatt der Hochschule Dusseldorf 704 VG OSNABRUCK Urteil vom 29 3 2000 3 A 9 99 Vgl 53 III HG NRW 65a HSG LSA 31 HSG SH OVG Munster Beschluss vom 28 10 1994 Aktenzeichen 25 A 945 90 OVG Munster KMK HSchR NF 31J Nr 8 OVG Munster Beschluss vom 06 09 1994 25 B 1507 94 Studentische Initiative Weitblick setzt sich fur Bildung fur alle ein Abgerufen am 31 Oktober 2021 KURZ Lukas 2016 Studentische Mitbestimmung in Baden Wurttemberg Der Weg zur Wiedereinfuhrung der Verfassten Studierendenschaf In Jorg Tremmel Markus Rutsche Hrsg Politische Beteiligung junger Menschen Springer VS ISBN 978 3 658 10185 5 S 471 AG Kiel Urteil vom 27 08 2007 107 C 89 07 Grundlegend BVerwG Urteil vom 18 07 1969 VII C 56 68 Eintragungsordnung der Universitat zu Koln Abgerufen am 31 Oktober 2021 Hinweise zur Hochschulgruppenordnung der Hochschule Dusseldorf Abgerufen am 31 Oktober 2021 BVerwG Beschluss vom 15 02 1980 7 B 18 80 BVerwG Urteil vom 11 11 1966 VII C 103 65 BVerwG Urteil vom 21 10 1993 6 C 6 91 Mannheim OVG Munster Beschluss vom 10 06 1988 15 B 297 88 NVwZ RR 1989 558 LUND Carsten 2008 Hochschulgruppen Hochschulpolitik und allgemeines Personlichkeitsrecht Hinweis zum Aufsatz von Dr Carsten Lund in SchlHA 2008 146 LSK 2008 310680 SCHENKE Julian 2020 Student und Demokratie Band 16 transcript ISBN 978 3 8394 5371 1 S 445 FOLZ Hans Ernst 1982 Studentische Vereinigungen In Flamig C et al eds Handbuch des Wissenschaftsrechts Springer Berlin Heidelberg doi 10 1007 978 3 642 96659 0 27 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Studentische Vereinigung amp oldid 237516711