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Die Hechinger Landesdeputation war zwischen 1798 und 1850 der Landtag des Furstentums Hohenzollern Hechingen Inhaltsverzeichnis 1 Der Landesvergleich von 1798 2 Die Wahlordnung von 1835 3 Revolution 59er Landtag und Anschluss an Preussen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseDer Landesvergleich von 1798 BearbeitenNach langjahrigen Prozessen vor dem Reichskammergericht um das Recht der Fursten von Hohenzollern Hechingen Steuern zu erheben wurde 1798 ein Rezess zwischen dem Fursten und den Stadten und Gemeinden des Furstentums nur Bisingen trat dem Landesvergleich nicht bei geschlossen Mit diesem Vergleich wurde die Hechinger Steuerdeputation als landstandige Vertretung geschaffen 1 2 Kern der Kompetenzen der Landesdeputation war das Steuerbewilligungsrecht und die Aufstellung des Staatsbudgets und die Kontrolle desselben Sie bestand aus zwolf gewahlten Vertretern der Stadte und Gemeinden Zwei Mitglieder wurden durch die Stadt Hechingen der Rest durch die anderen Gemeinden gewahlt Der tatsachliche Einfluss der Landesdeputation war gering Selbst das Steuerbewilligungsrecht wurde teilweise ignoriert So fuhrte Furst Hermann eine Kammersteuer ohne Zustimmung der Landesdeputation ein In der napoleonischen Zeit wurden der Bevolkerung eine Vielzahl von zusatzlichen Lasten auferlegt 3 Die Wahlordnung von 1835 Bearbeiten nbsp Bundesakte von 1815Mit der Grundung des Deutschen Bundes regelte 13 der Deutschen Bundesakte die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten landstandische Verfassungen zu erlassen Die Fursten von Hohenzollern Hechingen argumentierten zunachst mit dem Landesvergleich von 1798 sei diese Verpflichtung erfullt Nach und nach wurden jedoch in allen Nachbarlandern Landtage eingerichtet Baden Bayern und Wurttemberg hatten dies bereits 1818 1819 gemacht nach der Julirevolution von 1830 in Frankreich schlossen sich die meisten anderen Lander an 1833 erfolgte auch die Einrichtung der Landstande des Furstentums Hohenzollern Sigmaringen Mit der Wahlordnung vom 1 Februar 1835 4 wurden die Steuerdeputation in Landesdeputation umbenannt und ihre Kompetenzen deutlich erweitert Nun sollte sie auch in Gesetzgebungsangelegenheiten mitwirken und hatten das Recht Petitionen an den Fursten zu richten Entsprechend sprach man nun auch von den Sitzungen der Hechinger Landesdeputation als Landtag Der Landtag tagte planmassig alle drei Jahre als ordentlicher Landtag Die Zusammensetzung der Landesdeputation entsprach der vorherigen Regelung Sie bestand aus zwolf Abgeordneten die in folgenden Wahlkreisen gewahlt wurden Wahlkreis GebietStadt Hechingen Zwei AbgeordneteWahlbezirk I Stetten bei Hechingen und BollWahlbezirk II Wessingen und ZimmernWahlbezirk III Weilheim und GrosselfingenWahlbezirk IV Owingen und RangendingenWahlbezirk V Stein Sickingen und BechtoldsweilerWahlbezirk VI Steinhofen Thanheim und BisingenWahlbezirk VII Beuren Schlatt und JungingenWahlbezirk VIII Killer Starzeln und HausenWahlbezirk IX Burladingen und GauselfingenWahlbezirk X Stetten unter Holstein Horschwag und WilflingenDie Wahl erfolgte in indirekter Wahl Je zehn Einwohner einer Gemeinde wurde ein Wahlmann gewahlt Als Urwahler wahlberechtigt waren unbescholtene Manner die das 25 Lebensjahr vollendet hatten Die Wahlmanner eines Wahlbezirks wahlten dann den eigentlichen Abgeordneten sowie einen Stellvertreter Die Urwahlen in Hechingen erfolgten im April 1835 die in den Landorten in den Folgemonaten So konnte das Ergebnis der Wahlen erst am 26 September 1835 veroffentlicht werden Gewahlt wurden Wahlkreis Abgeordneter Beruf Ort AnmerkungStadt Hechingen Anton Carry Kaufmann Hechingen Lehnte das Mandat abStadt Hechingen Franz Xaver Ribler Hofrat Hechingen Nachwahl fur CarryStadt Hechingen Wilhelm Seitz Gastwirt HechingenWahlbezirk I Dr Cajetan Koller Hofarzt Hechingen VorstandWahlbezirk II Josef Fecker Vogt ZimmernWahlbezirk III Joh Mich Endress GrosselfingenWahlbezirk IV Baltas Heck RangendingenWahlbezirk V Johann Kappenmann BechtoldsweilerWahlbezirk VI Dr Carl Bosch Arzt HechingenWahlbezirk VII Johann Baptist Diebold Pfarrer Thannheim SchriftfuhrerWahlbezirk VIII Josef Blumenstetter Pfarrer Boll Stellv VorstandWahlbezirk IX Christian Baur Vogt BurladingenWahlbezirk X Dominikus Munch Lehrer Wilflingen nbsp Vorstand des Landtags Cajetan KollerAuf der konstituierenden Sitzung des Landtags am 14 Oktober 1835 wahlte der Landtag Josef Blumenstetter 10 Stimmen Cajetan Koller 10 Stimmen und Pfarrer Johann Baptist Diebold 9 Stimmen auf die Vorschlagsliste zum Vorstand Parlamentsprasidenten Der Furst ernannte daraufhin Koller mit der Begrundung er sei der Alteste der Vorgeschlagenen zum Vorstand des Landtags Blumenstetter wurde sein Stellvertreter und Diebold Schriftfuhrer Fur die folgenden Wahlen wurde die Wahlordnung durch den Landtag leicht modifiziert Nun wurden zwolf Abgeordnete in sechs 2 Personenwahlkreisen gewahlt Wahlkreis GebietWahlbezirk I Stadt HechingenWahlbezirk II Stetten bei Hechingen Boll Wessingen Zimmern Thanheim und BisingenWahlbezirk III Wilfingen Steinhofen Weilheim und GrosselfingenWahlbezirk IV Owingen Rangendingen Stein und BechtoldsweilerWahlbezirk V Sickingen Beuren Schlatt Jungingen Killer und StarzelnWahlbezirk VI Hausen Burladingen Gauselfingen Stetten unter Holstein und HorschwagRevolution 59er Landtag und Anschluss an Preussen BearbeitenDie Revolution in Sigmaringen fuhrte auch zu einem Ende der Arbeit der Landesdeputation Stattdessen berief der Furst einen ausserordentlichen Landtag ein dem 59 Vertreter der Stadte und Gemeinden angehorten den so genannten 59er Landtag Zu einer Erneuerung der Verfassung und der Wahl einer neuen Volksvertretung kam es in Hohenzollern Hechingen jedoch nicht Stattdessen dankte der Furst ab und ubertrug die Hoheitsrechte an Preussen Mit der Ubernahme durch Preussen 1850 wurden direkt keine Nachfolgeorganisation fur den Landtag geschaffen 1875 trat der Kommunallandtag der Hohenzollernschen Lande erstmals zusammen der damit indirekt Nachfolger der Landesdeputation wurde Ein einziges Mitglied dieses ersten Kommunallandtags war bereits vorher Mitglied der letzten Landesdeputation gewesen Literatur BearbeitenJosef Muhlebach Der Landeskommunalverband der Hohenzollerischen Lande Geschichtliche Entwicklung Rechtsgrundlagen und Aufgabengebiete Sigmaringen 1972 Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns Heft 10 Hans Speidel Der erste Landtag zu Hohenzollern Hechingen in den Jahren 1835 1836 in Zeitschrift fur Hohenzollerische Geschichte 7 8 Band 1971 72 S 41 ff Digitalisat Einzelnachweise Bearbeiten Karl Heinrich Ludwig Politz Die europaischen Verfassungen seit dem Jahre 1789 bis auf die neueste Zeit 2 Auflage 1847 S 332 ff online http www verfassungen de bw hohenzollern vergleich98 i htm Landes Vergleich fur das Furstenthum Hohenzollern Hechingen vom 26 Juni 1798 Eberhard Gonner Hohenzollern 1800 bis 1918 In Meinrad Schaab Hansmartin Schwarzmaier Hrsg u a Handbuch der baden wurttembergischen Geschichte Band 3 Vom Ende des alten Reiches bis zum Ende der Monarchien Hrsg im Auftrag der Kommission fur geschichtliche Landeskunde in Baden Wurttemberg Klett Cotta Stuttgart 1992 ISBN 3 608 91467 6 S 439 440 Wahlordnung fur das Furstenthum Hohenzollern Hechingen nebst allgemeinen Bestimmungen uber Constituirung und innere Organisation der Landesdeputirten vom 1 Februar 1835 Memento des Originals vom 8 Juni 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www verfassungen de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hechinger Landesdeputation amp oldid 227931154