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Hans Barion 16 Dezember 1899 in Dusseldorf 15 Mai 1973 in Bonn war ein deutscher katholischer Kirchenrechtler Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Barion wahrend der NS Diktatur 3 Barion nach dem Zweiten Weltkrieg 4 Veroffentlichungen 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseLeben BearbeitenHans Barion legte 1917 am Stadtischen Realgymnasium Rethelstrasse in Dusseldorf die Reifeprufung ab Von 1917 bis zum Kriegsende war er Soldat und begann ab dem Wintersemester 1919 1920 das Studium der Philosophie Geschichte und Theologie an der Rheinischen Friedrich Wilhelms Universitat Bonn der Schwerpunkt lag auf dem kanonischen Recht Nach seiner Priesterweihe am 14 August 1924 im Kolner Dom war er als Lehrer in Honnef als Kaplan in Menden und als Rektor in Elberfeld tatig Ab Dezember 1928 studierte er kanonisches Recht an der Papstlichen Universitat Gregoriana in Rom und wohnte im Deutschen Kolleg Campo Santo am Vatikan Nach der theologischen Promotion bei Albert Michael Koeniger 1929 in Bonn folgte 1930 in Rom das kanonistische Doktorat Er wurde im November 1930 in Bonn mit der erweiterten Fassung seiner Promotionsschrift uber Das frankisch deutsche Synodalrecht des Fruhmittelalters habilitiert Die Vorlesung uber Rudolph Sohm und die Grundlegung des Kirchenrechts zeigte eine pragende Quelle fur sein kanonistisches Denken auf und begrundete unter anderem seine anti okumenische Fundamentaltheorie des Kirchenrechts von der er sein Leben lang uberzeugt war Der Fundamentaltheologe Karl Eschweiler vermittelte ihn zum Wintersemester 1931 1932 als Dozenten an die Staatliche Akademie Braunsberg in Ostpreussen 1933 wurde er zum ordentlichen Professor fur Kirchenrecht ernannt Barion wahrend der NS Diktatur BearbeitenCarl Schmitt und Eschweiler beeinflussten ihn zum 1 Mai 1933 in die NSDAP einzutreten Mitgliedsnummer 2 070 445 1 Der Aufsatz Kirche oder Partei 2 von 1933 war eine der wenigen Publikationen zugunsten der Nationalsozialisten im Geheimen war er jedoch in intensiverer Form fur Berliner Ministerialkreise vor allem durch Kontakt mit dem Schmitt Schuler Werner Weber im Wissenschaftsministerium als Gutachter in staatskirchenrechtlichen Fragen tatig wie erst in jungerer Zeit sicher nachgewiesen werden konnte 3 Als Hauptgegner benannte Barion dabei die romische Kurie und alle Formen des politischen Katholizismus und versuchte dem Staat Wege aufzuzeigen deren Einfluss in Deutschland so weit wie moglich zuruckzudrangen Zugleich bemuhte sich Barion um Erhalt und Stutzung der staatlichen theologischen Fakultaten Es waren moglicherweise die verdeckten gutachterlichen Tatigkeiten und offentliche Vortragsausserungen die am 20 August 1934 zur suspensio a divinis durch die romische Konzilskongregation fuhrten die Barion zusammen mit seinem Kollegen Eschweiler traf Nach einer Unterwerfungserklarung und dem Versprechen dem kirchlichen Geist nicht mehr zuwiderzuhandeln durften beide im Oktober 1935 wieder ihre Amter ausuben Barion blieb seitdem von kirchlicher Seite als Priester unbeanstandet Barion stand von 1933 an bis zu seinem Tod in enger Verbindung zum Staatsrechtler Ernst Forsthoff 4 Im Jahre 1936 war Barion Rektor der Staatlichen Akademie Braunsberg 5 Als Barion sich 1937 mit Unterstutzung der zustandigen Reichsministerien um den Wechsel auf die vakante Kirchenrechtsprofessur der Universitat Munchen bemuhte stiess er auf heftigen Widerstand bayerischer Regierungskreise und von Kardinal Michael von Faulhaber Wegen der Ernennung zum 1 Juli 1938 bewirkte Faulhaber eine Protestnote des Heiligen Stuhls die dann zu monatelangen diplomatischen Auseinandersetzungen um Barion fuhrte und im Februar 1939 die Schliessung der Munchener katholisch theologischen Fakultat durch das bayerische Kultusministerium nach sich zog die bis Kriegsende andauerte Der Kolner Kardinal Karl Joseph Schulte hatte dagegen keine Einwande Barion zum Sommersemester 1939 als Nachfolger seines Lehrers Albert Michael Koeniger an die Kath Theol Fakultat in Bonn zu berufen wo er bis Kriegsende Professor fur Kirchenrecht und mehrere Jahre vom Staat gestutzter Dekan war Seine Mitarbeit im Ausschuss fur Religionsrecht an der Akademie fur Deutsches Recht von 1939 bis 1940 bestatigte auch wahrend dieser Zeit die Nahe zur nationalsozialistischen Regierung Barion nach dem Zweiten Weltkrieg BearbeitenNach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches 1945 wurde Barion seines Bonner Lehrstuhls enthoben In langwierigen Prozessen um dessen Wiedererlangung blieb er erfolglos vor allem die Munchener Kath Theologische Fakultat hielt ihm sein Engagement fur den Nationalsozialismus vor wahrend die Bonner Fakultat ihm gegenuber tief gespalten war Barion lebte forthin als Privatgelehrter und Publizist in Bonn u a pseudonyme Veroffentlichungen in der Zeitschrift Priester und Arbeiter viele theologische und kirchenrechtliche Artikel im Grossen Brockhaus der 1950er und 1960er Jahre dessen standiger Mitarbeiter er zum Broterwerb war In enger Freundschaft war er u a mit dem Literaten Gustav Hillard Steinbomer 1881 1972 vor allem aber mit dem Staatsrechtler Carl Schmitt und anderen Personen aus dessen intellektuellem Zirkel verbunden was unter anderem im umfangreichen Briefcorpus im Schmitt Nachlass Niederschlag fand Barion fungierte als Mitherausgeber der vielbeachteten Festschrift Epirrhosis zum 80 Geburtstag Schmitts 1968 Innerhalb seiner Kirche galt der scharfsinnige aber zu Polemik und Zynismus neigende Kanonist immer mehr als Aussenseiter obwohl er bis zu seinem Tod als Priester der Erzdiozese Koln lebte und wirkte Barion prasentierte sich in theologischen Fragen stets als strikt konservativer Theologe wahrend er hinsichtlich des Staat Kirche Verhaltnisses auf klare Trennung der Bereiche pochte und seine schon im Nationalsozialismus erkennbare Zuruckweisung aller Formen direkten oder indirekten politischen Engagements der Kirche unvermindert aufrechterhielt So kritisierte er in seinen nicht allzu zahlreichen aber qualitativ herausragenden kanonistischen Beitragen die Konkordate zwischen Staat und Kirche oder die deutsche Kirchensteuerpraxis ebenso wie die Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils in ihren Folgen fur Theologie Liturgie und Glaubensleben Der Nachlass Barions gilt als verschollen Veroffentlichungen BearbeitenDie Verfassung der frankisch deutschen Synoden des Fruhmittelalters Diss Bonn 1929 Rudolph Sohm und die Grundlegung des Kirchenrechts Tubingen 1931 Das frankisch deutsche Synodalrecht des Fruhmittelalters KStT 5 6 Bonn 1931 Neudruck Amsterdam 1963 Die Nationalsynode im frankisch deutschen Synodalrecht des Fruhmittelalters In Verzeichnis der Vorlesungen an der Staatlichen Akademie zu Braunsberg Sommersemester 1934 Konigsberg 1934 Die observanzmassige Verpflichtung der Mennoniten in den Marienburger Werdern zur Mittragung der evangelischen Kirchenbaulast Braunsberg 1936 Kirche und Kirchenrecht Gesammelte Aufsatze Hrsg von W Bockenforde Paderborn u a 1984 Literatur BearbeitenArt Hans Barion In Brockhaus Enzyklopadie 17 A Bd 22 Wiesbaden 1975 S 155f Heinrich Flatten Hans Barion In AfkKR 142 1973 S 71 79 Thomas Marschler Hans Barion In Biographisch Bibliographisches Kirchenlexikon BBKL Band 22 Bautz Nordhausen 2003 ISBN 3 88309 133 2 Sp 53 56 Artikel Artikelanfang im Internet Archive Thomas Marschler Kirchenrecht im Bannkreis Carl Schmitts Hans Barion vor und nach 1945 Nova und Vetera Bonn 2004 ISBN 3 936741 21 2 Gerhard Reifferscheid Das Bistum Ermland und das Dritte Reich Bonner Beitrage zur Kirchengeschichte 77 Bohlau Koln Wien 1975 ISBN 978 3 412 10874 8 Wolfgang H Spindler Humanistisches Appeasement Hans Barions Kritik an der Staats und Soziallehre des Zweiten Vatikanischen Konzils Sozialwissenschaftliche Schriften 46 Duncker amp Humblot Berlin 2011 ISBN 978 3 428 13588 2 Dominik Burkard Der andere Katholizismus Kommentare zum kirchlichen Zeitgeschehen der 1950er und 1960er Jahre im Briefwechsel zwischen Hans Barion und Karl August Fink In Dominik Burkard Nicole Priesching Hrsg Katholiken im langen 19 Jahrhundert Akteure Kulturen Mentalitaten Otto Weiss zum 80 Geburtstag Regensburg 2014 S 349 449 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Hans Barion im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Norbert Ludecke Hans Barion Kirchenrechtler 1899 1973 In Portal Rheinische Geschichte Abgerufen am 3 Dezember 2019 Thomas Marschler Kirchenrecht im Bannkreis Carl Schmitts Hans Barion vor und nach 1945 Eine Zusammenfassung pdf 48 kB 2 Dezember 2009 archiviert vom Original am 4 Marz 2016 abgerufen am 3 Dezember 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Bundesarchiv R 9361 IX KARTEI 1420119 Barion Kirche oder Partei Der Katholizismus im Neuen Reich in Europaische Revue 1933 S 401 409 Edition u a des umfangreichen Gutachtens zum Reichskonkordat aus dem Spatsommer 1933 bei Thomas Marschler Kirchenrecht im Bannkreis Carl Schmitts Bonn 2004 Florian Meinel Der Jurist in der industriellen Gesellschaft Ernst Forsthoff und seine Zeit Akademie Verlag Berlin 2011 ISBN 978 3 05 005101 7 S 11 f Kalender der reichsdeutschen Universitaten und Hochschulen 1936 1937 Leipzig J A Barth S 30 Normdaten Person GND 118506609 lobid OGND AKS LCCN n85033899 VIAF 44478445 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Barion HansKURZBESCHREIBUNG deutscher katholischer KirchenrechtlerGEBURTSDATUM 16 Dezember 1899GEBURTSORT DusseldorfSTERBEDATUM 15 Mai 1973STERBEORT Bonn Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hans Barion amp oldid 239071766