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Das Berliner Gesellenkrankenkassenwesen im 19 Jahrhundert war zunachst nur fur die Krankenversorgung von Gesellen innerhalb einer Zunft gedacht und wandelte sich zu einer Pflichtkrankenversicherung fur alle die im jeweiligen Handwerk keine Selbststandigen waren Die Erfahrungen und Ausformung der Gesellenkrankenkassen in den grosseren Stadten Preussens und in Berlin als grosster Stadt Preussens in den ersten drei Vierteln des 19 Jahrhunderts diente neben den Knappschaftskassen und Fabrikkassen in vielen Teilen als Vorbild bei der Organisation des Krankenkassenwesens reichsweit nach 1883 1 Inhaltsverzeichnis 1 Gesellenkassen 2 Von der Gesellenkasse zur Gesellenkrankenkasse 3 Die Einfuhrung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht fur Gesellen in Berlin 4 Einfuhrung der Krankenversicherungspflicht im Deutschen Reich 5 EinzelnachweiseGesellenkassen Bearbeiten nbsp Gesellenbrief von der Bludenzer Zunft fur den Backergesellen Martin Anton Zeck von 1801 Das Handwerk war im Mittelalter und in der Fruhen Neuzeit in Zunften organisiert Innerhalb einer Zunft gab es seit dem ausgehenden Mittelalter einerseits die Meisterschaft und andererseits die Gesellenschaften Bis ins 19 Jahrhundert hinein verstanden sich die lokalen Gesellenschaften als fest zusammengehorende Gemeinschaft Bruderschaft zu deren gegenseitigen Pflichten auch die Fursorge fur erkrankte und verstorbene Mitglieder gehorte Die Gesellenschaften unterhielten in der Regel eigene Gesellenkassen finanziert durch Aufnahmegebuhren neu hinzukommender Gesellen und regelmassige Beitragszahlungen Auflagen Aus dieser Kasse wurden neben festlichen Aktivitaten auch Kur und Pflegekosten fur erkrankte Gesellen sowie Begrabniskosten bezahlt Auch arbeitslose Gesellen kamen in den Genuss dieser Krankenfursorge Gesellen jedoch die neu in den Ort gekommen und noch nicht in die lokale Gesellenschaft aufgenommen worden waren wurden nicht unterstutzt 2 Seit Mitte des 18 Jahrhunderts nahm in Preussen zunehmend die Obrigkeit Einfluss auf die Gesellenkassen Ihr ging es vor allem darum sicherzustellen dass stets genugend Geld in der Kasse war um kranke Gesellen zu versorgen und fur etwaige Bestattungskosten aufzukommen Sonst waren namlich kranke oder durch Krankheit verarmte Gesellen der Armenfursorge zur Last gefallen Auch die Meisterschaft wollte verhindern im Rahmen ihrer Fursorgepflicht fur kranke Gesellen zahlen zu mussen Friedrich der Grosse hatte bereits 1783 die Zunfte verpflichtet auch zugereiste Gesellen die noch in keinem Arbeitsverhaltnis in der Stadt gestanden hatten im Krankheitsfall zu unterstutzen Sollten die Mittel der Gesellenkasse nicht zur Deckung der Kosten fur die medizinische Versorgung und Beerdigung der Gesellen reichen so musste die Meisterschaft zuzahlen 3 Bereits in den 1734 und 1735 verabschiedeten Generalprivilegien der Zunfte in der Mark Brandenburg war festgelegt worden dass das Einzahlen der Auflagen das alle vier Wochen stattfand in Gegenwart des Obermeisters der Innung stattfinden solle Damit sollte verhindert werden dass die Gesellen das Geld beispielsweise gleich wieder fur Alkoholika ausgaben In Berlin wurden die Auflagen in den jeweiligen von den Innungen fur ihre Gesellen unterhaltenden Herbergen eingesammelt die zugleich auch der soziale Treffpunkt der entsprechenden Gesellenschaften waren 4 Um 1800 drangte der Berliner Magistrat darauf dass das Einsammeln der Auflagen genauer geregelt werde und alle Beitragspflichtigen auch regelmassig zur Kasse gebeten wurden um der Gesellenkassen ein geregeltes Einkommen zu gewahrleisten Die Auflagen wurden nun nicht mehr auf der Herberge eingezogen sondern ein von der Innung dazu ernannter Meister der auch fur die Arbeitsvermittlung zustandig war sammelte die Auflagen alle vier Wochen an den Arbeitsstellen ein War ein Geselle gerade nicht zahlungsfahig so hatte sein Meister die Auflage zu entrichten und konnte den Betrag spater vom Lohn abziehen Die Gesellenkassen wurden der Aufsicht der Meister unterstellt die die Ausgaben der Gesellenschaft somit kontrollieren konnten Neben Krankenunterstutzung und Beerdigungskosten wurden auch andere Ausgaben wie z B die Gehalter der Altgesellen und die Miete fur die Herberge aus dieser Kasse finanziert Ein Backergeselle musste beim Eintritt in die Backergesellenschaft um 1800 ein Eintrittsgeld von 1 Taler T 8 Silbergroschen sgr zahlen was ungefahr einem Wochenverdienst entsprach Monatlich fielen dann 2 sgr Auflage an Dafur hatte er im Krankheitsfall selbst bei leichten Erkrankungen Anspruch auf Unterbringung in der Charite mit der die Berliner Innungen entsprechende Vereinbarungen hatten Damit war die Versorgung und Pflege alleinstehender Gesellen gewahrleistet Ausserdem bekam er wochentlich ein Krankengeld von 4 sgr um den Verdienstausfall zu uberbrucken Der Chariteaufenthalt kostete 1823 die Kasse monatlich 1 T 5 sgr Dieser Monatssatz liess sich jedoch langfristig nicht halten und stieg bis 1836 auf 7 Taler Wer nicht in die Charite wollte konnte sich auch in der Krankenstube auf der Herberge versorgen lassen Neben den notwendigen Medikamenten erhielt er 16 sgr Unterstutzung wochentlich da er fur eine Verpflegung selbst aufkommen musste Von der Gesellenkasse zur Gesellenkrankenkasse BearbeitenSeit den 1830er Jahren stieg die Anzahl der nach Berlin zuwandernden Gesellen stetig an So zahlte die Backergesellenkasse 1836 allein ca 550 Mitglieder von denen aber nur rund 350 in Arbeit standen in den 40er Jahren hatte sie schon zwischen 700 und 900 Mitglieder Noch immer nahmen die Kassen nur zunftige Gesellen auf Unzunftige Gesellen also alle die die ihre Lehre nicht bei einem Innungsmeister absolviert hatten durften ihnen nicht beitreten Durch die hohen Anzahl der Mitglieder und die vielen Arbeitslosen gerieten die Gesellenkassen immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten da Arbeitslose keine Beitrage zahlten aber sobald sie einmal eingezahlt hatten Anspruch auf medizinische Versorgung hatten nbsp Backstube Lithographie aus Was willst du werden Bilder aus dem Handwerkerleben Berlin Winckelmann c 1880 Bereits Anfang der 1830er Jahre verlangte der Magistrat als probates Mittel die Erhohung der Beitrage was dazu fuhrte dass ein Teil der in Arbeit stehenden Gesellen erklarte dann traten sie lieber aus der Kasse aus und zahlten gar keine Auflagen mehr Da eine Erhohung der Gesellenkassenbeitrage zwangslaufig auch eine Diskussion uber Lohnerhohungen nach sich gezogen hatte widersetzten sich auch die Meister in den Innungen diesen Vorschlagen Ergebnis all dieser Debatten war dass die Auflagen zwar nicht erhoht wurden aber seit 1833 wie vom Magistrat gefordert auch die arbeitslosen Gesellen Beitrage zahlen sollten Ausserdem wurden alle anderen Ausgaben die zuvor auch noch aus der Gesellenkasse bestritten wurden eingestellt und nur noch Behandlungs und Begrabniskosten daraus gezahlt Folgerichtig burgerte sich seit den 1840er Jahren dann auch der Begriff Gesellenkrankenkasse ein Die Einfuhrung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht fur Gesellen in Berlin BearbeitenAlle Berliner Innungen waren in den 1840er Jahren bereits verpflichtet Gesellenkrankenkassen zu unterhalten Angesichts von rund 30 000 im Handwerk lohnabhangig Beschaftigten Familienmitglieder nicht mitgerechnet bei einer Zivilbevolkerung von ca 380 000 Einwohnern 5 kam den Gesellenkrankenkassen eine grosse sozialpolitische Bedeutung zu denn sie entlasteten den Sozialetat der Stadt erheblich Die preussische Allgemeine Gewerbeordnung von 1845 trug der Bedeutung des Gesellenkrankenkassenwesens Rechnung indem sie den Kommunen das Recht zugestand per Ortsstatut die Krankenkassenpflicht fur alle Gesellen zunftig oder unzunftig einzufuhren 6 In Berlin wurde ein entsprechendes Ortsstatut am 1 November 1850 erlassen Auf der Grundlage dieses Ortsstatuts erhielten 1852 1853 die 69 Berliner Gesellenkrankenkassen mit ihren rund 24 500 Mitgliedern vom Magistrat diktierte Statuten wobei im Grossen und Ganzen die bisherige Organisation beibehalten wurde Weiterhin finanzierten sich die Kassen allein durch die Aufnahmegelder und die monatlichen Auflagen die nun von allen Gesellen den zunftigen und den unzunftigen entrichtet werden mussten Kein Arbeitgeber durfte einen kassenpflichtigen Gesellen beschaftigen ohne nicht gleich die entsprechende Krankenkasse zu benachrichtigen Festgesetzte Arbeitgeberanteile an den Beitragen gab es in diesen Handwerkskassen nicht sie unterstanden jedoch weiterhin der Aufsicht der Innungen und die Meisterschaft war verpflichtet im Falle einer Unterfinanzierung der Kasse Kosten zu ubernehmen Das Leistungsangebot der einzelnen Kassen war nicht einheitlich So zahlte die Backergesellenkrankenkasse beispielsweise die ambulanten Arztkosten und bei Krankenhausaufenthalten die Kur und Verpflegungskosten sowie 7 sgr Krankengeld pro Woche Ein Krankengeld fur Mitglieder die wahrend ihrer Krankheit nicht stationar versorgt wurden sondern in ihren Wohnstatten blieben wurde erst seit 1865 gewahrt Arzneikosten musste der Versicherte selber tragen Die Krankenunterstutzung wurde maximal ununterbrochen fur 12 Monate gezahlt danach hatte die Armenfursorge einzuspringen Fur die Beerdigung gab es 25 T Die Hutmachergesellenkrankenkasse hingegen zahlte auch die Medikamente und gewahrte ihren Mitgliedern 1 T 22 sgr Hauskrankengeld Dafur sparten sie an den Beerdigungskosten hier gab es nur 10 T Mit Hilfe eines weiteren Ortsstatuts 7 wurde 1853 der Kassenzwang auch auf Fabrikarbeiter ausgeweitet Im Gegensatz zu den Gesellenkrankenkassen die sich historisch aus den Gesellenkassen entwickelt hatten waren die Fabrikkassen haufig von vornherein von den Arbeitgebern ins Leben gerufen worden Anders auch als in den Gesellenkrankenkassen zahlten hier die Arbeitgeber einen Teil der Beitrage fur ihre Arbeiter Die erste Fabrikarbeiterkasse in Berlin war 1849 von den Zeug und Kattundruckern gegrundet worden 1858 wurde sie in Allgemeine Fabrikarbeiterkasse umbenannt Da in dieser Kasse nur Manner versichert waren kam es 1853 zur Einrichtung der Meyerschen Fabrikkasse fur Fabrikarbeiterinnen Die grosste Berliner Fabrikkrankenkasse war die 1849 50 gegrundete Generalkasse der Maschinenbauer die allein Ende 1868 rund 18 500 Mitglieder zahlte Insgesamt waren im Laufe des Jahres 1868 wenn auch teilweise nur kurze Zeit mehr als 93 000 Gesellen und Gehilfen in einer der 80 Gesellenkrankenkassen und mehr als 54 000 Arbeiter in einer der sieben existierenden Fabrikkrankenkassen zwangsversichert gewesen Das waren rund 21 der damaligen Berliner Bevolkerung 8 nbsp Fabrikarbeiterinnen um 1900 1876 wurde das Hilfskassengesetz erlassen das Ersatzkassen zuliess sofern sie bestimmte Leistungskriterien erfullten Damit wurde die Zwangskassenpflicht in einen Kassenzwang umgewandelt da zumindest theoretisch jedem Versicherten nun das Recht zugestanden wurde sich eine Kasse auszuwahlen Auf das Berliner Gesellenkrankenkassenwesen hatte es kaum Auswirkungen Einfuhrung der Krankenversicherungspflicht im Deutschen Reich BearbeitenDas am 15 Juni 1883 verkundete Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter 9 verkundete reichsweit den Versicherungszwang fur alle Personen welche gegen Gehalt oder Lohn in Bergwerken Salinen Steinbruchen Fabriken Huttenwerken auf Werften und im Baugewerbe sowie in allen Handwerksbetrieben beschaftigt waren Fur die Versicherten sollten in den Gemeinden Ortskrankenkassen eingerichtet werden wobei jedoch nicht an Allgemeine Ortskrankenkassen im heutigen Sinne gedacht war sondern ausgehend von dem Vorbild bestehender Gesellen Knappschafts Hilfs und Fabrikkrankenkassen an getrennte Ortskrankenkassen fur einzelne Berufsgruppen In vielen Teilen des Deutschen Reiches z B in Wurttemberg 10 mag die Versicherungspflicht eine Neuerung gewesen sein in Preussen und besonders in Berlin jedoch nicht Viele Elemente der neuen Krankenversicherungswesen wurden von bestehenden Einrichtungen in Preussen ubernommen wie z B dass der Arbeitgeber gleich den Versicherungsbeitrag vom Lohn einbehielt oder dass er auch einen Teil des Krankenversicherungsbeitrags ubernehmen musste Bestehende Krankenkassen konnten fortgefuhrt werden sofern das Leistungsspektrum nicht unter dem der neu einzurichtenden Ortskrankenkassen lag In Berlin wurde ein Grossteil der Gesellenkrankenkassen in Ortskrankenkassen uberfuhrt Ende 1884 gab es 67 Ortskrankenkassen fur die verschiedenen Berufe mit recht unterschiedlicher Mitgliederzahl und vier Betriebs und Innungskrankenkassen Versicherungspflichtige die nicht eindeutig einer Berufsgruppe zugeordnet werden konnten wurden der Allgemeinen Ortskrankenkasse gewerblicher Arbeiter und Arbeiterinnen zugewiesen Bis 1888 mussten sechs Ortskrankenkassen wegen zu geringer Mitgliederzahl geschlossen werden Ende 1888 gehorten von den rund 300 000 Versicherungspflichtigen in Berlin etwa 82 einer Ortskrankenkasse 6 5 einer Betriebskrankenkasse 2 5 einer Innungskrankenkasse und 9 einer der 45 Hilfskassen an 11 1892 wurde die Krankenversicherungspflicht auf Angestellte mit einem Jahresverdienst unter 2000 Mark und auf Heimarbeiter ausgedehnt Ausserdem wurde verfugt dass nun auch alle in einem Gewerbe Beschaftigten also auch Frauen und Hilfsarbeiter die zuvor der Allgemeinen Ortskrankenkasse zugewiesen worden waren nun in den entsprechenden Ortskrankenkassen zu versichern waren 1899 unterwarf Berlin durch ein Ortsstatut auch alle in den Kommunalbetrieben beschaftigten der Krankenkassenpflicht Fur sie wurde eine eigene Betriebskrankenkasse eingerichtet 1902 wurde die Versicherungspflicht auf Hausgewerbetreibende und 1914 auf Dienstboten ausgedehnt In den Ortskrankenkassen standen den Arbeitgebern nur ein Drittel der Stimmen in den Generalversammlungen und den Vorstanden zu weil sie auch nur ein Drittel des Krankenversicherungsbeitrags zahlten Die Vorstande auf der Arbeitnehmerseite die die Zwei Drittel Mehrheit stellten stammten grosstenteils aus den Reihen der sozialistischen Arbeiterbewegung Viele Arbeitgeber empfanden den Einfluss der Sozialisten in den Ortskrankenkassen als Bedrohung und wollten diese Stimmverteilung nicht hinnehmen Zahlreiche Betriebe und Innungen grundeten wieder eigene Betriebs und Innungskrankenkassen in denen die Arbeitgeber zwar die Halfte des Krankenversicherungsbeitrags zahlen mussten dafur aber auch 50 der Stimmen und der Vorstande stellen konnten Bis 1910 waren insgesamt 67 Betriebskassen und 19 Innungskrankenkasse gegrundet worden und die Anzahl der Ortskrankenkassen auf 54 zuruckgegangen Bereits in den 1880er Jahren war Kritik an dem zersplitterten Ortskrankenkassenwesen und die Forderung nach einer Zusammenfassung laut geworden Aber erst 1914 wurden die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden 54 berufsspezifischen Ortskrankenkassen in der Allgemeinen Ortskrankenkasse der Stadt Berlin AOK zusammengefuhrt Nachfahren der alten Gesellenkrankenkassen die Innungskrankenkassen gibt es auch heute noch allerdings uberregional agierend und mit einem den heutigen Vorschriften entsprechendem Leistungsangebot Ihre Zahl nimmt aber im Zuge der vielen Fusionen innerhalb der Ersatzkrankenkassen standig ab Einzelnachweise Bearbeiten Annette Godefroid Das Berliner Krankenkassenwesen im 19 Jahrhundert In Neue Streifzuge in die Berliner Kulturgeschichte Berlin 1995 S 87 108 Thomas Tauchnitz Die organisierte Gesundheit Wiesbaden 2004 S 70 139 Detlev Zollner Ein Jahrhundert Sozialversicherung in Deutschland Berlin 1981 S 47 Sigrid Frohlich Die soziale Sicherung bei Zunften und Gesellenverbanden Berlin 1976 S 160 165 A Godefroid Backer Innung S 251 282 Diese Darstellung beruht grosstenteils auf der Auswertung von Akten des Berliner Magistrats im Berliner Stadtarchiv Rep 16 Gewerbedeputation und Rep 60 09 Gewerks Kranken Verein und Akten der Berliner Gewerbepolizei Rep 30 im brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam Alle Zahlenangaben wenn nicht anders vermerkt stammen aus diesen Akten Zu Herbergswesen und Arbeitsvermittlung siehe A Godefroid Backer Innung S 227 249 Ilja Mieck Von der Reformzeit zur Revolution 1806 1848 In Geschichte Berlins Band I Munchen 1987 S 407 602 S 543 und S 487 Allgemeine Gewerbeordnung von 1845 144 168 In Gesetz Sammlung fur die Kgl Preussischen Staaten Jahrgang 1845 S 8 ff und Th Risch Die Allgemeine Gewerbeordnung vom 17 Januar 1845 und deren praktische Ausfuhrung namentlich mit Rucksicht auf die Innungsverhaltnisse Berlins Berlin 1846 Ortsstatut vom 5 4 7 April 1853 In Bericht uber die Verwaltung der Gemeinde Berlin in den Jahren 1851 bis 1861 Berlin 1863 S 270 Bericht uber die Gemeinde Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1861 bis 1876 Band III Berlin 1881 und Festbroschure anlasslich der Einweihung des Hauptverwaltungsgebaudes der AOK Berlin am 18 September 1970 o O u J Berlin 1970 Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter 1883 Reichsgesetzblatt Nr 9 1883 S 73 104 Wikisource Ferry Kemper Die Entwicklung der Krankenkasse in Ulm von 1801 bis 1883 Ulm 1983 S 102 Bericht uber die Gemeinde Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1882 1888 Band III Berlin 1890 S 95 108 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berliner Gesellenkrankenkassenwesen im 19 Jahrhundert amp oldid 238746809