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Als Bauzeit wird im Bauwesen der Zeitraum des Bauprozesses zwischen dem Beginn der Bauausfuhrung eines Bauvorhabens bis zur Bauabnahme verstanden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Bedeutung 3 Bauzeitverzogerungen 4 Wirtschaftliche Aspekte 5 Sonstiges 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenBauzeit ist der Zeitraum der mit der Baustelleneinrichtung beginnt und mit der Fertigstellung der im Bauvertrag vorgesehenen Bauarbeiten endet 1 Baubeginn ist der tatsachliche Beginn der Bauarbeiten bei Neubauten etwa der Erdaushub der Baugrube bei der Sanierung die Bauvorbereitung einschliesslich Abbrucharbeiten Die Bauzeit endet mit der letzten Bauhandlung am Bauwerk Hierzu gehoren auch Nachbesserungsarbeiten infolge Beseitigungen von Baumangeln oder Nachtragsarbeiten Ein Bauvorhaben gilt nach dem Schweizer Baubewilligungsdekret als begonnen entweder mit der Schnurgerustabnahme oder wenn keine Schnurgerustabnahme erforderlich ist mit der Vornahme von Arbeiten Nutzungsanderungen und oder anderen Massnahmen die fur sich allein betrachtet einer Baubewilligung bedurften Art 2 Abs 2 Baubewilligungsdekret Kanton Bern Bedeutung BearbeitenDie Bauzeiten werden im Bauzeitenplan vor der Ausfuhrung geplant dieser ist Bestandteil der Bauplanung Im gesamten Bauablauf ist die Bauzeit die wesentlichste Phase Wahrend dieser erfolgen die im Bauvertrag vorgesehenen Bauarbeiten Aufgrund der Bauplanung wird in der Baukalkulation eine Bauzeit vorgesehen aus der sich ein Fertigstellungstermin ergibt Die Bauzeit gilt nur dann als Vertragsfrist wenn sie ausser in den Bauplanen auch im Bauvertrag enthalten ist 2 Fur den Fall der nicht rechtzeitigen Fertigstellung Lieferverzug besteht die Gefahr fur den Auftragnehmer dass der Auftraggeber den Bauvertrag gemass 8 Nr 3 VOB B kundigt 3 Dabei kann die Bauzeit aus einem Endtermin oder einem in Monaten und Tagen angegebenen Zeitraum bestehen 4 Die Ausfuhrungsfrist fur Baumassnahmen ist in 5 Abs 1 VOB B geregelt Bauzeitverzogerungen BearbeitenUngeplante Bauzeitverzogerungen konnen insbesondere aus unvorhergesehenen Baugrundbedingungen Baugrundrisiko unzureichender Personalkapazitat Streiks hoherer Gewalt Behinderungen durch Subunternehmer auf der Baustelle Leistungsanderungen mangelhafter Bauplanung oder ungunstiger Witterungsbedingungen resultieren 5 Die Bauzeit ist unter Berucksichtigung der Umstande des Einzelfalls anzupassen wobei im Rahmen eines VOB B Bauvertrags die Grundsatze des vereinbarten 6 Abs 3 und 4 VOB B sinngemass zu berucksichtigen sind 6 Wird dem Bauvertrag eine bestimmte Bauzeit zugrunde gelegt muss diese fur das konkrete Vorhaben realistisch bemessen sein und ubliche Storungen berucksichtigen 7 Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDie Bauzeit entspricht in der Industrie der Durchlaufzeit so dass eine Kostensenkung der Herstellungskosten auf Baustellen durch Verkurzung der Bauzeit erreicht werden kann Die Bauzeit ist der wesentliche Kostentreiber fur die Baukosten und damit die Bauzeitzinsen sofern eine Baumassnahme durch Baufinanzierung finanziert wird 8 Durch Bauzeitverzogerungen erhohen sich die Baukosten fur den Bauherrn nur wenn kein Festpreis vereinbart wurde Der Festpreis kann somit vor Inflation und auch vor einer Erhohung der Baukosten durch Verlangerung der Bauzeit schutzen Sonstiges BearbeitenVon Bauzeit wird ausser im Bauwesen auch bei anderen qualifizierten Vermogenswerten englisch qualifiyng assets gesprochen deren Herstellung etwa ein Jahr oder langer in Anspruch nimmt Flugzeugbau Schiffsbau Je langer auch fur diese Bauwerke die Produktionsdauer ist umso grosser ist die Gefahr von Betriebsstorungen oder externen Storungen Weblinks Bearbeiten Wiktionary Bauzeit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Kostengliederung und zusatzliche Massnahmen wahrend der Bauzeit Planen und Bauen de abgerufen am 10 August 2012 DIN 276 1 2006 11 Einzelnachweise Bearbeiten Jurgen Seul Das Recht des Architekten 2002 S 68 Thomas Steiger Bauabwicklung nach BGB und VOB 2007 S 105 Thomas Steiger Bauabwicklung nach BGB und VOB 2007 S 147 Gotz Sebastian Hok Handbuch des internationalen und auslandischen Baurechts 2005 S 983 Tony Marshall Delay Progress and Programming in ICLR 137 2010 S 137 f BGH Urteil vom 30 Januar 2020 Az VII ZR 33 19 NJW 2020 1293 BGH Urteil vom 30 September 2004 Az VII ZR 456 01 BGHZ 160 267 Christian Hofstadler Markus Kummer Chancen und Risikomanagement in der Bauwirtschaft 2017 S 334Normdaten Sachbegriff GND 4329754 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauzeit amp oldid 233960016