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Das Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen fur Zwecke der Verteidigung einschliesslich des Schutzes der Zivilbevolkerung ist ein Bundesgesetz das die grundsatzlichen Vorschriften fur die Sicherstellung von Arbeitsleistungen im Zustand ausserer Gefahr fur die Bundesrepublik Deutschland enthalt 1 BasisdatenTitel Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen fur Zwecke der Verteidigung einschliesslich des Schutzes der ZivilbevolkerungKurztitel ArbeitssicherstellungsgesetzAbkurzung ASG nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie ZivilschutzFundstellennachweis 800 18Erlassen am 9 Juli 1968 BGBl 1968 I S 787 Inkrafttreten am 9 Juli 1968Letzte Anderung durch Art 41 G vom 23 Juni 2021 BGBl I S 1858 1974 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Dezember 2021 Art 61 G vom 23 Juni 2021 GESTA E059Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte und Anwendbarkeit 2 Inhalt 3 Einschrankung von Grundrechten 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte und Anwendbarkeit BearbeitenDas Gesetz wurde im Jahr 1968 im Rahmen der Notstandsgesetze geschaffen Es ermoglicht die Dienstverpflichtung wehrpflichtiger Manner in zivile Arbeitsverhaltnisse um den Bedarf an Arbeitskraften fur lebens und verteidigungswichtige Aufgaben zu decken 2 Es kann nicht fur andere Zwecke etwa bei inneren Notstanden oder Naturkatastrophen angewendet werden 3 was auch die aus der Deutschen Pandemie Risikoanalyse von 2012 abgeleiteten Handlungsempfehlungen festgestellt haben 4 Fur eine kontinuierliche Personalsicherstellung insbesondere fur Schlusselbereiche der Wirtschaft und in kritischen Funktionen wahrend einer Pandemie einer Sturmflut oder eines Wintersturms wird z B der Erlass eines Arbeitsvorsorgegesetzes empfohlen das auch im sog Zustimmungsfall nach Art 80a Abs 1 Satz 1 2 Alt GG mt einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Deutschen Bundestag Anwendung finden konnte Inhalt BearbeitenMassnahmen zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen sind die Beschrankung des Rechts ein bestehendes Arbeitsverhaltnis zu beenden und die Verpflichtung in ein neu zu begrundendes Arbeitsverhaltnis 2 ASG Von den Verpflichtungsbefugnissen darf die Agentur fur Arbeit nur Gebrauch machen wenn die betreffenden Arbeitsleistungen nicht auf freiwilliger Grundlage sichergestellt werden konnen 1 11 ASG Die Massnahmen sind nicht erst im Spannungs und Verteidigungsfall zulassig sondern mit einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag auch schon kurze Zeit davor in der bestimmte Verteidigungsvorbereitungen abgeschlossen sein mussen Art 12a Abs 5 Satz 1 GG i V m Art 80a Abs 1 GG Der sog Zustimmungsfall setzt einen dem Spannungsfall vergleichbaren aussenpolitischen Konflikt voraus Wegen der dadurch entstandenen Gefahrdung der ausseren Sicherheit Deutschlands muss ein tatsachlicher Bedarf fur die Anwendung der besonderen Bestimmungen zur Verteidigung einschliesslich des damit zusammenhangenden Schutzes der Zivilbevolkerung entstanden sein 5 Die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Ausbildung fur Aufgaben die besondere Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern setzt keine aussere Gefahr voraus 3 29 ASG Das Gesetz schrankt insoweit die freie Wahl des Arbeitsplatzes ein 39 ASG Art 12 Abs 1 GG Frauen durfen ausschliesslich zum Dienst im zivilen Sanitats oder Heilwesen sowie in der ortsfesten militarischen Lazarettorganisation verpflichtet werden 2 Nr 3 ASG aber nach Art 12a Abs 4 GG auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe Verpflichtet werden kann zum Dienst in der Bundeswehr den Behorden des Bundes der Lander und der Kommunen den Einrichtungen des Zivilschutzes Betrieben der Strom und Wasserversorgung sowie der Abfall und Abwasserentsorgung Krankenhausern und Pflegeheimen Olraffinerien Verkehrsunternehmen einschliesslich Reedereien den Bundespostnachfolgeunternehmen Post Postbank und Telekom sowie der Deutschen Flugsicherung 4 ASG Von der Dienstpflicht sind bestimmte Personengruppen ausgenommen u a Schwerbehinderte Schwerbeschadigte und Verunfallte Pflegepersonen Mitglieder der obersten Verfassungsorgane des Bundes Bundestag und Bundesrat Richter und Geistliche der evangelischen und katholischen Kirche 5 ASG Beamte sind fur die Dauer der Verpflichtung mit Dienstbezugen oder Unterhaltszuschuss beurlaubt an Arbeitnehmer des offentlichen Dienstes hat der Arbeitgeber des fortbestehenden Arbeitsverhaltnisses fur die Dauer der Verpflichtung das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen 16 ASG Besondere Bestimmungen fur den Spannungs und Verteidigungsfall enthalt ausserdem das Beamtenstatusgesetz 55 ff BeamtStG 6 Die Feststellung und Deckung des Arbeitskraftebedarfs regelt die aufgrund 34 ASG erlassene Verordnung uber die Feststellung und Deckung des Arbeitskraftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz 7 8 Das Gesetz ist bisher noch nie angewendet worden Einschrankung von Grundrechten BearbeitenGemass dem verfassungsrechtlichen Zitiergebot nennt 39 ASG die Grundrechte die nach Massgabe des ASG eingeschrankt werden Diese sind das Recht auf korperliche Unversehrtheit Artikel 2 Abs 2 Satz 1 GG die Freiheit der Person Artikel 2 Abs 2 Satz 2 GG die Freizugigkeit Artikel 11 Abs 1 GG und die Berufsfreiheit Artikel 12 Abs 1 GG Literatur BearbeitenGunter Hahnenfeld Arbeitssicherstellungsgesetz Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen fur Zwecke der Verteidigung einschliesslich de Schutzes der Zivilbevolkerung Kommentar 1 Auflage Verlag fur Verwaltungspraxis Rehm Munchen 1969 DNB 456862471 269 S Roderich Wahsner Dienstpflicht und Arbeitszwang Ein arbeitsrechtlicher Beitrag zur Notstandsgesetzgebung Arbeit und Recht 1967 S 289 295 Hans H Klein Dienstpflichten und Spannungsfall in der Notstandsverfassung I Zur Auslegung der Art 12a und 80a GG Der Staat 1969 S 363 386 Weblinks BearbeitenHeinz Gester Das Nein der Gewerkschaften zu den Notstandsgesetzen nach den Hearings Friedrich Ebert Stiftung 1968 Hartmut Baumer Vom Luftschutzgesetz uber die Notstandsgesetze zum Zivilschutzgesetz Kritische Justiz 1986 S 206 217 Einzelnachweise Bearbeiten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen fur Zwecke der Verteidigung einschliesslich des Schutzes der Zivilbevolkerung Arbeitssicherstellungsgesetz BT Drs V 2362 vom 6 Dezember 1967 S 14 vgl Der Bundesminister des Innern Weissbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland Memento vom 12 September 2017 im Internet Archive Faksimile 2006 S 37 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen fur Zwecke der Verteidigung einschliesslich des Schutzes der Zivilbevolkerung Arbeitssicherstellungsgesetz BT Drs V 2362 vom 6 Dezember 1967 S 14 Bericht zur Risikoanalyse im Bevolkerungsschutz 2017 BT DRs 19 9520 vom 12 April 2019 S 26 Torsten von Rottecken Hessisches Bedienstetenrecht Teilausg IV Beamtenrecht 55 Beamtenstatusgesetz Rehm Verlag Mai 2010 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Landern Beamtenstatusgesetz BeamtStG vom 17 Juni 2008 BGBl I S 1010 Verordnung uber die Feststellung und Deckung des Arbeitskraftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz ArbSV vom 30 Mai 1989 BGBl I S 1071 zuletzt geandert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19 November 2004 BGBl I S 2902 Uberflussig und gefahrlich Arbeitsminister Blum will mit einer neuen Verordnung regeln wer im Kriegsfall wo zu arbeiten hat Der Spiegel 22 Juni 1987 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitssicherstellungsgesetz amp oldid 231976129