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Der Arbeitskreis Blut des Bundesministeriums fur Gesundheit und Soziale Sicherung BMGS abgekurzt AK Blut ist am Robert Koch Institut in Berlin angesiedelt und berat nach dem Transfusionsgesetz die Bundesregierung in Fragen der Sicherheit bei der Anwendung von Blut und Blutprodukten Die Mitglieder des Gremiums werden aus den unterschiedlichsten fachlichen Disziplinen rekrutiert deren Geschaftsstelle dann am Robert Koch Institut angesiedelt ist Die Geschaftsstelle organisiert die Arbeit des Gremiums und fuhrt die Beschlusse aus Internationale anglifizierte Namen sind German National Advisory Committee Blood National Advisory Committee Blood Deutschland oder Advisory Committee Blood Deutschland Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte der Grundung 2 Arbeitsweise Berufung Mitglieder 3 Die einzelnen Vota Auswahl 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGeschichte der Grundung BearbeitenIm September 1993 wurde der Arbeitskreis Blut am Robert Koch Institut in Berlin ins Leben gerufen Den ersten Vorsitz fuhrte 1993 der Hochschullehrer und Mikrobiologe Reinhard Burger 1 Als 1998 in der Bundesrepublik Deutschland das Transfusionsgesetz TFG aufgelegt wurde das die Gewinnung von Blut Blutbestandteilen und Blutprodukten sowie deren Anwendung am Menschen bei Bluttransfusionen regelt wurde dort im 24 auch der AK Blut festgeschrieben 2 Die Mitglieder des Gremiums werden vom Bundesministerium 3 berufen Daruber hinaus bestimmt es den Vorsitzenden Arbeitsweise Berufung Mitglieder BearbeitenIn seiner Arbeitsweise versteht sich der Arbeitskreis als ein Expertengremium das die Behorden des Bundes und der Lander in den Fragen zur Sicherheit von Blut und Blutprodukten und damit zur sicheren Versorgung der Bevolkerung berat Das Gremium setzt sich aus allen wichtigen Experten oder Betroffenengruppen zusammen so die Bundesarztekammer BAK die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes die Arbeitsgemeinschaft der Arzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste das Bundesministerium der Verteidigung die Aufsichtsbehorden der Lander Bundesinstitut fur Arzneimittel und Medizinprodukte ferner die einschlagigen Fachgesellschaften die pharmazeutische Industrie sowie der Verbande in denen Patienten sich zusammengeschlossen haben so etwa Interessengemeinschaft Hamophiler 4 Deutsche Hamophiliegesellschaft DHG e V 5 die regelmassig Blutprodukte anwenden mussen Beratend nehmen Vertreter folgender Institutionen und Verbande teil das Robert Koch Institut das Paul Ehrlich Institut die Deutsche Stiftung Organtransplantation das Bundesinstitut fur Arzneimittel und Medizinprodukte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen das European Directorate for the Quality of Medicines and Healthcare Seine Ergebnisse veroffentlicht die Forschungseinrichtung Ergebnisse seiner Beratungen zu aktuellen Aspekten der Transfusionsmedizin und Transfusionssicherheit als sogenannte Voten Diese werden im Bundesgesundheitsblatt bzw Bundesanzeiger veroffentlicht 6 Uber Inhalt und Ablauf der Beratungen besteht aber fur Mitglieder die Pflicht zur Verschwiegenheit Nach 1 der Geschaftsordnung sie wurde auf der 72 Sitzung des Arbeitskreises Blut am 30 Marz 2012 verabschiedet und ersetzt eine ursprunglichere Fassung vom 17 September 1998 werden die Mitglieder des Arbeitskreises Blut und ihre Stellvertreter vom Bundesministerium fur Gesundheit auf eine Dauer von 3 Jahren berufen dies gilt auch fur die Amtsdauer des Vorsitzes der vom Bundesministerium fur Gesundheit bestimmt und berufen wird Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der ersten Sitzung nach der Berufung und endet spatestens am Tag vor der ersten Sitzung des neu berufenen Arbeitskreises Blut Mitglieder und Stellvertreter konnen jederzeit schriftlich ihr Ausscheiden gegenuber dem Bundesministerium fur Gesundheit erklaren 7 Die Sitzungen des AK Blut werden nach 4 der Geschaftsordnung von dem jeweiligen Vorsitzenden nach Bedarf in der Regel zwei bis dreimal im Jahr einberufen Nach 7 Abs 2 ist der AK Blut dann beschlussfahig wenn alle Mitglieder geladen und mehr als die Halfte der Mitglieder anwesend ist Alle nach dem 8 November 2000 veroffentlichten Voten sind auch auf Englisch verfugbar Die Verlautbarungen also Voten des Arbeitskreises Blut sind kontinuierlich in Bezug auf Auswirkungen auf die Richtlinienarbeit der Bundesarztekammer in seinen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten Hamotherapie RiliBAK Blut 8 zu prufen Obgleich die Voten keine rechtliche bindende Wirkung haben entfalten sie dennoch uber die RiliBAK Blut der Bundesarztekammer sowie nach den 12 und 18 des TFG anwendungsbezogene Wirkungen Aber auch in den mitwirkenden Fachgesellschaften etwa den Blutspendediensten den Arzneimittelherstellern setzen im Allgemeinen die Ergebnisse aus den Voten direkt in ihren Standardanweisungen SOP Standard Operating Procedures um Seit dem Jahre 2014 ist die Hochschullehrerin und Transfusionmedizinerin Ruth Offergeld 9 Vorsitzende des AK Blut 10 Frau Offergeld war vom Jahre 2002 bis 2014 Geschaftsfuhrerin im AK Blut Die einzelnen Vota Auswahl BearbeitenDie einzelnen Vota umgangssprachlich auch Voten zu Votum consultativum oder Gutachten Votum 45 05 2015 Feststellung der Spendereignung und Spendetauglichkeit von Hamochromatose Merkmalstragern Votum 44Hygienebedingungen bei Spendeprozessen und deren mikrobiologische Uberwachung siehe 31 Absatz 4 AMWHV Votum 43 11 2012 Aktualisierung des Votums 16 Mindestanforderungen an die mikrobiologische Kontrolle von Blutkomponenten zur Transfusion Votum 42 11 2012 Aktualisierung der Voten 34 und 35 Verfahren zur Ruckverfolgung look back gemass 19 Transfusionsgesetz vom 14 Juni 2006 im Hinblick auf Hepatitis B Infektionen Votum 41 06 2010 Verwendung eines einheitlichen Fragebogens fur Blut und Plasmaspender Votum 40 11 2009 Bundesgesundheitsblatt 1 2010 S 84 Aufrechterhaltung der Blutversorgung bei einer Influenza PandemieVotum 39 01 2009 Massnahmen zur Vermeidung der transfusionsinduzierten Lungeninsuffizienz TRALI Votum 38 06 2008 Bundesgesundheitsblatt 12 2008 S 1484 Festlegung der Haltbarkeitsfrist von Thrombozytenkonzentraten mit dem Ziel der Reduktion lebensbedrohlicher septischer Transfusionsreaktionen durch bakterielle Kontamination PDF 298 kB Votum 37 06 2008 Bundesgesundheitsblatt 10 2008 S 1219 Meldung von Spendern mit Antikorpern gegen das Hepatitis B Core Antigen Anti HBc Votum 36 10 2007 Bundesgesundheitsblatt 12 2007 S 1591 Verwechslungssichere Dokumentation durch einheitlichen Kennzeichnungscode fur Blutkomponenten in Deutschland Votum 35 11 2006 Bundesgesundheitsblatt 2 2007 S 246 247 Erganzung zum Votum 34 Verfahren zur Ruckverfolgung look back gemass 19 Transfusionsgesetz vom 14 Juni 2006 Votum 34 06 2006 Bundesgesundheitsblatt 9 2006 S 940 957 Verfahren zur Ruckverfolgung look back Votum 33 01 2006 Vorgehensweise bei Variante Creutzfeldt Jakob Krankheit vCJK im Zusammenhang mit Blut Plasma und Blutprodukten Votum 32 03 2005 Aktuelle Empfehlungen zur autologen Hamotherapie Votum 31 03 2005 Erhohung der Sicherheit von zellularen Blutkomponenten und quarantanegelagertem Frischplasma durch Untersuchung der Blut und Plasmaspenden auf Antikorper gegen das Hepatitis B Core Antigen Anti HBc Votum 30 10 2003 Verzicht auf die Bestimmung der Alanin Aminotransferase ALT als Freigabekriterium fur Blutkomponenten zur Transfusion und Plasma zur Fraktionierung Votum 29 05 2003 Studentische Ausbildung in Transfusionsmedizin und Hamostaseologie Hamotherapie Votum 28 11 2002 Reduzierung des Zeitraums der Quarantanelagerung fur gefrorenes Frischplasma GFP von 6 Monaten auf 4 Monate Votum 27 07 2002 Einfuhrung des Predonation Sampling Votum 26 10 2001 Zur europaischen Diskussion uber die Aufwandsentschadigung fur Blut und Plasmaspender Votum 25 04 2001 Empfehlung zur Einfuhrung eines neuen Querschnittsbereichs mit Pflichtveranstaltung Transfusionsmedizin mit Hamostaseologie im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung Votum 24 12 2000 Verfahren zur Ruckverfolgung look back gemass 19 Transfusionsgesetz und Laborschemata Votum 23 05 2000 Empfehlung zum Meldewesen nach Transfusionsgesetz 22 Epidemiologische Daten Erratum V23 III Labordiagnostik beim Blutspenderscreening zur Abklarung einer Hepatitis C Virus Infektion Votum 22 11 1999 Empfehlung zum Meldewesen nach Transfusionsgesetz 22 Epidemiologische Daten Labordiagnostik beim Blutspenderscreening zur Abklarung einer HIV HBV oder HCV Infektion II Labordiagnostik beim Blutspenderscreening zur Abklarung einer Hepatitis B Virus Infektion III Labordiagnostik beim Blutspenderscreening zur Abklarung einer Hepatitis C Virus Infektion Meldebogen nach 22 Transfusionsgesetz Nationaler Erhebungsbogen zum Infektionsscreening bei Blut und Plasmaspendern Datenbogen fur Testergebnisse positiver Spender Version 2002 Nationaler Erhebungsbogen zum Infektionsscreening bei Blut und Plasmaspendern Version 2002 Spenderdatenbogen Version 2002 in Zusammenhang mit positivem Markerbefund Votum 21 09 1999 Erganzende Empfehlungen zur Testung von Blut und Plasmaspenden und zum Ruckverfolgungsverfahren HIV Untersuchungsschema zum Ruckverfolgungsverfahren HCV Untersuchungsschema zum Ruckverfolgungsverfahren HBV Untersuchungsschema zum Ruckverfolgungsverfahren Votum 20 09 1998 Testung von Blutspenden auf Hepatitis C Virus mit Nukleinsaure Nachweis Techniken Votum 19 03 1998 Nukleinsaure Nachweistechniken in der Transfusionsmedizin Voraussetzungen Votum 18 09 1997 Nukleinsaure Nachweistechniken in der Transfusionsmedizin Voraussetzungen Votum 17 09 1997 Koordiniertes Meldewesen und Meldebogen Erganzung und Aktualisierung der Empfehlung Erganzung zum Votum des Arbeitskreises Blut vom 16 Mai 1994 Zehn Punkte Empfehlung zur Etablierung eines Koordinierten Meldewesens Bundesgesundheitsblatt 7 1994 S 319 Empfehlungen zu Nachuntersuchungsproben von therapeutischen Blutkomponenten und Ruckstellproben von Plasmapools Votum 16 07 1997 Mindestanforderungen zur Sterilitatstestung von Blutkomponenten Bei der 21 Sitzung des Arbeitskreises Blut am 16 Januar 1997 wurde folgendes Votum V 15 verabschiedet Votum 15 01 1997 Transfusionsmedizinische Ausbildung im Medizinstudium Votum 14 09 1996 Empfehlungen zur Ruckverfolgung look back infektionsverdachtiger Plasmaspenden fur Plasma zur Fraktionierung Votum 13 05 1996 Erganzung zu Empfehlungen des Arbeitskreises Blut zum Vorgehen bei reaktiven Screeningtests auf HIV oder HCV Antikorper bzw HBV surface Antigen bei Blut und Plasmaspenden Chargenbezogene Dokumentation von Blutprodukten Votum 12 01 1996 Stellungnahme zu Ruckrufaktionen wegen der Gefahr einer Ubertragung von Creutzfeldt Jakob Erkrankung durch Blutprodukte Votum 11 10 1995 Hyperimmunplasma Plasma fur besondere Zwecke zur Herstellung von Hyperimmunglobulinen speziellen Immunglobulinen Votum 10 09 1995 Verbesserung von Screeningtesten fur den Nachweis von Infektionserregern und Risikoabwehr Vorgehen bei Anderung der Zulassung Verantwortlichkeit von fort oder weitergebildeten Arzten fur transfusionsrelevante Immunhamatologie Votum 9 06 1995 Empfehlungen zum Vorgehen bei reaktiven Sreeningtests auf HIV oder HCV Antikorper bzw HBV surface Antigen bei Blut und Plasmaspenden Erganzung und Modifikation der Empfehlungen der Ad hoc Kommission des Arbeitskreises Blut zum Ruckverfolgungsverfahren look back fur Einzelspender und Kleinpool Blutpraparate als Votum des Arbeitskreises Blut veroffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 37 12 1994 513 Empfehlung zu Bestellung und Aufgaben von Transfusionsverantwortlichen Transfusionsbeauftragten Transfusionskommissionen und Arbeitskreisen fur Hamotherapie Verwerfen von nicht verwendeten Eigenblut Spenden und Ablehnung gerichteter Spenden Votum 8 05 1995 Verhinderung von bakterieller Kontamination bei Blutkonserven Votum 7 11 1994 Vorgehen bei Anderung der Zulassung von Screening Tests auf Antikorper gegen HIV Votum 6 09 1994 Verringerung des Ubertragungsrisikos von Hepatitis B durch Testung auf anti HBc Antikorper Kennzeichnung von Blutprodukten zur Erleichterung der Chargendokumentation beim Anwender Empfehlungen der Ad hoc Kommission des Arbeitskreises Blut zum Ruckverfolgungsverfahren look back fur Einzelspender und Kleinpool Blutpraparate Mindestvoraussetzungen fur Eigenblutherstellung in Erganzung zum Votum des Arbeitskreises Blut vom 14 Marz 1994 veroffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 4 1994 S 176 Votum 5 07 1994 Nutzung von PPSB Praparat Beriplex nur bei vitaler Indikation Votum 4 05 1994 Minderung des Infektionsrisikos bei Blut und Blutprodukten durch optimiertes Screening von Spendern Chargendokumentation bei der Anwendung von rekombinantem Faktor VIII Zehn Punkte Empfehlung zur Etablierung eines koordinierten Meldewesens Votum 3 03 1994 Quarantanelagerung von Plasma fur die Fraktionierung Quarantanelagerung von durch frequente Plasmapherese gewonnenem Frischplasma Anforderungen an Leiter von Blut und Plasmaspendeeinrichtungen Chargendokumentation fur Albumin Empfehlungen zur Eigenblutspende Stellungnahme zur gerichteten Blutspende und Verwandtenspende Votum 2 01 1994 Effiziente behordliche Kontrolle von Blutspende und Plasmaspende Institutionen Begrenzung der Poolgrosse bei der Verarbeitung von Blutplasma Bewertung des HIV 1 p24 Antigen Tests bei Blut und Plasmaspenden Votum 1 11 1993 Aufwandsentschadigung fur Blut und Plasmaspender Ausschluss von Drogenabhangigen aus der Spenderpopulation Weitergabe von Daten HIV positiver Spender an andere Blut und PlasmaspendediensteLiteratur BearbeitenGunter Singbartl Gabriele Walther Wenke Transfusionspraxis Springer Verlag Heidelberg Berlin New York 2014 ISBN 3 642 55428 8 S 52 Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens TFG Ruth Offergeld Reinhard Burger Die Rolle des Robert Koch Instituts im Transfusionswesen DRK Hamotherapie Ausgabe 14 2010 S 74 78 PDF Reinhard Latza Internationale Qualitatsstandards fur humane Blutprodukte Habilitationsschrift Freie Universitat Berlin 2006Einzelnachweise Bearbeiten Dr med Reinhard Burger Lebenslauf Memento vom 22 Dezember 2015 im Internet Archive Birgit Schmidt am Busch Die Gesundheitssicherung im Mehrebenensystem Bd 168 von Jus Publicum Series Mohr Siebeck Tubingen 2000 ISBN 3 16 149308 7 S 366 367 2002 wurde es um den Bereich Soziales Renten und Pflegeversicherung erweitert und nannte sich infolgedessen Bundesministerium fur Gesundheit und Soziale Sicherung BMGS 10 Jahre Interessengemeinschaft Haemophiler e V Bonn den 4 April 2011 Deutsche Hamophiliegesellschaft DHG e V Voten des AK Blut Geschaftsordnung des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums fur Gesundheit verabschiedet bei der 72 Sitzung des Arbeitskreises Blut am 30 Marz 2012 Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten Hamotherapie Aufgestellt gemass 12a u 18 Transfusionsgesetz von der Bundesarztekammer im Einvernehmen mit dem Paul Ehrlich Institut Zweite Richtlinienanpassung 2010 in der vom Vorstand der Bundesarztekammer am 16 April 2010 verabschiedeten Fassung Das Einvernehmen des Paul Ehrlich Instituts wurde am 4 Mai 2010 hergestellt Frau Dr med Ruth Offergeld Lebenslauf Memento des Originals vom 22 Dezember 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesaerztekammer de PDF 141 kB Liste der Mitglieder des Arbeitskreises Blut Stand 03 2014 Vom Bundesministerium fur Gesundheit berufene Mitglieder des Arbeitskreises Normdaten Korperschaft GND 10115001 5 lobid OGND AKS VIAF 133512974 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitskreis Blut amp oldid 235341133