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Die Geschichte des Apothekenwesens in Hessen Darmstadt ist ein Teil der Pharmaziegeschichte Deutschlands bezogen auf das Grossherzogtum Hessen und die Landgrafschaft Hessen Darmstadt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2 1 Die erste Apotheke in Hessen Darmstadt 2 2 Medizinalordnung von 1639 2 3 Medizinalordnung von 1669 2 4 Weitere Entwicklung 2 5 Regelungen im Grossherzogtum Hessen 3 Die Rechtsstellung des Apothekers 3 1 Die Gemeindeapotheke 4 Apothekerkammer 5 Die altesten Apotheken 6 Literatur 7 BelegeAllgemeines BearbeitenDas Heilige Romische Reich bestand aus einer Vielzahl von souveranen Territorien Entsprechend kleinteilig entwickelte sich auch das Apothekenwesen Eine Vielzahl von Medizinal oder Apothekerordnungen und Preisregelungen entstanden die jeweils nur fur einzelne Territorien galten Geschichte BearbeitenDie erste Apotheke in Hessen Darmstadt Bearbeiten In der Landgrafschaft Hessen Darmstadt ist der erste dokumentierte Rechnung fur Arzneien in den Kameralakten des Jahres 1569 zu finden Eine Apothekerin mit Namen Judith verwaltete demnach fur ein Jahresgehalt von 5 Gulden und freier Kost und Logis eine kleine Hausapotheke des landgraflichen Hofes und erwarb hierzu Medikamente aus Frankfurter Apotheken vor allem den Guldenen Hirschen und dem Weissen Schwan Am 1 Mai 1574 nahm der Apotheker Johann Kohl als beamteter Apotheker mit einem Jahresgehalt von 20 Gulden seinen Dienst auf Nach dessen Tod am 7 Juli 1584 wurden fur einige Jahre wieder Apothekerinnen urkundlich genannt 1584 die Apothekerin Mergen 1587 Marie Stadin und ab 1587 Margarethe Denerin Spatestens 1589 war Jacob Zosch Apotheker Das Gehalt des furstlichen Apothekers Zosch betrug 1598 24 Gulden jahrlich Gleichzeitig waren bis 1617 nach den Kameralrechnungen auch noch Apothekerinnen tatig Nach dem Tode von Jacob Zosch 1612 ubernahm dessen Sohn Georg die Apotheke der ebenfalls 24 Gulden jahrlich erhalten sollte Ab 1624 hatte Georg Zosch Raume im Rathaus gemietet und war auch als Stadtapotheker tatig 1629 trat mit Johann Peter Renner ein zweiter Apotheker auf Wahrend Renner als Hofapotheker bezeichnet wurde blieb Zosch Stadtapotheker Unabhangig von der Bezeichnung war die Tatigkeit am Hofe nur eine Nebenbeschaftigung wie das niedrige Gehalt zeigt Die lange Reihe der Darmstadter Hofapotheker lasst sich aus den Kameralakten und den Aufzeichnungen der Kirchenbucher ziemlich luckenlos wiederherstellen Schon den ersten dieser Hofapothekenleiter Johann Kohl gest 1584 ebenso wie seine beiden unmittelbaren Nachfolger Johann und Georg Zoesch finden wir in den Akten und Kirchenbuchern bald als Hofapotheker bald als Apotheker dahier in der Stadt oder Stadtapotheker ja mitunter sogar als Hof und Stadt Apotheker bezeichnet Es kann somit als zweifellos gelten dass schon Johann Kohl dem Gehalt und Wirkungskreis im Hofdienst nicht vollauf genugt haben mochten sich durch Errichtung der ersten offentlichen Apotheke Stadtapotheke in der Darmstadt der heutigen Einhorn Apotheke ein weiteres Arbeitsfeld erschloss und reichere Einnahmen sicherte Die Stadtapotheke wurde nun von ihm fur eigene Rechnung die Schlossapotheke fur Rechnung des Landgrafen bzw der landgraflichen Hofhaltung geleitet 1 Derselbe Vorgang wiederholte sich mehrere Dezennien spater als der Hofapotheker Joh Samuel Bockler 1654 die zweite Darmstadter Stadtapotheke die nunmehrige Engel Apotheke ins Leben rief ohne deshalb die Leitung der Hofapotheke aufzugeben denn Bockler wird auch im Jahre 1659 in seiner Eigenschaft als Hofapotheker noch ausdrucklich genannt 2 Fur die Entwicklung des Apothekerwesens in Hessen Darmstadt ist der landgrafliche Hofarzt Joachim Strupp wesentlich in dessen Schriften auch die Rolle des Apothekers beschrieben ist Medizinalordnung von 1639 Bearbeiten Philipp der Grossmutige hatte am 9 Marz 1564 eine Apothekenordnung erlassen die nach dessen Tod auch in der Landgrafschaft Hessen Darmstadt weiter galt Regelungen uber Apotheker enthielten auch die Reichspolizeyordnungen von 1548 und 1577 1639 bestanden in der ganzen Landgrafschaft einschliesslich der Hofapotheken zwei Apotheken in Darmstadt und drei in Giessen Ende 1639 erliess der Landgraf eine Medizinalordnung in der unter anderem die Regelungen fur Apotheken zusammengefasst waren Es sind keine Exemplare mehr vorhanden so dass keine Aussagen uber konkrete Regelungen getroffen werden konnen Medizinalordnung von 1669 Bearbeiten Am 3 November 1669 erliess der Landgraf die erste heute noch erhaltene Medizinalordnung zu Erhaltung der Edelen menschlichen Gesundheit als welche unter irdischen Guethern das hoechste Kleinod ist Der zweite Abschnitt der Medizinalordnung behandelt das Apothekenwesen Sie enthielt kein Dispensierverbot fur Arzte und war diesbezuglich fur ihre Zeit eher ruckstandig Die weiteren Regelungen entsprachen anderen zeitgenossischen Medizinalordnungen Apotheker sollten vereidigt werden Apotheker mussten eine Prufung beim Leibmedicus in Darmstadt oder beim Dekan der medizinischen Fakultat der Universitat Giessen ablegen einmal jahrlich sollte eine Revision der Apotheken erfolgen Apotheker durften nur Rezepte zugelassener Arzte also keiner Empyrico und Winkel Artzt Apotheckern Barbierern Badern Scharpffrichtern oder sonstigen Stimplern umsetzen ohne dass ihnen das Recht des quid pro quo zustand Simplicia sollten zur rechten Zeit gesammelt und an trockenem Ort rein und sauber aufbewahrt werden Die Preise fur Arzneimittel sollten sich nach der Frankfurter Taxe richten Im Gegenzug wurde Kramern und Handlern verboten mit apothekenpflichtigen Stoffen zu handeln Weitere Entwicklung Bearbeiten Um Verbesserungsmoglichkeiten der Medizinalordnung zu erheben liess der Landgraf die Ordnung durch die Darmstadter Leibmedici Dr Johann Eberhard Schleiermacher Dr Johann Christoph Herdt und Dr Albert Christoph Geilfuss begutachten Deren Stellungnahme vom 27 Oktober 1699 enthielt aber keine Anderungsvorschlage sondern die Klage dass die Ordnung schlicht nicht befolgt wurde Am 26 November 1713 wurde der Dekan der medizinischen Fakultat der Universitat Giessen Justus Friedericus Dillenius beauftragt eine Inventarliste der von den Apotheken vorzuhaltenden Simplicia und Composita aufzustellen Im Jahr 1727 wurde eine neue Medizinalordnung erlassen die jedoch mit der von 1669 weitgehend ubereinstimmte Insbesondere das weiterhin bestehende Dispensierrecht der Arzte fuhrte zu einem intensiven Handel mit Geheimmitteln und zu einer Blute des Pfuscherwesens Grund fur diese Regelung war die weiterhin sehr geringe Versorgung mit Apotheken in der Landgrafschaft 1727 bestanden in der ganzen Provinz Starkenburg nur drei Apotheken namlich drei in Darmstadt eine in Gross Gerau und eine in Gross Umstadt Im weiteren Verlauf des 18 Jahrhunderts wurden eine Reihe von Einzelvorschriften gegen das Pfuscherwesen und zur Arzneimittelversorgung der Armen erlassen die Medizinalordnung selbst blieb jedoch bestehen 1801 machte der Landgraf das Fuhren eines amtlichen Arzneibuches zur Pflicht Regelungen im Grossherzogtum Hessen Bearbeiten Mit Erlass vom 7 Dezember 1805 wurde die Eidesformel fur Apotheker Provisoren und Gesellen erneuert Die Formel beschreibt in 15 Punkten die wichtigsten Pflichten des Apothekers 1805 wurde erstmals eine hessische Taxe fur Arzneimittel fur das landgrafliche Militar verabschiedet 1811 die Grosherzoglich Hessische Arzney Taxe nebst Instruction fur die Apotheker des Furstenthums Starkenburg In 34 Paragraphen wurden in dieser Apothenebetriebsordnung die Regelungen fur Apotheken beschrieben Eine umfassende Medizinalordnung wurde im Jahr 1822 erlassen am 12 Mai 1832 eine neue Arzneimitteltaxe verordnet Nach verschiedenen Einzelregelungen wurde 1861 eine neue Medizinalordnung erlassen die 1897 in der Verordnung uber die Errichtung und den Betrieb der Apotheken des Grossherzogtums erweitert wurde Die Rechtsstellung des Apothekers BearbeitenIn der Regel verliehen die hessischen Landgrafen die Konzession zum Betrieb einer Apotheke als vererbliche Personalkonzession Nach dem Erwerb der neuen Gebiete nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 erhielten die Apotheker eine Bestatigung ihrer bestehenden Rechte durch den neuen Landesherren So bestanden im Grossherzogtum Realkonzessionen und Personalkonzessionen mit verschiedenen Mischformen nebeneinander Teilweise wie in Seligenstadt waren mit der Konzession auch Exklusivrechte verbunden Wie auch in anderen Landern wurde auch im Grossherzogtum Hessen die Frage der Niederlassungsfreiheit von Apothekern diskutiert Artikel 29 des hessischen Gesetzes uber die gleichmassige Besteuerung der Gewerbe im Grossherzogtum Hessen regelte dass keine neuen Realkonzessionen mehr vergeben werden durften Aber erst nach der Marzrevolution wurde mit Gesetz vom 30 Juli 1848 die bestehenden Exklusivkonzessionen aufgehoben Intensiv wurde die Frage der Vererbbarkeit und Verausserlichkeit von Apothekenkonzessionen diskutiert Ein Ausschreiben des Grossherzoglichen Innenministeriums vom 29 Marz 1851 regelte dass die Rechte der Realkonzessionare unverandert bleiben die bestehenden personlichen Konzessionen grundsatzlich mit dem Tod des Apothekers enden Ausnahmen waren eine Vererbung an Sohne die bis zum 25 Lebensjahr die Qualifikation eines Apothekers erworben hatten oder Tochter die bis zum 25 Lebensjahr einen solchen Apotheker heirateten und die Witwe die die Apotheke durch einen Provisor verwalten lassen konnte bis die Kinder 25 Jahre alt sind Heiratete die Witwe einen Apotheker so konnte dieser als Provisor bis zum Tode der Witwe die Apotheke fuhren Eine Verausserung der Apothekenkonzession sollte fur kunftige Konzessionen unmoglich sein Bei bestehenden Konzessionen war ein Verkauf moglich sofern der Apotheker die Konzession selbst nicht unentgeltlich erhalten hatte Mit Ausschreiben des Grossherzoglichen Innenministeriums vom 21 Mai 1860 wurde diese Regelung auch auf deren Rechtsnachfolger ausgedehnt Es entstand so eine kleine Zahl von frei handelbaren Apothekenkonzessionen die gewohnlich fur Preise von 6 bis 7 Bruttojahresumsatzen gehandelt wurde Dies waren erhebliche Betrage So wurde 1902 die Apotheke in Gross Gerau fur 300 000 Goldmark verkauft Die wenigen Lizenzen die an den Staat zuruckfielen wurden an diejenigen Apotheker im Grossherzogtum neu vergeben die die grosste Qualifikation und die langste Wartedauer aufwiesen Die Gemeindeapotheke Bearbeiten Das bestehende System der Apothekenkonzessionierung fuhrte dazu dass lediglich sehr wohlhabende Apotheker oder Apotheker in einem hohen Alter in der Regel gingen die freien Konzessionen an Apotheker im Alter zwischen 50 und 60 Jahren Konzessionen erwerben konnten Weiterhin bestanden Apotheken fast ausschliesslich in den Stadten Im Gegensatz beispielsweise zum Apothekenwesen in Nassau war die Landbevolkerung im Hessen Darmstadt nur schlecht mit Medikamenten versorgt Mit Bekanntmachung des Grossherzoglichen Ministeriums des Inneren und der Justiz vom 15 Mai 1885 wurde daher als neue Konzessionsform die Gemeindeapotheke eingefuhrt Im Ministerium war Apothekenreferent Obermedizinalrat Dr Uloth massgeblicher Initiator dieser Regelung Bei diesem Modell konnten Gemeinden oder Landkreise die Konzession zum Betrieb einer Apotheke erhalten Die von den Gebietskorperschaften eingerichteten Apotheken wurden dann von ihnen an einen ausgebildeten Apotheker verpachtet Hierdurch konnten auch Apotheker mit geringem Kapital Apotheken pachten Im Gegenzug mussten von der Gemeinde festgelegte Pachtbetrage gezahlt werden die in Stadten ublicherweise 8 bis 12 des Umsatzes ausmachten Auf dem Land wurden niedrigere Pachtzinsen verlangt dennoch wurde der Pachtzins ublicherweise so hoch angesetzt dass sich die Gemeindeapotheker schlechter stellten als diejenigen mit Personalkonzessionen Eine wichtige Komponente hierbei war die Alters und Witwenversorgung die im System der Personalkonzessionen automatisch gelost war wahrend die Gemeindeapotheker eine eigene Altersversorgung ansparen mussten Unter Uloth wurde keine Gemeindeapotheke konzessioniert Erst sein Nachfolger Krausser 1894 1903 wandelte drei Filialapotheken in Gemeindeapotheken um und konzessionierte vier neue Dessen Nachfolger Georg Heyl 1903 1931 vergab keine Personalkonzessionen mehr sondern nutzte ausschliesslich das Instrument der Gemeindeapotheke Apothekerkammer BearbeitenMit Verfugung vom 28 Dezember 1876 3 wurde geregelt In jeder Provinz kann sich aus in der Provinz wohnenden Apothekenbesitzern und Apothekenverwaltern ein pharmazeutischer Provinzialverein bilden Die Aufgaben dieser Vereine wurden mit Verordnung vom 5 Dezember 1903 4 erweitert Mit Gesetz vom 24 April 1923 5 wurde eine Apothekerkammer errichtet 6 Die altesten Apotheken BearbeitenDie folgende Liste stellt die altesten Apotheken der Landgrafschaft bzw des Grossherzogtums dar Die Grundungsjahre stellen das Jahr der ersten urkundlichen Erwahnung dar Gerade bei den alteren Apotheken ist dies meist nicht die Erteilung eines Apotheken Privilegs sondern urkundliche Erwahnungen aus denen sich die Existenz einer Apotheke ableiten lasst Bild Ort Name Herrschaft vor 1803 Grundung Anmerkung0 Darmstadt Hof Apotheke spater Lowen Apotheke Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1569 Die heute in Darmstadt bestehende Lowen Apotheke ist eine 1975 erfolgte Neugrundung und steht in keinem Zusammenhang mit der alten Hof Apotheke 0 nbsp Darmstadt Einhorn Apotheke Erste offentliche Stadt Apotheke in Darmstadt Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1570 7 8 9 Die Stadtapotheke wurde erst spater in Einhorn Apotheke umbenannt zur Unterscheidung von der 2 Stadtapotheke der heutigen Engel Apotheke 0 nbsp Darmstadt Engel Apotheke Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1654 10 Eigentumer war unter anderem Friedrich Jacob Merck0 Darmstadt Hirsch Apotheke Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1730 Die Hirsch Apotheke wurde 2007 geschlossen0 Darmstadt Adler Apotheke Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1844 00 Darmstadt Fuchs sche Apotheke Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1881 00 Bessungen Bessunger Apotheke Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1872 00 Gross Gerau Rathaus Apotheke Gross Gerau Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1701 00 Kurnbach Kurnbacher Apotheke Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1733 00 Zwingenberg Zwingenberger Apotheke Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1782 00 Reinheim Engel Apotheke Landgrafschaft Hessen Darmstadt 1786 Eigentumer war unter anderem Julius Scriba0 Gernsheim Sankt Hildegardis Apotheke Kurmainz um 1700 00 Bensheim Apotheke am Markt Kurmainz 1563 00 Dieburg Apotheke in der Dieburger Altstadt Kurmainz 1680 00 Seligenstadt Stadt Apotheke Kurmainz 1747 00 Michelstadt Rats Apotheke Erbach Furstenau 1551 00 Erbach Hof Apotheke Erbach Erbach 1777 00 Neustadt ab 1833 Konig und ab 1854 Hochst Apotheke in Neustadt Herrschaft Breuberg 1602 00 Offenbach Schwanen Apotheke Offenbach am Main Grafschaft Isenburg 1718 00 Giessen Universitats Apotheke Landgrafschaft Hessen 1607 0 nbsp Lich Hofapotheke Lich Grafschaft Solms Hohensolms Lich 1707 0Bei der Eroffnung der Universitat Giessen 1607 wurde auch eine Universitatsapotheke eingerichtet Der erste Universitatsapotheker Erasmus Muratius nahm dieses Amt bis zu seinem Tode am 23 April 1640 wahr bevor die Apotheke auf seinen Sohn Philipp uberging Bereits 1643 wurde die Apotheke geschlossen Ab 1632 ist eine zweite Apotheke von Apotheker Hans Heinrich Dietwein in Giessen dokumentiert 1636 wurde dies durch Johann Welcke ubernommen Zumindest in der Zeit in der der landgraflich Hof in Giessen weilte bestand auch eine Hofapotheke in Giessen Literatur BearbeitenUte Rausch Das Medizinal und Apothekenwesen der Landgrafschaft Hessen Darmstadt und des Grossherzogtums Hessen unter besonderer Berucksichtigung der Provinz Starkenburg Diss 1978Belege Bearbeiten Hess Fritz 1908 Fuhrer fur die 37 Hauptversammlung des Deutschen Apotheker Vereins in Darmstadt Herausgegeben vom Ortsausschuss Darmstadt L C Wittich sche Hofbuchdruckerei p XXI Hess Fritz 1908 Fuhrer fur die 37 Hauptversammlung des Deutschen Apotheker Vereins in Darmstadt Herausgegeben vom Ortsausschuss Darmstadt L C Wittich sche Hofbuchdruckerei p XXI Reg Bl S 665 RegBl S 373 GS S 123 Jochen Taupitz Die Standesordnungen der freien Berufe Geschichtliche Entwicklung Funktionen Stellung im Rechtssystem 2 Auflage 2012 ISBN 978 3 11 090745 2 S 339 ff Digitalisat Hess Fritz 1908 Fuhrer fur die 37 Hauptversammlung des Deutschen Apotheker Vereins in Darmstadt Herausgegeben vom Ortsausschuss Darmstadt L C Wittich sche Hofbuchdruckerei p XX Ramdohr Paul 1910 Geschichte der Darmstadter Apotheken Darmstadt L C Wittich sche Hofbuchdruckerei p 39 Gutmann Prof Dr S 1967 Deutsche Einhorn Apotheken 1 Teil Herausgeber W Spitzner Ettlingen Baden p 26 B von Eberstein Engel Apotheke In Stadtlexikon Darmstadt nach Emanuel August Merck Hrsg Geschichte der Merck schen Engelapotheke zu Darmstadt Darmstadt 1905 300 Jahre Engel Apotheke 1654 1954 Darmstadt 1954 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Apothekenwesen in Hessen Darmstadt amp oldid 236206681