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Berggesetze regeln im Bergbau vor allem den Aufbau der Bergbehorden und deren Kompetenzen die Berechtigung zum Bergbau und die Aufsicht uber die Sicherheit in und um die Bergwerke Sie ersetzten mit der Einfuhrung der parlamentarischen Gesetzgebung die von Landes Territorial oder Grundherren erlassenen Bergordnungen Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenMit dem Beginn der Industrialisierung und der Reformierung von Verwaltung und Staat in der Mitte des 19 Jahrhunderts galt es auch das feudale Bergwesen zu einer funktionalen Bergverwaltung umzugestalten Dem entsprachen die feudalen Bergordnungen nicht Die spezielle Berggerichtsbarkeit wurde abgeschafft und ebenso wie die bisherige Patrimonialjustiz der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterstellt Althergebrachte Privilegien der Bergstadte und des Bergstandes wie zum Beispiel die Befreiung vom Heeresdienst fielen Die Vasallenbergprivilegien auf das niedere Bergregal wurden eingezogen Das den Bergordnungen zugrunde liegende Direktionsprinzip der Bergamter wurde durch ein Inspektionsprinzip ersetzt das Gewerbefreiheit Selbstverwaltung und die Nichteinmischung in die Privatwirtschaft garantierte An Stelle des landesherrlichen Zehnts wurden Steuern erhoben Gleichzeitig erfolgte die Herauslosung des Huttenwesens aus der Berggesetzgebung Sehr bald wurden im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren Allgemeine Berggesetze erlassen die fur alle Bergbaugegenstande galten also auch fur die Nichtregalien Vor allem der sich stark entwickelnde Kohlebergbau bedurfte genau so einer Aufsicht wie der immer mehr zuruckgehende Regalbergbau Das Allgemeine Berggesetz fur die Preussischen Staaten vom 24 Juni 1865 ersetzte Teile des Allgemeinen Preussischen Landrechts vom 5 Februar 1752 und 50 Provinzialbergordnungen Es fuhrte unter anderem das Normalfeld ein Das Gesetz uber den Regalbergbau im Konigreich Sachsen vom 22 Mai 1851 loste die Bergordnung Kurfurst Christians vom 12 Juni 1589 ab hielt aber noch am Direktionsprinzip fest erst das Allgemeine Berggesetz fur das Konigreich Sachsen vom 16 Juni 1868 anderte dies Das Allgemeine Osterreichische Berggesetz vom 23 Mai 1854 hob die Joachimsthaler Bergordnung von 1548 und weitere Bergordnungen auf Einige Privilegien liessen sich nicht ohne weiteres beseitigen aber im Wesentlichen waren zu Beginn des 20 Jahrhunderts in den deutschen Landern einheitliche Bergrechtsverhaltnisse geschaffen worden Im Jahr 1935 ging mit dem Gesetz zur Uberleitung des Bergwesens auf das Reich 1 das Bergwesen in ganz Deutschland in Reichshoheit uber in Preussen war dies bereits ein Jahr zuvor durch die Fusion der Wirtschaftsministerien geschehen Die vorgesehene Schaffung eines Reichsberggesetzes kam nicht mehr zustande In der DDR bestand ab 1969 ein zentrales Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik Nach der Wiederherstellung des Foderalismus in der Bundesrepublik ging die Bergaufsicht wieder in Landerhoheit zuruck Als das Bundesberggesetz vom 13 August 1980 am 1 Januar 1982 in Kraft trat wurden die Landesberggesetze aufgehoben Die Lander fuhren seither das Bundesberggesetz mit ihren Landesbergbehorden aus wobei einige Lander hierzu durch Staatsvertrage die Zustandigkeit auf andere Lander ubertragen haben Das Bundesberggesetz enthalt eine Offnungsklausel zum Erlass von Bergverordnungen Bergverordnungen konnen von den Landern oder dem Bundeswirtschaftsministerium erlassen werden wobei bei Bundesbergverordnungen der Bundesrat seine Zustimmung erteilen muss Neben dem Bundesberggesetz steht derzeit eine Mischung von Landes und Bundesbergverordnungen Literatur BearbeitenGerhard Dapprich Leitfaden des Bergrechts und anderer fur den Bergbau wichtiger Rechtsgebiete mit Gesetzestexten Vierte verbesserte und erweiterte Auflage Gluckauf Essen 1955 S 311 Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik In Gesetzesblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 12 Mai 1969 S 29 34 Weblinks BearbeitenGesetzestext des Bundesberggesetzes Deutschland Allgemeines Berggesetz fur die Preussischen Staaten vom 24 Juni 1865 in Kraft getreten am 1 Oktober 1865 im Portal Westfalische GeschichteEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Uberleitung des Bergwesens auf das Reich Vom 28 Februar 1935 In Reichsministerium des Inneren Hrsg Reichsgesetzblatt Teil I Nr 23 Reichsverlagsamt Berlin 1 Marz 1935 S 315 Digitalisat abgerufen am 23 Mai 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berggesetz amp oldid 222810560