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Der Zweite Kappeler Landfriede auch Zweiter Landfrieden von 1531 ist ein Friedensvertrag der am 20 November 1531 1 im Weiler Deinikon bei Baar geschlossen wurde regelte die religiosen Verhaltnisse nach dem Zweiten Kappeler Krieg der zur Zeit der Reformation zwischen den katholischen und reformierten Orten der Eidgenossenschaft ausgetragen wurde Die Konfessionsverteilung in der Eidgenossenschaft 1536 auf dem Hohepunkt der ReformationDie Konfessionverteilung nach dem Abschluss der GegenreformationDer Erste Kappeler Landfrieden wurde aufgehoben Die unterlegenen reformierten Kantone mussten gegenuber den Regelungen durch den Ersten Kappeler Landfrieden empfindliche Nachteile in Kauf nehmen Jeder souverane Kanton der Eidgenossenschaft kann in seinem Gebiet nach dem Prinzip cuius regio eius religio die Konfession fur alle Einwohner verbindlich regeln Fur Deutschland wurde dieses Prinzip erst durch den Augsburger Religionsfrieden von 1555 verbindlich Die Grafschaft Toggenburg musste die Lehnshoheit der Furstabtei St Gallen wieder anerkennen Die reformierten und paritatischen Gemeinden durften weiter bestehen und mussten vom katholischen Furstabt respektiert werden Das Toggenburg blieb also ein gemischtkonfessionelles Gebiet Es blieb zwar als Zugewandter Ort mit der Eidgenossenschaft verbunden durch die Definitive Etablierung der furstabtischen Herrschaft waren einerseits die Unabhangigkeitsbestrebungen der Toggenburger vorlaufig gescheitert andererseits weitere Versuche Zurichs seine Macht nach Osten zu erweitern blockiert Die Untertanen der Furstabtei St Gallen im Furstenland zwischen Wil und Rorschach mussten zum katholischen Glauben zuruckkehren Die Gemeine Herrschaft Thurgau blieb zwar im Prinzip ebenfalls ein gemischtkonfessionelles Gebiet katholische Einwohner einer Gemeinde konnten jedoch die Wiederherstellung ihres Gottesdienstes verlangen die reformierten Kirchgemeinden hatten in diesem Fall kein Anrecht auf Fortbestand Die Gemeinen Herrschaften Freie Amter Gaster Uznach sowie die Schirmherrschaft Rapperswil wurden ganz rekatholisiert Die Grafschaft Baden und die Grafschaft Sargans zum grossten Teil Die reformierten Orte mussten das christliche Burgrecht auflosen Die durch den Zweiten Kappeler Landfrieden bestimmten Machtverhaltnisse zwischen den katholischen und reformierten Orten der Eidgenossenschaft wurden erst nach dem Zweiten Villmerger oder Toggenburgerkrieg 1712 korrigiert Einzelnachweise Bearbeiten Schweiz In Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage Band 14 Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig Wien 1885 1892 S 0759 Weblinks BearbeitenHelmut Meyer Kappelerkriege In Historisches Lexikon der Schweiz Artikel bei historicum net Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zweiter Kappeler Landfriede amp oldid 209592958