www.wikidata.de-de.nina.az
DieZentralkommission fur die Rheinschifffahrt ZKR franzosisch Commission Centrale pour la Navigation du Rhin CCNR niederlandisch Centrale Commissie voor de Rijnvaart CCR ist eine Internationale Organisation mit Sitz in Strassburg Frankreich Ihre Aufgabe ist in erster Linie die Erarbeitung und Fortentwicklung der von den Mitgliedstaaten der revidierten Rheinschiff fahrtsakte zu erlassenden Verordnungen zu allen Fragen der Schifffahrt auf dem Rhein sie pruft daneben alle Beschwerden die ihr wegen der Anwendung der revidierten Rheinschiff fahrtsakte sowie der Durchfuhrung der gemeinsam von den Vertragsstaaten erlassenen Verordnungen vorgelegt werden Ihre Berufungskammer kann bei Berufungen gegen Urteile der nationalen Rheinschiff fahrtsgerichte angerufen werden Daruber hinaus wirkt die Kommission auf die Weiterentwicklung des Binnenschiff fahrtsrechts hin und initiiert hierzu weitere internationale Ubereinkommen Flagge der Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt Palais du RhinHaupteingang des Palais du Rhin mit ZKRS FlaggeSitzungssaal der Kommission im Palais du Rhin Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufgaben 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt wurde mit der Schlussakte des Wiener Kongresses von 1815 geschaffen als diplomatische Konferenz zur Erarbeitung der Rheinschiff fahrtsakte 1 Sie trat erstmals am 15 August 1816 in Mainz zusammen wo sie faktisch die Verwaltungsstruktur des Vertrags uber das Rheinschifffahrts Octroi vom 15 Oktober 1804 ubernahm An den Verhandlungen nahmen die Vertreter Frankreichs der Niederlande Preussens Badens Hessens Bayerns und Nassaus teil Die Verhandlungen zogen sich lange hin da Preussen und die Niederlande darum stritten ob die Freiheit des Rheins bis ins offene Meer oder nur bis zu den Mundungshafen gelte ob also die Niederlande Zolle fur ein und ausgehende Seeschiffe verlangen durfe der preussische Vertreter Wilhelm von Humboldt blieb den Verhandlungen deshalb von 1825 bis 1829 fern 2 In den Folgejahren erarbeitete sie die Mainzer Akte die am 31 Marz 1831 verabschiedet wurde Mit Inkrafttreten der Akte wurde die Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt zu einer internationalen Organisation mit eigener Rechtspersonlichkeit und Sitz in Mainz 1861 wurde die Kommission nach Mannheim verlegt 2 Am 17 Oktober 1868 wurde die Mannheimer Akte von den sechs Mitgliedern Nassau war 1866 von Preussen annektiert worden verabschiedet die die Regelungen von 1831 ersetzte und noch heute als Grundlagendokument fur die Rheinschifffahrt Bestand hat Nach dem Deutsch Franzosischen Krieg 1871 annektierte das neu gegrundete Deutsche Reich Elsass Lothringen und damit das gesamte Rheinufer Frankreichs Frankreich schied aus der ZKR aus Das Deutsche Reich wurde hingegen nicht Mitglied der ZKR sondern die bisherigen Mitglieder bleiben als Gliedstaaten des Reiches sowie zusatzlich neu das Reichsland Elsass Lothringen Mitglieder der ZKR 2 Nach dem Ersten Weltkrieg regelte der Versailler Vertrag in den Artikeln 354 ff die Arbeit der Zentralkommission neu Frankreich wurde fuhrendes Mitglied mit standigem Vorsitz das Deutsche Reich ersetzte seine Gliedstaaten als Mitglied Belgien trat der Mannheimer Akte bei Das Vereinigte Konigreich Austritt zum Ende des Jahres 1993 und Italien Austritt 1937 wurden als Nichtuferstaaten und Nichtunterzeichner der Mannheimer Akte Mitglieder der ZKR Auch die Schweiz erhielt ohne Unterzeichnung der Mannheimer Akte Sitz in der ZKR wahrend die Niederlande die Anderung der Mannheimer Akte durch den Versailler Vertrag in einem Zusatzprotokoll 1923 akzeptierten 2 In der Folge wurden der Sitz der Kommission 1920 nach Strassburg verlegt und im dortigen Palais du Rhin ein standiges Sekretariat eingerichtet 1936 erklarte das Deutsche Reich durch die Note uber die deutschen Wasserstrassen vom 14 11 1936 3 einseitig nicht mehr an das internationale Regime uber den Rhein und andere Flusse gebunden zu sein 2 Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die ZKR im Herbst 1945 ihre Arbeit wieder auf Ein Teil der Revision durch die Versailler Vertrage wurde einvernehmlich aufgehoben und die Vereinigten Staaten Austritt 1964 wurden zuerst in Wahrnehmung der Besatzungsrechte aufgenommen Bereits 1950 wurde auch Deutschland genauer die Bundesrepublik zur ZKR wieder zugelassen 2 1963 erfolgte mit dem Ubereinkommen zur Revision der Revidierten Rheinschiff fahrtsakte die letzte grossere Uberarbeitung der Vorschriften bei der die Schweiz dem Abkommen beitrat Seither wurden weitere sieben Zusatzprotokolle vereinbart Die Zentralkommission ist die erste internationale Organisation weltweit und zugleich die alteste noch heute bestehende Aufgaben BearbeitenZu den Aufgaben der Zentralkommission gehoren die Sicherstellung der Freiheit des Rheins als Wasserstrasse die Sicherheit des Rheinverkehrs sowie die wirtschaftliche Forderung des Schiffsverkehrs auf dem Rhein Dazu gehoren insbesondere die Weiterentwicklung der Rheinschifffahrts polizeiverordnung RheinSchPV die Verkehrsregeln enthalt sowie Vorschriften uber die Schiffe deren Grossen Kennzeichnung und Ausrustung den Gewasserschutz und die Abfallbeseitigung Technische Vorschriften fur Binnenschiffe Vorschriften uber Besatzung und Personal Vorschriften zur Beforderung gefahrlicher GuterDiese Vorschriften werden in enger Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten erarbeitet einstimmig verabschiedet und gelten danach unmittelbar im jeweiligen nationalen Recht ohne dass ein Ubernahmeakt der Mitgliedsstaaten notig ist Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Wasserschutz und Schifffahrts polizeien der Rheinuferstaaten uberwacht 4 Deutschland und Frankreich haben dazu fur ihre gemeinsame Strecke auf dem Oberrhein seit 2012 eine gemeinsame deutsch franzosische Wasserschutzpolizei Compagnie fluviale de gendarmerie du Rhin mit dem Sitz in Kehl und Aussenstellen in Gambsheim und Vogelgrun eingerichtet 5 In Rheinschifffahrtssachen kann neben den Rheinschifffahrts obergerichten optional auch die Zentralkommission als Berufungsgericht angerufen werden 6 Literatur BearbeitenKarl Heinz Bauer Die Berufungskammer der Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt in Strassburg In Peter Hanau Egon Lorenz Hans Christoph Matthes Hrsg Festschrift fur Gunther Wiese zum 70 Geburtstag Neuwied Kriftel Luchterhand 1998 ISBN 3 472 03458 0 S 1 9 Adriaan Bos Reflections on the provision of the Act of Mannheim enshrining the right of complaint to the Central Commission for the Navigation of the Rhine In Niels Blokker Sam Muller Hrsg Towards More Effective Supervision by International Organizations Essays in Honour of Henry G Schermers Volume I Dordrecht Martinus Nijhoff 1994 ISBN 0 7923 3159 1 S 205 215 Dale S Collinson The Rhine Regime in Transition Relations between the European Communities and the Central Commission for Rhine Navigation In Columbia Law Review 72 1972 S 485 516 W E Haak Experience in the Netherlands regarding the case law of the Chamber of Appeal of the Central Commission for Navigation on the Rhine In Netherlands Yearbook of International Law 19 1988 S 3 51 Gunter Hoog Flusse und Kanale der Bundesrepublik Deutschland In AVR 25 1987 S 202 231 Anne Schulte Wulwer Leidig Wie Flusse Menschen und Landschaften verbinden Erfahrungen aus der internationalen Zusammenarbeit am Rhein im Bereich Gewasserschutz In Xuewu Gu Hrsg Grenzuberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Regionen in Europa Baden Baden Nomos 2002 ISBN 3 7890 7777 1 S 105 121 Anne Schulte Wulwer Leidig Koos Wieriks Grenzuberschreitender Gewasserschutz am Rhein Entwicklung eines ganzheitlichen nachhaltigen Gewasserschutzes in internationaler Kooperation In Jorg Barandat Hrsg Wasser Konfrontation oder Kooperation Okologische Aspekte von Sicherheit am Beispiel eines weltweit begehrten Rohstoffs Baden Baden Nomos 1997 ISBN 3 7890 4829 1 S 298 315 Guido Thiemeyer Isabel Tolle Supranationalitat im 19 Jahrhundert Die Beispiele der Zentralkommission fuer die Rheinschifffahrt und des Octroivertrages 1804 1832 in Journal of European Integration History Vol 17 2011 S 177 196 Weblinks BearbeitenInternetprasenz der Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt en fr de nl Einzelnachweise Bearbeiten Johann Ludwig Kluber Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815 Verlag J J Palm und Ernst Enke Erlangen 1815 Bd 3 Acten der Congress Commission fur die Freiheit der Fluss Schifffahrt a b c d e f Adalbert Rittmuller 180 Jahre Zentralkommission fur die Rheinschiffahrt In Auswartiger Dienst Nr I 1996 S 77 ff ccr zkr org PDF RGBl II S 361 Schifffahrtspolizei Verkehrsregeln auf der Website der Zentralkommission Station der Wasserschutzpolizei Kehl ist eine deutsch franzosische Erfolgsgeschichte Memento vom 8 Februar 2015 im Internet Archive auf der Website des Stadtanzeigers der Ortenau Informationen zu Funktion Ablauf des Verfahrens und Besetzung der Berufungskammer auf der Internetseite des ZKR Berufungskammer abgerufen am 24 Februar 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Korperschaft GND 2030096 7 lobid OGND AKS LCCN n82063805 VIAF 123814084 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt amp oldid 218420338