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Das Wirtschaftliche Eigentumer Register WiERe englisch Register for Ultimate Beneficial Owners auch UBO Register ist ein kostenpflichtiges offentliches Verzeichnis Register 1 in Osterreich in dem die wichtigsten rechtserheblichen Tatsachen und Rechtsverhaltnisse von Unternehmen und anderer im Wirtschaftliche Eigentumer Registergesetz genannten Rechtstrager einzutragen sind Es wurde 2018 automationsunterstutzt eingefuhrt Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Rechtstrager 3 Zweck 4 Registerbehorde und Datenverarbeitung 5 Erfassung Sorgfalts und Meldepflichten 6 Einsicht in das WiERe 6 1 Offentliche Einsicht 6 2 Einsicht durch Verpflichtete 6 3 Einsicht durch Behorden 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenRechtsgrundlage des WiERe ist das Bundesgesetz uber die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentumer von Gesellschaften anderen juristischen Personen und Trusts Kurztitel Wirtschaftliche Eigentumer Registergesetz WiEReG welches zum 15 Januar 2018 in Kraft getreten ist 2 Das WiEReG wiederum wurde auf Grundlage mehrerer Vorgaben der Europaischen Union fur alle Unionsmitgliedstaaten vorgeschrieben siehe z B die vierte Fassung der Anti Geldwascherichtlinie 3 Durch die 5 Geldwasche Richtlinie 4 und die notwendige Umsetzung in Osterreich 5 wurde das Wirtschaftliche Eigentumer Registergesetz wesentlich angepasst und erweitert Rechtstrager BearbeitenDas WiERe ist auf die im Wirtschaftliche Eigentumer Registergesetz ausdrucklich genannten Rechtstrager anzuwenden 1 WiEReG Dies sind Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen mit Sitz in Osterreich sowie Trusts und trustahnliche Vereinbarungen nach Massgabe von 1 Abs 2 Zif 17 und 18 WiEReG Offene Gesellschaften OG Kommanditgesellschaften KG Aktiengesellschaften AG Gesellschaften mit beschrankter Haftung GmbH Erwerbsgenossenschaften und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit kleine Versicherungsvereine Sparkassen Europaische Wirtschaftliche Interessensvereinigungen Europaische Gesellschaften SE Europaische Genossenschaften SCE Privatstiftungen gemass 1 Privatstiftungsgesetz sonstige Rechtstrager deren Eintragung im Firmenbuch gemass 2 Z 13 FBG vorgesehen ist 6 Vereine gemass 1 Vereinsgesetz Stiftungen und Fonds gemass 1 Bundes Stiftungs und Fondsgesetz 2015 aufgrund eines Landesgesetzes eingerichtete Stiftungen und Fonds sofern die Anwendung dieses Bundesgesetzes landesgesetzlich vorgesehen ist Trusts und trustahnliche Vereinbarungen z B unter Umstanden eine Anstalt privaten Rechts Treuhand Fiducia Fideikommiss sofern der Trustee oder eine ihm ahnliche Person in Osterreich eine Geschaftsbeziehung im Namen des Trusts oder der trustahnlichen Verbindung aufnimmt oder Liegenschaften erwirbt 7 Zweck BearbeitenGemass 7 Abs 1 WiEReG ist der primare Zweck des Wirtschaftliche Eigentumer Registers die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems fur Zwecke der Geldwascherei und der Terrorismusfinanzierung 8 In das WiERe sind daher die wirtschaftlichen Eigentumer einzutragen in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtstrager nach 2 WiEReG letztlich steht Dies ist grundsatzlich der Fall wenn ein direkter oder indirekter Eigentumer Anteile oder Stimmrechte von mehr als 25 an einem Unternehmen halt Ist kein wirtschaftlicher Eigentumer feststellbar gelten die Mitglieder der obersten Fuhrungsebene des Rechtstragers z B Geschaftsfuhrer Vorstand als wirtschaftliche Eigentumer Registerbehorde und Datenverarbeitung BearbeitenRegisterbehorde gemass 14 Abs 1 WiEReG ist der Bundesminister fur Finanzen Die Registerbehorde ist datenschutzrechtlicher Auftraggeber fur das Register 7 Abs 5 und 8 WiEReG Die Bundesanstalt Statistik Osterreich und die Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschrankter Haftung Bundesrechenzentrum GmbH sind fur das Register lediglich gesetzliche Dienstleisterinnen sofern nicht ausdrucklich etwas anderes bestimmt ist 7 Abs 5 WiEReG Spatestens nach 10 Jahren ab dem Ende des wirtschaftlichen Eigentums an einer Gesellschaft oder sonstigen juristischen Personen mit Sitz in Osterreich sowie Trusts und trustahnliche Vereinbarungen sind die Daten uber einen wirtschaftlichen Eigentumer zu loschen 7 Abs 3 WiEReG Erfassung Sorgfalts und Meldepflichten BearbeitenDie Registerbehorde kann gemass 14 Abs 6 WiEReG von Rechtstragern und deren wirtschaftlichen Eigentumern jederzeit Auskunfte uber die wirtschaftlichen Eigentumer von Rechtstragern und die Vorlage entsprechender Urkunden und anderer schriftlichen Unterlagen verlangen Die Erfassung und Prufung der Daten bezuglich der Identitat der wirtschaftlichen Eigentumer trifft primar die Rechtstrager selbst 3 WiEReG Dabei sind zur Erfullung der auferlegten Sorgfaltspflichten die Daten durch die Rechtstrager zumindest jahrlich zu prufen ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentumer noch aktuell sind Korrespondierend zu dieser Verpflichtung der Rechtstrager haben die rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentumer alle fur die Erfullung der Sorgfaltspflichten erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfugung zu stellen 4 WiEReG Verpflichtete durfen sich gemass 11 WiEReG bei der Anwendung ihrer Sorgfaltspflichten gegenuber ihren Kunden nicht ausschliesslich auf die im WiERe enthaltenen Angaben uber die wirtschaftlichen Eigentumer eines Rechtstragers verlassen Sie haben zur Erfullung ihrer Sorgfaltspflichten nach einem risikobasierten Ansatz vorzugehen Dies bedeutet dass ein Auszug aus dem Register nur zur Feststellung des wirtschaftlichen Eigentumers nicht aber zur Uberprufung des wirtschaftlichen Eigentumers herangezogen werden kann Die Meldung oder Anderung von Daten uber wirtschaftliche Eigentumer hat binnen vier Wochen durch die Rechtstrager direkt an die Bundesanstalt Statistik Osterreich als Dienstleisterin der Registerbehorde uber das Unternehmensserviceportal in elektronischer Form zu erfolgen 5 WiEReG Stellt ein Verpflichterter fehlerhafte Daten im WiERe fest so hat er dies zu melden 11 Abs 3 WiEReG Fur bestimmte Rechtspersonen gilt eine Befreiung von der Meldepflicht z B wenn bei einer Gesellschaften mit beschrankter Haftung alle Gesellschafter naturliche Personen sind 6 Abs 2 WiEReG Die erstmaligen Meldungen an das Register haben bis zum 1 Juni 2018 zu erfolgen sofern nicht eine Meldepflichtbefreiung vorliegt Befreit von der Meldepflicht sind z B wirtschaftliche Eigentumer die bereits in einem Stammregister eingetragen sind z B Firmenbuch Vereinsregister etc und bei denen personlich haftende Gesellschafter naturliche Personen sind OG und KG GmbHs mit ausschliesslich naturlichen Personen als Gesellschaftern und Vereine gemass Vereinsgesetz und Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften In diesen Fallen jedoch nur dann wenn keine andere naturliche Person Kontrolle auf die Geschaftsfuhrung des Rechtstragers ausubt Generell nicht meldepflichtig sind im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen auslandischer Gesellschaften Wohnungseigentumergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach burgerlichem Recht Einzelunternehmer Gemass der Rechtsansicht des osterreichischen Bundesministeriums fur Finanzen besteht bei den von einem Insolvenzverfahren betroffenen Rechtstragern fur den Insolvenzverwalter auch subsidiar keine Meldepflicht 9 Bis Juni 2018 wird mit 356 000 meldepflichtige Unternehmen gerechnet 10 Wer Meldepflichten verletzt kann nach den 15 und 16 WiEReG bei Vorsatz mit bis zu 300 000 Euro bestraft werden 11 Das Bundesministerium fur Finanzen BMF hat in einem Erlass 12 zum Wirtschaftliche Eigentumer Registergesetz seine Rechtsansicht im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der Definition des wirtschaftlichen Eigentumers zum Beispiel zur Beurteilung des Vorliegens von direktem und indirektem wirtschaftlichen Eigentum sowie wann von Kontrolle auszugehen ist den Sorgfaltspflichten der Rechtstrager in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Eigentumer der Meldung der Daten durch die Rechtstrager die Befreiung von der Meldepflicht und die Einsicht in das Register bekannt gemacht Einsicht in das WiERe BearbeitenDie Einsichtnahme ist zudem gemass 17 WiEReG kostenpflichtig 13 Zum Schutz der Rechte der Betroffenen werden alle Daten uber Abfragen und Auszuge aus dem WiERe aufgezeichnet Eine unbefugte Einsichtnahme wird mit einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro bestraft 14 Offentliche Einsicht Bearbeiten Der Forderung dass grundsatzlich jeder Interessent Zugriff auf das Register haben soll z B durch Transparency International wurde im Zuge der Umsetzung der 5 Geldwascherichtlinie entsprochen Die Einsicht bei berechtigtem Interesse entsprechend der Neufassung von Art 30 Abs 5 wurde in eine offentliche Einsicht umgewandelt Mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europaischen Union in den verbundenen Rechtssachen C 37 20 und C 601 20 vom 22 November 2022 wurde diese Bestimmung in der Fassung der 5 Geldwascherichtlinie aufgehoben 15 Einsicht durch Verpflichtete Bearbeiten Gemass 5 Abs 4 WiEReG ist jeder Rechtstrager berechtigt uber das Unternehmensserviceportal Einsicht in die uber ihn im Register erfassten Daten zu nehmen Weiters sind bestimmte Personen wie z B Kreditinstitute Versicherungsunternehmen Rechtsanwalte Notare Wirtschaftsprufer bzw Steuerberater Bilanzbuchhalter Buchhalter und Personalverrechner Handelsgewerbetreibende einschliesslich Versteigerer soweit sie Zahlungen in bar von mindestens 10 000 Euro annehmen Immobilienmakler Unternehmensberater Versicherungsvermittler und andere berechtigt im Rahmen der Anwendung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Geldwascherei und Terrorismusfinanzierung gegenuber ihren Kunden Einsicht in das Register nehmen 9 Abs 1 WiEReG Daruber hinaus durfen von diesen genannten Personen die Rechtsanwalte Notare Wirtschaftsprufer Steuerberater Bilanzbuchhalter Buchhalter und Personalverrechner Einsicht fur die Zwecke der Beratung ihrer Mandanten im Hinblick auf die Feststellung Uberprufung und Meldung der wirtschaftlichen Eigentumer ihrer Mandanten nehmen 9 Abs 2 WiEReG Bei Neukunden sind Kredit und Finanzinstitute seit dem 10 Januar 2020 verpflichtet einen Auszug aus dem WiERe einzuholen Einsicht durch Behorden Bearbeiten Das Einsichtsrecht durch Behorden nach 12 WiEReG umfasst eine sehr grosse Zahl an Behorden in Osterreich so z B die Registerbehorde die Geldwaschemeldestelle die FMA zustandige Landesbehorden Kammern im Rahmen der Aufsicht uber bestimmte Mitglieder Bezirksverwaltungsbehorden Strafverfolgungsbehorden die Staatsanwaltschaften und Gerichte fur strafrechtliche Zwecke Finanzstrafbehorden und das Bundesfinanzgericht fur finanzstrafrechtliche Zwecke Abgabenbehorden des Bundes und das Bundesfinanzgericht fur abgabenrechtliche Zwecke wenn dies im Interesse der Abgabenerhebung zweckmassig und angemessen ist die Osterreichische Nationalbank der Bundesminister fur Inneres die Sicherheitsbehorden Polizei fur Zwecke der Sicherheitspolizei Weblinks BearbeitenWiEReG auf der Website des Finanzministeriums in Osterreich Einzelnachweise Bearbeiten Einsicht bei berechtigtem Interesse Webseite des Finanzministeriums zuletzt abgerufen am 17 Marz 2018 BGBl I 2017 136 Richtlinie EU 2015 849 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Mai 2015 Richtlinie EU 2018 843 In ABl L Nr 156 19 Juni 2018 S 43 EU Finanz Anpassungsgesetz 2019 Dies ist eine unvollstandige Verweisung denn in 2 Abs 13 FBG steht lediglich sonstige Rechtstrager deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist Bis 2020 galten Trusts und trustahnliche Verbindungen nur dann als dem WiEReG unterliegend wenn sie vom Inland aus verwaltet wurden Eine Verwaltung im Inland lag insbesondere dann vor wenn der Trustee seinen Wohnsitz bzw Sitz im Inland hatte Einsicht bei berechtigtem Interesse Webseite des Finanzministeriums zuletzt abgerufen am 17 Marz 2018 Zeitschrift fur Insolvenzrecht und Kreditschutz ZIK 2018 160 vom 31 August 2018 Das Register der wirtschaftlichen Eigentumer Webseite des Finanzministeriums zuletzt abgerufen am 17 Marz 2018 Ungewohnlicherweise hat das Bundesministerium fur Finanzen grosszugige Nachfristen zur Abwendung von Zwangsstrafen in Aussicht gestellt siehe OStZ 2018 323 Erlass des BMF vom 26 April 2018 BMF 460000 0007 III 6 2018 Kosten gemass WiEReG NutzungsentgelteV BGBl II Nr 77 2018 Das Register der wirtschaftlichen Eigentumer Webseite des Finanzministeriums zuletzt abgerufen am 17 Marz 2018 Vgl Offentliche Einsicht Webseite des Finanzministeriums abgerufen am 22 April 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftliche Eigentumer Register amp oldid 233512638