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Das Vierkonigsbundnis wurde am 27 Februar 1850 geschlossen zwischen Bayern Sachsen Hannover und Wurttemberg Die vier Konigreiche beeinflusst von Osterreich unterstutzten damit im Wesentlichen den Grossosterreich Plan Sie wollten den Deutschen Bund mit mehr Macht und Institutionen ausrusten als der ursprungliche Plan Osterreichs Marz April 1850 in Gelb diejenigen Staaten die Abgeordnete in das Unionsparlament haben wahlen lassen in Rot die Staaten des Vierkonigsbundnisses vom Februar 1850Hintergrund war der Versuch Preussens einen kleindeutschen Bundesstaat zu errichten Die sogenannte Erfurter Union ware nach dem damaligen Stand aber auf Norddeutschland beschrankt gewesen Die Konigreiche wollten dieser beabsichtigten Staatsgrundung mit einem Gegenentwurf fur eine Bundesreform begegnen Letztlich aber scheiterten beide Versuche und es wurde der alte Deutsche Bund wiederhergestellt Inhaltsverzeichnis 1 Zustandekommen und Bundnispartner 2 Inhalt 3 Folgen 4 Siehe auch 5 Quellen 6 BelegeZustandekommen und Bundnispartner BearbeitenDie vier Konigreiche forderten dass kunftig das gesamte Osterreich einem deutschen Staatsverband angehoren durfe Sachsen und Hannover hatten am 26 Mai 1849 zusammen mit Preussen das Dreikonigsbundnis unterzeichnet in dem die Grundung eines Deutschen Reiches spater Erfurter Union genannt vereinbart wurde Hannover trat dem Vierkonigsbundnis formell nicht bei Es storte sich an einem Beitritt Gesamtosterreichs zum Bund und wunschte sich ein Staatenhaus innerhalb des Parlaments um die kleineren Staaten besser an den Bundesangelegenheiten zu beteiligen Es wolle erst beitreten wenn Verstandigungversuche mit Preussen gescheitert waren Doch tatsachlich furchtete Hannover dass es nach einem Beitritt den Druck Preussens zu spuren bekommen hatte 1 Inhalt BearbeitenZunachst sollte laut Vierkonigsbundnis der Bundeszweck des Deutschen Bundes erweitert werden der bislang vor allem der militarischen Verteidigung diente Gemeinsame Bundesangelegenheit sollten kunftig sein Art 1 eine gemeinsame Diplomatie gegenuber dem Ausland aber die Einzelstaaten durften weiterhin eigene Gesandten haben Entscheidung uber Krieg und Frieden Oberleitung von Land und Seestreitkraften Oberaufsicht uber gemeinsame Handels und Zollangelegenheiten Verkehr Schifffahrt Post Eisenbahn und Telegrafie Die Forderung eines Einverstandnisses uber die wunschenswerte Gleichheit in Munze Mass und Gewicht Matrikularbeitrage Finanzierung des Bundes uber Beitrage der Einzelstaaten Die Gewahr derjenigen Rechte welche den Angehorigen aller deutschen Bundesstaaten zugesichert sind Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit bezuglich der gemeinsamen Bundesangelegenheiten nbsp Verfassungsdiagramm fur den reformierten Deutschen Bund wie er im Vierkonigsbundnis skizziert wurdeZu den geplanten Bundesorganen gehorte neben einem Bundesgericht und einer Nationalvertretung Parlament eine Bundesregierung Art 3 mit Sitz in Frankfurt Osterreich Preussen Bayern Sachsen Hannover Wurttemberg das Kurfurstentum Hessen und das Grossherzogtum Hessen ernannten je ein Mitglied der Bundesregierung und gaben ihm Instruktionen mit Die Bundesregierung sollte mit einfacher Stimmenmehrheit entscheiden fur eine Verfassungsanderung war Einstimmigkeit notig Eine Nationalvertretung Art 8 sollte dreihundert Mitglieder haben gewahlt von den Parlamenten der Einzelstaaten Osterreich Preussen und die ubrigen Staaten sollten je einhundert Mitglieder entsenden dabei war darauf zu achten dass ein jeder Mitgliedsstaat mindestens ein Mitglied wahlte Die Bundesregierung berief die Nationalvertretung und loste sie auf nach einer Auflosung musste die Nationalvertretung innerhalb von sechs Monaten neu gewahlt und berufen werden Bundesgesetze und der Haushalt benotigten die Zustimmung von Bundesregierung und Nationalvertretung Art 4 Art 11 12 Die Bundesregierung legte alle drei Jahre einen Haushalt vor Zahlen mussten die Einzelstaaten je nachdem wie viele Mitglieder sie in die Nationalvertretung entsandten Eine Zweidrittelmehrheit in der Nationalvertretung war bei Verfassungsanderungen Aufnahmen von neuen Mitgliedsstaaten und Religionsangelegenheiten vonnoten Art 13 Art 14 Realisiert werden sollte die Reform auf folgende Weise Nachdem alle Mitgliedsstaaten des bisherigen Deutschen Bundes der Ubereinkunft zugestimmt haben wurden sollte die Bundesregierung gebildet werden Sie ware dann an die Stelle der osterreichisch preussischen Bundeszentralkommission getreten Art 16 Danach sollte die Bundesregierung ein Bundesgrundgesetz eine Verfassung erarbeiten das von allen Mitgliedsstaaten des bisherigen Deutschen Bundes angenommen werden musste Erst dann konnte eine Nationalvertretung gewahlt werden mit der das Bundesgrundgesetz vereinbart werden wurde Folgen Bearbeiten nbsp Kaisertum Osterreich 1816 1867 Es war Osterreichs Ziel alle seine Gebiete dem Deutschen Bund beitreten zu lassen Osterreich erklarte am 15 Mai 1850 dass es den Plan des Vierkonigsbundnisses fur ausfuhrbar hielt Es trat aber nur unter Bedingungen bei Die Grundsatze durften nicht nachtraglich verandert werden die gesetzgebende und vollziehende Gewalt der Bundesorgane musse auf die erwahnten Gegenstande begrenzt werden mit den erwahnten Rechten die Staatsangehorigen gewahrt werden durfen keine Grundrechte gemeint sein ausserdem wollte Osterreich die Moglichkeit erhalten mit seinem gesamten Gebiet dem Bund beizutreten 2 Die Ubereinkunft war ein Zugestandnis Osterreichs an die Konigreiche Der osterreichische Ministerprasident Felix zu Schwarzenberg stand daher auch nicht vorbehaltlos hinter dem Verfassungsentwurf In Preussen interessierten sich durchaus Minister fur den Entwurf vor allem die Hochkonservativen die sich moglichst wenig Nationalstaat wunschten Gegner war Joseph von Radowitz der nationalkonservative Vordenker der Erfurter Union 3 Hannover begrusste es dass Osterreich seit dem Fruhjahr 1850 danach strebte den Deutschen Bund wiederherzustellen 4 Letztlich setzte sich der Verfassungsentwurf des Vierkonigsbundnisses ebenso wenig durch wie die Erfurter Union Siehe auch BearbeitenGrossosterreich Erfurter Union Dresdner Konferenzen 1850 1851 Frankfurter Reformakte von 1863Quellen BearbeitenNr 179 Ubereinkunft zwischen Bayern Sachsen und Wurttemberg uber die Hauptgrundsatze fur eine Revision der Bundesverfassung vom 27 Februar 1850 In Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 W Kohlkammer Verlag Stuttgart 1961 S 444 446 Nr 180 Osterreichische Erklarung uber den Beitritt zum Vierkonigsbundnis vom 15 Mai 1850 In Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 W Kohlkammer Verlag Stuttgart 1961 S 446 447Belege Bearbeiten Hans Georg Aschoff Hannover das Dreikonigsbundnis und die Erfurter Union In Gunther Mai Hrsg Die Erfurter Union und das Erfurter Unionsparlament 1850 Bohlau Koln u a 2000 S 111 136 hier S 133 Nr 180 Osterreichische Erklarung uber den Beitritt zum Vierkonigsbundnis vom 15 Mai 1850 In Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1 Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850 W Kohlhammer Verlag Stuttgart 1961 S 446 447 S 447 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 893 894 Hans Georg Aschoff Hannover das Dreikonigsbundnis und die Erfurter Union In Gunther Mai Hrsg Die Erfurter Union und das Erfurter Unionsparlament 1850 Bohlau Koln u a 2000 S 111 136 hier S 133 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vierkonigsbundnis amp oldid 207074117