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Der Vertrag von Paris beendete den Neuenburgerhandel zwischen Preussen und der Schweiz Der preussische Konig Friedrich Wilhelm IV verzichtete endgultig auf seine Rechte am Furstentum Neuenburg Neuchatel und der Grafschaft Valangin Das Abkommen wurde am 26 Mai 1857 in Paris unterzeichnet und bedeutete fur Preussen eine schwere diplomatische Niederlage Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Auszug aus dem Vertrag betreffend die Erledigung der Neuenburger Angelegenheit 26 Mai 1857 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten1707 hatten sich die neuenburgischen Stande nach dem Aussterben des bis dahin herrschenden Furstenhauses Orleans Longueville fur den Konig von Preussen als neuen Landesherren entschieden 1805 wurde das Furstentum franzosisch kam aber 1815 gemass den Bestimmungen des Wiener Kongresses zuruck an Preussen Gleichzeitig trat Neuenburg im selben Jahr als Kanton der Schweizer Eidgenossenschaft bei blieb jedoch ein mit Preussen in Personalunion verbundenes Furstentum Am 1 Marz 1848 kam es zu einer Revolution in deren Folge Neuenburg zur Republik erklart wurde Der preussische Konig war damit nicht einverstanden verzichtete aber auf die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung seiner ererbten Rechte In einem Putsch im Sommer 1856 versuchten royalistische Krafte die Herrschaft des preussischen Konigs wiederherzustellen Der Aufstand wurde durch republikanische Milizen niedergeschlagen Er forderte 8 Tote und 26 Verwundete 667 Royalisten wurden gefangen genommen Preussen verlangte die sofortige Freilassung der Gefangenen die der Schweizer Bundesrat jedoch nur unter Bedingungen gewahren wollte Hauptforderung war der Verzicht Preussens auf seine Rechte Am 13 Dezember 1856 brach Preussen seine diplomatischen Beziehungen zur Schweiz ab und ordnete fur den 2 Januar 1857 die Mobilmachung von 150 000 Mann an Frankreich ergriff fur Preussen Partei und Napoleon III vermittelte Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien nachdem Grossbritannien eine Unterstutzung der Eidgenossenschaft signalisierte Am 26 Mai kam es in Paris zur Unterzeichnung eines Sechsmachteabkommens Die Unterzeichner waren Johann Konrad Kern fur die Schweiz Alexander von Hubner fur das Kaisertum Osterreich Alexandre Colonna Walewski fur das Kaiserreich Frankreich Henry Wellesley 1 Earl Cowley fur das Konigreich Grossbritannien Maximilian von Hatzfeldt Trachenberg fur das Konigreich Preussen Pawel Dmitrijewitsch Kisseljow fur das Russische KaiserreichDer Vertrag wurde am 16 Juni 1857 ratifiziert und trat am selben Tag in Kraft Die preussische Krone verlor damit ein Territorium von ca 14 Quadratmeilen Der Konig von Preussen behielt aber den Titel eines Fursten von Neuenburg Inhalt BearbeitenDer acht Artikel umfassende Vertrag wurde von den Bevollmachtigten von Osterreich Frankreich Grossbritannien Russland Preussen und der Eidgenossenschaft unterzeichnet und besiegelt Der Konig von Preussen verzichtete fur sich und seine Erben auf die Rechte am Furstentum Neuenburg und die Grafschaft Valangin Neuenburg blieb ein Mitglied der Schweizer Eidgenossenschaft Die Kosten fur die Ereignisse trug die Schweiz Fur die Gefangenen wurde eine Generalamnestie erlassen und weder die Personen noch der Kanton hatten Anspruch auf Schadenersatz Eingezogene Kapitalien und Einkunfte aus Stiftungen durften nicht zweckentfremdet werden Auszug aus dem Vertrag betreffend die Erledigung der Neuenburger Angelegenheit 26 Mai 1857 BearbeitenIhre Majestaten der Kaiser von Osterreich der Kaiser von Frankreich die Konigin des Vereinigten Konigreichs von Grossbritannien und Irland der Kaiser aller Reussen haben die Schweizerische Eidgenossenschaft eingeladen sich uber die geeignetesten Bestimmungen zur Erreichung der Ruhe Europas zu verstandigen Demzufolge sind sie dahin ubereingekommen einen Vertrag abzuschliessen Art 1 Seine Majestat der Konig von Preussen willigt ein auf ewige Zeiten fur sich seine Erben und Nachfolger auf die Souveranitatsrechte zu verzichten welche ihm der Artikel 23 des am 9 Juni 1815 in Wien abgeschlossenen Vertrags auf das Furstentum Neuenburg und die Grafschaft Valangin einraumt Art 2 Der Staat Neuenburg fortan sich selbst angehorend fahrt fort ein Glied der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu bilden mit den gleichen Rechten wie die ubrigen Kantone und gemass dem Artikel 75 des obgedachten Vertrags Art 5 Fur alle politischen und militarischen Verbrechen und Vergehen welche zu den letzten Ereignissen in Beziehung stehen wird volle und ganzliche Amnestie erteilt und zwar zugunsten aller Neuenburger Schweizer oder Fremden und namentlich auch zugunsten der Milizen welche sich durch Entfernung ins Ausland der Waffenpflicht entzogen haben Eine kriminelle oder korrektionelle Klage eine Klage auf Schadenersatz kann weder durch den Kanton Neuenburg noch durch irgendeine Korporation oder Person gegen diejenigen angehoben werden welche unmittelbar oder mittelbar an den September Ereignissen teilgenommen haben Die Amnestie soll sich gleichfalls auf alle politischen und Pressvergehen erstrecken welche vor den September Ereignissen stattgefunden haben Art 8 Gegenwartiger Vertrag soll ratifiziert und die daherigen Ratifikationen in der Frist von drei Wochen oder fruher wenn es geschehen kann ausgewechselt werden Die Auswechslung wird in Paris stattfinden So geschehen in Paris den 26 Mai 1857 Systematische Sammlung des Bundesrechts SR 0 193 11 Vertrag betreffend die Erledigung der Neuenburger Angelegenheit deutsche Ubersetzung 1 Literatur BearbeitenWilhelm Fix Die Territorialgeschichte des preussischen Staates Simon Schroppsche Hof Landkartenhandlung Berlin 1884 Reprint Melchior Verlag Wolfenbuttel Imanuel Geiss Hrsg Chronik des 19 Jahrhunderts Chronik Verlag Dortmund 1993 ISBN 3 611 00312 3 Oskar Jager Geschichte der neuesten Zeit Vom Wiener Kongress bis zur Gegenwart 2 Band Oswald Seehagen Berlin 1882 Olaf Kappelt Als Neuenburg und Valangin noch bei Preussen waren vor 300 Jahren BHV Berlin Historica Verlag Berlin 2008 ISBN 978 3 939929 08 6 Schweizerische Eidgenossenschaft SR 0 193 11 Vertrag betreffend die Erledigung der Neuenburger Angelegenheit deutsche Ubersetzung Systematische Sammlung des BundesrechtsEinzelnachweise Bearbeiten Schweizerische Eidgenossenschaft SR 0 193 11 Vertrag betreffend die Erledigung der Neuenburger Angelegenheit deutsche Ubersetzung Systematische Sammlung des Bundesrechts Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag von Paris 1857 amp oldid 237068542