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Die Verordnung EU Nr 1308 2013 ist eine Europaische Verordnung mit der eine gemeinsame Marktorganisation fur landwirtschaftliche Erzeugnisse errichtet wird 3 Verordnung EU Nr 1308 2013Titel Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 17 Dezember 2013 uber eine gemeinsame Marktorganisation fur landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen EWG Nr 922 72 EWG Nr 234 79 EG Nr 1037 2001 und EG Nr 1234 2007Bezeichnung nicht amtlich Gemeinsame MarktorganisationsverordnungGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV insbesondere Art 42 1 1 und Art 43 2 2 Veroffentlichungsdatum 20 Dezember 2013Inkrafttreten 20 Dezember 2013Anzuwenden ab 1 Januar 2014Letzte Anderung durch Verordnung EU 2022 2104Inkrafttreten derletzten Anderung 24 November 2022Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Historie 2 Zusammenfassung 2 1 Binnenmarkt 2 2 Handel mit Drittlandern 2 3 Wettbewerbsregeln 2 4 Allgemeine Vorschriften 2 5 Befugnisubertragungen 3 Anwendung 4 Lebensmittelrechtliche Bezeichnungen 5 Umsetzung in nationales Recht 6 EinzelnachweiseHistorie BearbeitenDurch die Verordnung wurden zahlreiche altere EU Verordnungen zum Lebensmittel und Agrarmarkt zusammengefasst und konsolidiert Durch sie wurden unter anderem die Verordnung EWG Nr 922 72 4 die Verordnung EWG Nr 234 79 5 die Verordnung EG Nr 1037 2001 6 sowie die Vorgangerregelung die Verordnung EG Nr 1234 2007 7 aufgehoben 3 Zusammenfassung BearbeitenZiel der Verordnung EU Nr 1308 2013 ist es unter anderem die EU Argrarmarkte zu stabilisieren und dadurch die Ausweitung von Marktkrisen zu verhindern Dazu werden verschiedene Interventionsmoglichkeiten und Massnahmen wie offentliche Interventionen Beihilfen zur privaten Lagerhaltung etc etabliert die die Agrarmarkte stabilisieren sollen Durch ausreichende Markttransparenz sollen Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte in die Lage versetzt werden ihre Produktions und Investitionsentscheidungen auf Marktentwicklungen abstimmen zu konnen Durch die Verordnung sollen Produktivitat und Qualitat landwirtschaftlicher Produkte verbessert die Nachfrage gesteigert und der Agrarsektor dabei unterstutzt werden sich an veranderte Markte anzupassen Die Wettbewerbsfahigkeit bestimmter Sektoren wie Obst und Gemuse und Wein wird durch Beihilfen erhoht Durch die Verordnung soll die Zusammenarbeit innerhalb der Lebensmittelversorgungskette verbessert werden indem Erzeugerorganisationen und Branchenverbande die die Akteure der Lebensmittelversorgungskette vertreten gefordert werden Die Verordnung EU Nr 1308 2013 legt Mindestanforderungen fest um die Qualitat von Produktionsverfahren und deren Erzeugnissen sicherzustellen Sie enthalt Vorschriften fur die Verwendung von Bezeichnungen etwa fur wertsteigernde Produktmerkmale oder Produktionsverfahren fur eine Reihe von Erzeugnissen sowie Vorschriften fur den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und spezifische Wettbewerbsregeln 3 Anmerkung Die Verordnung EU Nr 1308 2013 ersetzt und erganzt zahlreiche andere EU Regelungen Durch diese Verordnung wird die EU Kommission zudem dazu berechtigt zusatzliche erganzende delegierte Rechtsakte und Durchfuhrungsrechtsakte zu erlassen Thematisch relevante sowohl bereits bestehende als auch aufgrund dieser Berechtigung zusatzlich erlassene Verordnungen werden im Artikeltext an passender Stelle unten mit angefuhrt Binnenmarkt Bearbeiten Der Teil II dieser Verordnung ist in zwei Titel unterteilt In ihm werden Instrumente zur Marktintervention fur eine Reihe von Erzeugnissen definiert Sie enthalt Vorschriften fur offentliche Interventionen wenn Erzeugnisse von Behorden der Mitgliedstaaten angekauft und durch diese bis zu ihrem Absatz gelagert werden sowie fur die Gewahrung von Beihilfen fur die Lagerhaltung von Erzeugnisse durch private Marktteilnehmer Die EU Kommission wird dazu befugt entsprechende delegierte Rechtsakte und Durchfuhrungsrechtsakte zu erlassen Beihilferegelungen Titel I werden z B fur sogenannte Schulprogramme Abgabe von Obst Gemuse Milch und Milcherzeugnissen in Bildungseinrichtungen siehe auch Durchfuhrungsverordnung EU 2017 39 8 Delegierte Verordnung EU 2017 40 9 und Durchfuhrungsverordnung EU 2020 600 10 fur Olivenol und Tafeloliven zugunsten der Erzeuger in Griechenland Frankreich und Italien siehe auch Durchfuhrungsverordnung EU Nr 615 2014 11 Delegierte Verordnung EU Nr 611 2014 12 und Durchfuhrungsverordnung EU 2020 600 10 fur Obst und Gemuse Durchfuhrungsverordnung EU Nr 543 2011 13 Delegierte Verordnung EU 2020 743 14 und Durchfuhrungsverordnung EU 2020 600 10 den Weinsektor Delegierte Verordnung EU 2016 1149 15 und Durchfuhrungsverordnung EU 2016 1150 16 den Bienenzuchtsektor Delegierte Verordnung EU 2015 1366 17 Durchfuhrungsverordnung EU 2015 1368 18 und Durchfuhrungsverordnung EU 2020 600 10 den Hopfensektor Verordnung EU Nr 738 2010 19 und fur Rebpflanzungen siehe Delegierten Verordnung EU 2018 273 20 und Durchfuhrungsverordnung EU 2018 274 21 festgelegt Basierend auf Artikel 7 dieser enthalt die Verordnung EU Nr 1370 2013 22 Vorschriften fur die Festsetzung von Preisen und die fur Marktmassnahmen verschiedener landwirtschaftliche Erzeugnisse erforderlichen Parameter Die Vermarktung von Erzeugnissen Titel II muss den bestehenden Verordnungen in der EU entsprechen Diese gibt es etwa fur Olivenol Durchfuhrungsverordnung EU Nr 29 2012 23 und Verordnung EWG Nr 2568 91 24 Bananen Durchfuhrungsverordnung EU Nr 1333 2011 25 Obst und Gemuse Durchfuhrungsverordnung EU Nr 543 2011 13 Wein Delegiertenverordnung EU 2019 934 26 und Durchfuhrungsverordnung EU 2019 935 27 Eier Verordnung EG Nr 589 2008 28 Bruteier Verordnung EG Nr 617 2008 29 Geflugelfleisch Verordnung EG Nr 543 2008 30 Rindfleisch Verordnung EG Nr 566 2008 31 und Hopfen Verordnung EG Nr 1850 2006 32 Daneben gibt es Vorschriften zur Forderung der besonderen Eigenschaften von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln wie geschutzte Ursprungsbezeichnungen geografische Angaben traditionelle Begriffe sowie Aufmachung und Etikettierung Verordnung EU Nr 1151 2012 33 Die Delegierten Verordnung EU 2019 33 34 und Durchfuhrungsverordnung EU 2019 34 35 enthalten hierzu umfassende Vorschriften fur den Weinsektor Zusatzlich gibt es speziellere Vorschriften fur Zucker Verordnung EG Nr 967 2006 36 Milch Delegierten Verordnung EU Nr 880 2012 37 und Durchfuhrungsverordnung EU Nr 511 2012 38 und Wein Delegierten Verordnung EU 2018 273 20 und Durchfuhrungsverordnung EU 2018 274 21 Anerkannte Erzeugerorganisationen und Branchenverbande konnen von den EU Wettbewerbsregeln ausgenommen werden wenn sie spezifische Anforderungen erfullen und spezifische Ziele verfolgen Vorschriften dazu enthalt die Delegierten Verordnung EU 2016 232 39 fur Erzeuger von Obst und Gemuse die Durchfuhrungsverordnung EU 2017 892 40 und fur Erzeuger von Hopfen die Verordnung EG Nr 1299 2007 41 Handel mit Drittlandern Bearbeiten Der Teil III dieser Verordnung enthalt zollrechtliche Vorschriften wie Einfuhrzolle und Zollkontingente sowie Vorschriften zu Einfuhr und Ausfuhrlizenzen Schutzmassnahmen und Ausfuhrerstattungen Die Kommission wird dazu befugt entsprechend weitere delegierte Rechtsakte und Durchfuhrungsrechtsakte zu erlassen Diese weiteren Rechtsakte gelten fur Einfuhrlizenzen Delegierten Verordnung EU 2015 1538 42 der Verwaltung von Einfuhr und Ausfuhrzollkontingenten Delegierten Verordnung EU 2020 760 43 Durchfuhrungsverordnung EU 2020 761 44 Delegierten Verordnung EU 2020 1987 45 Durchfuhrungsverordnung EU 2020 1988 46 Delegierten Verordnung EU 2016 1237 47 und Durchfuhrungsverordnung EU 2016 1239 48 zusatzliche Einfuhrzolle Durchfuhrungsverordnung EU 2019 2163 49 und der Berechnung von Einfuhrzollen im Getreidesektors Verordnung EU Nr 642 2010 50 Wettbewerbsregeln Bearbeiten Durch den Teil IV dieser Verordnung werden Leitlinien erlassen um den Wettbewerb insbesondere die Einhaltung der in Artikel 101 Absatz 1 51 und Artikel 102 AEUV 52 genannten Vereinbarungen Beschlusse und Verhaltensweisen in der Landwirtschaft zu regeln Fur die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik werden Landwirten und Verbanden Ausnahmen von der Anwendung dieser Vorschriften gewahrt ebenso wie fur Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von anerkannten Branchenverbanden Der Teil IV regelt auch die staatliche Beihilfen fur die Rentierzucht den Zuckersektor die Bienenzucht die Weinherstellung fur Schalenfruchte und die Verteilung von Erzeugnissen an Kinder Allgemeine Vorschriften Bearbeiten IM Teil V dieser Verordnung werden Aussergewohnliche Massnahmen Kapitel I Regeln zur Markttransparenz Kapitel 1a sowie Regeln zu Mitteilungen und Berichten Kapitel II festgelegt Aussergewohnliche Massnahmen sind etwa Massnahmen die wirksame Reaktionen gegen anhaltende Marktstorungen wie erhebliche Preisschwankungen innerhalb oder ausserhalb des EU Binnenmarktes ermoglichen sollen So wurden in diesem Zusanmmenhang die Delegierte Verordnung EU Nr 1263 2014 fur Milcherzeugnisse 53 die Delegierten Verordnung EU 2020 592 54 die Delegierten Verordnung EU 2020 1275 55 die Delegierten Verordnung EU 2020 884 56 die Durchfuhrungsverordnung EU 2020 600 10 die Durchfuhrungsverordnung EU 2020 601 57 die Durchfuhrungsverordnungen 2020 593 58 die Durchfuhrungsverordnungen 2020 594 59 und die Durchfuhrungsverordnungen 2020 599 60 zur Unterstutzung der Sektoren Obst und Gemuse Kartoffel Blumen Wein sowie Milch und Milcherzeugnisse wahrend der COVID 19 Pandemie die Durchfuhrungsverordnung EU 2020 133 61 und die Delegierten Verordnung EU 2020 419 62 zur Stutzung des Weinsektor nach der Verhangung von US Zollen auf Weineinfuhren die Delegierten Verordnung EU 2015 1853 63 zur Unterstutzung von Tierhaltern im Jahr 2015 in den Sektoren Milch und Schweinefleischerlassen Daneben konnen Massnahmen in Bezug auf Tierseuchen und einen daraus resultierenden Vertrauensverlust der Verbraucher fur die Sektoren Rind und Kalbfleisch Milch und Milcherzeugnisse Schweinefleisch Schaf und Ziegenfleisch Eier und Geflugelfleisch wie etwa die Durchfuhrungsverordnung EU 2018 1507 64 zur Marktstutzung des polnischen Eier und Geflugelfleischsektor nach Ausbruchen der Vogelgrippe umgesetzt werden Zu den Vorschriften fur Mitteilungen und Berichte wurde die Durchfuhrungsverordnung EU 2017 1185 65 veroffentlicht Die Regelungen zur Reserve fur Krisen im Agrarsektor Artikel 226 wurden durch die Verordnung EU 2021 2117 aufgehoben Befugnisubertragungen Bearbeiten Im TEIL VI Artikel 227 der Verordnung werden der Kommission Befugnisse zur Erlassung Delegierter Rechtsakte fur einen Zeitraum von 7 Jahren ab dem 20 Dezember 2013 erteilt was aber jederzeit vom Europaischen Parlament und dem Europaischen Rat widerrufen werden kann Diese Befugnisse werden stillschweigend um den gleichen Zeitraum verlangert es sei denn das Europaische Parlament oder der Europaische Rat widersprechen einer Verlangerung Delegierte Rechtsakte die bereits in Kraft getreten sind werden von einem Ende der Ubertragung der Befugnisse nicht beruhrt und bleiben in Kraft Im Artikel 228 ist festgelegt dass Delegierte Rechtsakte unmittelbar in Kraft gesetzt werden konnen Anwendung BearbeitenDie Verordnung EU Nr 1308 2013 trat am 1 Januar 2014 in Kraft Durch sie wurden diverse andere EU Verordnungen aufgehoben 66 Seit ihrem Inkrafttreten wurde sie Stand Januar 2023 dreissig mal geandert bzw berichtigt 67 Lebensmittelrechtliche Bezeichnungen BearbeitenIm Anhang VII der Verordnung werden zahlreiche Begriffsdefinitionen fur die Verwendung in der EU festgelegt So darf etwa der Begriff Wein nur fur ein Getrank das ausschliesslich durch vollstandige oder teilweise alkoholische Garung der frischen auch eingemaischten Weintrauben oder des Traubenmostes gewonnen wird verwendet werden Schaumwein darf nur fur Erzeugnisse verwendet werden die durch alkoholische Garung von Weintrauben Traubenmost oder Wein einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 8 5 und im geschlossenen Behaltnis einen ausschliesslich aus der Garung stammendem Kohlendioxiduberdruck von mindestens 3 bar aufweisen Die Bezeichnungen Kalb oder Kalbfleisch durfen nicht fur das Fleisch von mehr als 12 Monaten alten Tieren verwendet werden Der Begriff Milch ist ausschliesslich dem durch ein oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion ohne jeglichen Zusatz oder Entzug vorbehalten Entsprechend ist in der EU die Verwendung der Bezeichnung Milch fur pflanzliche Produkte wie etwa Sojamilch Hafermilch Mandelmilch etc nicht zulassig Soweit es sich bei der Milch nicht um Kuhmilch handelt ist zudem die Tierart anzugeben Der Begriff Butter darf nur fur Milchfettprodukte verwendet werden Produkte die auch pflanzliche Fette enthalten mussen Bezeichnungen wie etwa Margarine Streichfett oder Mischfett tragen Fur Olivenole werden die Herstelbedingungen etwa fur Native Olivenole oder Raffinierte Olivenole festgelegt Umsetzung in nationales Recht BearbeitenAls Europaische Verordnung ist diese im Bereich der EU unmittelbar gultig und muss nicht in nationales Recht ubertragen werden Ihre Auslegung ist dem Europaischen Gerichtshof vorbehalten 68 Einzelnachweise Bearbeiten Art 42 des Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Art 43 des Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union a b c Die gemeinsame Organisation der Agrarmarkte in der EU Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union 18 Juni 2021 abgerufen am 8 Januar 2023 Verordnung EWG Nr 922 72 des Rates vom 2 Mai 1972 zur Festlegung der Grundregeln fur die Gewahrung der Beihilfe fur Seidenraupen fur das Zuchtjahr 1972 1973 Verordnung EWG Nr 234 79 des Rates vom 5 Februar 1979 uber das Verfahren zur Anpassung des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs fur landwirtschaftliche Erzeugnisse Verordnung EG Nr 1037 2001 des Rates vom 22 Mai 2001 zur Genehmigung des Anbietens oder der Abgabe zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch von bestimmten eingefuhrten Weinen bei denen angenommen werden kann dass sie Gegenstand von in der Verordnung EG Nr 1493 1999 vorgesehenen onologischen Verfahren waren Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates vom 22 Oktober 2007 uber eine gemeinsame Organisation der Agrarmarkte und mit Sondervorschriften fur bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse Verordnung uber die einheitliche GMO Durchfuhrungsverordnung EU 2017 39 der Kommission vom 3 November 2016 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewahrung einer Unionsbeihilfe fur die Abgabe von Obst und Gemuse Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen Delegierte Verordnung EU 2017 40 der Kommission vom 3 November 2016 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewahrung einer Unionsbeihilfe fur die Abgabe von Obst und Gemuse Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen und zur Anderung der Delegierten Verordnung EU Nr 907 2014 der Kommission a b c d e Durchfuhrungsverordnung EU 2020 600 der Kommission vom 30 April 2020 zur Abweichung von der Durchfuhrungsverordnung EU 2017 892 der Durchfuhrungsverordnung EU 2016 1150 der Durchfuhrungsverordnung EU Nr 615 2014 der Durchfuhrungsverordnung EU 2015 1368 und der Durchfuhrungsverordnung EU 2017 39 hinsichtlich bestimmter Massnahmen zur Bewaltigung der durch die COVID 19 Pandemie verursachten Krise Durchfuhrungsverordnung EU Nr 615 2014 der Kommission vom 6 Juni 2014 mit Durchfuhrungsbestimmungen zu der Verordnung EU Nr 1306 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates und zu der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Arbeitsprogramme zur Stutzung des Sektors Olivenol und Tafeloliven Delegierte Verordnung EU Nr 611 2014 der Kommission vom 11 Marz 2014 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Programme zur Stutzung des Sektors Olivenol und Tafeloliven a b Durchfuhrungsverordnung EU Nr 543 2011 der Kommission vom 7 Juni 2011 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates fur die Sektoren Obst und Gemuse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemuse Delegierte Verordnung EU 2020 743 der Kommission vom 30 Marz 2020 zur Anderung der Delegierten Verordnung EU 2017 891 hinsichtlich der Berechnung des Wertes der vermarkteten Erzeugung von Erzeugerorganisationen im Obst und Gemusesektor Delegierte Verordnung EU 2016 1149 der Kommission vom 15 April 2016 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stutzungsprogramme im Weinsektor und zur Anderung der Verordnung EG Nr 555 2008 der Kommission Durchfuhrungsverordnung EU 2016 1150 der Kommission vom 15 April 2016 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stutzungsprogramme im Weinsektor Delegierte Verordnung EU 2015 1366 der Kommission vom 11 Mai 2015 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Beihilfe im Bienenzuchtsektor Durchfuhrungsverordnung EU 2015 1368 der Kommission vom 6 August 2015 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Beihilfe im Bienenzuchtsektor Verordnung EU Nr 738 2010 der Kommission vom 16 August 2010 mit Durchfuhrungsbestimmungen zu Zahlungen an deutsche Erzeugerorganisationen im Hopfensektor a b Delegierte Verordnung EU 2018 273 der Kommission vom 11 Dezember 2017 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems fur Rebpflanzungen der Weinbaukartei der Begleitdokumente und der Zertifizierung der Ein und Ausgangsregister der obligatorischen Meldungen Mitteilungen und Veroffentlichung der mitgeteilten Informationen und zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1306 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die diesbezuglichen Kontrollen und Sanktionen sowie zur Anderung der Verordnungen EG Nr 555 2008 EG Nr 606 2009 und EG Nr 607 2009 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr 436 2009 und der Delegierten Verordnung EU 2015 560 der Kommission a b Durchfuhrungsverordnung EU 2018 274 der Kommission vom 11 Dezember 2017 mit Durchfuhrungsvorschriften zur Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems fur Rebpflanzungen der Zertifizierung der Ein und Ausgangsregister der obligatorischen Meldungen und Mitteilungen sowie mit Durchfuhrungsvorschriften zur Verordnung EU Nr 1306 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der einschlagigen Kontrollen und zur Aufhebung der Durchfuhrungsverordnung EU 2015 561 der Kommission Verordnung EU Nr 1370 2013 des Rates vom 16 Dezember 2013 mit Massnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation fur landwirtschaftliche Erzeugnisse Durchfuhrungsverordnung EU Nr 12 2012 der Kommission vom 10 Januar 2012 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte fur die Bestimmung der fur bestimmtes Obst und Gemuse geltenden Einfuhrpreise Verordnung EWG Nr 2568 91 der Kommission vom 11 Juli 1991 uber die Merkmale von Olivenolen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung Durchfuhrungsverordnung EU Nr 1333 2011 der Kommission vom 19 Dezember 2011 zur Festsetzung von Vermarktungsnormen fur Bananen von Bestimmungen zur Kontrolle der Einhaltung dieser Vermarktungsnormen und von Anforderungen an Mitteilungen im Bananensektor Kodifizierter Text Delegierte Verordnung EU 2019 934 der Kommission vom 12 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anbauflachen auf denen der Alkoholgehalt der Weine erhoht werden darf der zugelassenen onologischen Verfahren und der Einschrankungen fur die Erzeugung und Haltbarmachung von Weinbauerzeugnissen des Mindestalkoholgehalts von Nebenerzeugnissen und deren Beseitigung sowie der Veroffentlichung von OIV Dossiers Durchfuhrungsverordnung EU 2019 935 der Kommission vom 16 April 2019 mit Durchfuhrungsvorschriften zur Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Analysemethoden zur Feststellung der physikalischen chemischen und organoleptischen Merkmale von Weinbauerzeugnissen und der Mitteilung von Beschlussen der Mitgliedstaaten zur Erhohung des naturlichen Alkoholgehalts Verordnung EG Nr 589 2008 der Kommission vom 23 Juni 2008 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen fur Eier Verordnung EG Nr 617 2008 der Kommission vom 27 Juni 2008 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen fur Bruteier und Kuken von Hausgeflugel Verordnung EG Nr 543 2008 der Kommission vom 16 Juni 2008 mit Durchfuhrungsvorschriften zur Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen fur Geflugelfleisch Verordnung EG Nr 566 2008 der Kommission vom 18 Juni 2008 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates in Bezug auf die Vermarktung von Fleisch von bis zu zwolf Monate alten Rindern Verordnung EG Nr 1850 2006 der Kommission vom 14 Dezember 2006 mit Durchfuhrungsbestimmungen fur die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen Verordnung EU Nr 1151 2012 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 November 2012 uber Qualitatsregelungen fur Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Delegierte Verordnung EU 2019 33 der Kommission vom 17 Oktober 2018 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Antrage auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor das Einspruchsverfahren Einschrankungen der Verwendung Anderungen der Produktspezifikationen die Loschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung Durchfuhrungsverordnung EU 2019 34 der Kommission vom 17 Oktober 2018 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Antrage auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor das Einspruchsverfahren Anderungen der Produktspezifikationen das Register der geschutzten Bezeichnungen die Loschung des Schutzes und die Verwendung von Zeichen sowie zur Verordnung EU Nr 1306 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf ein geeignetes Kontrollsystem Verordnung EG Nr 967 2006 der Kommission vom 29 Juni 2006 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EG Nr 318 2006 des Rates hinsichtlich der Nichtquotenerzeugung im Zuckersektor Delegierte Verordnung EU Nr 880 2012 der Kommission vom 28 Juni 2012 zur Erganzung der Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates im Hinblick auf die landerubergreifende Zusammenarbeit und Vertragsverhandlungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse Durchfuhrungsverordnung EU Nr 511 2012 der Kommission vom 15 Juni 2012 uber Mitteilungen in Bezug auf Erzeugerorganisationen und Branchenverbande sowie Vertragsverhandlungen und beziehungen gemass der Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates im Sektor Milch und Milcherzeugnisse Delegierte Verordnung EU 2016 232 der Kommission vom 15 Dezember 2015 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf bestimmte Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Erzeugern Durchfuhrungsverordnung EU 2017 892 der Kommission vom 13 Marz 2017 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates fur die Sektoren Obst und Gemuse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemuse Verordnung EG Nr 1299 2007 der Kommission vom 6 November 2007 uber die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften auf dem Hopfensektor kodifizierte Fassung Delegierte Verordnung EU 2015 1538 der Kommission vom 23 Juni 2015 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einfuhrlizenzantrage der Uberfuhrung in den zollrechtlich freien Verkehr und des Raffinationsnachweises fur Zuckererzeugnisse des KN Codes 1701 im Rahmen von Praferenzabkommen fur die Wirtschaftsjahre 2015 16 und 2016 17 sowie zur Anderung der Verordnungen EG Nr 376 2008 und EG Nr 891 2009 der Kommission Delegierte Verordnung EU 2020 760 der Kommission vom 17 Dezember 2019 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vorschriften fur die Verwaltung von Einfuhr und Ausfuhrzollkontingenten fur die eine Lizenzregelung gilt sowie zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1306 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten im Rahmen der Verwaltung von Zollkontingenten Durchfuhrungsverordnung EU 2020 761 der Kommission vom 17 Dezember 2019 mit Durchfuhrungsbestimmungen zu den Verordnungen EU Nr 1306 2013 EU Nr 1308 2013 und EU Nr 510 2014 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Verwaltungssystem fur Zollkontingente mit Lizenzen Delegierte Verordnung EU 2020 1987 der Kommission vom 14 Juli 2020 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates und der Verordnung EU Nr 1306 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Leistung und Freigabe von Sicherheiten bei der Verwaltung von Zollkontingenten in der Reihenfolge der Antragstellung Durchfuhrungsverordnung EU 2020 1988 der Kommission vom 11 November 2020 mit Durchfuhrungsbestimmungen zu den Verordnungen EU Nr 1308 2013 und EU Nr 510 2014 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten nach dem Windhundverfahren Delegierte Verordnung EU 2016 1237 der Kommission vom 18 Mai 2016 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Durchfuhrungsbestimmungen fur die Regelung uber Ein und Ausfuhrlizenzen und zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1306 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Vorschriften uber die Freigabe und den Verfall der fur solche Lizenzen geleisteten Sicherheiten sowie zur Anderung der Verordnungen EG Nr 2535 2001 EG Nr 1342 2003 EG Nr 2336 2003 EG Nr 951 2006 EG Nr 341 2007 und EG Nr 382 2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnungen EG Nr 2390 98 EG Nr 1345 2005 EG Nr 376 2008 und EG Nr 507 2008 der Kommission Text von Bedeutung fur den EWR Durchfuhrungsverordnung EU 2016 1239 der Kommission vom 18 Mai 2016 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Regelung uber Ein und Ausfuhrlizenzen Text von Bedeutung fur den EWR Durchfuhrungsverordnung EU 2019 2163 der Kommission vom 17 Dezember 2019 zur Festsetzung der Auslosungsvolumen fur die Jahre 2020 und 2021 im Hinblick auf die etwaige Anwendung zusatzlicher Einfuhrzolle auf bestimmtes Obst und Gemuse Verordnung EU Nr 642 2010 der Kommission vom 20 Juli 2010 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates hinsichtlich der Einfuhrzolle im Getreidesektor kodifizierte Fassung Art 101 des Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Art 102 des Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Delegierte Verordnung EU Nr 1263 2014 der Kommission vom 26 November 2014 uber eine befristete Sonderbeihilfe fur Milcherzeuger in Estland Lettland und Litauen Delegierte Verordnung EU 2020 592 der Kommission vom 30 April 2020 uber befristete aussergewohnliche Massnahmen zur Abweichung von bestimmten Vorschriften der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates zur Behebung der durch die COVID 19 Pandemie und die damit verbundenen Massnahmen verursachten Marktstorungen im Obst und Gemusesektor und im Weinsektor Delegierte Verordnung EU 2020 1275 der Kommission vom 6 Juli 2020 zur Anderung der Delegierten Verordnung EU 2020 592 uber befristete aussergewohnliche Massnahmen zur Abweichung von bestimmten Vorschriften der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates zur Behebung der durch die COVID 19 Pandemie und die damit verbundenen Massnahmen verursachten Marktstorungen im Obst und Gemusesektor und im Weinsektor Delegierte Verordnung EU 2020 884 der Kommission vom 4 Mai 2020 zur Abweichung fur das Jahr 2020 von der Delegierten Verordnung EU 2017 891 der Kommission in Bezug auf den Obst und Gemusesektor sowie von der Delegierten Verordnung EU 2016 1149 der Kommission in Bezug auf den Weinsektor im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie Durchfuhrungsverordnung EU 2020 601 der Kommission vom 30 April 2020 uber Dringlichkeitsmassnahmen zur Abweichung von den Artikeln 62 und 66 der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gultigkeit von Genehmigungen fur Rebpflanzungen und der Rodung im Falle einer vorgezogenen Wiederbepflanzung Durchfuhrungsverordnung EU 2020 593 der Kommission vom 30 April 2020 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlussen uber Marktstabilisierungsmassnahmen im Kartoffelsektor Durchfuhrungsverordnung EU 2020 594 der Kommission vom 30 April 2020 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlussen uber Marktstabilisierungsmassnahmen im Sektor lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels Bulben Zwiebeln Knollen Wurzelknollen und Wurzelstocke Schnittblumen und Pflanzenteile zu Binde oder Zierzwecken Durchfuhrungsverordnung EU 2020 599 der Kommission vom 30 April 2020 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlussen uber die Planung der Erzeugung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse Durchfuhrungsverordnung EU 2020 133 der Kommission vom 30 Januar 2020 zur Abweichung von der Durchfuhrungsverordnung EU 2016 1150 der Kommission mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stutzungsprogramme im Weinsektor Delegierte Verordnung EU 2020 419 der Kommission vom 30 Januar 2020 zur Abweichung von der Delegierten Verordnung EU 2016 1149 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stutzungsprogramme im Weinsektor Delegierte Verordnung EU 2015 1853 der Kommission vom 15 Oktober 2015 uber eine befristete Sonderbeihilfe fur Erzeuger der Tierhaltungssektoren Durchfuhrungsverordnung EU 2018 1507 der Kommission vom 10 Oktober 2018 mit aussergewohnlichen Marktstutzungsmassnahmen fur den Eier und Geflugelfleischsektor in Polen Durchfuhrungsverordnung EU 2017 1185 der Kommission vom 20 April 2017 mit Durchfuhrungsbestimmungen zu den Verordnungen EU Nr 1307 2013 und EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Ubermittlung von Informationen und Dokumenten an die Kommission und zur Anderung und Aufhebung mehrerer Verordnungen der Kommission Text von Bedeutung fur den EWR Aufgehoben wurden Verordnung EWG Nr 3209 89 Verordnung EG Nr 1037 2001 Verordnung EG Nr 2324 2003 Verordnung EG Nr 2079 2005 Verordnung EG Nr 1234 2007 Verordnung EG Nr 247 2008 Verordnung EG Nr 248 2008 Verordnung EG Nr 470 2008 Verordnung EG Nr 510 2008 Verordnung EG Nr 183 2009 Verordnung EG Nr 435 2009 Verordnung EG Nr 1038 2009 Verordnung EG Nr 1047 2009 Verordnung EG Nr 1140 2009 Verordnung EU Nr 513 2010 Verordnung EU Nr 1234 2010 Verordnung EU Nr 214 2012 Verordnung EU Nr 261 2012 Verordnung EU Nr 1028 2012 Verordnung EU Nr 52 2013 und Verordnung EU Nr 319 2013 Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 17 Dezember 2013 uber eine gemeinsame Marktorganisation fur landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen EWG Nr 922 72 EWG Nr 234 79 EG Nr 1037 2001 und EG Nr 1234 2007 vgl zur Auslegung von Art 76 Abs 1 der Verordnung EU Nr 1308 2013 und Kulturchampignons mit der Herkunftsbezeichnung Ursprung Deutschland das Vorabentscheidungsverfahren BGH Beschluss vom 21 September 2017 I ZR 74 16 Rz 6 EuGH Urteil vom 4 September 2019 Rs C 686 17 BGH Urteil vom 16 Januar 2020 I ZR 74 16 Rz 13 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EU Nr 1308 2013 amp oldid 231430805