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Die Feindstaatenklausel ist eine Klausel in den Art 53 UN Charta und Art 107 sowie ein Halbsatz in Art 77 Charta oder Satzung der Vereinten Nationen SVN wonach gegen so genannte Feindstaaten englisch enemy states des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmittel ohne besondere Ermachtigung durch den UN Sicherheitsrat verhangt werden konnten falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten Die Feindstaatenklauseln wurden durch Resolution 49 58 der Generalversammlung vom 9 Dezember 1994 offiziell fur hinfallig obsolete erklart 1 2 der Passus ist jedoch weiterhin in der Satzung enthalten 3 Sie schlossen auch militarische Interventionen mit ein Als Feindstaaten wurden in Artikel 53 jene Staaten definiert die wahrend des Zweiten Weltkrieges Feind eines Signatarstaates der UN Charta waren also primar Deutschland und Japan bzw das Deutsche Reich und japanische Kaiserreich In der heutigen internationalen Politik spielt die Feindstaatenklausel keine Rolle mehr Nach herrschender Meinung in der Volkerrechtswissenschaft ist sie langst 4 5 obsolet 6 7 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung und weitere Entwicklung 2 Offizielle Haltung der Bundesrepublik Deutschland 2 1 Antrage auf Streichung von Seiten der AfD 3 Volkerrechtliche Interpretation 4 Einzelnachweise 5 WeblinksEntstehung und weitere Entwicklung BearbeitenDie Artikel 53 Kapitel Regionale Abmachungen 77 Kapitel Das internationale Treuhandsystem und 107 Kapitel Ubergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit SVN entstanden im Jahr 1945 bei der Formulierung der Urfassung der Charta in der Endphase des Krieges sind jedoch auch noch in der aktuell gultigen Fassung enthalten Nach Abschluss des Atomwaffensperrvertrages von 1969 hatten die Vereinigten Staaten von Amerika das Vereinigte Konigreich und Frankreich erklart dass Art 53 und 107 der UN Charta kein Recht zur gewaltsamen Intervention in Deutschland gewahren 8 Mit der Sowjetunion und damit auch mit Russland 9 wurde Ahnliches in den Ostvertragen vereinbart 10 1994 betonte die Generalversammlung der UNO bereits wiederholt die Bedeutung der ehemaligen Feindstaaten fur die Vereinten Nationen als aktive Trager der VN Friedensbemuhungen 11 Das Auswartige Amt vertritt daruber hinaus die Ansicht Artikel 53 und 107 seien hinfallig 12 weil die Alliierten im Zwei plus Vier Vertrag ein Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte volkerrechtlich ausgeschlossen haben Art 7 Abs 1 13 Die 50 Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta Fragen Res 50 52 14 in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde 15 Einer Streichung der Klausel kame daher nur noch deklaratorische Wirkung zu 16 In der 1995 verabschiedeten Resolution war festgelegt dass die Streichung in einer der nachsten Sitzungen bzw so fruh wie moglich erfolgen sollte by the deletion of the enemy State clauses from Articles 53 77 and 107 at its earliest appropriate future session Gleichwohl ist die Situation weiterhin unverandert Die Staats und Regierungsoberhaupter des UN Gipfeltreffen des Jahres 2005 gaben im Abschlussdokument ihrem Willen Ausdruck die Streichung der hinfalligen Klausel ins Auge zu fassen Ziffer 177 siehe Anlage 2 Dies sei jedoch nur durch eine Anderung der Charta moglich was sehr grossen Aufwand bedeutet und daher nur im Rahmen eines Gesamtpakets geschehen werde 17 Da die Feindstaatenklauseln die Anrufung des UN Sicherheitsrates nicht verbieten stehen auch bilaterale Vereinbarungen ehemalige Feindstaaten nicht mehr als solche anzusehen nicht im Widerspruch zur Satzung der Vereinten Nationen Aufgrund der volkerrechtlichen Ubung und der Ubereinkunft mit den fruheren Siegermachten ist daher mittlerweile allgemein anerkannt dass nach dem Verfahren des opinio iuris Rechtsauffassung nunmehr die Grundzuge der Klausel eine andere sind Offizielle Haltung der Bundesrepublik Deutschland BearbeitenAuch wenn die Charta der Vereinten Nationen nach wie vor eine Feindstaatenklausel enthalt sieht die Bundesrepublik laut Veroffentlichungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aufgrund der einschlagigen Resolution der UN Generalversammlung 2005 zu einem gesonderten Verfahren keinen Anlass Die Bundesregierung hat jedoch stets die Auffassung vertreten dass die Feindstaatenklauseln spatestens mit dem Beitritt der beiden deutschen Staaten im September 1973 zu den Vereinten Nationen obsolet geworden sind Die Tatsache dass die Bundesrepublik Deutschland bereits vier Mal dem Sicherheitsrat angehort und einen Prasidenten der Generalversammlung gestellt hat zeigten dass Deutschland in den Vereinten Nationen die vollen Rechte eines gleichberechtigten Staates ausube Die 50 Generalversammlung der UNO habe am 11 Dezember 1995 im Konsens eine Resolution verabschiedet die in ihrer Praambel diese Auffassung ausdrucklich bestatige Recognizing that having regard to the substantial changes that have taken place in the world the enemy State clauses in Articles 53 77 and 107 of the Charter of the United Nations have become obsolete In der Erkenntnis dass die Feindstaat Klauseln in den Artikeln 53 77 und 107 der Charta der Vereinten Nationen in Anbetracht der erheblichen Veranderungen die in der Welt stattgefunden haben obsolet geworden sind Das von den Staats und Regierungschefs verabschiedete Dokument des Gipfels vom September 2005 A RES 60 1 enthalt den Beschluss die Bezuge zu enemy states in den Artikeln 53 77 und 107 der Charta der Vereinten Nationen zu streichen Die Streichung der sog Feindstaatenklauseln aus dem Text der Charta erfordert allerdings eine Anderung der Charta nach dem dafur vorgeschriebenen Verfahren Es sieht einen mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschluss zur Anderung der Charta und seine anschliessende Ratifikation durch ebenfalls zwei Drittel der Mitgliedstaaten vor In einer Information von 2007 heisst es dass die Bundesregierung dieses Anliegen bei der nachsten Anderung der Charta einbringen wird Eine deutsche Forderung nach einer Charta Anderung ausschliesslich zur Streichung der Feindstaatenklauseln wurde hingegen in einem gewissen Gegensatz zu der erwahnten Rechtsauffassung der Bundesregierung stehen dass die sog Feindstaatenklauseln bereits jetzt nicht mehr gelten und wird deswegen nicht ausgesprochen 18 Antrage auf Streichung von Seiten der AfD Bearbeiten Die AfD dringt immer wieder auf Reformen der Charta der Vereinten Nationen 19 So forderte sie die Bundesregierung in einem Antrag Ende Oktober 2020 unter anderem dazu auf sich beharrlich fur die Streichung der Feindstaatenklausel aus der Charta der Vereinten Nationen einzusetzen 20 Volkerrechtliche Interpretation BearbeitenAnders als etwa das Recht der Europaischen Union oder anderer supranationaler Organisationen bricht das Volkervertragsrecht nicht das Volkergewohnheitsrecht 21 Der Internationale Gerichtshof bezieht in seinen Entscheidungen das Gewohnheitsrecht als eine mogliche Quelle ein 22 Dies ist auch dann der Fall wenn in Art 53 der UN Charta noch etwas anderes oder sogar Gegensatzliches stand Einzelnachweise Bearbeiten United Nations General Assembley Hrsg Report of the Special Committee on the Charter of the United Nations and on the Strengthening of the Role of the Organization A RES 49 58 New York 9 Dezember 1994 englisch un org PDF abgerufen am 5 Marz 2022 Considering that the provisions of parts of Article 53 and the provisions of Article 107 have become obsolete Deutscher Ubersetzungsdienst der Vereinten Nationen Hrsg Bericht des Sonderausschusses fur die Charta und die Starkung der Rolle der Vereinten Nationen Nr 49 58 un org PDF abgerufen am 5 Marz 2022 Die Generalversammlung die Auffassung vertretend dass die Bestimmungen von Teilen des Artikel 53 und die Bestimmungen des Artikels 107 hinfallig geworden sind United Nations Regional Information Centre for Western Europe UNRIC Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs PDF Bruno Simma NATO the UN and the use of force legal aspects In European Journal of International Law Band 10 Nr 1 Oxford University Press 1999 ISSN 0938 5428 S 1 22 doi 10 1093 ejil 10 1 1 englisch oup com abgerufen am 5 Marz 2022 Originaltitel NATO the UN and the use of force legal aspects Policy Roundtables organized by the United Nations Association of the U S A in New York and Washington D C 1999 Als Veroffentlicheungsdatum wird derzeit online 1999 02 01 genannt Dies ware jedoch vor der auf S 1 genannten Veranstaltung 1999 03 11 12 auf dem die Veroffentlichung basiere the mechanism of the so called enemy state clauses Artivles 53 and 107 is now unanimously considered obsolete Clemens E Ziegler Kosovo Krieg der Nato 1999 und Irak Krieg 2003 Volkerrechtliche Untersuchung zum universellen Gewaltverbot und seinen Ausnahmen Peter Lang Frankfurt am Main 2009 ISBN 978 3 631 58021 9 S 191 Anm 338 Christina Binder Die Grenzen der Vertragstreue im Volkerrecht am Beispiel der nachtraglichen Anderung der Umstande Beitrage zum auslandischen offentlichen Recht und Volkerrecht Bd 245 Springer Heidelberg 2013 ISBN 978 3 642 35093 1 S 268 f 298 300 m w N Uberleitungsvertrag und Feindstaatenklauseln im Lichte der volkerrechtlichen Souveranitat der Bundesrepublik Deutschland PDF Ausarbeitung WD 2 108 06 21 Juni 2006 Zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen PDF Kurzinformation WD 2 3000 147 07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 1 Oktober 2007 Vgl hierzu die Stellungnahme der Aussenminister der Westmachte anlasslich der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages am 28 November 1969 wortlich in Zeitschrift fur Rechtspolitik ZRP 1970 S 182 Anm 15 Werner Trutzschler von Falkenstein Die sich andernde Bedeutung der Feindstaatenartikel Artikel 53 und 107 der Satzung der Vereinten Nationen fur Deutschland Augsburger Schriften zum Staats und Volkerrecht Bd 5 Herbert Lang 1975 Vgl Wolfgang Graf Vitzthum Alexander Proelss Hrsg Volkerrecht 7 Aufl 2016 Rn 187 Naher dazu Gregor Schollgen Die Aussenpolitik der Bundesrepublik Deutschland 3 Aufl 2004 S 96 108 hier S 103 ff A A Wilhelm Wengler in Juristenzeitung 1970 S 633 So Christina Binder Die Grenzen der Vertragstreue im Volkerrecht Heidelberg 2013 S 298 Auch bezeichnete sie die UN Feindstaatenklauseln in ihrer Resolution 49 58 als gegenstandslos s hierzu Binder 2013 S 300 Vgl dazu insbesondere den Wortlaut der offiziellen Ubersetzung des Berichts des Sonderausschusses fur die Charta und die Starkung der Rolle der Vereinten Nationen A 50 642 und Korr 1 vom 11 Dezember 1995 Memento vom 24 August 2011 im Internet Archive Die Generalversammlung in der Erwagung dass die Feindstaaten Klauseln in den Artikeln 53 77 und 107 der Charta in Anbetracht der weitreichenden Veranderungen die in der Welt eingetreten sind hinfallig geworden sind unter Berucksichtigung des komplexen Prozesses der mit einer Anderung der Charta verbunden ist bringt ihre Absicht zum Ausdruck das in Artikel 108 der Charta der Vereinten Nationen vorgesehene Verfahren fur eine Anderung der Charta mit in die Zukunft gerichteter Wirkung durch Streichung der Feindstaaten Klauseln in den Artikeln 53 77 und 107 einzuleiten Siehe auch Offizielles Protokoll der Generalversammlung Funfzigste Tagung Beilage 52 VIII Resolutionen aufgrund der Berichte des Sechsten Ausschusses S 419 421 hier S 420 PDF Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis in Die Zeit Nr 21 2009 vom 8 September 2009 Resolution 50 52 zu Charta Fragen Memento vom 24 August 2011 im Internet Archive Die Reformkommission in ihrem Bericht zur UN Vollversammlung 5 Dezember 1995 Josef Isensee Paul Kirchhof Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Bd VIII Die Einheit Deutschlands Entwicklung und Grundlagen C F Muller Heidelberg 1995 S 218 Zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen Kurzinformation WD 2 3000 147 07 1 Oktober 2007 und Zur sog Feindstaatenklausel Art 107 VN Charta Kurzinformation WD 2 3000 115 17 12 Dezember 2017 Zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen WD 2 3000 147 07 In Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag 1 Oktober 2007 abgerufen am 15 Marz 2022 S 4 Anhang 1 Sachstand des Auswartigen Amtes vom 01 Oktober 2007 Die Bundesregierung wird dieses Anliegen bei der nachsten Anderung der Charta einbringen https www bundestag de webarchiv presse hib 2020 10 802190 802190 Deutscher Bundestag Hrsg AfD dringt auf Reformen der Vereinten Nationen hib 1165 2020 Meldung vom 29 Oktober 2020 Bundestagsdrucksache 19 23716 vom 28 Oktober 2020 Hanspeter Neuhold Waldemar Hummer Christoph Schreuer Osterreichisches Handbuch des Volkerrechts 4 Aufl Wien 2005 ISBN 3 214 14913 X IGH Statut Memento vom 29 Juni 2011 im Internet Archive Weblinks BearbeitenDie Satzung der Vereinten Nationen hier gesamte Rechtsvorschrift fur Satzung der Vereinten Nationen fur die Republik Osterreich 8 Kapitel enthalt Artikel 53 der Charta in rechtsverbindlicher englischer Fassung 12 Kapitel enthalt Artikel 77 der Charta in rechtsverbindlicher englischer Fassung 17 Kapitel enthalt Artikel 107 der Charta in rechtsverbindlicher englischer Fassung Resolution A RES 50 52 der Generalversammlung im englischen Original Berthold Seewald Deutschland Feindstaat der Vereinten Nationen in Die Welt vom 25 September 2012 Seit 1945 unverandert Deutschland fur UN noch Feindstaat Welt Online 19 September 2012 Laut Charta der Vereinten Nationen Deutschland ist Feindstaat n tv de 22 September 2012 Feindstaaten Klausel Form des Klassenkampfs Der Spiegel 39 1968 vom 23 September 1968 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Feindstaatenklausel amp oldid 239195826