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Die Artikel Teilzahlung und Teilzahlungsgeschaft uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Teilzahlung fruher Stuckzahlung ist in der Wirtschaft die Bezeichnung fur eine teilweise Zahlung der Geldschuld durch den Schuldner die nicht die Hohe der geschuldeten Zahlung erreicht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Ausnahmen 3 International 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIm Schuldrecht ist der Schuldner allgemein nicht berechtigt Teilzahlungen zu leisten der Glaubiger kann sie zuruckweisen 266 BGB Mit einer Teilzahlung bietet der Schuldner namlich eine andere als die geschuldete Leistung an 1 Sinn dieser Vorschrift war den Glaubiger vor Belastigungen durch geringfugige Teilleistungen zu bewahren Der Glaubiger gerat deshalb bei einer Zuruckweisung nicht in Annahmeverzug andererseits befindet sich der Schuldner bei einer zuruckgewiesenen Teilzahlung im Schuldnerverzug Da diese Bestimmung neutral von Teilleistungen spricht sind auch die nicht vollstandigen Lieferungen und Dienstleistungen als Teilleistungen des Verkaufers gemeint Beim Kaufvertrag und anderen wichtigen Vertragsarten des Schuldrechts wie Miete oder Pacht wird davon ausgegangen dass beide Vertragspartner ihre vertraglich geschuldete Leistung bei Falligkeit vollstandig Zug um Zug erbringen Wegen dieses absoluten Teilleistungsverbots kann es zu Teilzahlungen nur kommen wenn der Glaubiger etwa im Rahmen einer Stundung zustimmt Im Rahmen der Vertragsfreiheit sind vertragliche Vereinbarungen uber Teilleistungen aber moglich wenn sich beide Vertragsparteien daruber einig sind etwa beim Kreditvertrag allgemein oder beim Ratenkredit Wahrend Anzahlungen oder Vorauszahlungen vertragliche Regelungen uber Teilleistungen darstellen unterliegen Abschlagszahlungen gesetzlichen Vorschriften Ausnahmen BearbeitenVom allgemeinen gesetzlichen Verbot von Teilzahlungen gibt es spezialgesetzliche Ausnahmen Reichen bei Verbraucherkrediten die Tilgungen des Kreditnehmers zur Tilgung der gesamten falligen Schuld nicht aus so darf der Glaubiger Teilzahlungen nicht zuruckweisen 497 Abs 3 Satz 2 BGB Hierdurch soll ein moderner Schuldenturm verhindert werden Diese Vorschrift bietet in 497 Abs 3 Satz 2 BGB eine von 367 Abs 1 BGB abweichende Anrechnungsrangfolge Die Teilzahlungen sind demnach zunachst auf die Kosten der Rechtsverfolgung dann auf den ubrigen geschuldeten Betrag Absatz 1 und zuletzt auf die Zinsen Absatz 2 anzurechnen Diese Bestimmungen gelten auch fur Immobilienfinanzierungen Hypothekendarlehen Bei Teilzahlungsgeschaften gewahrt nach 506 Abs 1 BGB ein Unternehmer einem Verbraucher einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe Dabei liefert der Unternehmer und gestattet dem Kaufer eine Ratenzahlung Weitere Ausnahmen ergeben sich aus dem Wechselrecht und Scheckrecht Nach Art 34 Abs 2 SchG und Art 39 Abs 2 WG darf der Bezogene Teilzahlungen leisten der Glaubiger darf sie nicht zuruckweisen Die Bezogenen konnen verlangen dass ihre Teilleistungen auf dem Wechsel oder Scheck vermerkt und ihnen hieruber eine Quittung ausgestellt wird International BearbeitenIn der Schweiz muss nach Art 69 Abs 1 OR der Glaubiger eine Teilleistung nicht annehmen wenn eine einheitliche Schuld besteht und diese fallig ist Bei noch nicht falligen Schulden ist im Umkehrschluss der Glaubiger zur Annahme von Teilzahlungen verpflichtet Bei Annahme von Teilzahlungen verlangt Art 85 Abs 1 OR die Anrechnung zunachst auf ausstehende Kosten dann auf Zinsen und zuletzt auf die Schuldsumme In Osterreich ist der Glaubiger einer Geldforderung gemass 1415 Satz 1 ABGB nicht berechtigt der Tilgung dienende Teilzahlungen des Schuldners im Zahlungsverkehr durch Uberweisungen auf Bankkonten zuruckzuweisen wenn hiermit weder nennenswerte Muhen noch besondere Aufwendungen verbunden sind solche Zahlungen wirken teilweise schuldbefreiend 2 Siehe auch BearbeitenSchlusszahlung TeilschlussrechnungEinzelnachweise Bearbeiten Karl Felske Die zivilrechtlichen Folgen der Wahrungsreform in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1948 S 19 OGH Urteil vom 29 Marz 2006 Az 3 Ob 58 06kBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4141211 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Teilzahlung amp oldid 236720773