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Das Soysal Urteil Rechtssache C 228 06 ist eine Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs EuGH vom 19 Februar 2009 in einem Vorabentscheidungsverfahren uber die Visumpflicht turkischer Fernfahrer in Deutschland Inhaltsverzeichnis 1 Streitgegenstand 2 Entscheidung des Gerichts 3 Folgen des Urteils 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseStreitgegenstand BearbeitenHintergrund ist eine Klage der im grenzuberschreitenden Guterkraftverkehr tatigen Mehmet Soysal und Ibrahim Savatli gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der gesetzlichen Visumpflicht fur turkische Staatsangehorige Die Klager hatten in der Vergangenheit mehrfach Visa beantragt bis das deutsche Generalkonsulat in Istanbul ihre 2001 und 2002 eingereichten Visumantrage ablehnte Die Klager erhoben hiergegen eine Feststellungsklage zunachst beim Verwaltungsgericht Berlin Sie beantragten dass das Verwaltungsgericht entscheiden moge dass sie als Fernfahrer die Dienstleistungen im grenzuberschreitenden Guterverkehr erbringen berechtigt sind visumfrei nach Deutschland einzureisen Am 3 Juli 2002 wurde ihre Klage abgewiesen und sie legten hiergegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg ein Dieses legte den Fall dem Europaischen Gerichtshof nach Art 234 des Vertrages zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft EGV zur Vorabentscheidung vor Die Klager im Verwaltungsrechtstreit hatten sich auf das Assoziierungsabkommen der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Turkei das 1973 in Kraft trat berufen Der Artikel 12 dieses Abkommens halt dabei fur die Vertragsparteien fest untereinander die Freizugigkeit der Arbeitnehmer schrittweise herzustellen In Artikel 41 des Zusatzprotokolls heisst es Die Vertragsparteien werden untereinander keine neuen Beschrankungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einfuhren Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hatte keine Visumpflicht bestanden fur Staatsburger der Turkei die in Deutschland fur nicht mehr als zwei Monate tatig waren Eine solche Visumpflicht wurde erst 1980 eingefuhrt Sie wurde europarechtlich fur den gesamten Schengenraum zunachst durch die Verordnung EG Nr 539 2001 EU Visum Verordnung spater durch die Verordnung EU 2018 1806 EU Visum Verordnung fortgefuhrt Entscheidung des Gerichts BearbeitenZunachst verwies das Gericht auf seine bisherige Rechtsprechung nach der Art 41 Abs 1 des Zusatzprotokolls hinreichend genug bestimmt sei um einzelnen Personen individuelle Rechte einzuraumen auf die sie sich auch berufen konnen Allerdings konne Art 41 aus sich heraus Turken weder ein Recht auf freien Dienstleistungsverkehr noch ein Recht zur Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Union verschaffen Die Bestimmung verbiete es aber als Stillhalteklausel bei Inkrafttreten des Protokolls fur in einem Mitgliedstaat nicht bestehende Erfordernisse einer Arbeitserlaubnis fur die Erbringung von Dienstleistungen durch ein in der Turkei ansassiges Unternehmen und seine Beschaftigten die turkische Staatsangehorige sind einzufuhren Soweit bewegte sich das Gericht auf Uberlegungen die es bereits in fruheren Entscheidungen angestellt hatte u a Entscheidungen Abdulnasir Savas von 2000 1 Abatay von 2003 2 Tum und Dari von 2007 3 Der EuGH stellte aber daruber hinaus fest dass dieses Ergebnis nicht dadurch in Frage gestellt wird dass die in Deutschland geltende Regelung lediglich die Umsetzung einer Vorschrift des sekundaren Gemeinschaftsrechts namlich der Verordnung EG Nr 539 2001 sei Es bestunde ein Vorrang der von der Gemeinschaft geschlossenen volkerrechtlichen Vertrage vor den Rechtsakten des sekundaren Gemeinschaftsrechts Die Verordnung als sekundares Gemeinschaftsrecht musse daher im Lichte des volkerrechtlichen Vertrages ausgelegt werden Das Ubereinkommen verbiete es aber ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls ein Visum fur die Einreise turkischer Staatsangehoriger in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verlangen die dort Dienstleistungen fur ein in der Turkei ansassiges Unternehmen erbringen wollen wenn ein solches Visum zu jenem Zeitpunkt nicht verlangt wurde Folgen des Urteils BearbeitenDas EuGH Urteil hat die Frage eroffnet ob Turken nunmehr zur kurzfristigen Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit passive Dienstleistungsfreiheit bspw Museumsbesuch oder eine Beratung durch einen Anwalt ohne Visum nach Deutschland einreisen durfen Das deutsche Innenministerium 4 und die Deutsche Botschaft Ankara 5 haben dies vorlaufig verneint Wahrend das Verwaltungsgericht Berlin Aktenzeichen VG 19 V 61 08 25 Februar 2009 6 und Aktenzeichen VG 34 L 114 09 V von April 2009 7 die Visumspflicht fur familiare und touristische Besuchsreisen noch fur rechtens hielt halt das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg die Frage fur ungeklart und hat sie mit Beschluss vom 13 April 2011 OVG 12 B 46 09 8 dem Europaischen Gerichtshof EuGH zur Entscheidung vorgelegt Das Amtsgericht Hannover hat am 7 Januar 2011 einen turkischen Touristen ohne Visum vom unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet freigesprochen und dies mit dem Soysal Urteil begrundet 9 10 In der Antwort auf eine Bundestagsanfrage zu den Auswirkungen der Soysal Entscheidung erklart die Bundesregierung dass der gemeinschaftsrechtliche vor dem Hintergrund des innergemeinschaftlichen Binnenmarktes gepragte Begriff der passiven Dienstleistungsfreiheit nach Auffassung der Bundesregierung nicht direkt in den assoziationsrechtlichen Kontext ubertragen werden konne 11 Wahrend bei Fallgruppen der grenzuberschreitenden aktiven Dienstleistungserbringung von turkischen Staatsangehorigen die Ausgestaltung der Visumfreiheit noch gepruft werde folge aus dem Soysal Urteil kein Recht turkischer Staatsangehoriger auf eine visumfreie Einreise nach Deutschland zum Zweck des Empfangs von Dienstleistungen sogenannte passive Dienstleistungsfreiheit beispielsweise als Touristen oder im Rahmen von Verwandtenbesuchen Die deutsche Botschaft in der Turkei hat in einem Merkblatt konkretisiert in welchen Fallen visumfrei eingereist werden kann und empfiehlt sich spatestens funf Arbeitstage vor Reiseantritt auf freiwilliger Basis eine gebuhrenfreie Bescheinigung uber die Visumbefreiung ausstellen zu lassen 12 Zu den Urteilsfolgen gehort auch dass die Bundespolizei zeitweise ihren Beschaftigten den Internetzugriff auf den Online Auslanderrechtskommentar Westphal Stoppa sperrte 13 14 weil dort eine liberalere Auslegung der Soysal Entscheidung veroffentlicht wurde 15 Ausserdem liess der Rechtsanwalt der Soysal vertreten hatte ein Ermittlungsverfahren gegen den Bundesinnenminister wegen Verfolgung Unschuldiger einleiten welches am 7 April 2009 eingestellt wurde 16 Die Auswirkungen der Soysal Entscheidung betreffen auch andere Mitgliedstaaten in denen am 1 Januar 1973 oder zum Zeitpunkt ihres Beitritts zur EG fur turkische Staatsangehorige keine Visumpflicht galt Niederlande Belgien Frankreich Italien Luxemburg Portugal und Spanien 17 Weblinks BearbeitenSoysal Savatli EuGH Entscheidung Rechtssache C 228 06 vom 19 Februar 2009 deutsch Einzelnachweise Bearbeiten Abdulnasir Savas EuGH Urteil vom 11 Mai 2000 C 37 98 Abatay EuGH Urteil vom 21 Oktober 2003 C 317 01 Tum und Dari EuGH Urteil vom 20 September 2007 C 16 05 Ansgar Graw Fallt der Visumzwang in Deutschland Die Welt 24 April 2009 Zu den Auswirkungen des sog Soysal Urteils Deutscher Botschafter Dr Cuntz in Ankara Dienelt Gericht entscheidet Keine visafreie Einreise turkischer Staatsangehoriger bei Besuchsaufenthalten zu Az 19 V 61 08 migrationsrecht net 26 Marz 2009 Dienelt Kein deklaratorisches Visum fur turkischen Staatsangehorigen zum Empfang von Dienstleistungen zu Az VG 34 L 114 09 V migrationsrecht net 20 April 2009 gerichtsentscheidungen berlin brandenburg de AG Hannover Freispruch fur Turken ohne Visum migrationsrecht net 286 Os 7911 Js 100048 10 123 10 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Auswirkungen des Soysal Urteils PDF 114 kB vom 3 April 2009 Bundestagsdrucksache 16 12562 Antwort der Bundesregierung PDF 117 kB Merkblatt uber die Moglichkeit einer visumfreien Einreise turkischer Staatsangehoriger zur Erbringung einer Dienstleistung in Deutschland PDF Angriff auf die Informations und Meinungsfreiheit Bundespolizeiprasidium sperrt Website Westphal Stoppa 1 2 Vorlage Toter Link www bdk de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF Pressemitteilung des BDK am 9 Marz 2009 Dienelt Die Angst vor der Wahrheit uber die Visumfreiheit von Turken BMI hebt Zensur auf PDF migrationsrecht net 9 Marz 2009 Volker Westphal Edgar Stoppa EuGH Visumfreiheit fur turkische Staatsangehorige Auslanderrecht fur die Polizei 28 Marz 2009 Ermittlungsverfahren 74 Js 108 09 wegen Verfolgung Unschuldiger 344 StGB illegale Einreise trotz Visumfreiheit laut Soysal Entscheidung Dienelt Ermittlungsverfahren gegen Bundesinnenminister wegen Verfolgung Unschuldiger eingestellt migrationsrecht net 27 April 2009 Kees Groenendijk Anmerkung zum EuGH Urteil vom 19 Februar 2009 C 228 06 Soysal PDF 105 kB In Jurisprudentie Vreemdelingenrecht 2009 Nr 144Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Soysal Urteil amp oldid 196061513