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Schutzverwandter auch Schutzgenosse ist ein Rechtsinstitut aus dem Mittelalter das im Wesentlichen bis ins 19 Jahrhundert in deutschen Landern Geltung hatte Inhaltsverzeichnis 1 Definition 1 1 Schutzverwandter Einwohner einer Stadt 1 2 Schutzgenosse fremde Staatsangehorige 2 Literatur 3 WeblinksDefinition BearbeitenEr bezeichnet im weiteren Sinne eine Person die mit einer politischen Gemeinschaft verbunden ist und ihren Schutz geniesst ohne ihr im eigentlichen Sinne anzugehoren Schutzverwandter Einwohner einer Stadt Bearbeiten Im engeren Sinne ist damit ein legitimer Einwohner einer Stadt gemeint der nicht das Burgerrecht innehatte aber nach Ableistung eines Schutzverwandteneides dennoch einen gewissen Schutz durch das Gemeinwesen genoss Schutzverwandte unterstanden der Polizei und der Gerichtsbarkeit der Stadt Umfasst waren regelmassig das Wohnrecht und die Erlaubnis die allgemeinen Anstalten der Gemeinde zu benutzen Nicht erlaubt war einem Schutzverwandten selbststandig ein burgerliches Gewerbe zu betreiben oder den Zunften beizutreten Dies wurde teilweise sogar als Vorteil aufgefasst da der Stand des Schutzverwandten nicht die insbesondere finanziellen Verpflichtungen des Burgerrechts und die Reglementierungen der Zunfte mit sich brachte Auch durfte ein Schutzverwandter kein offentliches Amt bekleiden Rechte bei den Gemeindeweiden und Holzrechte standen Schutzverwandten meist in eingeschrankter Form zur Verfugung in der Regel mussten sie eine Zahlung in Geld leisten um diese Vorteile nutzen zu durfen Da wegen der damit verbundenen Kosten nicht jeder das Burgerrecht anstrebte wurden Schutzverwandte oft nach spatestens drei Monaten aufgefordert das volle Burgerrecht zu erwerben und insbesondere die dazu notigen Geldzahlungen zu leisten Teilweise wurden dazu Repressalien angewandt wie etwa das Androhen der Ausweisung Pfandung Arrest oder Gefangnis Diesbezugliche Tendenzen gab es vor allem in der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts und zwar als Folge der Lockerung der Zunftverfassungen und als Vorbote kunftiger Gewerbefreiheit Es stand den Schutzverwandten aber frei eine jahrliche Schutzgeldzahlung zu leisten Wer dies getan hatte durfte nicht genotigt werden Eine solche Regelung konnte gunstig sein etwa wenn jemand keine Meisterstelle anstrebte aber trotz einer Ehe als Geselle bei einer zum Gewerbe berechtigten Meisterwitwe arbeitete Im Erbfall waren seine Rechte dann denen eines Burgers gleichgestellt Von der Notigung ausgenommen war auch wer vor der Pest Kriegsgefahr oder Verfolgung in der Stadt Zuflucht gefunden hatte solange die Ursache andauerte In der Regel rekrutierten sich Schutzverwandte aus den Reihen der Gesellen Lehrlinge Arbeiter Tagelohner und Juden Von den Schutzverwandten abzugrenzen waren die sogenannten Ankommlinge advenae die nur vorubergehenden Aufenthalt in der Stadt hatten Diese konnten zwar vor den einheimischen Gerichten verklagt werden hatten selbst aber kein Klagerecht oder Anspruch auf stadtische Leistungen Der Begriff des Schutzverwandten fand bis ins 19 Jahrhundert teils bis nach 1918 Gebrauch Er wurde schliesslich nicht mehr verwendet weil ab dem 19 Jahrhundert die Schutzverwandten im Allgemeinen die gleichen Lasten zu tragen hatten wie die Vollburger so dass die Unterscheidung schliesslich keinen Sinn mehr hatte Schutzgenosse fremde Staatsangehorige Bearbeiten In Deutschland bezeichnete man damit auch einen fremden Staatsangehorigen dem der deutsche Konsularschutz zugesichert worden war Literatur BearbeitenJohann Georg Krunitz Oeconomische Encyklopadie oder allgemeines System der Staats Stadt Haus und Landwirtschaft in alphabetischer Ordnung Weblinks BearbeitenStichwort Schutzgenossen In Brockhaus Kleines Konversations Lexikon 1911 auf zeno org Definition des Begriffes beim Landeshauptarchiv Rechtsbegriffe im Mittelalter im Thurgauer Auswanderer Schutz Verwandte Schutz Genosse Schirm Verwandte oder Schirm Genosse Schutzleute In Johann Heinrich Zedler Grosses vollstandiges Universal Lexicon Aller Wissenschafften und Kunste Band 35 Leipzig 1743 Sp 1724 1726 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schutzverwandter amp oldid 193135315