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Abu l Aʿla Maududi Urdu ابو الاعلى مودودی auch Mawdudi und kurz al Maududi geschrieben geboren am 25 September 1903 in Aurangabad Maharashtra Indien gestorben am 22 September 1979 in Buffalo New York war ein indisch pakistanischer Journalist Rechtsgelehrter und einer der wichtigsten Denker einer fundamentalistischen Auslegung des Islams im 20 Jahrhundert 1 Er wandte sich insbesondere gegen den Laizismus und befurwortete theokratische Konzepte Seine Ideen beeinflussten Pakistans Politik und wurden zum Programm der vor allem in Pakistan aber auch in Indien Sri Lanka Grossbritannien und den USA agierenden Jamaʿat i Islami JI Inhaltsverzeichnis 1 Biographie 2 Ideologie 2 1 Beitrag zur Politik Pakistans 2 2 Der Dschihad 2 3 Der islamische Staat 2 4 Die Exekutive 2 5 Die Staatsburgerschaft 3 Werke 4 Literatur 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseBiographie BearbeitenMaududi wuchs als Mitglied einer hoch angesehenen sunnitischen Familie in Aurangabad auf Sein antibritisch eingestellter Vater versuchte solange wie moglich seinen Sohn von europaischen Kultureinflussen fernzuhalten und ihm durch Privatunterricht die indo muslimische Tradition naherzubringen Nach dem Tod seines Vaters beschloss Maududi eine Karriere als Journalist einzuschlagen Mit seinem Bruder ging er nach Delhi um Kontakt zu Reformisten und Anhangern der Unabhangigkeitsbewegung aufzunehmen 1919 kam er nach Jabalpur um dort fur das reformistische Magazin al Taj Die Krone zu schreiben Er unterstutzte die Khilafatbewegung die sich nach dem Ende des Ersten Weltkriegs fur den Fortbestand des Kalifats einsetzte Nachdem al Taj ihr Erscheinen eingestellt hatte kehrte er nach Delhi zuruck 1 Dort gab er die Zeitschrift al Jamʿiyat heraus die das Organ der Jamiat Ulema e Hind Organisation der indischen Gelehrten war Der Zusammenbruch der Khilafatbewegung im Jahr 1924 sturzte ihn in eine tiefe intellektuelle Krise Deshalb zog er sich 1928 zur Kontemplation und zum Schreiben nach Hyderabad zuruck Im Laufe der folgenden Jahre entwickelte er seine entscheidenden reformistischen Positionen Sie besagten dass der gegenwartige Islam von verderblichen westlichen Vorstellungen gereinigt werden musse Es musse deutlich gemacht werden dass der Islam selbst ein vollstandiger Gesellschafts und Lebensentwurf sei der ohne auswartige Hilfe auskomme Weiterhin war fur ihn der Abbruch jeglicher Beziehungen zu den Hindus Voraussetzung fur eine wirkliche Lauterung und eine Ruckkehr zur wahren Religion 1932 kaufte er das Journal Tarjuman al qurʾan Interpret des Koran das ihm bis zu seinem Tod als Forum fur seine reformistischen Ideen diente Die beginnende Diskussion um einen zukunftigen sakularen indisch hinduistischen Staat und um einen eigenen Staat fur die muslimische Bevolkerung bewog Maududi sich politisch zu engagieren und im August 1941 die reformistische Partei Jamaat e Islami zu grunden Anfangs befand sich das Hauptquartier in Pathankot jedoch wurde die Partei nach der Teilung Indiens in zwei unabhangig agierende Organisationen gespalten wobei Maududi den Vorsitz der pakistanischen Partei in Lahore ubernahm Sein reformistischer Aktionismus brachte ihn aber auch fur eine gewisse Zeit in den Jahren 1948 1950 und 1953 1955 ins Gefangnis Er wurde zum Tode verurteilt dann aber begnadigt und freigelassen 1970 trat Maududi vom Vorsitz seiner Partei zuruck nachdem sie bei den Wahlen ein verheerendes Ergebnis erzielt hatte Dennoch war er 1977 bei dem Versuch der Jamaʿat i islami beteiligt die Regierung von Zulfiqar Ali Bhutto 1928 1979 zu sturzen 1977 putschte sich General Zia ul Haq an die Macht dessen Regime eine Islamisierung Pakistans propagierte Es war das einzige Regime das Maududi politisch fur unterstutzenswert hielt 1 Maududi starb am 22 September 1979 in einem Krankenhaus in Buffalo New York Er war zeit seines Lebens davon uberzeugt dass der politische Kampf in Pakistan in eine Theokratie oder ein demokratisches Kalifat munden wurde das in der Lage ware breite gesellschaftliche Reformen durchzusetzen 1979 erhielt er den ersten Konig Faisal Preis fur Verdienste um den Islam Ideologie BearbeitenBeitrag zur Politik Pakistans Bearbeiten Obwohl Maududi einen Nationalismus nach europaischem Vorbild ablehnte umwarb er die Idee eines islamischen Staates der sich auf die Religion nicht auf eine bestimmte Nationalitat grundet 1 Nach 1947 dem Jahr der Staatsgrundung Pakistans ubte er lange Zeit einen grossen Einfluss auf die kunftige ideologische Orientierung Pakistans aus Ihm war es zu verdanken dass Pakistans erste Verfassung 1956 es als Aufgabe des Staates definierte einen islamischen Staat aufzubauen in dem sich alle Gesetze nach dem Koran und der Sunna richteten 1 Der Dschihad Bearbeiten Maududis Streben gilt der Errichtung eines islamischen Staates Wichtigstes Mittel dieses Ziel zu erreichen ist der Dschihad Gebet Fasten Almosensteuer und Pilgerfahrt dienen allesamt der Vorbereitung auf den Dschihad 2 Er ruft die Muslime zum Kampf auf Zieht aus und kampft Entfernt die Menschen die sich gegen Gott aufgelehnt haben aus ihren Fuhrungspositionen und errichtet das Kalifat 3 Dieser Kampf ist auch unter Einsatz des Lebens zu fuhren Wenn ihr an die Richtigkeit des Islam glaubt bleibt euch nichts anderes ubrig als eure ganze Kraft einzusetzen um sie auf Erden vorherrschen zu lassen Entweder schafft ihr dies oder ihr opfert euer Leben in diesem Kampf 4 Auch die Totung anderer ist Maududi zufolge in Kauf zu nehmen Das grosste Opfer fur die Sache Gottes wird im Dschihad dargebracht denn in diesem Kampf gibt der Mensch nicht nur sein eigenes Leben und sein Hab und Gut hin sondern er vernichtet auch Leben und Eigentum anderer Doch wie bereits dargelegt ist einer der Grundsatze des Islams dass wir einen geringeren Verlust auf uns nehmen sollten um uns vor einem grosseren Schaden zu schutzen Was bedeutet der Verlust einiger Menschenleben selbst wenn es einige Tausende oder mehr sein sollten gegenuber dem Unheil das die Menschheit befallen wurde wenn das Bose uber das Gute und der aggressive Atheismus uber die Religion Gottes den Sieg davontragen wurde 5 Nach Maududi beschranken den Dschihad die Grundprinzipien des Islam Dschihad muss im Namen Gottes erfolgen nicht zur Selbstbereicherung von Individuen oder Nationen Er respektiert also in gewissem Umfang die im Islam anerkannten Religionen im Wesentlichen also die anderen Abrahamsreligionen Judentum und Christentum und erkennt das Recht auf Religionsausubung eroberter Volker an aber nur soweit die Verhaltensregeln und Werte dieser Religionen nicht muslimischem Recht widersprechen Ein religios begrundetes Recht auf demokratische Selbstbestimmung des Menschen oder auf staatliche Durchsetzung der Menschenrechte da nur von Menschen gemacht und nicht von Gott befohlen oder gewahrt gibt es nicht Dschihad ist damit zwar kein Mittel zur Zwangsislamisierung sondern dient der Errichtung eines wahrhaftig islamischen Staat der es allen Muslimen ermoglicht in volliger Ubereinstimmung mit ihrer Religion zu leben Diese vollige Ubereinstimmung impliziert aber notwendig dass zum Beispiel demokratisch legitimierte Kompromisse islamischen Rechts mit Rechtsvorstellungen anderer Religionen soweit diese mit islamischem Recht nicht vereinbar sind in einem islamischen Staat im Sinne Maududis nicht moglich sind 6 Der islamische Staat Bearbeiten Maududi glaubte daran dass nur ein islamischer Staat eine wahrhaft islamische Gesellschaft hervorbringen kann Von Menschen eigenmachtig gefallte Urteile und Gesetze die nicht auf dem Willen Gottes basieren sind fehlgeleitet und korrumpieren die Gesellschaft 7 In seinen Schriften entwirft er einen islamischen Staat der sich auf vier grundlegende Quellen begrundet 8 Der Koran Die Sunna Die Konventionen der vier rechtgeleiteten Kalifen Die Regeln der grossen RechtsgelehrtenNach Maududis Vorstellung kann die Herrschaft in einem Staat nur von Gott ausgehen Seine Staatsform nennt er Das republikanische Kalifat Er schliesst jedoch eine Stellvertreterschaft Gottes wie z B beim Amt des Papstes aus Vielmehr sagt Maududi Gott hat denjenigen von euch die glauben und tun was recht ist versprochen dass er sie zu Nachfolgern Stellvertretern bestellen wird Koran 24 55 Er schliesst somit auch ein dynastisches Kalifat bzw ein Kalifat das einer bestimmten Klasse vorbehalten ist aus da der Herrschaftsanspruch sich aus dem richtigen Glauben und Handeln erschliesst 9 Er nennt seine Staatsform ein demokratisches Kalifat da der menschliche Herrscher nicht autokratisch regiert sondern durch die Gesetze Gottes gebunden ist Wesentlicher Unterschied zu Demokratien westlicher Pragung ist der Umstand dass die Grundsatze des Kalifats durch die gottliche Ordnung festgelegt und somit unveranderbar sind das Volk ist nicht der Souveran obgleich es das Recht hat einen Herrscher der entgegen der Scharia regiert zu sturzen Maududi betrachtet daher das islamische Kalifat als demokratisches System wobei er westliche Formen der Demokratie fur islamische Staaten ablehnt Demokratie meint hier also nicht wie im Griechischen die souverane Herrschaft des Volkes sondern dass das Volk die Pflicht hat auch auf staatlicher Ebenen fur die Respektierung islamischen Rechts zu sorgen 10 Die Exekutive Bearbeiten An der Spitze des Staates steht der Kalif Ihm zur Seite steht ein sogenannter Konsultationsrat Majlis e Shura 10 Sowohl der Fuhrer als auch die Mitglieder des Konsultationsrates mussen folgende Bedingungen erfullen Sie mussen Muslime sein Sie mussen Manner sein Sie mussen im Vollbesitz ihrer geistigen Krafte und erwachsen sein Sie mussen Staatsburger des islamischen Staates sein Das Wahlrecht steht ausschliesslich den muslimischen Burgern des Landes zu Die Staatsburgerschaft Bearbeiten Maududi unterscheidet zwischen zwei Arten von Burgern Muslime und Dhimmis Den Muslimen obliegt es den Staat entsprechend der islamischen Regeln zu gestalten Sie haben das Recht das Staatsoberhaupt und den Konsultationsrat zu wahlen und konnen Schlusselpositionen des Staates einnehmen Auch die Landesverteidigung gehort zu ihren Aufgaben Dhimmis Schutzbefohlene definiert Maududi als jene nichtmuslimische Burger die dem islamischen Staat loyal und gehorsam gegenuberstehen Ihr Leben Eigentum und ihre Kultur religiose Uberzeugungen und Ehre stehen unter dem Schutz des Staates In zivilen und wirtschaftlichen Belangen sollen die Nichtmuslime den Muslimen gleichgestellt werden Nichtmuslime besitzen kein Wahlrecht Schlusselpositionen ausgenommen konnen sie jeder Art von Beschaftigung nachgehen Von der Pflicht zur Landesverteidigung sind sie befreit 10 Werke BearbeitenTafhim ul Quran Zum Verstandnis des Korans Rasaʾil ō masaʾil Rasail wa Masail Islam ka niẓam i ḥayat Islam Ka Nizam Hayat dt Als Muslim leben Ḫuṭabat Khutabat Ǧihad fi sabili llah Jihad fi Sabilillah Jihad in Islam engl 1 Vorlesung uber islamisches Staatsrecht Marrakesch 1952 In Andreas Meier Hg Der politische Auftrag des Islam Programme und Kritik zwischen Fundamentalismus und Reformen Originalstimmen aus der islamischen Welt Peter Hammer Verlag Wuppertal 1994 ISBN 3 87294 616 1 S 185 193 mit Einl des Hg The Moral Foundations of the Islamic Movement Lahore 1976Literatur BearbeitenFreeland K Abbot Maulana Maududi and Quranic interpretation In The Muslim World 48 1958 1 ISSN 0027 4909 S 6 19 Charles J Adams The ideology of Mawlana Mawdudi In Donald Eugene Smith Hrsg South Asian politics and religion Princeton University Press Princeton NJ 1966 S 371 397 Aziz Ahmad Islamic modernism in India and Pakistan 1857 1964 Oxford University Press London 1967 Royal Institute of International Affairs S 208 223 Sayed Riaz Ahmad Maulana Maududi and the Islamic state People s Publishing House Lahore 1976 John L Esposito Hrsg Voices of Resurgence Islam Oxford University Press New York NY 1983 ISBN 0 19 503340 X Peter Heine Abu l Ala al Maududi In Peter Heine Terror in Allahs Namen Extremistische Krafte im Islam Herder Freiburg 2001 ISBN 3 451 05240 7 S 110 112 Thomas J Moser Politik auf dem Pfad Gottes Zur Genese und Transformation des militanten sunnitischen Islamismus Innsbruck University Press IUP Innsbruck 2012 S 61 79 ISBN 978 3 902811 67 7 Seyyed Vali Reza Nasr Mawdudi and the Making of Islamic Revivalism Oxford University Press New York NY 1996 ISBN 0 19 509695 9 F C R Robinson Mawdudi Sayyid Abu l Aʿla In Encyclopaedia of Islam Second Edition Brill Leiden 2008 Erwin I J Rosenthal Islam in the modern national state Cambridge University Press Cambridge 1965 S 137 53 221 272 Andreas Meier Der politische Auftrag des Islam Programme und Kritik zwischen Fundamentalismus und Reformen Originalstimmen aus der islamischen Welt Peter Hammer Verlag Wuppertal 1994 wieder 2000 ISBN 3 87294 616 1 darin Sayyid Abul A la Maududi Gottessouveranitat statt Volkssouveranitat S 185 193Siehe auch BearbeitenThe Islamic FoundationWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Abu l Aʿla Maududi Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Literatur von und uber Abu l Aʿla al Maududi im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Tafheem ul Quran Towards Understanding the Quran Maududis Koranauslegung Sure fur Sure engl Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Robinson F C R Mawdudi sayyid abu l aʿla Encyclopaedia of Islam Edited by P Bearman Th Bianquis C E Bosworth E van Donzel and W P Heinrichs Brill 2008 Sayyid Abul A la Maududi Als Muslim leben Karlsruhe 1995 S 253 online Memento vom 2 August 2012 im Webarchiv archive today Sayyid Abul A la Maududi Als Muslim leben Karlsruhe 1995 S 260 Sayyid Abul A la Maududi Als Muslim leben Karlsruhe 1995 S 268 Sayyid Abu l A la Maududi Weltanschauung und Leben im Islam Munchen 1994 S 156f Maududi Jihad in Islam Memento vom 23 August 2007 im Internet Archive Maududi Let us be Muslims und The Islamic Way of Life Der Staatsentwurf Maududis ist seinem folgenden Buch entnommen S Abul A la Maududi First Principles of the Islamic State Lahore 1997 Sayyid Abul A la Maududi Gottessouveranitat statt Volkssouveranitat In Der politische Auftrag des Islam Programme und Kritik zwischen Fundamentalismus und Reformen Originalstimmen aus der islamischen Welt Wuppertal 1994 S 193 a b c Maududi The Islamic Way of Life online Normdaten Person GND 119307359 lobid OGND AKS LCCN n79081477 NDL 01001056 VIAF 224599135 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Maududi Abu l AʿlaALTERNATIVNAMEN al Maududi Abu l A laKURZBESCHREIBUNG indisch pakistanischer Denker und PolitikerGEBURTSDATUM 25 September 1903GEBURTSORT Aurangabad Maharashtra IndienSTERBEDATUM 22 September 1979STERBEORT Buffalo New York USA Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abu l Aʿla Maududi amp oldid 235811994