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Als Rijkswijker Klausel wird die Bestimmung in Artikel IV des Friedens von Rijswijk von 1697 bezeichnet wonach in denjenigen Orten die das Konigreich Frankreich im Zuge des Vertragswerks an die fruheren Landesherrn im Heiligen Romischen Reich zuruckgab die Ausubung der romisch katholischen Religion in dem Stand zu belassen war wie er zum Vertragszeitpunkt bestand Somit sollte die Rekatholisierung die Frankreich unter Ludwig XIV in der Zeit des Pfalzischen Erbfolgekriegs betrieben hatte nicht ruckgangig gemacht werden Diese Regelung die von franzosischen Unterhandlern erst spat in den Vertragsentwurf eingebracht worden war betraf rund 2000 deutsche Kommunen ausserhalb des Elsass Auf protestantischer Seite vermutete man dass die Klausel auf ein abgekartetes Spiel nicht nur der franzosischen und kurpfalzischen sondern auch der kaiserlichen Diplomatie zuruckgehe 1 Inhaltsverzeichnis 1 Originaltext 2 Auswirkungen 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseOriginaltext Bearbeiten Sollen Seiner Kayserlichen Majestat und dem Reiche dessen Standen und Gliedern von den Allerchristlichen Konige insonderheit und vor allendingen wieder eingeraumet werden alle Oerther und Rechte deren dieselbe sich so wohl wehrenden Kriege und mit Gewalt als auch durch die Uniones und Reuniones angemasset und ausserhalb Elsass gelegen oder von der Franzosischen Gesandschafft in den ubergebenen Reunions Register ausgedrucket mit Cassirung aller deren Decreten Arresten und Declarationen so die Cammer zu Mez und Besancon dessfalls gemache und soll alles wieder in den Stand gesezet werden in welchen es vor denen Einnehmungen Vnionen oder Reunionen gewesen so dass in Zukunfft dieselben in geruhigen Besiz bleiben jedoch also dass es mit der Romischen Catholischen Religion in denen Orthen welche solcher Gestalt wieder erstattet werden sollen also bleibe wie es iezo ist Auswirkungen BearbeitenDie Rijswijker Klausel fuhrte zu anhaltenden Streitigkeiten bis weit ins 18 Jahrhundert und beschaftigte dabei fortwahrend auch den Reichstag Sie hatte vor allem Auswirkungen auf die Kurpfalz sowie deren Nebenlander und relativierte in den betreffenden Orten die Bestimmung des Westfalischen Friedens von 1648 nach der die grundsatzliche Gleichstellung der katholischen lutherischen und reformierten Konfession geregelt war Fur konfessionell gemischte Ehen in diesen Orten bedeutete die Klausel etwa dass aus ihnen hervorgehende Kinder nach einer 1693 eingefuhrten franzosischen Verordnung katholisch erzogen werden mussten Der pfalzische Kurfurst Johann Wilhelm der der katholischen Kirche verbunden war und mit der Gegenreformation sympathisierte berief sich bei prokatholischen Massnahmen in seinem konfessionell heterogenen uberwiegend protestantisch gepragten Territorialverbund etwa bei Dekreten zur Einfuhrung des Simultaneums in zuvor protestantisch genutzten Gotteshausern seiner Lander unter anderem auf diese Klausel Auf Druck Friedrichs I von Preussen der sich als Vertreter protestantischer Interessen und des Corpus Evangelicorum im Reich verstand kam es 1705 zur Pfalzischen Kirchenteilung Im Frieden von Baden der 1714 den Spanischen Erbfolgekrieg beendete wurde die Rijswijker Klausel bestatigt 2 Wahrend die Regelung von protestantischer Seite mangels Zustimmung bzw wegen Verletzung des Westfalischen Friedens fur ungultig spatestens seit dem Bayerisch Deutschen Krieg fur gegenstandslos sowie vereinzelt durch den Reichsschluss vom 26 Februar bzw 10 Marz 1734 fur abgeschafft angesehen wurde bestatigte der Wiener Frieden von 1738 die Klausel erneut 3 Literatur BearbeitenArmin Kohnle Von der Rijswijker Klausel zur Religionsdeklaration von 1705 Religion und Politik in der Kurpfalz um die Wende zum 18 Jahrhundert Archiv fur mittelrheinische Kirchengeschichte 62 Aschendorff Verlag Munster 2010 S 155 174 Werner Buchholz Zwischen Glanz und Ohnmacht Schweden als Vermittler des Friedens von Rijswijk In Heinz Duchhardt Hrsg Der Friede von Rijswijk 1697 Veroffentlichungen des Instituts fur Europaische Geschichte Mainz Abt Universalgeschichte Beiheft 47 Mainz 1998 S 219 255 Christoph Flegel Die Rijswijker Klausel und die lutherische Kirche in der Kurpfalz In Heinz Duchhardt Hrsg Der Friede von Rijswijk 1697 Veroffentlichungen des Instituts fur Europaische Geschichte Mainz Abt Universalgeschichte Beiheft 47 Mainz 1998 S 271 280 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Friede von Rijswijk Quellen und VolltexteEinzelnachweise Bearbeiten Harm Klueting Wolfgang Schmale Hrsg Das Reich und seine Territorialstaaten im 17 und 18 Jahrhundert Aspekte des Mit Neben und Gegeneinander Lit Verlag Munster 2004 ISBN 3 8258 7414 1 S 78 Google Books Peter Brachwitz Die Autoritat des Sichtbaren Religionsgravamina im Reich des 18 Jahrhunderts Walter de Gruyter Berlin 2011 ISBN 978 3 11 025186 9 S 128 Google Books Bernd Christian Schneider Ius Reformandi Die Entwicklung eines Staatskirchenrechts von seinen Anfangen bis zum Ende des Alten Reichs Jus ecclesiasticum Band 68 Mohr Siebeck Tubingen 2001 ISBN 3 16 147665 4 S 446 447 Fussnoten 45 46 und 47 Google Books Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rijswijker Klausel amp oldid 228173840