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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland Osterreich und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Mit der Richtlinie 2011 83 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25 Oktober 2011 besser bekannt als Verbraucherrechterichtlinie VRR oder VR RL wurden die Richtlinien 93 13 EWG 1 und 1999 44 EG 2 3 geandert sowie die Richtlinie 85 577 EWG 4 und die Richtlinie 97 7 EG aufgehoben Die Verbraucherrechte Richtlinie des Europaischen Parlaments und Rates ist am 12 Dezember 2011 in Kraft getreten Richtlinie 2011 83 EUTitel Richtlinie 2011 83 EU des Europaischen Parlamentes und des Rates vom 25 Oktober 2011 uber die Rechte der Verbraucher zur Abanderung der Richtlinie 93 13 EWG des Rates und der Richtlinie 1999 44 EG des Europaischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85 577 EWG des Rates und der Richtlinie 97 7 EG des Europaischen Parlaments und des Rates Bezeichnung nicht amtlich Verbraucherrechte RichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie VerbraucherrechtGrundlage AEUV insbesondere Art 114 und Art 294Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiDatum des Rechtsakts 25 Oktober 2011Veroffentlichungsdatum 22 November 2011Inkrafttreten 12 Dezember 2011Anzuwenden ab 13 Dezember 2013Ersetzt Richtlinie 85 577 EWG Richtlinie 97 7 EGFundstelle ABl L Nr 304 22 November 2011 S 64 88Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Ziel der Verbraucherrechterichtlinie ist die vollstandige Harmonisierung der Informationspflichten gegenuber Verbrauchern im Fernabsatz oder ausserhalb von in Geschaftsraumen geschlossenen Vertragen und die Angleichung der derzeitigen nationalen Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union Erleichtert werden sollen dabei die Geschaftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern sowohl in den nationalen Binnenmarkten als auch grenzuberschreitend innerhalb der Europaischen Union Die Mitgliedstaaten mussten die Verbraucherrechterichtlinie bis zum 13 Dezember 2013 in nationales Recht umsetzen Die umgesetzten Vorschriften sollten dann ab 13 Juni 2014 bei Vertragsschlussen Anwendung finden Inhaltsverzeichnis 1 Wesentlicher Inhalt der Verbraucherrechterichtlinie 1 1 Vorvertragliche Informationspflichten 1 2 Lieferung und Risikoubergang 1 3 Widerrufsfristen 2 Umsetzung in Deutschland 3 Umsetzung in Osterreich 4 Schweiz 5 Reformplane 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseWesentlicher Inhalt der Verbraucherrechterichtlinie BearbeitenDie Verbraucherrechterichtlinie beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungen Vorvertragliche Informationspflichten Bearbeiten Gewerbetreibende sollen bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages oder eines ausserhalb von Geschaftsraumen geschlossenen Vertrages mit einem Verbraucher verpflichtet werden die Verbraucher vor dem Abschluss von Verbrauchervertragen uber alle wesentlichen Aspekte des Vertrages zu informieren Dazu gehoren unter anderem die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen ein Impressum mit Identitat und Anschrift des Gewerbetreibenden sowie seine Telefonnummer der Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschliesslich aller Abgaben und Steuern zusatzlich anfallende Kosten wie z B Fracht Liefer oder Versandkosten Zahlungs Liefer und Leistungsbedingungen die Belehrung uber ein bestehendes Widerrufsrecht und der Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewahrleistungsrechts fur die WarenLieferung und Risikoubergang Bearbeiten Die Bestimmungen zum Zeitpunkt der Lieferung und Risikoubergang sind derzeit nicht auf EU Ebene geregelt Der Gewerbetreibende soll verpflichtet werden innerhalb von maximal 30 Kalendertagen ab Zustandekommen des Vertrages zu liefern sofern kein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde Der Verbraucher soll vor dem Risiko des Verlustes oder der Beschadigung der Waren auf dem Transportweg geschutzt werden Die Verbraucherrechterichtlinie regelt insofern dass das Risiko des Verlustes oder der Beschadigung der Waren bei einem Versendungskauf auf den Verbraucher ubergeht wenn er oder ein vom Verbraucher benannter Dritter der nicht der Beforderer ist die Waren in Besitz genommen hat Widerrufsfristen Bearbeiten In Folge der Verbraucherrechterichtlinie wird es fur Fernabsatz Vertrage und ausserhalb von in Geschaftsraumen geschlossenen Vertragen eine einheitliche EU weite Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen geben Um den Widerruf fur Verbraucher zu erleichtern wird ein Muster Widerrufsformular eingefuhrt dessen Nutzung jedoch optional sein wird Umsetzung in Deutschland BearbeitenDie EU Mitgliedsstaaten waren verpflichtet die Verbraucherrechterichtlinie bis zum 13 Dezember 2013 in geltendes Recht umzusetzen Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Anderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20 September 2013 mit Wirkung zum 13 Juni 2014 5 6 7 Das Umsetzungsgesetz anderte insbesondere das Burgerliche Gesetzbuch BGB namlich die Grundsatze von Verbrauchervertragen 312 ff BGB das Widerrufsrecht bei Verbrauchervertragen 355 ff BGB sowie die im Kaufrecht normierte Garantie 443 BGB und den Verbrauchsguterkauf 474 ff BGB 8 9 sowie das Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen Gesetzbuche EGBGB durch eine Uberarbeitung der Muster fur Widerruf und Widerrufsbelehrung Art 246 Abs 3 EGBGB Ausserdem wurden das Widerrufsrecht im Fernunterrichtsschutzgesetz FernUSG 10 und im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung 11 angepasst Zu redaktionellen Anderungen kam es in folgenden Bestimmungen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG Kapitalanlagegesetzbuch KAGB Preisangabenverordnung PAngV Zivilprozessordnung ZPO Versicherungsvertragsgesetz VVG Wertpapierdienstleistungs Verhaltens und Organisationsverordnung Wertpapierprospektgesetz WpPG Vermogensanlagengesetz VermAnlG Unterlassungsklagegesetz UKlaG und Elektro und Elektronikgerategesetz ElektroG Umsetzung in Osterreich BearbeitenDie Umsetzung in Osterreich erfolgte mit Wirkung zum 13 Juni 2014 12 durch das Fern und Auswartsgeschafte Gesetz FAGG 13 vom 26 Mai 2014 14 sowie eine Novellierung 15 des Konsumentenschutzgesetzes KSchG und des ABGB Dabei hat Osterreich von verschiedenen Offnungsklauseln der Richtlinie Gebrauch gemacht Beispielsweise etabliert 1 KSchG einen eigenstandigen Begriff des Verbrauchers der umfassender ist als der Verbraucherbegriff der Richtlinie Der Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Fernabsatz fallt unter den Geltungsbereich des FAGG obwohl die Richtlinie Gesundheitsdienstleistungen vom Geltungsbereich ausschliesst Gem 918 Abs 1 ABGB konnen Nachfristsetzung und Rucktrittserklarung in einem einzigen Akt erfolgen der Ablauf der Nachfrist braucht fur eine Rucktrittserklarung nicht abgewartet zu werden Schweiz BearbeitenDie Schweiz orientiert sich bei ihrer Gesetzgebung im Konsumentenbereich an den in der Europaischen Union vereinbarten Standards 16 Reformplane BearbeitenEnde Marz 2022 veroffentlichte die Europaische Kommission Plane zur Anderung der Richtlinie Handler sollen verpflichtet werden Kunden uber die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten zu informieren Ausserdem soll Greenwashing und fruhzeitiger Obsoleszenz entgegengewirkt werden 17 Weblinks BearbeitenRichtlinie 2011 83 EU In Amtsblatt der Europaischen Union L 304 2011 S 64 88 Starkung der Verbraucherrechte in der EU Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 15 Oktober 2021 Basisinformationen aus dem DIP des Deutschen Bundestages dem Dokumentations und Informationssystem fur Parlamentarische Vorgange zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Anderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung VRRLUmsG Beschluss des deutschen Bundesrates vom 5 Juli 2013 Bundesratdrucksache 498 13 Beschluss PDF 72 kB VerbrRRLUG Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Anderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung Deutschland Text bei Buzer de Hinweisblatt zum neuen Widerrufsrecht Synopse zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtelinie in Deutschland Stefan Grundmann Die EU Verbraucherrechte Richtlinie Optimierung Alternative oder Sackgasse JZ 2013 53 65 Thomas Hoeren Carsten Fohlisch Ausgewahlte Praxisprobleme des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie CR 2014 S 242 248Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 93 13 EWG Richtlinie 99 44 EG Die Richtlinie 1999 44 EG wurde am 1 Januar 2022 durch die Richtlinie EU 2019 771 Warenkauf aufgehoben Richtlinie 85 577 EWG BGBl I S 3642 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Anderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung Gesetzesmaterialien auf der Webseite des Bundesgerichtshofs abgerufen am 5 Marz 2017 Klaus Tonner Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie unionsrechtlicher Hintergrund und Uberblick VuR 2013 S 443 448 Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Memento des Originals vom 4 Juli 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www rechtsanwaltskammer duesseldorf de Rechtsanwaltskammer Dusseldorf abgerufen am 8 Marz 2017 Sabine Rechmann Synopse der Anderungen zum 13 Juni 2014 aufgrund der Verbraucherrechterichtlinien im BGB Juni 2014 Heiner Simons Anderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes FernUSG 14 November 2013 Sebastian Leonhardt Die Bedeutung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Anderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung fur die gewerbliche Vermietung von Wohnraum 2014 20 des in Artikel 4 von BGBl I Nr 33 2014 kundgemachten Gesetzes Bundesgesetz uber Fernabsatz und ausserhalb von Geschaftsraumen geschlossene Vertrage Fern und Auswartsgeschafte Gesetz FAGG StF BGBl I Nr 33 2014 idF BGBl I Nr 83 2015 VFB NR GP XXV RV 89 AB 92 S 21 BR AB 9169 S 829 CELEX Nr 32011L0083 RIS abgerufen am 5 Marz 2017 Kundmachung des Gesetzes als Artikel 4 des Verbraucherrechte Richtlinie Umsetzungsgesetzes VRUG BGBl I Nr 33 2014 RIS Artikel 2 VRUG BGBl I Nr 33 2014 u a wurden die durch das Fernabsatz Gesetz eingefugten 5a bis 5i KSchG wieder entfernt Lukas Buhlmann Die EU Verbraucherrechte Richtlinie und die Schweiz 2014 Kreislaufwirtschaft Kommission schlagt neue Verbraucherrechte vor und will Greenwashing verbieten In ec europa eu 30 Marz 2022 abgerufen am 1 April 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1031884300 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2011 83 EU Verbraucherrechte Richtlinie amp oldid 238961974