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Eine einheitliche Rechtsgeschichte der Niederlande ist ab etwa dem 18 Jahrhundert nachvollziehbar als die zuvor bestehenden vielfaltigen Rechtsordnungen zunehmend vereinheitlicht wurden Inhaltsverzeichnis 1 Romisch hollandisches Recht 2 Kodifikationsbewegung 3 20 Jahrhundert 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRomisch hollandisches Recht BearbeitenBis ins 18 Jahrhundert war die Rechtszersplitterung Merkmal der Justiz in den siebzehn Provinzen der habsburgischen Niederlande die durch die Burgundische Erbschaft zum Reich Karls V gehorten In jeder Provinz galt primar das eigene Gewohnheitsrecht die costumen costuijmen und usanties subsidiar das rezipierte gemeine Recht als romisch hollandisches Recht Die wichtigste Zusammenfassung dieses Rechtszustandes findet sich in Hugo Grotius Inleidinge tot de Hollandsche rechts releerdheid 1631 1 Es bestanden somit parallel drei verschiedene Rechtsquellen Gewohnheitsrecht gemeines Recht und das neu entwickelte Naturrecht Als im 18 Jahrhundert die Frage nach Rechtsvereinheitlichung und Kodifikation aufkam kam es zwischen den Lagern besonders zwischen gemeinem Recht und Naturrecht zu heftigen Kontroversen welches dieser Rechte dafur in Frage kam Da 1798 die Republik der Sieben Vereinigten Provinzen in der von Frankreich abhangigen Batavischen Republik aufging ergaben sich aus dem Streit keine praktischen Konsequenzen 1 Kodifikationsbewegung BearbeitenNach Art 28 der Verfassung der Batavischen Republik war bis 1800 eine Zivilrechtskodifikation zu schaffen Unter der Leitung des Naturrechtlers Hendrik Constantijn Cras wurde eine Kommission errichtet die sich zwar inhaltlich am Naturrecht ausrichtete aber die Systematik von Grotius Einfuhrung ubernahm Der hohe wissenschaftliche Standard fuhrte dazu dass bis 1804 lediglich ein Strafgesetzbuch und Fragmente eines Gesetzbuches erarbeitet waren Die Kritik des Hohen Nationalen Gerichtshofs fuhrte schliesslich zur Auflosung der Kommission das romisch hollandische Recht blieb weiterhin in Kraft 1 Napoleons Bruder Ludwig der seit 1806 Konig des Konigreichs Holland war gab schon kurz nach Beginn seiner Regierungszeit dem Rechtsanwalt Joannes van der Linden die Aufgabe erneut den Versuch eines Zivilgesetzbuches zu unternehmen Napoleon ging heftig gegen diese Selbstandigkeit vor und schrieb am 31 Oktober 1806 Ich wunsche dass sie anordnen dass vom nachsten 1 Januar an der Code Napoleon das Gesetz Eurer Volker sei Je desirerais que vous ordonnassiez qu a dater du 1er janvier prochain le code Napoleon sera la loi de vos peuples Die Arbeiten van der Linden waren 1808 vollendet Der politische Druck Frankreichs verhinderte jedoch seine unmittelbare Inkraftsetzung Erst nach einer Uberarbeitung durch eine Kommission trat noch im selben Jahr das Wetboek Napoleon ingerigt voor het Koningrijk Holland 1 in Kraft Schon zwei Jahre spater wurde das Konigreich Holland mit Frankreich vereinigt und durch Dekret vom 11 Marz 1811 die Geltung der franzosischen Gesetze im ehemaligen Konigreich bestimmt Die franzosischen Gesetze galten auch nach der Machtubernahme durch Wilhelm I fort jedoch wurde schon bald wieder eine Kommission damit beauftragt ein Zivilgesetzbuch zu erarbeiten nun unter der Leitung Joan Melchior Kempers Schon bei der Prasentation der Ergebnisse waren die Arbeiten der Kommission Kemper jedoch politisch nicht mehr durchsetzbar Infolge des Wiener Kongresses waren die ehemals osterreichischen sudlichen Niederlande heute Belgien nun Teil des neuen Konigreiches der Niederlande und nahmen den Entwurf nicht an Es musste abermals eine Kommission gebildet werden diesmal unter Vorsitz des Lutticher Richters Pierre Thomas Nicolai Auch dieser wurde von den historischen Ereignissen uberholt Die sudlichen Niederlande grundeten 1830 einen unabhangigen Staat Belgien und politisch liess sich in den nordlichen Niederlanden ein belgisch beeinflusstes Zivilgesetzbuch nicht durchsetzen Man uberarbeitete also den Nicolaischen Entwurf der schliesslich 1838 als Burgerlijk Wetboek Gesetz wurde und die Geschichte des niederlandischen Zivilrechts uber 150 Jahre lang bestimmen sollte 1 Das Burgerlijk Wetboek war in grossen Teilen eine Ubersetzung des franzosischen Code civil Dennoch hatte es in wesentlichen Grundentscheidungen auch seinen eigenen Stil Charakteristisch hierfur ist die Ubertragung des Eigentums an beweglichen Sachen Wahrend nach franzosischem Recht das Kausalprinzip galt entschied man sich in den Niederlanden fur das romisch hollandische Abstraktionsprinzip das neben Verpflichtungsgeschaft noch eine Ubergabe verlangt Im Deliktsrecht ubernahm man zwar die beruhmte Generalklausel des franzosischen Deliktsrechts legte sie aber so aus dass sie ahnlich wie im heutigen deutschen Deliktsrecht die Verletzung eines absoluten Rechts verlangte 1 20 Jahrhundert BearbeitenDie Kritik am Burgerlijk Wetboek war nie ganz verstummt und verscharfte sich im 20 Jahrhundert Zu seinem hundertjahrigen Bestehen ausserten sich zwei der bedeutendsten Rechtslehrer der Zeit in einem Gedenkbuch 2 unterschiedlich Paul Scholten begann seinen Artikel mit Ons Burgerlijk Wetboek is een rustig bezit Eduard Maurits Meijers befurwortete ein eigenes niederlandisches Gesetzbuch waarin ook een klein volk groot kan zijn Die deutsche Besatzung 1940 verhinderte jedoch weitere Schritte Nach Ende des Zweiten Weltkrieges erhielt Meijers den Auftrag ein neues Burgerlijk Wetboek zu erarbeiten Sein Entwurf war in neun Bucher aufgeteilt Die ersten vier stellte er schon im April 1954 vor Da er kurz darauf verstarb ubertrug man die weiteren Arbeiten vielen verschiedenen Rechtswissenschaftlern Die einzelnen Bucher wurden im Verlaufe des 20 Jahrhunderts schrittweise in Kraft gesetzt 1 Das 20 Jahrhundert war besonders auch im Verwaltungsrecht zahlreich an Gesetzesvorhaben 1994 trat ein Provinzialgesetz Provinciewet und ein Gemeindegesetz Gemeentewet in Kraft Seit 1994 wird schrittweise das Allgemeine Verwaltungsgesetz Algemene wet bestuursrecht eingefuhrt das neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht auch das Verwaltungsverfahren und das Verwaltungsprozessrecht enthalt 1 Literatur BearbeitenRobert Feenstra Zur Rezeption in den Niederlanden In Wolfgang Kunkel u a Hrsg L Europa e il diritto romano Studi in memoria di Paul Koschaker Giuffre Milan 1953 S 243 268 B H D Hernesdorf Romisches Recht in den Niederlanden Giuffre Milan 1968 Randall Lesaffer A Short Legal History of the Netherlands In H S Taekema Hrsg Understanding Dutch Law Boom Juridische Uitgevers Den Haag 2004 S 31 58 Reinhard Zimmermann Robert Feenstra Hrsg Das Romisch Hollandische Recht Fortschritte des Zivilrechts im 17 und 18 Jahrhundert Duncker amp Humblot Berlin 1992 Weblinks BearbeitenVerfassung der NiederlandeEinzelnachweise Bearbeiten a b c d e f g h Wolfgang Mincke Einfuhrung in das niederlandische Recht C H Beck Munchen 2002 ISBN 978 3 406 48390 5 S 1 6 Paul Scholten Eduard Maurits Meijers Hrsg Gedenkboek Burgerlijk Wetboek 1838 1938 Willink Zwolle 1938 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsgeschichte der Niederlande amp oldid 232863164