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Mit Verfassungswirklichkeit werden in der Rechts sowie Politik und Geschichtswissenschaft teilweise in Anknupfung an die Verfassungslehre Carl Schmitts 1928 die realen Gegebenheiten innerhalb eines politischen Systems bezeichnet Diese deskriptive Sicht ist von der durch die Verfassung normativ vorgegebenen politischen Ordnung zu unterscheiden weil die formale Rolle der Akteure in einem Staat stark von ihrem realen Verhalten ihren Rechten und ihrem Einfluss abweichen kann Am politischen System Grossbritanniens kann dies gut verdeutlicht werden Formal stehen dem Staatsoberhaupt also dem Konig alle hoheitlichen Herrschaftsrechte zu dies umfasst insbesondere auch ein Einspruchsrecht gegen Gesetze durch den Monarchen In der politischen Praxis sind das Parlament Unterhaus und der von ihm gewahlte Premierminister die eigentlichen Trager der Herrschaft im britischen Staat Seit dem fruhen 18 Jahrhundert hat kein Monarch mehr von seinem Einspruchsrecht tatsachlich Gebrauch gemacht weshalb sich hier Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit stark voneinander unterscheiden Ferner ist der Begriff ein wichtiges Analyseinstrument der verfassungsgeschichtlichen Forschung da der voranstehend beschriebene Sachverhalt auch fur viele historische Staatsgebilde angenommen werden muss So kann das politische System des Heiligen Romischen Reiches beispielsweise adaquat nicht allein aus verfassungsrechtlichen Quellen heraus verstanden werden Anderweitige historische Quellen sind heranzuziehen um die politische und soziale Wirklichkeit vor dem Hintergrund der uberlieferten Rechtsgrundlagen zu erfassen Beispiele aus Osterreich BearbeitenFormal sind die Befugnisse des osterreichischen Bundesprasidenten sehr weitreichend Die Verfassung respektive das Bundes Verfassungsgesetz B VG sieht vor dass er den Bundeskanzler die gesamte Bundesregierung nicht jedoch einen einzelnen Minister entlassen und den Nationalrat auflosen kann Dennoch kommt dies in der Verfassungswirklichkeit nicht vor Der Bundeskanzler dem in der Bundesverfassung nur einzelne wenige Bestimmungen gewidmet sind hat eine weit grossere politische Bedeutung Die Landeshauptleutekonferenz ist ein informelles von der Verfassung nicht vorgesehenes Treffen der neun Landeshauptleute Sie ist neben dem Bundesrat das politisch wichtigste Gremium der Landerzusammenarbeit wie auch des Foderalismus im osterreichischen politischen System Das osterreichische Modell der Sozialpartnerschaft Die Heiligenbluter Vereinbarung ist eine politische Absprache die zwischen dem damaligen Finanzminister als Vertreter des Bundes sowie Vertretern der Lander und Gemeinden getroffen wurde Die Vereinbarung hat jedoch keinerlei rechtliche Verbindlichkeit Literatur BearbeitenWilhelm Hennis Verfassung und Verfassungswirklichkeit Mohr Siebeck 1968 Erhard Denninger Hrsg Freiheitliche demokratische Grundordnung Materialien zum Staatsverstandnis und zur Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik 2 Bande suhrkamp taschenbuch wissenschaft 1977 ISBN 3 518 07750 3 Im Namen des Freiheit Verfassung und Verfassungswirklichkeit in Deutschland 1849 1919 1949 1989 Katalog zur Ausstellung im DHM Berlin Sandstein Dresden 2008 ISBN 978 3 940319 47 0 Franz Ronneberger Verfassungswirklichkeit als politisches System In Der Staat 1968 S 409 429 JSTOR 43639941 Franz C Mayer Hrsg Verfassungen in Europa WHI Paper 7 2002 rewi hu berlin de PDF 0 4 MB Jutta Limbach Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit im deutschen Vereinigungsprozess Vortrag zum Osnabrucker Friedenstag dem Jahrestag des Westfalischen Friedensschlusses im Jahr 1648 am 24 Oktober 1996 in der Marienkirche In Osnabrucker Jahrbuch Frieden und Wissenschaft 1997 S 83 91 ofg uni osnabrueck de PDF Weblinks BearbeitenMenschenrechte und Verfassungswirklichkeit in der DDR PDF Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 24 April 2009 Verfassung und Verfassungswirklichkeit Veranstaltung der Hanns Seidel Stiftung 14 Oktober 2011 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungswirklichkeit amp oldid 243799593