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Eine Privatstrasse oder ein Privatweg ist allgemein betrachtet ein Verkehrsweg oder eine Verkehrsflache der sich nicht in der Baulast der offentlichen Hand befindet sondern im Eigentum einer naturlichen oder juristischen Person 1 Gegensatz ist die offentliche Strasse Hinweisschild auf einen Privatweg Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtlicher Hintergrund 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten nbsp Privatstrasse einer Universitat nbsp Durchgang verboten Schild an einem privaten FusswegPrivatstrassen oder Privatwege sind Strassen die sich nicht im Eigentum der offentlichen Hand befinden Verantwortlich sind Bauherren Hausbesitzer oder Investoren Privatstrassen gab es schon in der Grunderzeit so wurden in Berlin schon um 1900 anzulegende Strassen von Anliegern oder Grundstuckseigentumern angelegt um ihre Bauvorhaben umzusetzen Beispiele dafur finden sich unter den fur Berlin aufgefuhrten Strassen und auch in anderen Grossstadten jener Zeit Blockinnenraume von Wohnanlagen wie dem Helenenhof in Berlin Friedrichshain oder Riehmers Hofgarten in Berlin Kreuzberg wurden uber Privatwege erschlossen Zufahrtswege zu Tiefgaragen oder Grundstucken sind heute oft in Neubaugebieten als Privatstrassen ausgewiesen beispielsweise finden sich im Berliner Neubaugebiet Karow Nord Quer und Zufahrtsstrassen die als Privatstrassen gekennzeichnet sind aber nicht mit Absperrschranken vom sonstigen Verkehr ausgeschlossen sind Um das Wegerecht gegen Aussenstehende durchzusetzen gibt es andererseits Wohnanlagen mit Absperreinrichtungen Schranken Zauntore an Strassen die jedoch gewidmet sind und im amtlichen Verzeichnis genannt werden Eigentliche Privatstrassen entstehen wenn sie fur die Allgemeinheit keinen Nutzen haben weshalb sich die offentliche Hand nicht an den Erschliessungs und Unterhaltskosten beteiligen will So sind die Privatstrassen nicht im Strassenreinigungsregister erfasst Der Eigentumer landeseigene Wohnungsbaugesellschaften private Bauherren Terraingesellschaften muss den ordnungsgemassen Zustand erhalten und Kosten fur Reinigung Schneeraumung und Instandhaltung tragen und darf so seine Strasse ganz oder teilweise fur die offentliche Nutzung sperren Es kann allerdings zu Uberschneidungen kommen so wurden im Berliner Bezirk Pankow Strassen zu Privatstrassen erklart wahrend der Eigentumer wiederum der Bezirk ist In neuerer Zeit setzt sich der Trend durch das Wegerecht an Privatstrassen in offentlicher Hand nicht einzuschranken oder auf Anliegerwunsch Strassen in Wohnsiedlungen zu widmen sie aber andererseits als Privatstrassen zu klassifizieren 2 Rechtlicher Hintergrund BearbeitenDie rechtlichen Regelungen und Bestimmungen von offentlichen Strassen und Privatstrassen sind im deutschen Sprachraum im Wesentlichen einheitlich gestaltet In Deutschland und Osterreich gilt das Strassen und Wegerecht das in den Strassengesetzen des Bundes und der Lander festgelegt ist In der Schweiz wird das Strassen und Wegerecht in der Bundesverfassung dem Bundesgesetz uber die Nationalstrassen sowie in kantonalen Strassengesetzen geregelt 3 Privatstrassen werden nicht formlich gewidmet und unterliegen damit nicht dem Strassen und Wegerecht wie es fur offentliche Strassen Gultigkeit besitzt Verantwortlich fur den Bau und den Unterhalt der Privatstrasse ist der private Eigentumer und ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht Reine Privatstrassen sind in der Regel nicht fur die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben und werden entsprechend gekennzeichnet oder abgesperrt nbsp Halboffentliche Privatstrasse mit Beschrankung des Parkens da Anlieger Parkflachen auf dem Grundstuck haben Ein Grenzfall sind fast offentliche Strassen die zwar fur die Allgemeinheit zur Benutzung freigegeben sind sich jedoch in privatem Eigentum befinden Dabei handelt es sich beispielsweise um Zufahrten und Parkplatze von Einzelhandelsgeschaften oder offentlichen Einrichtungen Aufgrund der fehlenden Strassenwidmung gilt das Strassen und Wegerecht in diesem Fall nicht jedoch gilt durch die Nutzung von der Allgemeinheit das Strassenverkehrsrecht 3 Diese Form der allgemein nutzbaren Privatstrasse steht in der Kritik der 2010er Jahre da zunehmend Kommunen versuchen den offentlichen Haushalt zu entlasten indem die Kosten an den Eigentumer der Strassen ubergehen 4 Privatstrassen oder Privatwege sind Strassen die sich nicht im Eigentum der offentlichen Hand befinden sondern Bauherren Hausbesitzern oder Investoren gehoren Sie sind nicht etwa eine Folge der zunehmenden Privatisierung der Stadt es gab sie schon zur Grunderzeit Heutzutage haben viele Neubaugebiete Privatstrassen haufig sind es Zufahrtswege zu Tiefgaragen oder Grundstucken Weil sie somit fur die Allgemeinheit keinen Nutzen haben beteiligt sich die offentliche Hand nicht bei den Kosten fur Erschliessung und Unterhalt Der Eigentumer ist verpflichtet sich um den ordnungsgemassen Zustand zu kummern er muss die Kosten fur Reinigung Schneeraumung und Instandhaltung tragen Dafur steht es ihm frei seine Strasse ganz oder teilweise fur die offentliche Nutzung zu sperren Einige Privatstrassen sind ausschliesslich Anwohnern vorbehalten andere lassen auch offentlichen Verkehr zu Das Baurecht sieht vor dass jedes Grundstuck von einer offentlichen Strasse erschlossen sein muss Ist dies nicht moglich weil es sich beispielsweise um ein Hinterliegergrundstuck handelt so erfolgt die Zuwegung in der Regel uber einen privaten Weg eines anderen Grundstuckes In diesem Fall muss als privatrechtliche Regelung zwischen Grundstuckseigentumern eine Grunddienstbarkeit eingerichtet werden um dem Eigentumer des nicht erschlossenen Grundstucks die Nutzung des Privatweges des anderen Eigentumers zu ermoglichen und ihm damit die Zuwegung dinglich zu sichern Offentlich rechtlich muss die Erschliessung durch eine Baulast auf demjenigen Grundstuck gesichert werden das der Zuwegung des nicht erschlossenen Grundstucks dient Siehe auch Bearbeiten nbsp Commons Privatstrasse Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Liste von Mautstrassen in Deutschland Liste von Mautstrassen in Osterreich Privatstrassen in Osterreich Privatstrassen in der Schweiz und Liechtenstein Verkehrsgrund Wegerecht Sachenrecht Literatur BearbeitenRonald Kunze Stichwort Privatweg In Bauordnung im Bild Kunze Odszuck Simons Ulrich Hrsg WEKAMEDIA Kissing 2008 Einzelnachweise Bearbeiten Forschungsgesellschaft fur Strassen und Verkehrswesen Begriffsbestimmungen Teil Verkehrsplanung Strassenentwurf und Strassenbetrieb FGSV Verlag Koln 2000 S 30 Privatstrassen Rechtsfreier Raum a b Dietmar Grutze Bau Lexikon Carl Hanser Verlag Munchen 2007 ISBN 3 446 40472 4 S 299 daserste de ARD Buffet vom 21 Oktober 2013 Welche Rechte und Pflichten betroffene Grundstuckseigentumer haben erklart unser Rechtsexperte Karl Dieter Moller Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privatstrasse amp oldid 236574708