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Das Ostfriesische Landrecht wurde 1518 unter dem Grafen Edzard I fur die Grafschaft Ostfriesland konzipiert Nahezu 300 Jahre bildete es das formell gultige Landesrecht Gedruckt wurde es erstmals 1746 in preussischer Zeit Auf Wunsch und Vorschlag der ostfriesischen Stande liess der Regierungsrat Matthias von Wicht Das Ostfriesische Landrecht nebst dem Deich und Sielrechte mit hochdeutscher Ubersetzung des niederdeutschen Textes und einem ausfuhrlichen Vorbericht sowie vorwiegend sprachlichen Erklarungen bei Tapper in Aurich im Druck erscheinen Zuvor war es nur in Handschriften verfugbar von denen heute noch etwa 100 Exemplare existieren Das Ostfriesischen Landrecht galt bis zum 1 Mai 1809 An diesem Tage wurde im Konigreich Holland zu dem auch Ostfriesland gehorte unter Louis Bonaparte der Code Napoleon eingefuhrt Er ersetzte alles bis dahin geltende Recht Inhaltsverzeichnis 1 Struktur 2 Vorrede 3 Richter 4 Prozessfahigkeit 5 Klagebeschrankungen 6 Ladungen 7 Prozessuale Verhaltenspflichten 8 Gerichtsfreie Zeiten 9 Beweis 10 Rechtsmittel 11 Willkuren 12 WeblinksStruktur BearbeitenDas Ostfriesische Landrecht umfasst insgesamt 566 Kapitel die auf drei Bucher aufgeteilt sind Das erste 145 Kapitel umfassende Buch enthalt das altere friesische Recht namlich von Kap 19 bis Kap 63 die 17 Kuren Ende des 12 Jahrhunderts von Kap 64 bis Kap 114 die 24 Landrechte 12 13 Jahrhundert und von Kap 115 bis Kap 145 einen Auszug des Emsiger Pfennigschuldbuchs Das zweite Buch handelt in 298 Kapiteln von Verwandtschaft Adoption Ehe und Erbrecht Testamenten Naherkauf und Landheuer Es enthalt uberwiegend romisches Recht Das dritte Buch mit 123 Kapiteln besteht wiederum aus friesischem Recht namlich aus den 12 Emsiger Domen und den Busstaxen den sechs Uberkuren Art 100 101 sowie weiteren Rechtsbetrachtungen Vorrede BearbeitenIn der mit Vorrede bezeichneten Promulgationsurkunde des Edzard Graff zu Ost Friesland spurt der Leser ein tiefes traditionelles Bewusstsein des Landesherrn Er begrundet u a die von ihm vorgenommenen Anderungen des fruheren Landrechts damit dass nur dort Korrekturen vorgenommen worden seien so zu dieser Unserer Zeit sich die Anwendung des alten Rechts nicht geziemet noch dem Lande zum Aufnehmen und Nutzen dienet Bemerkenswert erscheint auch die Anknupfung an den romischen Kaiser Justinian I der nach Edzards Erklarung alle alten Gesetze der Romer und seiner kayserlichen Vorfahren die sehr dunkel und undeutlich auch unordentlich gesetzet waren verbessert hat Richter BearbeitenDie Stellung des ostfriesischen Richters ergab sich aus zahlreichen Einzelbestimmungen die uber das erste Buch verstreut anzutreffen sind Der im Ostfriesischen Landrecht vielerorts anzutreffende religiose Bezug findet beim Richter Ausdruck in einer Vermahnung die im 2 Kap erfolgt und inhaltlich in einer Auffuhrung von Bibelstellen besteht die den Richter zu einem fairen Handeln auffordern Neben Du solt nicht Geschencke nehmen findet sich dort auch der Spruch Den Fremdling solt ihr nicht unterdrucken Eine Art Unschuldsvermutung verbunden mit dem Grundsatz rechtlichen Gehors kommt zum Ausdruck in dem Spruch Verdamme niemand und Du solt nicht urtheilen ehe du die Sache horest und lass die Leute zuvor ausreden Richter konnte nach Kap 3 nur ein mindestens funfundzwanzig Jahre alter Mann sein der daruber hinaus das aufwies was man wohl heute als unbescholtenen Lebenswandel bezeichnet Auch galt schon im ostfriesischen Recht der Grundsatz dass niemand Richter in eigener Sache sein kann Kap 3 Ziff 7 Die Ermachtigung zur Schaffung von Richterrecht fand sich in der Erklarung dass in den im Gesetz nicht ausdrucklich geregelten Fallen der Richter so zu verfahren habe gleich wie er wolte dass ihm selber geschahe Kap 3 Ziff 8 Eine Beschrankung der richterlichen Zustandigkeit war jedoch in der Anordnung zu finden Hauptlinge und gute Manner von Adel durften allein vom Landesherrn abgeurteilt werden Kap 14 Nach Kap 3 bestand ein Gericht im engeren Sinne aus dem Richter dem Anklager und dem Angeklagten im weiteren Sinne noch aus zwei oder mehreren Beisitzern deren Fehlen die Nichtigkeit des Urteils der Sentenz zur Folge hatte Prozessfahigkeit BearbeitenDie Fahigkeit uberhaupt einen Prozess vor Gericht fuhren zu konnen war fur Frauen entsprechend ihrer damals untergeordneten Rolle stark eingeschrankt Manner unter funfundzwanzig Jahren galten als minderjahrig und konnten im Regelfall nicht als Klager vor Gericht auftreten Kap 3 Ziff 9 Eine Ausnahme bestand jedoch dann wenn jemand mit Consens und Vollwort seiner Vormunder erschien und in deroselben Gegenwart das Urteil annahm Kap 3 Ziff 10 Eine weitere Ausnahme bestand dann wenn der Landesherr eine entsprechende Befreiung im Gesetz Urlaub genannt erteilt hatte In allen anderen Fallen konnte ein Urtheil nicht schaden was so zu verstehen ist dass ein unter Verstoss der Bestimmung ergangenes Urteil gegen den Minderjahrigen keine Rechtswirkungen entfaltete Bemerkenswert erscheint von der Gesetzestechnik her im Falle der oben beschriebenen Ausnahmen die Formulierung findet ihn des Richters Urtheil gleich demjenigen der 25 Jahr alt ist Manner die funfundzwanzig Jahre alt waren mussten zusatzlich noch dem freien Stande angehoren um einen Prozess fuhren zu konnen Klagebeschrankungen BearbeitenNach dem Ostfriesischen Landrecht galt nicht der Grundsatz dass jeder jeden verklagen konnte Vielmehr bestanden Klagebeschrankungen Kinder konnten ohne Urlaub ihren Vater Gross Vater und Ober Gross Vater nicht verklagen Kap 5 entsprechendes galt bezuglich der Mutter Gross Mutter und der Ober Gross Mutter Neben diesen familiaren Klagebeschrankungen bestand auch eine solche gegenuber dem Dienstherrn und zwar auch noch dann wenn der Dienstverpflichtete zuvor freygegeben worden war Kap 6 Ladungen BearbeitenIm 7 Kap des 1 Buches des Ostfriesischen Landrecht wurde die Ladung der Parteien unter Androhung einer angemessenen Strafe fur den Fall der Zuwiderhandlung angeordnet Im 8 Kap wurden die Grunde aufgefuhrt die bei Nichterscheinen als Entschuldigung galten Dazu zahlten Der Beweis dass eine Vorladung nicht zu Haus und Hof zugestellt worden war der Vorgeladene erkrankt war und er auch keinen Vertreter bestellen konnte Wind und Wetter entschuldigten ebenso wie Feuersbrunst oder Versterben eines Verwandten und auch Teilnahme an Deicharbeiten Die Bedeutung der Ladung wird deutlich aus dem 6 Kap in dem es heisst dass nur nach dreifacher erfolgloser Ladung uber jemanden Recht gesprochen werden durfte Das Ostfriesische Landrecht ging damit von der Anwesenheit der Partei als Regelfall aus Erganzend dazu sei noch auf Kap 12 verwiesen wonach der Beklagte sein Recht auch versaumen konnte wenn die Sache erst anhangig gemacht und die Klage ihm mitgeteilt worden war Prozessuale Verhaltenspflichten BearbeitenIn Bezug auf Forderungen galt der Grundsatz dass niemand mehr fordern sollte als ihm wirklich zustand Ein wissentliches Zuvielfordern fuhrte zu entsprechenden Schadensersatzanspruchen Eine Art Prozessforderungspflicht fur die Parteien beinhaltete Kap 10 Den Parteien wurde auferlegt bei einem komplizierten Streitgegenstand gegebenenfalls in Schriften die wesentlichen Tatsachen dem Richter mitzuteilen damit dieser alle deroselben Umstande desto klahrer und ordentlicher verstehen moge Ferner bestand eine Verpflichtung des Richters der Partei Zeit zum Einholen von Beweisen einzuraumen es sei denn es lagen Hinweise auf das vor was die einschlagigen Prozessgesetze heute Prozessverschleppungsabsicht nennen Kap 13 Im Rahmen der siebten Willkur ordnete das 49 Kap an keine Partei solle die andere vor Gericht beleidigen Gerichtsfreie Zeiten BearbeitenGemass Kap 9 bestand fur bestimmte Tage und Zeitraume das was man wohl heute als Gerichtsferien bezeichnen wurde Dazu zahlte z B der Zeitabschnitt in dem der Acker gepflugt und das Getreide eingebracht wurde ebenso wie verordnete Gerichtsferien wegen Krieges oder Wassers Noth Ungeachtet dieser Phasen des Ruhens richterlicher Tatigkeit bestanden aber ahnlich wie heute fur bestimmte Angelegenheiten keine solchen gerichtsfreien Zeiten Dazu gehorten a Vormundschaftssachen b Alimentationssachen die das Gesetz dahin begrundet damit diese Personen nicht verschmachten mogen c ferner Falle in denen jemand einen anderen aus dem Seinigen verstossen oder vertrieben hat sowie Angelegenheiten da der Vorzug des Rechtes grossen Schaden bringen mogte Der mit der Beanspruchung des Gewaltenmonopols vgl Kap 23 fur den Landesherrn nach heutigem Verstandnis zwingend verbundene Anspruch auf Rechtsgewahrung klingt im 9 Kap an Ausser diesen Zeiten aber soll man unausgesetzt Gericht halten und jedermanniglichen Recht wiederfahren lassen Beweis BearbeitenIm 1 Buch sind zahlreiche Regelungen hinsichtlich der Beweisfuhrung zu finden so z B im 25 Kap im Rahmen der funften Willkur eine Bestimmung wie man nachweist eine Sache ererbt zu haben im 26 Kap geht es um den Nachweis des Kaufs bzw der Schenkung einer zuvor im Eigentum der Kirche stehenden Sache Das Ostfriesischen Landrecht fordert sieben Zeugen die sein sollen freye wohlgebohrne eigenerbte eingesessene Leute welche ihr grossvaterliches Erbe darthun konnen auch die Zehn Gebote den Glauben und das Vater Unser wissen Aufgrund der Schwierigkeiten der Beweisfuhrung nach fruherem Recht ordnete der Landesherr in den Kap 27 ff an dass der Klager grundsatzlich fur das Vorliegen der die Klage begrundenden Tatsachen beweispflichtig sei der Beklagte aber fur die Einreden womit ein Grundsatz angesprochen wurde der noch im heutigen Prozessrecht gilt In Sachen die Leib und Leben auch eines Mannes Ehre betreffend soll der Richter viel aufmerksamer in Abhorung der Zeugen seyn als in Geld Sachen Bemerkenswert ist hier dass sich die erhohte Aufmerksamkeit nur auf Sachen bezog die die Ehre des Mannes betraf Kap 27 Als die drei Beweisarten Kap 28 galten lebendigen Zeugen Briefen mit Siegeln oder Instrumenten sowie die sichtbahrer That da etwas zu sehen und zu erkennen ist mit Menschen Augen womit letzteres den Augenschein ansprach Die Ladung eines Zeugen zur Ladung der Partei vgl Abschnitt V erfolgte ebenso wie die der Partei unter Androhung von Strafe fur den Fall dass er nicht erschien Kap 31 Die Kosten der Ladung trug die beweisbelastete Partei Kap 31 Fur zeugnisunwurdig wurden unter anderem Ehebrecher sowie Frauen gehalten welche innerhalb Jahres Frist nach des vorigen Mannes Tode einen anderen Mann genommen hatten Kap 32 Die Zeugenfahigkeit wurde auch bei Leibeigenen und solchen Personen nicht anerkannt die unter funfundzwanzig Jahre alt waren wobei jedoch einige wenige Ausnahmen gemacht wurden Kap 34 Eltern konnten ebenso wenig fur ihre Kinder zeugen wie umgekehrt ein Bruder nicht fur den anderen wenn es ein Testament oder andere Blut Sachen betraf Kap 39 und 40 Frauen misstraute man in Testamentssachen ganz allgemein so dass sie in diesem Bereich nicht Zeuge sein konnten Kap 38 Erstaunlich fur die damalige Zeit erscheint im Zusammenhang mit dieser Regelung die Bestimmung des 47 Kapitels Bei Personen beiderley Geschlechts Hermaphroditen ist die Zeugenfahigkeit dann gegeben in so ferne das mannliche Geschlecht bey ihm erweisslich die grosseste Krafft hat Weit entfernt wohnende Zeugen die einer anderen Obrigkeit unterstanden wurden durch einen Richter demselben Obrigkeit vernommen und die schriftlich niedergelegte Vernehmung dann dem die Streitsache entscheidenden Richter zugestellt Die 18 Willkur fuhrte Sachverhalte auf bei deren Vorliegen es keines Beweises mehr bedurfte weil der Gesetzgeber davon ausging dass die Tatsachen fur sich selbst sprachen So sei beispielhaft erwahnt dass ein Munzmeister als ein Falschmunzer galt wenn sich in seinem Haus eine falsche Munze fand Entsprechendes galt fur Notzuchtigungen wenn eine Frau rief oder schrie und dies andere Leute horten Was ihr dann geschehen ist das ist offenbar und bedarff keines weiteren Zeugnisses oder Beweises Eine gewisse Einschrankung erfolgte jedoch insofern als der Richter diese vorhin beschriebene Sachen wohl einsehen und dabey fleissige Achtung geben soll ob sie auch einer naheren Erlauterung nothig haben Denn in schweren Sachen soll der Beweis so klar seyn wie die Sonne Kap 62 Rechtsmittel BearbeitenGegen die nach Kap 16 schriftlich abzufassenden und zu verlesenden Urteile war nach Kap 17 innerhalb von zehn Tagen der Landrichter bzw der Landesherr anzurufen Gerade an dieser Stelle wird eine Veranderung des bisherigen Ostfriesischen Landrechts durch den Grafen deutlich da er auf die fruhere Regelung verweist nach der nur zwei Tage Zeit war Rechtsmittel einzulegen In der fur damalige Verhaltnisse bemerkenswerten Genauigkeit wurde darauf hingewiesen dass in die Zehn Tages Frist Feiertage nicht einzubeziehen seien Kap 18 Erwahnenswert erscheint auch im 18 Kap die Anordnung bei einem Jungling unter funfundzwanzig Jahren moge doch ein Richter dem Minderjahrigen zu Hulffe kommen und zulassen dass er auch nach denen zehn Tagen appellieren moge Hier druckt sich doch eine gewisse Fursorgepflicht des Richters verbunden mit Elementen eines prozessualen Minderjahrigenschutzes aus Willkuren BearbeitenNach dem Abschnitt der die Ordnung des Gerichts I Buch Vorrede S 6 betraf folgten die siebzehn Willkuren die schwerlich unter einem einheitlichen Gesichtspunkt gesehen werden konnen Sie beinhalten einerseits einen individualrechtlich orientierten Rechtsguterschutz andererseits aber Regelungsinhalte die Bereiche der Staatsorganisation betreffen Entsprechend der friesischen Rechtstradition wird das Eigentum und das aus ihm in der damaligen Zeit als Regelfall abzuleitende Besitzrecht besonders geschutzt Doch muss dabei dem Eindruck entgegengetreten werden als habe die Ehre eines Mannes damals keine Bedeutung gehabt In der ersten Willkur im 19 Kap wird erklart dass jedermann seines eigen gebrauchen und machtig seyn moge wobei dies auch fur den Erben galt dessen Erbschaftsgegenstande sich im Besitz eines Dritten befanden Nahm der Erbe die von ihm ererbte Sache einfach weg so verliehret er sein ganzes Recht so er etwan daran mag gehabt haben In Erganzung zur ersten Willkur ist die dritte Willkur zu sehen nach der ein jeder seine fahrende und bewegliche Guter zu Wasser oder Gast Marsch und Mohrlande frey friedlich und unberaubet gebrauchen und besitzen moge Kap 23 Der Schutz wie die im Regelfall mit Geldbussen erfolgende Strafandrohung bezog sich auch auf Handlungen die darauf gerichtet waren Land und Hof zu besitzen ohne dass ein entsprechender Uhrlaub vom Herrn oder Richter erteilt worden war Kap 24 Fur Gewalttaten die ein Dienstbote auf Befehl seines Brodt Herren beging haftete der Dienstherr Kap 24 Auch die 14 Willkur diente dem Eigentums Besitzschutz wenn sie anordnete die Entziehung des Besitzes in Abwesenheit des Eigentumers soll diesem an seinen Rechten unschadlich sein Kap 57 Die zweite Willkur 20 Kap sprach den Frieden uber alle Kirchen und geistlichen Personen aus die im Originaltext Gaedes Huisen bzw Gaedes Mannen genannt werden Interessant hier dass Wittwen Waisen Elterlose Kinder auch arme Leute die sich aus dem Ihrigen nicht ernehren mogen und doch des Bettelns schamen und solche welche ohne Betrug die Allmosen bey denen Strassen und Hausern suchen mussen und nichts verdienen konnen zu den geistlichen Personen gezahlt wurden Die 13 Willkur ordnete den allgemeinen Frieden an Kap 56 auch Kap 54 und die elfte Willkur In der 12 Willkur Kap 55 wird der Kirch und Hausfrieden geschutzt wahrend die 15 Willkur den Schutz der Jungfrauen Magde oder anderer Leute Ehe Weiber Kap 58 vor Notzucht aussprach In der achten Willkur Kap 50 wird abweichend von dem Grundsatz dass im Regelfall nur Geldstrafen verhangt werden vgl Kap 59 die Todesstrafe dann angedroht wenn sich der Hausmann gegen seinen Herren und Obrigkeit auflehnte Das Gesetz sieht es als eine schwehre Missethat an wenn ein Unterthan seinem Herrn widerstrebet und sich gegen Ihn auffsetzt mit Worten oder Werken oder wider denselben oder das gemeine Best oder eine Stadt oder ein Dorff welche dem Herrn dieses Landes zustehet die Waffen ergreiffet Die siebte Willkur Kap 48 erklart dass alle Friesen haben sollen einen freyen Stuhl und freye Sprache welche ihnen gab der Konig Carolus Damit wird das Verhaltnis der Menschen in der Grafschaft zum Konig geregelt Die im 53 Kap enthaltene zehnte Willkur erklart dass die Friesen deshalb keine Heeresfolge leisten mussten damit sie desselben Tages wiederum heim kommen konnten um ihr Vaterland gegen die Fluthen des grossen Meeres und zu Lande im Suden gegen die heydnischen Fursten schutzen zu konnen Die neunte Willkur 51 Kap schliesslich beschaftigt sich mit dem freien Zugang zu den sieben wichtigsten Verkehrswegen Als diese galten die Elbe Weser Emser Flie Land zwischen Oldenburg bis Jever Munster bis Emden westwerts von Lewarden bis Stavorn Wurden diese blockiert so erhob die ostfriesische Obrigkeit einen Friedepfennig Dadurch kamen finanzielle Mittel zusammen mit denen die blockierten Verkehrswege freigekauft werden konnten Weblinks BearbeitenMatthias von Wicht Das Ostfriesische Landrecht nebst dem Deich und Sielrechte mit hochdeutscher Ubersetzung des niederdeutschen Textes und einem ausfuhrlichen Vorbericht Aurich 1746 Digitalisat auf den Seiten der Ostfriesische Landschaft Abgerufen am 7 Februar 2014 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ostfriesisches Landrecht amp oldid 229378363