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Das Ofener Mandat ist ein auf den 20 August 1527 datiertes Religionsmandat Ferdinands von Osterreich das nach seinem Ausstellungsort Ofen heute Buda benannt ist Es enthalt einen detaillierten Strafkatalog mit dem alle Arten von religioser Abweichung erfasst und sanktioniert werden sollten Inhaltsverzeichnis 1 Verfasser 2 Inhalt 3 Auswirkungen 4 Weblinks 5 Textausgabe 6 Literatur 7 AnmerkungenVerfasser BearbeitenAls Verfasser gilt der katholische Kontroverstheologe Johann Fabri 1 Er war seit 1523 24 Beichtvater und Rat Ferdinands Papstliche Indulte ermoglichten ihm zahlreiche Pfrunden auf sich zu vereinen unter anderem war er Domherr in Basel Konstanz Mainz Breslau und Prag Propst in Ofen und Leitmeritz Dekan in Gross Glogau Koadjutor in Wiener Neustadt 1530 wurde er Bischof von Wien Er nahm an den Religionsgesprachen in Zurich 1523 und Basel 1526 teil ebenso am Regensburger Konvent 1524 und an mehreren Reichstagen 2 Inhalt BearbeitenDas Mandat erneuerte die Forderungen des Wormser Edikts von 1521 und bezeichnete die bisher von Ferdinand erlassenen Religionsmandate ebenso wie die Reformmassnahmen des Regensburger Konvents als Schritte zur Unterdruckung der Ketzerei Wer die zwolf Artikel des Apostolischen Glaubensbekenntnisses oder die Siebenzahl der Sakramente nicht anerkannte war ein Ketzer im Sinne des Ofener Mandats Leib und Lebensstrafen richteten sich nach der Schwere des Vergehens Der Ketzer verfiel der Acht seine Guter wurden konfisziert 3 Abweichende christologische Lehren beispielsweise zur wahren Gottheit und Menschheit Christi wurden ausnahmslos mit dem Tod durch Verbrennung bestraft Wer die Gottesmutter Maria missachtete und beispielsweise behauptete sie sei nicht Immerjungfrau oder sei eine Frau wie andere auch sollte je nach Schwere des Vergehens an Leib Leben oder Gut gestraft werden Wer sich an der Heiligenverehrung nicht beteiligte oder schlecht daruber redete wurde mit Gefangnis oder Landesverweisung bestraft Wer die traditionelle Form von Taufe Heiliger Messe oder Heiliger Olung veranderte wurde ebenfalls mit Gefangnis oder Landesverweisung bestraft Wer das von den Ketzern so bezeichnete Nachtmahl des Herrn feierte wobei die Teilnehmer einander Brot und Wein zureichten wurde an Leib Leben und Gutern gestraft Ein Haus in dem diese Feier stattfand wurde konfisziert und konnte abgerissen werden Wer ohne zum Priester geweiht zu sein das Altarsakrament konsekrierte wurde mit dem Tod durch Feuer Schwert oder Wasser gestraft Wer das Busssakrament missachtete nicht mindestens einmal jahrlich beichtete oder zur Kommunion ging ohne gebeichtet zu haben wurde mit Gefangnis Ausweisung oder an seinem Gut gestraft Priester und Ordensleute die ihre klerikale Kleidung und Tonsur abgelegt hatten oder die geheiratet hatten wurden mit einem Monat Gefangnis gestraft Danach wurden die Priester mit ihren Frauen des Landes verwiesen die Ordensleute aber in ihre Kloster zu weiterer Bestrafung zuruckgebracht Bigamie war strafbar die kirchlichen Eheverbote waren zu beachten bei Strafe der Landesverweisung Akte von Bildersturmerei wurden je nach Schwere an Leib und Gut gestraft Wer die Fastentage nicht einhielt wurde mit Gefangnis bestraft Wer meinte dass ein Christ nicht gegen die Turken kampfen solle wurde ebenfalls mit Gefangnis bestraft Wer meinte dass man den armen Seelen im Fegefeuer nicht helfen solle wurde des Landes verwiesen Wer meinte dass Christen kein Privateigentum haben sollten wurde mit dem Schwert hingerichtet Wer Ketzer beherbergte schutzte oder verteidigte verlor seine Amter Unwissende einfache Leute die sich verfuhren liessen sollten mit Nachsicht behandelt werden Schriften Martin Luthers Huldrych Zwinglis oder Johannes Oekolampads waren verboten man durfte sie weder verkaufen noch besitzen oder lesen Wer solche Bucher besass sollte sie der Obrigkeit aushandigen Wer Ketzer anzeigte bekam ein Drittel des konfiszierten Guts als Belohnung Zehn Jahre lang sollte dieses Mandat zu Weihnachten und zu Ostern in allen Pfarrkirchen verlesen werden Auswirkungen BearbeitenWie das Mandat umgesetzt wurde zeigt der Prozess gegen eine Taufergruppe in Steyr im November 1527 Der Prokurator Wolfgang Kunigl forderte zur Bestimmung des Strafmasses Kopien sowohl des Wormser Edikts als auch des Ofener Mandats an Die Steyrer Richter verurteilten die meisten Angeklagten zu Gefangnis und Zwangsunterweisung im katholischen Glauben Ferdinand kassierte diese seiner Meinung nach zu milden nicht dem Mandat entsprechenden Urteile im Fruhjahr 1528 und liess die Steyrer Taufer hinrichten 4 Weblinks BearbeitenMandat des durchleuchti gisten F ue rsten vnd Her ren Hern Ferdinandi K oe nig zu Hungern vn Behmen Jnfant in Hi spanien Ertzhertzog zu Osterreich et c Hertzog zu Burgundi Steyer Kernten Crain Geben in Ofen am zwaintzigsten tag des Monats Augusti jm funfftzenhundertẽ vn sibenvndtzwain tzigisten Jaren O 491 im VD 16 Textausgabe BearbeitenGrete Mecenseffy Hrsg Osterreich Teil I Quellen zur Geschichte der Taufer Band 11 Mohn Gutersloh 1964 S 3 12 Literatur BearbeitenArmin Kohnle Reichstag und Reformation Kaiserliche und standische Religionspolitik von den Anfangen der Causa Lutheri bis zum Nurnberger Religionsfrieden Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte Band 72 Gutersloher Verlagshaus Gutersloh 2001 ISBN 3 579 01757 8 Anmerkungen Bearbeiten Armin Kohnle Reichstag und Reformation Kaiserliche und standische Religionspolitik von den Anfangen der Causa Lutheri bis zum Nurnberger Religionsfrieden Gutersloh 2001 S 173 Kohnle verweist hierzu auf Leo Helbling Dr Johann Fabri Generalvikar von Konstanz und Bischof von Wien 1478 1541 Beitrage zu seiner Lebensgeschichte Aschendorff Munster in Westfalen 1941 Herbert Immenkotter Fabri Johannes In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 3 Herder Freiburg im Breisgau 1995 Sp 1148 Vgl zum Folgenden auch Alfred Kohler Ferdinand I 1503 1564 Furst Konig und Kaiser Beck Munchen 2003 S 190 Armin Kohnle Reichstag und Reformation Kaiserliche und standische Religionspolitik von den Anfangen der Causa Lutheri bis zum Nurnberger Religionsfrieden Gutersloh 2001 S 304 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ofener Mandat amp oldid 222558302