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Das Nurnberger Bier wurde von stadtischen Braumeistern in privaten Brauhausern Nurnbergs gebraut und zum Sieden gebracht Ein Grund dafur bestand in der besseren Uberwachung der Bierhandler damit diese nicht gegen Vorschriften des Rates verstiessen So wurde beispielsweise die Zusammensetzung der Zutaten kontrolliert und das Vermischen von gutem mit schlechterem Bier verhindert Zwar waren die Braumeister in den Satzungsbuchern nicht ausdrucklich erwahnt doch schworen alle auf das Gebot nur Gerste zum Brauen zu verwenden die preuwent und mulcent oder mit dem kessel umbegent Im 15 Jahrhundert wurden nun auch die Braumeister wortwortlich in der Bierordnung erwahnt Sie schworen das kein prewmeister prewen sol er hab dann daruber pflicht gethan 1 Hieraus geht ebenso hervor dass es moglich war sich zum Braumeister der Stadt ernennen zu lassen Weitere Passagen der Bierordnung belegen dass die Braumeister wahrend des gesamten Brauvorgangs anwesend sein mussten damit nicht zu viel Wasser zugeschuttet nicht unrechtmassig gepanscht oder kein Umgeld eine Art Getrankesteuer hinterzogen wurde Ihre tatsachlich aktiven Eingriffe sind in einem kleinen Nebensatz belegt in denen der Braumeister beim Sieden selbst hand anlege Dabei wurden die Braumeister von ihren Knechten unterstutzt Aufgaben und Rechte des Nurnberger Rates BearbeitenEine der Hauptaufgaben einer mittelalterlichen Obrigkeit war es das Volk mit genugend Lebensmitteln zu versorgen dabei sollte der Preis gerecht gunstig aber dennoch fur den Produzenten ertragreich sein Die Qualitat der Grundnahrungsmittel denen auch das Bier angehorte durfte darunter allerdings nicht leiden Der Preis des Bieres war aber keinesfalls stets gleich Abgesehen von den Entscheidungen uber die Qualitat des jeweiligen Erzeugnisses die von den Bierkiesern kontrolliert wurde entschied auch der Rat uber die Preisspanne Schwankungen waren hierbei jedoch oft nur im kleineren Rahmen zu beobachten 2 Die eigentliche Bedeutung des Bieres liegt laut Valentin Groebner darin dass es die weitaus billigere Alternative zum Wein und somit das Getrank der armen Leute war Dass Personen sozial hoherer Herkunft insbesondere uber den Geschmack des Nurnberger Bieres selten lobende Worte verloren lasst sich eher auf das mit der Abnehmergruppe verbundene Urteil zuruckfuhren als auf den tatsachlichen Geschmack Die Zusammensetzung der Biere wurde vom Rat in Biermustern spater in Bierordnungen festgehalten 3 Zwischenzeitlich erlaubte der Rat den Bierhandlern fur ein bestimmtes Mass an Bier weniger Gerste zu verwenden weil fur diese gerade ein hoherer Preis verlangt wurde So veranderten sich zwar der Geschmack und die Starke des Bieres doch der Schankpreis blieb gleich Die Bierhandler beklagten haufig beim Rat den zu niedrigen Bierpreis Ihre Kosten konnten kaum von den Einnahmen gedeckt werden dazu kamen weitere Abgaben wie z B das Umgeld 4 Im Memorialbuch der Familie Tucher ist folgender Eintrag zu finden der aus einer im Rat eingereichter Bitte stammt Item so nun einer daraus macht hundert aimer piers das es doch nit ertragen mag so gieng daraus zu engelt hundert 29 U minus 10 hl Item so muss man darzu haben hopfen fur 14 U item zu eim prau holss 7 U ez gilt der stoss 22 U item sollten die preufneht aufs minst 8 U item mulner putner pech fur raif 6 U wie wol wir sein slaiffen stro gollicht und solch flain ding nit rechen 5 Beschwerden dieser Art waren haufig von Erfolg gekront beispielsweise in Form von Veranderung des Schankpreises Doch zu jeder neuen Brausaison wurde dieser erneut vom Rat festgelegt Dabei ist zwischen Winter und Sommerbier unterschieden worden letzteres wurde teurer eingestuft Da nicht nur das zu teure auch das zu billige Ausschenken strafbar war blieben die Bierhandler entweder auf ihrer Ware sitzen oder sie klagten uber das bereits erwahnte Kostenproblem Nach Fertigstellung des Bieres kontrollierten Bierversucher bzw Bierkieser die Erzeugnisse Ihre Aufgabe war es wie es der Name schon sagt das Kosten der Biere um deren Gute und Preis festzustellen Schlechte Biere wurden entweder im Preis erheblich heruntergesetzt oder im Extremfall der Vernichtung zugefuhrt Die Bierkieser notierten die Gute und den Preis auch auf den so genannten Petschiers kleinen Tafelchen Falls Wirte oder Bierhandler sich den Vorschriften widersetzten so ordnete der Rat an auf deren Kosten zivile Stadtknechte vor den Hausern postieren zu lassen die dauerhaft die Einhaltung der Regeln uberwachten Spater wurden die Strafen immer weiter verscharft von Geldstrafen uber die komplette Vernichtung des Biervorrates bis hin zur Verhangung von Gefangnisstrafen Ferner hatte der Rat die Pflicht die Burger mit genugend Bier zu versorgen Zu Zeiten in denen es noch keine Konservierungsstoffe gab war die stadtische Vorratshaltung mit Bier uber einen langeren Zeitraum nicht moglich Da die Versorgung der Burger mit Brot in Zeiten von Lebensmittelknappheit wichtiger war als die mit Bier konnte sich die Stadt auch nicht dazu entschliessen Braugerste wie Brotgetreide zu lagern 1553 mussten die Brauhandler ihren Getreidevorrat z B an die Backer verkaufen da Missernten zu Engpassen gefuhrt hatten Andererseits reagierte der Rat auf zu befurchtende Bierknappheit mit dem Hinweis an die Bierhandler Gerste auf Vorrat zu kaufen was sonst verboten war da der Furkauf nach damaliger Ansicht nur verteuernd wirkt 6 In extremen Fallen kaufte der Rat Rohmaterialien fur die Bierhandler auswartig ein und verhangte ein Exportverbot des Getrankes damit diese die Bevolkerung mit ausreichend Bier versorgen konnte Die Marktzeiten und das erlaubte Einkaufsvolumen des einzelnen Bierhandlers sind vom Rat reglementiert worden Dadurch sollte eine gerechte Verteilung der zur Verfugung stehenden Rohmaterialien unter den Bierhandlern gewahrleistet werden Ein Handel untereinander war ebenso verboten wie der wiederholte Besuch von Getreidemarkten eines Bierhandlers am gleichen Tag Literatur BearbeitenWerner Schultheiss Brauwesen und Braurecht in Nurnberg bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Band 23 Nurnberger Werkstucke zur Stadt und Landesgeschichte Stadtarchiv Nurnberg Nurnberg 1978 Jochen Sprotte Von 1303 1305 bis zum Jahre 2005 700 Jahre Nurnberger Bier in Jahrbuch der Gesellschaft fur die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens 2005 Institut fur Garungsgewerbe Berlin 2005 Seiten 87 131 Einzelnachweise Bearbeiten Satzungsbucher und Satzungen der Reichsstadt Nurnberg Bd III S 154 Vgl Groebner Valentine Okonomie ohne Haus Zum Wirtschaften armer Leute in Nurnberg am Ende des 15 Jahrhunderts Gottingen 1993 S 99 ISBN 3 525 35645 5 Vgl Schulheiss W Brauwesen und Braurecht in Nurnberg bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Nurnberg 1978 S 38 Vgl Schulheiss W Brauwesen und Braurecht in Nurnberg bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Nurnberg 1978 S 38 39 Tuchersches Memorialbuch S 317 in Die Chroniken der frankischen Stadte Nurnberg Leipzig 1872 Vgl Schulheiss W Brauwesen und Braurecht in Nurnberg bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Nurnberg 1978 S 51 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nurnberger Bier Mittelalter amp oldid 225281572