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Leonz Viktor Gugger 13 Januar 1791 in Solothurn 26 Juli 1864 ebenda war ein Schweizer Politiker Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1 1 Familie 1 2 Werdegang 1 3 Politisches Wirken 1 4 Mitgliedschaften 2 Literatur 3 EinzelnachweiseLeben BearbeitenFamilie Bearbeiten Leonz Gugger entstammte dem alten Burgergeschlecht Gugger 1 und war der Sohn des helvetischen Senators Jakob Josef Gugger 27 April 1753 in Solothurn 19 April 1836 ebenda 2 und dessen Ehefrau Maria Anna Josefa 13 August 1756 in Dornach 1 Januar 1840 in Solothurn die Tochter von Urs Friedrich Fridolin Schwaller 1703 1757 Schultheiss in Olten und Landschreiber in Dornach er hatte noch vier Geschwister Seit dem 29 Juni 1833 war er mit Martha Magdalena 29 Juli 1792 in Solothurn die Tochter von Ludwig Josef Anton Sury 1754 1796 Vogt in Mendrisio und Vogt in Dorneck verheiratet 1836 erwarb er ein Haus in der Gurzelngasse 38 in Solothurn 3 Werdegang Bearbeiten Leonz Gugger besuchte das Gymnasium siehe Kantonsschule Solothurn in Solothurn 4 und studierte anschliessend Rechtswissenschaften an deutschen und franzosischen Rechtsschulen Nach Beendigung seiner Studien war er als Solothurner Stadtrat Forderer des Schulwesens Unter anderem amtete er von 1815 bis 1831 als Prasident der stadtischen Erziehungskommission Wahrend dieser Zeit wurde er 1817 Grossrat 5 Von 1823 6 war er Mitglied des Kleinen Rats und von 1831 bis 1841 als Mitglied des Grossen Rats 7 auch Regierungsrat und Mitglied des kantonalen Erziehungsrats sowie in der Finanzkommission 8 Am 8 Juli 1828 nahm er an den Verhandlungen teil bei denen es um die Neuerrichtung des Bistums Basel mit Bischofssitz in Solothurn ging 9 Von 1827 bis 1828 nahm er als Gesandter an den Tagsatzungen teil 10 11 Er war am Konkordat uber eine gemeinsame schweizerische Mass und Gewichtsordnung vom 17 August 1835 beteiligt durch das in der Schweiz das metrische System als Referenz nicht Mass system eingefuhrt wurde 12 13 1836 handelte er den Postvertrag zwischen den Kantonen Solothurn und Aargau mit aus 14 Politisches Wirken Bearbeiten Leonz Gugger war ein politisch aufgeklarter Patrizierabkommling der konservativ kirchlichen Richtung und vertrat als Konservativer die landliche Bevolkerung des Kantons In seinem Amt als Regierungsrat war er unter anderem mit Ludwig von Roll Delegierter bei dem Gemeindeausschuss des Kantons in Balsthal am 10 Januar 1831 die eine Erklarung zur neuen demokratischen Kantonsverfassung 15 von 1831 verfassten siehe Geschichte des Kantons Solothurn Verfassungskampfe Weil die liberale Solothurner Verfassung von 1831 die reprasentativ demokratischen Prinzipien folgte aber deren Volksrechte noch schwach ausgebaut waren eine Revision nach zehn Jahren zuliess wurde fur 1841 eine solche Revision erwartet Die konservativ ultramontane Opposition forderte eine Autonomie der Gemeinden und direkte Wahlen dies wurde jedoch von den Liberalen abgelehnt 1840 traten in Bad Attisholz die Fuhrer der konservativen Fraktion sieben Grossrate darunter Leonz Gugger Theodor Scherer und die Fuhrer der Schwarzbuben Johann Dietler 1803 1889 und Josef Alter 1785 1847 16 zusammen um eine sogenannte Volkspetition zu entwerfen Diese Petition die am 21 Oktober 1840 in der Schildwache am Jura erschien stellte folgende Forderungen auf 17 Direkte freie Wahlen in den Grossen Rat Einteilung des Kantons in 20 gleich bevolkerte Wahlkreise Jeder dieser Wahlkreise soll vier Grossrate erwahlen Alle vom Staate besoldeten Beamten sind zu Mitgliedern des Grossen Rates nicht wahlbar Die Kleinen Rate haben an den Beratungen des Grossen Rates teil zunehmen jedoch ohne Stimmrecht Ebenso konnen vom Grossen Rat die Appellationsrichter zur Beratung gerichtlicher Angelegenheiten aber ohne Stimme beigezogen werden Die Beamtungen und Besoldungen sollen im Durchschnitt vermindert werden Verminderung der Zahl des Kleinen Rates von 17 auf 9 und der Appellationsrichter von 13 ebenfalls auf 9 Jeder der 20 Wahlkreise hat fur seine Oberamter einen Kandidaten fur die Oberamtmannsstelle einen fur diejenige des Amtsschreibers sowie fur die Amtsrichterstellenund ihre Suppleanten dem Grossen Rate vorzuschlagen Die Ausgaben sollen nach den ordentlichen Einnahmen eingerichtet werden Die Abgaben und Steuern sind moglichst zu vermindern Das Kapital des Zehntloskaufs sowie jenes des Verkaufs der Staatsguter soll unangegriffen bleiben Jede Gemeinde soll ihre Beamten und Angestelltenselbst wahlen wie z B Ammanner Friedensrichter Schullehrer letztere aus den von kompetenter Seite gepruften Kandidaten Die Gemeinden besorgen ihre innern Angelegenheiten selbst und geben sich selbst ihre Organisation und Einrichtung Dem Staate steht das Aufsichtsrecht zu er schreitet jedoch erst dann und nur insoweit ein als die Gemeinde etwas getan hatte das gegen die allgemeinen Gesetze ware und wodurch das Gemeindevermogen geschmalert wurde Ist der Uebelstand gehoben so tritt die Staatsgewalt wieder zuruck Entsteht uber die Auslegung der Gemeinde Ordnungen Streit so entscheidet die Regierung nach dem Sinne und Wortlaut derselben Keine Gemeinde kann gezwungen werden Burger wider ihren Willen aufzunehmen Das Eigentum der Korporationen und Privaten soll gesichert sein Die geistlichen und weltlichen Korporationen haben gleichviel Steuern von ihrem Vermogen wie die Privaten zu bezahlen und das Aufsichtsrecht des Staates uber sie erstreckt sich nicht weiter als uber die Gemeinden Im katholischen Landesteil ist die freie Ausubung der romisch katholischen Religion garantiert Es soll daher die Verbindung zwischen den geistlichen Behorden und dem katholischen Volke auf keine Weise durch den Staat erschwert oder verhindert werden Der Kirche soll der ihr gebuhrende Einfluss auf das Schulwesen eingeraumt und kein Buch eingefuhrt werden gegen welches von der Kirche als der katholischen Religion zuwider Einsprache erhoben wird Gesetzliche Bestimmungen uber solche Verhaltnisse welche gemischter Natur sind daher Kirche und Staat zugleich betreffen sollen im Einverstandnis mit der katholischen Behorde getroffen werden Ueberhaupt sollen die Badener Konferenzbeschlusse welche unser Grosser Rat bereits verworfen auch in der Wirklichkeit nicht ausgefuhrt werden Dem reformierten Landesteile ist die freie Ausubung seiner Konfession wie bis dahin ausdrucklich gewahrleistet und der reformierten Kirche der gehorige Einfluss auf ihre Schulen zugesichert Das Volk behalt sich das Veto in folgendem Sinne vor Ueber jedes vom Grossen Rate beschlossene Gesetz oder Konkordat soll dem Volke vom Tage der Bekanntmachung an eine Vetozeit von vier Wochen eingeraumt werden Wird wahrend dieser Zeit von der Mehrheit der Stimmfahigen Burger das Gesetz oder Konkordat verworfen so tritt dasselbe nicht in Kraft Werden dagegen wahrend dieser vier Wochen keine Vetogemeinden gehalten oder verwirft nicht die Mehrheit der stimmfahigen Burger so wird das Gesetz oder Konkordat ohne ferneren Grossratsbeschluss vom Kleinen Rate als solches kund gemacht und in die Gesetzessammlung aufgenommen und tritt von dieser letzten Kundmachung an in Kraft Die Gesetze sollen einfach und deutlich abgefasst werden damit der Landmann sein Geschaft selbst besorgen kann ohne gezwungen zu sein sich den Handen der Advokaten oder Prokuratoren uberlassen zu mussen Die Sporteln und Taxen der Gerichtsprasidenten und Oberamtmanner sollen wegfallen und der Gehalt dieser Beamten fixiert werden Die Bezirksweibelstellen sollen mit ihren Gehalten aufgehoben werden und dafur jede Gemeinde einen eigenen Weibel bestellen welcher mittelst des Amtsweibels und des Landjagers mit dem Gerichtsprasidenten in Verbindung tritt und der als Gehalt die Halfte der hiesigen Weibeltaxen bezieht Die Verfassung wird auf sechs Jahre festgestellt und ebenso die Wahlen auf sechs Jahre fixiert Wird wahrend dieser Zeit eine Grossratsstelle vakant so nehmen die betreffenden Wahler fur die ubrige Zeit eine neue Wahl vor Bei der Abstimmung uber die Verfassung entscheidet die absolute Mehrheit der Stimmenden Die Abwesenden sollen weder fur Annahme noch Verwerfung zahlen Um den Umtrieben bei Wahlen und Volksabstimmungen vorzubeugen soll jeder der uberwiesen wird Geld geistige Getranke oder andere Bestechungsmittel gegeben angenommen oder versprochen zu haben fur sechs Jahre in seinem Stimmrecht eingestellt werden Das Veto wurde dann bei der auch anstehenden Verfassungsabstimmung durch den Grossen Rat unter dem Vorsitz von Josef Munzinger verworfen Hierdurch spitzte sich der Konflikt vor der am 10 Januar 1841 anstehenden Volksabstimmung uber die Verfassung zu Am 2 Januar 1841 trafen sich auf Einladung von Leonz Gugger in Mumliswil fuhrende Manner der Revisionsbewegung und unterzeichneten einen Aufruf an das Solothurner Volk die Verfassung abzulehnen an den ersten drei Stellen des unterzeichneten Aufrufs befanden sich die Unterschriften von Leonz Gugger dem Grossrat Friedrich Glutz von Blotzheim und Theodor Scherer 18 Am 3 Januar 1840 empfahlen die Monche im Kloster Mariastein dem Wahlvolk in einem Schreiben die Ablehnung des Verfassungsentwurfs 19 und liessen Leonz Gugger dieses Schreiben zukommen damit dieser es dem Grossen Rat vorlegen konne Weil Leonz Gugger das Schreiben fur zu scharf hielt leitete er dieses jedoch nicht weiter sondern behielt es bei sich im Haus 20 21 Die Regierung liess am 5 und 6 Januar 1841 fuhrende Personlichkeiten der Opposition unter anderem auch Leonz Gugger verhaften 22 bevor der Aufruf von Mumliswil breit gestreut werden konnte und klagte die Inhaftierten des Hochverrats an 23 24 25 Es erfolgte die Verurteilung Leonz Guggers zu einer elfmonatigen Haftstrafe 26 und einer hohen Geldstrafe 27 er trat die Haft am 13 Oktober 1843 an 28 und zog sich nach der Haftverbussung in sein Privatleben zuruck Mitgliedschaften Bearbeiten Leonz Gugger war seit 1823 29 Mitglied der Schweizerischen Okonomisch Gemeinnutzigen Gesellschaft und referierte auf deren Jahrestagungen Literatur BearbeitenLeonz Gugger In Thomas Wallner Hrsg Der Kanton Solothurn und die Eidgenossenschaft 1841 1847 Jahrbuch fur Solothurnische Geschichte Band 40 1967 S 22 32 34 44 45 52 60 97 und 211 212 e periodica ch Thomas Wallner Leonz Gugger In Historisches Lexikon der Schweiz Einzelnachweise Bearbeiten Urban Fink Gugger In Historisches Lexikon der Schweiz 23 Juli 2013 abgerufen am 1 April 2023 Historisches Familienlexikon der Schweiz Personen Abgerufen am 1 April 2023 Besitzergeschichte 1596 1998 Solothurn Gurzelngasse 30 32 34 36 und 38 PDF Abgerufen am 2 April 2023 Namensverzeichnis der Studierenden auf dem Lyzeum und Gymnasium zu Solothurn nach der Ordnung wie sie in ihren Lehrgegenstaenden sich hervorgethan und mit Preisen oeffentlich beehret worden den 6ten Herbstmonats 1804 L Vogelsang 1804 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Hunziker Die Entwicklung der staatlichen Volksschule der Schweiz seit 1830 mit Lebensbildern Schulthess 1882 google com abgerufen am 2 April 2023 Hunziker Geschichte der Schweizerischen Volksschule in gedrangter Darstellung mit Lebensabrissen der bedeutenderen Schulmanner Band 3 S 208 Fr Schulthess 1887 google com abgerufen am 1 April 2023 Allgemeine Schweizer Zeitung 2 April 1831 e newspaperarchives ch Abgerufen am 1 April 2023 Wochenblatt Hrsg von Freunden der vaterlandischen Geschichte Meyer 1831 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Urkunden zur Geschichte des reorganisirten Bisthums Basel J J Christen 1847 google com abgerufen am 2 April 2023 Neue Zurcher Zeitung 27 Juni 1827 e newspaperarchives ch Abgerufen am 1 April 2023 Verzeichniss der Tit Herren Ehrengesandten welche im Namen der XXII Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf der ordentlichen Tagsatzung im Heumonat 1828 in Zurich versammelt waren In Der grosse historische Appenzeller Kalender 1829 abgerufen am 2 April 2023 Snell Handbuch des schweizerischen Staatsrechts Orell Fussli 1839 google com abgerufen am 2 April 2023 St Gallische naturwissenschaftliche gesellschaft Bericht uber die Thatigkeit der St Gallischen naturwissenschaftlichen Gesellschaft Hrsg St Gallische naturwissenschaftliche Gesellschaft Druck von Scheitlin und Zollikofer 1870 google com abgerufen am 2 April 2023 A Ochsenbein Die Entwicklung des Postwesens der Republik Solothurn 1442 1849 In Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Solothurn Band 12 1925 abgerufen am 2 April 2023 Staatsverfassung der Republik Solothurn 1830 Abgerufen am 1 April 2023 Peter Walliser Josef Alter In Historisches Lexikon der Schweiz 5 Juni 2001 abgerufen am 2 April 2023 Julius Derendinger Geschichte des Kantons Solothurn von 1830 1841 In Basler Zeitschrift fur Geschichte und Altertumskunde Band 18 1919 abgerufen am 1 April 2023 Neue Zurcher Zeitung 8 Januar 1841 e newspaperarchives ch Abgerufen am 1 April 2023 Otto Henne am Rhyn Geschichte des Schweizervolkes und seiner Kultur von den altesten Zeiten bis zur Gegenwart O Wigand 1871 google com abgerufen am 2 April 2023 Tino Kaiser Die Solothurner Verfassungsrevision von 1840 41 In Zeitschrift fur schweizerische Geschichte Band 20 1940 abgerufen am 2 April 2023 Gallus Jakob Baumgartner Die Schweiz in ihren Kampfen und Umgestaltungen von 1830 bis 1850 Schultheiss 1854 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche J M Rudolf Die Geschichte der Ereignisse in der Schweiz seit der Aargauischen Klosteraufhebung 1841 bis zur Auflosung des Sonderbundes und der Ausweisung der Jesuiten Verf von Kohler 1848 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Neue Zurcher Zeitung 19 August 1842 e newspaperarchives ch Abgerufen am 1 April 2023 Der Erzahler 23 August 1842 e newspaperarchives ch Abgerufen am 1 April 2023 Zurcherische Freitagszeitung 26 August 1842 e newspaperarchives ch Abgerufen am 1 April 2023 Allgemeine Schweizer Zeitung 29 Juni 1843 e newspaperarchives ch Abgerufen am 1 April 2023 Allgemeine Schweizer Zeitung 29 Juli 1843 e newspaperarchives ch Abgerufen am 1 April 2023 Neue Zurcher Zeitung 15 Oktober 1843 e newspaperarchives ch Abgerufen am 1 April 2023 Schweizerische Gemeinnutzige Gesellschaft Hrsg Verhandlungen der Schweizerischen Gemeinnutzigen Gesellschaft 1836 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Normdaten Person GND 1048595641 lobid OGND AKS VIAF 307296195 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Gugger LeonzALTERNATIVNAMEN Gugger Leonz Viktor vollstandiger Name KURZBESCHREIBUNG Schweizer PolitikerGEBURTSDATUM 13 Januar 1791GEBURTSORT SolothurnSTERBEDATUM 26 Juli 1864STERBEORT Solothurn Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leonz Gugger amp oldid 239330088